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Wehrmacht Oberfeldwebel: Ordensnachlass, 99. leichte Inf. Div. / Infanterie-Regiment 218

In Sommer-Auktion Kunst & Antiquitäten 2024

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Neu-Ulm
Wehrmacht Oberfeldwebel: Ordensnachlass, 99. leichte Inf. Div. / Infanterie-Regiment 218
Nachlassgruppe eines Unteroffiziers mit Portepee, zuletzt Oberfeldwebel. Bestehend aus Ehrenzeichen und dazugehörigen Verleihungsurkunden. Erhaltene Orden: Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 und Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938, hier beide mal noch als Unteroffizier im Infanterie-Regiment 61. Ab 1940 Feldwebel im I./Grenz-Infanterie-Regiment 128, Eisernes Kreuz 2. Klasse, ohne Band, magnetischer Kern, mit Verleihungsurkunde vom 27. Juni 1940 handsigniert von Gen. d. Kavallerie u. Kommandierender General Leo Geyr von Schweppenburg; Infanterie-Sturmabzeichen in Silber (Hohlprägung) mit Besitzzeugnis vom 6. Dezember 1940 im Panzerjäger-Zug I./Grz. I.R. 128; Ab Dez. 1940 im neu aufgestellten Infanterie-Regiment 218, als Oberfeldwebel Verleihung Eisernes Kreuz 1. Klasse im orig. Etui, magnetischer Kern, mit Verleihungsurkunde vom 30. August 1941 handsigniert von Generalleutnant u. Kommandeur d. 99. leichte Infanterie-Division Kurt von der Chevallerie. Sowie Abzeichen für 4-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht und Sportabzeichen. Mit zugehöriger Bandspange. Alle Orden und Urkunden zusammengehörig aus direktem Familienbesitz. Nachname des Soldaten wurde in allen Urkunden entfernt.
Grenz-Infanterie-Regiment 128 wurde im Dezember 1940 in das Infanterie-Regiment 218 (99. leichte Infanterie-Division) eingegliedert. Dieses wurde 1941 zum Gebirgsjäger-Regiment 218 umbenannt und unterstand der 7. Gebirgs-Division. Anfänglich als Teil der 6. Armee Teilnahme am Ostfeldzug. Nach Umgliederung zur Gebirgs-Division erfolgte 1942 die Verlegung nach Finnland und 1945 die Kapitulation in Norwegen.
Wehrmacht Oberfeldwebel: Order bequest, 99th Light Infantry Div. / Infantry Regiment 218
Estate group of a non-commissioned officer with Portepee, last sergeant major. Consisting of decorations and corresponding award certificates. Medals received: Medal commemorating March 13, 1938 and medal commemorating October 1, 1938, here both times still as NCO in Infantry Regiment 61. From 1940 Sergeant in I./Grenz-Infanterie-Regiment 128, Iron Cross 2nd Class, without ribbon, magnetic core, with award certificate dated June 27, 1940 signed by Gen. d. Cavalry u. Kommandierender. Cavalry and Commanding General Leo Geyr von Schweppenburg; Infantry Assault Badge in silver (hollow embossing) with certificate of possession dated December 6, 1940 in Panzerjäger-Zug I./Grz. I.R. 128; from Dec. 1940 in the newly established Infantry Regiment 218, as Oberfeldwebel award Iron Cross 1st Class in original case, magnetic core, with award certificate dated August 30, 1941 signed by Lieutenant General and Commander of the 99th Light Infantry Division Kurt von der Chevallerie. As well as badge for 4 years of service in the Wehrmacht and sports badge. With corresponding ribbon clasp. All medals and certificates belonging together from direct family ownership. The soldier's surname has been removed from all certificates.
Border Infantry Regiment 128 was incorporated into Infantry Regiment 218 (99th Light Infantry Division) in December 1940. This was renamed Gebirgsjäger-Regiment 218 in 1941 and was subordinate to the 7th Mountain Division. Initially took part in the Eastern Campaign as part of the 6th Army. After being reorganized as a mountain division, it was transferred to Finland in 1942 and surrendered in Norway in 1945.
Wehrmacht Oberfeldwebel: Ordensnachlass, 99. leichte Inf. Div. / Infanterie-Regiment 218
Nachlassgruppe eines Unteroffiziers mit Portepee, zuletzt Oberfeldwebel. Bestehend aus Ehrenzeichen und dazugehörigen Verleihungsurkunden. Erhaltene Orden: Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 und Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938, hier beide mal noch als Unteroffizier im Infanterie-Regiment 61. Ab 1940 Feldwebel im I./Grenz-Infanterie-Regiment 128, Eisernes Kreuz 2. Klasse, ohne Band, magnetischer Kern, mit Verleihungsurkunde vom 27. Juni 1940 handsigniert von Gen. d. Kavallerie u. Kommandierender General Leo Geyr von Schweppenburg; Infanterie-Sturmabzeichen in Silber (Hohlprägung) mit Besitzzeugnis vom 6. Dezember 1940 im Panzerjäger-Zug I./Grz. I.R. 128; Ab Dez. 1940 im neu aufgestellten Infanterie-Regiment 218, als Oberfeldwebel Verleihung Eisernes Kreuz 1. Klasse im orig. Etui, magnetischer Kern, mit Verleihungsurkunde vom 30. August 1941 handsigniert von Generalleutnant u. Kommandeur d. 99. leichte Infanterie-Division Kurt von der Chevallerie. Sowie Abzeichen für 4-jährige Dienstzeit in der Wehrmacht und Sportabzeichen. Mit zugehöriger Bandspange. Alle Orden und Urkunden zusammengehörig aus direktem Familienbesitz. Nachname des Soldaten wurde in allen Urkunden entfernt.
Grenz-Infanterie-Regiment 128 wurde im Dezember 1940 in das Infanterie-Regiment 218 (99. leichte Infanterie-Division) eingegliedert. Dieses wurde 1941 zum Gebirgsjäger-Regiment 218 umbenannt und unterstand der 7. Gebirgs-Division. Anfänglich als Teil der 6. Armee Teilnahme am Ostfeldzug. Nach Umgliederung zur Gebirgs-Division erfolgte 1942 die Verlegung nach Finnland und 1945 die Kapitulation in Norwegen.
Wehrmacht Oberfeldwebel: Order bequest, 99th Light Infantry Div. / Infantry Regiment 218
Estate group of a non-commissioned officer with Portepee, last sergeant major. Consisting of decorations and corresponding award certificates. Medals received: Medal commemorating March 13, 1938 and medal commemorating October 1, 1938, here both times still as NCO in Infantry Regiment 61. From 1940 Sergeant in I./Grenz-Infanterie-Regiment 128, Iron Cross 2nd Class, without ribbon, magnetic core, with award certificate dated June 27, 1940 signed by Gen. d. Cavalry u. Kommandierender. Cavalry and Commanding General Leo Geyr von Schweppenburg; Infantry Assault Badge in silver (hollow embossing) with certificate of possession dated December 6, 1940 in Panzerjäger-Zug I./Grz. I.R. 128; from Dec. 1940 in the newly established Infantry Regiment 218, as Oberfeldwebel award Iron Cross 1st Class in original case, magnetic core, with award certificate dated August 30, 1941 signed by Lieutenant General and Commander of the 99th Light Infantry Division Kurt von der Chevallerie. As well as badge for 4 years of service in the Wehrmacht and sports badge. With corresponding ribbon clasp. All medals and certificates belonging together from direct family ownership. The soldier's surname has been removed from all certificates.
Border Infantry Regiment 128 was incorporated into Infantry Regiment 218 (99th Light Infantry Division) in December 1940. This was renamed Gebirgsjäger-Regiment 218 in 1941 and was subordinate to the 7th Mountain Division. Initially took part in the Eastern Campaign as part of the 6th Army. After being reorganized as a mountain division, it was transferred to Finland in 1942 and surrendered in Norway in 1945.

Sommer-Auktion Kunst & Antiquitäten 2024

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  9. Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedruckten Limitpreis. Gegenstände ohne Limit werden mit EUR 10,- aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis EUR 50,- um EUR 5,-, über EUR 50,- um ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaligen Aufruf der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits, auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über.
  10. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Gebote mit Zuschlägen unter Vorbehalt sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
  11. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Steigert ein Bieter im Auftrag Dritter, so haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und bar am Tage der Auktion im Auktionshaus Wersching einzuzahlen. Beim Erwerb durch schriftlich, telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen nach §288 BGB berechnet; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung von Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug der Richard Wersching e.K.
  12. Bei Versandwunsch nach erfolgter Bezahlung gelten die in Absatz 19 angegebenen Versandbedingungen. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt und abgeholt wird, auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen bzw. Lagergebühren von 1€ bei kleinen Objekten und 5€ bei größeren Objekten wie Möbel, pro Tag und Gegenstand zu erheben. Die Preise verstehen sich ohne USt.
  13. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Gesamtpreises an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
  14. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten via Internet erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 5% (Lot-tissimo, the-saleroom, Invaluable, usw.) plus MwSt. erhoben.
  15. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen.
  16. Sofern RWe.K. Objekte aus der Zeit des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder zu ähnlichen Zwecken gem. (§§ 86a, 86 StGB).
  17. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche, welche die Versteigerung bzw. Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- bzw. Abholungsverzug befinden.
  18. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
  19. Falls schriftliche, telefonische Bieter oder andere Fernbieter, die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um schriftlichen Auftrag. Der Versand erfolgt ausschließlich und in jeder Hinsicht auf Risiko des Ersteigerers. Wir bitten dies zu beachten und zu berücksichtigen. Pro Paket werden Versandkosten je nach Gewicht und Verpackungsaufwand berechnet. Jedes Paket, das innerhalb Deutschlands verschickt wird, ist automatisch bis EUR 500,- versichert. Falls der Käufer auf seine Kosten eine höhere Versicherungssumme wünscht, so ist dies dem Versteigerer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Postversand erfolgt generell nur bis zur Verpackungsgröße 60x60x120cm und max. 30kg Gewicht. Gemälde, verglaste Graphik, größere, zerbrechliche Konvolute, leicht zerbrechliche Dinge wie Service etc. werden nur per Spedition auf Kosten des Käufers versandt.
  20. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
  21. Erfüllungsort ist Neu-Ulm, Gerichtsstand ist Neu-Ulm. Die Rechtsbeziehung richtet sich nach deutschem Recht.

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