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Gästebuch der Österreichischen Motorisierten Verkehrstruppe (Wien), 1957-1962.

In Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

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2.000 EUR
Köln

GÄSTEBUCH MIT UNTERSCHRIFTEN VON SPITZENPOLITIKERN UND MONARCHEN

Gästebuch der Österreichischen Motorisierten Verkehrstruppe mit 34 anlässlich der Lotsungen im Rahmen von Staatsbesuchen geleisteten eigenhändigen Unterschriften internationaler Politiker, Monarchen und deren Familienmitgliedern. (Wien), 1957-1962. 18,1 x 14,3 cm. 106 Bll. (davon 21 mit Eintragungen). Ldr. mit reicher Goldverzierung auf dem Vorderdeckel und zentral montiertem goldfarbenen Papiermedaillon mit rotem Bundesadler.

(Berieben. Innen papierbedingt etwas gebräunt. Einzelne Blätter im Unterrand gering braunfleckig. Name des Beförderten, Anlass des Besuchs und Datum von unbekannter Hand in Versalien in schwarzer oder blauer Tinte meist beigeschrieben.)

Enthält die Unterschriften folgender Persönlichkeiten:
1) Sardar Mohammed Davoud (Ministerpräsident Afghanistans). 12. Mai 1957. Mit kurzer Widmung.
2) Adolf Schärf (Bundespräsident der Republik Österreich). 27. Mai 1957. Mit kurzer Widmung.
3) Konrad Adenauer (Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland) und Heinrich von Brentano (Außenminister der BRD). 16. Juni 1957.
4) König Paul I. von Griechenland, Friederike von Griechenland, Prinzessinnen Sophie und Irene sowie Herzog Konstantin von Sparta. September 1957.
5) Einar Gerhardsen (Ministerpräsident Norwegens). 6. Oktober 1958. Mit kurzer Widmung.
6) Rodion Jakowlewitsch Malinowski (Verteidigungsminister der Sowjetunion). 15. Juni 1959.
7) Nobusuke Kishi (Premierminister Japans). Juli 1959.
8) Julius Raab (Bundeskanzler der Republik Österreich). 29. Juli 1959.
9) Gaston Eyskens (Ministerpräsident Belgiens). 15. September 1959.
10) Sukarno (Präsident Indonesiens). 22. April 1960. Mit kurzer Widmung.
11) Mohammad Reza Pahlavi (Schah von Persien). Mai 1960.
12) Mahendra Bir Bikram Shah Dev (König von Nepal). 28. Juni 1960.
13) Nikita Sergejewitsch Chruschtschow (Erster Sekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion). 4. Juli 1960.
14) Andrei Andrejewitsch Gromyko (Außenminister der Sowjetunion). 8. Juli 1960.
15) Alexei Nikolajewitsch Kossygin (Erster Stellvertretender Ministerpräsident der Sowjetunion). 8. Juli 1960.
16) Willy Brandt (Regierender Bürgermeister Berlins). 13. Oktober 1960.
17) Gustav VI. Adolf (König von Schweden). April 1961.
18) Urho Kaleva Kekkonen (Präsident der Republik Finnland). 1. Juni 1961.
19) John F. Kennedy (35. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika) und Jackie Kennedy (First Lady). Juni 1961.
20) Mamadou Dia (Premierminister Senegals). 9. Oktober 1961.
21) Heinrich Lübke (Bundespräsident der BRD) und Wilhelmine Lübke. März 1962.
22) Juliana Königin der Niederlande und Prinzgemahl Bernhard. Mai 1962.
23) Frederik IX. (König von Dänemark) und Ingrid von Schweden (Königin Dänemarks). Juni 1962.
24) Sithu U Thant (Generalsekretär der Vereinten Nationen). 4. September 1962.
25) Josip Broz Tito (Staatspräsident Jugoslawiens). 15. Februar 1967.

GÄSTEBUCH MIT UNTERSCHRIFTEN VON SPITZENPOLITIKERN UND MONARCHEN

Gästebuch der Österreichischen Motorisierten Verkehrstruppe mit 34 anlässlich der Lotsungen im Rahmen von Staatsbesuchen geleisteten eigenhändigen Unterschriften internationaler Politiker, Monarchen und deren Familienmitgliedern. (Wien), 1957-1962. 18,1 x 14,3 cm. 106 Bll. (davon 21 mit Eintragungen). Ldr. mit reicher Goldverzierung auf dem Vorderdeckel und zentral montiertem goldfarbenen Papiermedaillon mit rotem Bundesadler.

(Berieben. Innen papierbedingt etwas gebräunt. Einzelne Blätter im Unterrand gering braunfleckig. Name des Beförderten, Anlass des Besuchs und Datum von unbekannter Hand in Versalien in schwarzer oder blauer Tinte meist beigeschrieben.)

Enthält die Unterschriften folgender Persönlichkeiten:
1) Sardar Mohammed Davoud (Ministerpräsident Afghanistans). 12. Mai 1957. Mit kurzer Widmung.
2) Adolf Schärf (Bundespräsident der Republik Österreich). 27. Mai 1957. Mit kurzer Widmung.
3) Konrad Adenauer (Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland) und Heinrich von Brentano (Außenminister der BRD). 16. Juni 1957.
4) König Paul I. von Griechenland, Friederike von Griechenland, Prinzessinnen Sophie und Irene sowie Herzog Konstantin von Sparta. September 1957.
5) Einar Gerhardsen (Ministerpräsident Norwegens). 6. Oktober 1958. Mit kurzer Widmung.
6) Rodion Jakowlewitsch Malinowski (Verteidigungsminister der Sowjetunion). 15. Juni 1959.
7) Nobusuke Kishi (Premierminister Japans). Juli 1959.
8) Julius Raab (Bundeskanzler der Republik Österreich). 29. Juli 1959.
9) Gaston Eyskens (Ministerpräsident Belgiens). 15. September 1959.
10) Sukarno (Präsident Indonesiens). 22. April 1960. Mit kurzer Widmung.
11) Mohammad Reza Pahlavi (Schah von Persien). Mai 1960.
12) Mahendra Bir Bikram Shah Dev (König von Nepal). 28. Juni 1960.
13) Nikita Sergejewitsch Chruschtschow (Erster Sekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion). 4. Juli 1960.
14) Andrei Andrejewitsch Gromyko (Außenminister der Sowjetunion). 8. Juli 1960.
15) Alexei Nikolajewitsch Kossygin (Erster Stellvertretender Ministerpräsident der Sowjetunion). 8. Juli 1960.
16) Willy Brandt (Regierender Bürgermeister Berlins). 13. Oktober 1960.
17) Gustav VI. Adolf (König von Schweden). April 1961.
18) Urho Kaleva Kekkonen (Präsident der Republik Finnland). 1. Juni 1961.
19) John F. Kennedy (35. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika) und Jackie Kennedy (First Lady). Juni 1961.
20) Mamadou Dia (Premierminister Senegals). 9. Oktober 1961.
21) Heinrich Lübke (Bundespräsident der BRD) und Wilhelmine Lübke. März 1962.
22) Juliana Königin der Niederlande und Prinzgemahl Bernhard. Mai 1962.
23) Frederik IX. (König von Dänemark) und Ingrid von Schweden (Königin Dänemarks). Juni 1962.
24) Sithu U Thant (Generalsekretär der Vereinten Nationen). 4. September 1962.
25) Josip Broz Tito (Staatspräsident Jugoslawiens). 15. Februar 1967.

Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-577
Lose: 600-1668
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

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7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

 

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