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Los
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Versandaufträge der Kunden werden nach schriftlicher oder telefonischer Order gerne ausgeführt. Hierbei werden dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde eine kostenpflichtige Transportversicherung, muss er dies ausdrücklich und zusätzlich der Firma Stauffer Auktionen vor dem Versand schriftlich mitteilen. Der Versand ersteigerter oder nicht verkaufter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Nicht verschickt werden zerbrechliche und übergroße Gegenstände.
Deutsch:
Saalauktion: Saalöffnung am 12.10. 2024 um 8.30 Uhr
Auktionsbeginn: 9:00 Uhr
Vorbesichtigung: ab sofort, täglich Mo. bis Fr. 9.00 bis 17.00h bis zum 11.10.2024.
Bitte möglichst nur mit Voranmeldung und Termin!
Achtung: Am Auktionstag, SAMSTAG 12. Oktober findet keine Vorbesichtigung statt!
Wichtig: Anmeldungen zum Live Bieten sind während der Auktion nicht möglich !
Eine Online Bieter-Registrierung ist bis zum 11.10.2024 18 Uhr möglich!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Die Auktion findet nach unseren AGB’s statt und nicht nach Fernabsatzgesetz.
Zusätzliche Bilder können von jedem Los angefordert werden.
English:
Hall auction: Hall opening on 12. October 2024 at 8.30am.
Auction starts at 9.00 am.
Preview: as of now, daily Mon. to Fri. 9.00 am to 5 pm until 11. October 2024.
Please only with pre-registration and appointment.
Attention: There is no preview on the day of the auction!!
Important: Registrations for live bidding are not possible during the auction!
For organizational reasons, we can only accept registrations until 11. October 2024
6 pm for online bidders.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
The auction takes place according to our terms and conditions and not according to the Distance Selling Act.
Additional images can be requested of each lot.
Das Auktionshaus STAUFFER Auktionen (Versteigerer) möchte Sie, verehrte Kunden, langfristig und zufrieden für unser Auktionshaus gewinnen. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Zeilen zu lesen.
Mit der Teilnahme an der Auktion, am Nachverkauf und Abgabe eines Gebotes erkennt der Kunde bzw. Bieter an, dass die nachfolgenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen Bestandteil des Vertrages werden und erkennt diese an. Der Zuschlag kann nur unter diesen Bedingungen erfolgen. Jeder Teilnehmer hat vor der Auktion seinen Namen und seine vollständige Anschrift anzugeben.
Die eingelieferten Gegenstände versteigert der Versteigerer öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung seiner nicht zu nennenden Auftraggeber. Eine bei jeder Katalognummer angegebene Ziffer identifiziert den Auftraggeber. Der Versteigerer ist berechtigt, als Vermittler, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Auftraggebers zu verweigern, wenn und soweit sie gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Auftraggebers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
Alle Gegenstände, die in der Auktion zum Aufruf gelangen, werden ohne jede Zusicherung von Eigenschaften und ohne jede Haftung für Mängel in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden.
Die zu versteigernden, historischen Objekte unterschiedlichen Alters sind in der Regel gebraucht, getragen und haben sich in der Hand verschiedener Vorbesitzer befunden. Der Versteigerer fordert seine Kunden auf, von der Möglichkeit der persönlichen Vorbesichtigung an den Tagen vor der Auktion und am Auktionstag selbst Gebrauch zu machen, um sich selbst eine Meinung zu bilden. Eine solche persönliche Inaugenscheinnahme ist unverzichtbar. Nach entsprechender Vereinbarung ist eine persönliche Prüfung der Auktionslose auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.
Alle Katalogangaben, Objektbeschreibungen und sämtliche Auskünfte in mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form stellen keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff BGB dar. Dies gilt insbesondere für alle Angaben über Echtheit, Alter, Zustand und Ursprung, die grundsätzlich nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen sind, sondern als Meinungsäußerungen. Katalogbeschreibungen enthalten keine Zustandsbeschreibung und sind keine Eigenschaftszusicherung. Der individuelle Zustand der Gegenstände ist im Aufrufpreis berücksichtigt. Normale Alterungsspuren werden nicht gesondert erwähnt, das Fehlen von Angaben zu Beschädigungen, Reparaturen und Ergänzungen besagt nicht, dass das Objekt im guten Zustand ist oder frei von Fehler ist. Reklamationen nach der Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden. Ansichtssendungen werden nicht vorgenommen. Unfrankierte Sendungen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
Eine Haftung der STAUFFER Auktionen, ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter gegenüber dem Kunden und Bieter außerhalb des Rechtes der vertraglichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ist in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Sämtliche entstehenden Schäden durch Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im Wege der fernmündlichen oder fernschriftlichen Kommunikation mit dem Kunden, trägt der Bieter.
Die Rechtsbeziehungen richten sich nach Deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Reutlingen.
Öffnet oder zerlegt ein Bieter einen Versteigerungsgegenstand bei der Vorbesichtigung, willigt er automatisch ein, daß er bei Beschädigung oder Zerstörung des Gegenstandes zur Abnahme desselben zum Limitpreis inkl. Aufgeld verpflichtet ist.
Die im Versteigerungskatalog abgedruckten Preise sind Limitpreise. Untergebote werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Steigerungsrate beträgt im Normalfall 10%. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot, wenn nach dreimaligem Aufruf kein weiteres höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator behält sich vor, Gebote insbesondere unbekannter Bieter abzulehnen, wenn keine Referenzen erbracht oder Sicherheiten geleistet werden, desweiteren Gebote solcher Bieter, die bereits im Zahlungsverzug stehen. In diesem Fall gilt das vorangegangene Gebot und erhält den Zuschlag. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Lose zu trennen oder zu vereinigen, zurückzustellen oder sie vorzuziehen. Bestehen Unklarheiten bzgl. des Zuschlages, so kann der Auktionator den Zuschlag aufheben und das Objekt erneut zur Versteigerung aufrufen.
Mit dem Zuschlag entsteht unmittelbar die Kaufpreisforderung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs der ersteigerten Gegenstände oder ihrer Verschlechterung gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Die Übergabe der ersteigerten Gegenstände erfolgt ausschließlich erst nach Kaufpreiszahlung. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen des Ersteigerers ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig festgestellt oder unstreitig sind. Schecks werden nur mit Bankbestätigung und Personalausweisvorlage akzeptiert.
In den Geschäftsräumen der STAUFFER Auktionen haftet jeder Besucher, insbesondere bei Besichtigungen, für jeden von ihm, auch ohne Verschulden, verursachten Schaden.
Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Insbesondere solche Personen, die stören, Handel treiben, stehlen oder täuschen. Jeder Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Gesamtaufgeld und ist mit dem Zuschlag fällig. Auf den Zuschlagsbetrag wird das Gesamtaufgeld in Höhe von derzeit 25% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Provision) erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Da es sich um eine inländische Dienstleistung handelt, ist sie auch bei einer Ausfuhr nicht erstattungsfähig.
Kunden, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, können dem Versteigerer ein schriftliches Gebot übergeben. Dies soll einen Höchstbetrag ohne Aufgeld und MwSt. benennen; das Gebot wird für den Ersteigerer interessewahrend nur insoweit ausgenutzt, als es erforderlich ist, ein vorangegangenes Gebot zu überbieten.
Voraussetzung für ein telefonisches Bieten ist die rechtzeitige Legitimation durch Personalausweis, die Vorlage einer ausreichenden Bankbestätigung sowie ein bei STAUFFER Auktionen rechtzeitig eingegangenes schriftliches Gebot zum entsprechenden Los. Schriftliche Gebote können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn bei uns eingegangen sind.
Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen.
Schriftliche und telefonische Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungsdatum die ersteigerten Gegenstände bezahlen, innerhalb von zehn Werktagen nach dem Rechnungsdatum die ersteigerten Gegenstände persönlich in den Versteigerungsräumen abholen oder persönlich eine Spedition mit der Abholung beauftragen oder die STAUFFER Auktionen mit dem Versand beauftragen. Jede Lagerung nach Zuschlag erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Verweigert der Käufer die Abnahme oder bezahlt er nicht innerhalb von 12 Tagen nach einer Mahnung, wird der Verkäufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen oder die Gegenstände erneut versteigern. Dabei haftet der Käufer für einen etwaigen Mindererlös ohne Anspruch auf einen möglichen Mehrerlös. Zwischenzeitlich werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers bei einer Spedition eingelagert. Gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist der Rechnungsendbetrag vom Tage des Zugangs der Verweigerung bzw. des Verzugseintritts an mit 1% je angefangenem Monat zu verzinsen, auch wenn Schecks angenommen wurden.
Während und kurz nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen besonderer Prüfung und eventueller Berichtigung. Irrtum und Berichtigung bleiben vorbehalten.
Versand: Versandaufträge der Kunden werden nach schriftlicher oder telefonischer Order gerne ausgeführt. Hierbei werden dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde eine kostenpflichtige Transportversicherung, muss er dies ausdrücklich und zusätzlich der Firma Stauffer Auktionen vor dem Versand schriftlich mitteilen. Der Versand ersteigerter oder nicht verkaufter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Nicht verschickt werden zerbrechliche und übergroße Gegenstände.
Jeder Kunde der von STAUFFER Auktionen durchgeführten Auktionen erklärt bei Gebotsabgabe ausdrücklich seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der Paragraphen 86 und 86a StGB, wonach zeitgeschichtliche und militärische Gegenstände aus der Zeit 1933 - 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder uniformkundlichen und militärhistorischen Forschnung erworben und genutzt werden dürfen. Dies gilt ebenso bei der Abgabe an dritte Personen. Die STAUFFER Auktionen offeriert diese Gegenstände und akzeptiert die Gebotsabgabe ausschließlich aus den oben genannten Gründen.
Bei Abweichungen von Text und Abbildung hat der Text Vorrang. Bücher, Alben, Münzen und Briefmarken sind nicht auf Vollständigkeit und Echtheit geprüft.
Unmittelbar nach der Auktion beginnt der Freiverkauf nicht versteigerter Lose. Der Freiverkauf dauert vier Wochen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Einlieferungen
Einlieferungen für die kommende Auktion sind jederzeit erwünscht und können direkt an die Firmenanschrift gesandt werden, wo sie von unseren Experten begutachtet und bewertet werden.
Die Firma STAUFFER Auktionen berechnet dem Einlieferer keine Losgebühr, Fotokosten, Bearbeitungsgebühr für nichtverkaufte Lose, Versicherung und Lagerung bis zur Auktion. Rücksendungen gehen auf Kosten des Einlieferers. Im Erfolgsfall berechnet die Firma STAUFFER Auktionen dem Einlieferer eine Provision von max. 20% inkl. Mehrwertsteuer von der Zuschlagssumme. Die vor der Auktion vereinbarte Provision richtet sich nach Qualität und Anzahl der eingelieferten Objekte.
Vorbesichtigung: ab sofort bis zum 11.10.2024, täglich Mo. bis Fr. 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Bitte nur mit Voranmeldung und Termin
AM AUKTIONSTAG, dem 12. Oktober IST KEINE VORBESICHTIGUNG MÖGLICH!
Die Auktion findet nach unseren AGB’s statt und nicht nach Fernabsatzgesetz.
Die persönliche Teilnahme ist zur Zeit wegen der Pandemie nur nicht möglich.
Vorbesichtig jedoch schon.
Zusätzliche Bilder können von jedem Los angefordert werden.
Wichtig: Anmeldungen zum Live Bieten sind während der Auktion nicht möglich !
Preview: from now until 11. October.2024, daily Mon. to Fri. 9.00 a.m. to 5.00 p.m.
Please only with pre-registration and appointment
NO PREVIEW AT AUCTIONDAY SATURDAY 12th October
The auction takes place according to our terms and conditions and not according to the Distance Selling Act.
Personal participation is currently not possible due to the pandemic.
However, be careful.
Additional images can be requested of each lot.
Important: Registrations for live bidding are not possible during the auction!
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Versandaufträge der Kunden werden nach schriftlicher oder telefonischer Order gerne ausgeführt. Hierbei werden dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde eine kostenpflichtige Transportversicherung, muss er dies ausdrücklich und zusätzlich der Firma Stauffer Auktionen vor dem Versand schriftlich mitteilen. Der Versand ersteigerter oder nicht verkaufter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Nicht verschickt werden zerbrechliche und übergroße Gegenstände.
Deutsch:
Saalauktion: Saalöffnung am 12.10. 2024 um 8.30 Uhr
Auktionsbeginn: 9:00 Uhr
Vorbesichtigung: ab sofort, täglich Mo. bis Fr. 9.00 bis 17.00h bis zum 11.10.2024.
Bitte möglichst nur mit Voranmeldung und Termin!
Achtung: Am Auktionstag, SAMSTAG 12. Oktober findet keine Vorbesichtigung statt!
Wichtig: Anmeldungen zum Live Bieten sind während der Auktion nicht möglich !
Eine Online Bieter-Registrierung ist bis zum 11.10.2024 18 Uhr möglich!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Die Auktion findet nach unseren AGB’s statt und nicht nach Fernabsatzgesetz.
Zusätzliche Bilder können von jedem Los angefordert werden.
English:
Hall auction: Hall opening on 12. October 2024 at 8.30am.
Auction starts at 9.00 am.
Preview: as of now, daily Mon. to Fri. 9.00 am to 5 pm until 11. October 2024.
Please only with pre-registration and appointment.
Attention: There is no preview on the day of the auction!!
Important: Registrations for live bidding are not possible during the auction!
For organizational reasons, we can only accept registrations until 11. October 2024
6 pm for online bidders.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
The auction takes place according to our terms and conditions and not according to the Distance Selling Act.
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Das Auktionshaus STAUFFER Auktionen (Versteigerer) möchte Sie, verehrte Kunden, langfristig und zufrieden für unser Auktionshaus gewinnen. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Zeilen zu lesen.
Mit der Teilnahme an der Auktion, am Nachverkauf und Abgabe eines Gebotes erkennt der Kunde bzw. Bieter an, dass die nachfolgenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen Bestandteil des Vertrages werden und erkennt diese an. Der Zuschlag kann nur unter diesen Bedingungen erfolgen. Jeder Teilnehmer hat vor der Auktion seinen Namen und seine vollständige Anschrift anzugeben.
Die eingelieferten Gegenstände versteigert der Versteigerer öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung seiner nicht zu nennenden Auftraggeber. Eine bei jeder Katalognummer angegebene Ziffer identifiziert den Auftraggeber. Der Versteigerer ist berechtigt, als Vermittler, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Auftraggebers zu verweigern, wenn und soweit sie gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Auftraggebers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
Alle Gegenstände, die in der Auktion zum Aufruf gelangen, werden ohne jede Zusicherung von Eigenschaften und ohne jede Haftung für Mängel in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden.
Die zu versteigernden, historischen Objekte unterschiedlichen Alters sind in der Regel gebraucht, getragen und haben sich in der Hand verschiedener Vorbesitzer befunden. Der Versteigerer fordert seine Kunden auf, von der Möglichkeit der persönlichen Vorbesichtigung an den Tagen vor der Auktion und am Auktionstag selbst Gebrauch zu machen, um sich selbst eine Meinung zu bilden. Eine solche persönliche Inaugenscheinnahme ist unverzichtbar. Nach entsprechender Vereinbarung ist eine persönliche Prüfung der Auktionslose auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.
Alle Katalogangaben, Objektbeschreibungen und sämtliche Auskünfte in mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form stellen keine zugesicherten Eigenschaften gem. §§ 459 ff BGB dar. Dies gilt insbesondere für alle Angaben über Echtheit, Alter, Zustand und Ursprung, die grundsätzlich nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen sind, sondern als Meinungsäußerungen. Katalogbeschreibungen enthalten keine Zustandsbeschreibung und sind keine Eigenschaftszusicherung. Der individuelle Zustand der Gegenstände ist im Aufrufpreis berücksichtigt. Normale Alterungsspuren werden nicht gesondert erwähnt, das Fehlen von Angaben zu Beschädigungen, Reparaturen und Ergänzungen besagt nicht, dass das Objekt im guten Zustand ist oder frei von Fehler ist. Reklamationen nach der Auktion können nicht mehr berücksichtigt werden. Ansichtssendungen werden nicht vorgenommen. Unfrankierte Sendungen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
Eine Haftung der STAUFFER Auktionen, ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter gegenüber dem Kunden und Bieter außerhalb des Rechtes der vertraglichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ist in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Sämtliche entstehenden Schäden durch Übermittlungsfehler, Missverständnisse oder Irrtümer im Wege der fernmündlichen oder fernschriftlichen Kommunikation mit dem Kunden, trägt der Bieter.
Die Rechtsbeziehungen richten sich nach Deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Reutlingen.
Öffnet oder zerlegt ein Bieter einen Versteigerungsgegenstand bei der Vorbesichtigung, willigt er automatisch ein, daß er bei Beschädigung oder Zerstörung des Gegenstandes zur Abnahme desselben zum Limitpreis inkl. Aufgeld verpflichtet ist.
Die im Versteigerungskatalog abgedruckten Preise sind Limitpreise. Untergebote werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Steigerungsrate beträgt im Normalfall 10%. Den Zuschlag erhält das höchste Gebot, wenn nach dreimaligem Aufruf kein weiteres höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator behält sich vor, Gebote insbesondere unbekannter Bieter abzulehnen, wenn keine Referenzen erbracht oder Sicherheiten geleistet werden, desweiteren Gebote solcher Bieter, die bereits im Zahlungsverzug stehen. In diesem Fall gilt das vorangegangene Gebot und erhält den Zuschlag. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Lose zu trennen oder zu vereinigen, zurückzustellen oder sie vorzuziehen. Bestehen Unklarheiten bzgl. des Zuschlages, so kann der Auktionator den Zuschlag aufheben und das Objekt erneut zur Versteigerung aufrufen.
Mit dem Zuschlag entsteht unmittelbar die Kaufpreisforderung, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs der ersteigerten Gegenstände oder ihrer Verschlechterung gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Die Übergabe der ersteigerten Gegenstände erfolgt ausschließlich erst nach Kaufpreiszahlung. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen des Ersteigerers ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig festgestellt oder unstreitig sind. Schecks werden nur mit Bankbestätigung und Personalausweisvorlage akzeptiert.
In den Geschäftsräumen der STAUFFER Auktionen haftet jeder Besucher, insbesondere bei Besichtigungen, für jeden von ihm, auch ohne Verschulden, verursachten Schaden.
Der Versteigerer behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen. Insbesondere solche Personen, die stören, Handel treiben, stehlen oder täuschen. Jeder Diebstahl wird sofort zur Anzeige gebracht.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und dem Gesamtaufgeld und ist mit dem Zuschlag fällig. Auf den Zuschlagsbetrag wird das Gesamtaufgeld in Höhe von derzeit 25% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Provision) erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Da es sich um eine inländische Dienstleistung handelt, ist sie auch bei einer Ausfuhr nicht erstattungsfähig.
Kunden, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, können dem Versteigerer ein schriftliches Gebot übergeben. Dies soll einen Höchstbetrag ohne Aufgeld und MwSt. benennen; das Gebot wird für den Ersteigerer interessewahrend nur insoweit ausgenutzt, als es erforderlich ist, ein vorangegangenes Gebot zu überbieten.
Voraussetzung für ein telefonisches Bieten ist die rechtzeitige Legitimation durch Personalausweis, die Vorlage einer ausreichenden Bankbestätigung sowie ein bei STAUFFER Auktionen rechtzeitig eingegangenes schriftliches Gebot zum entsprechenden Los. Schriftliche Gebote können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn bei uns eingegangen sind.
Saalbieter müssen die ersteigerte Ware noch am Auktionstag bezahlen und abnehmen.
Schriftliche und telefonische Bieter, die einen Zuschlag erhalten haben, müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungsdatum die ersteigerten Gegenstände bezahlen, innerhalb von zehn Werktagen nach dem Rechnungsdatum die ersteigerten Gegenstände persönlich in den Versteigerungsräumen abholen oder persönlich eine Spedition mit der Abholung beauftragen oder die STAUFFER Auktionen mit dem Versand beauftragen. Jede Lagerung nach Zuschlag erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Verweigert der Käufer die Abnahme oder bezahlt er nicht innerhalb von 12 Tagen nach einer Mahnung, wird der Verkäufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen oder die Gegenstände erneut versteigern. Dabei haftet der Käufer für einen etwaigen Mindererlös ohne Anspruch auf einen möglichen Mehrerlös. Zwischenzeitlich werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers bei einer Spedition eingelagert. Gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist der Rechnungsendbetrag vom Tage des Zugangs der Verweigerung bzw. des Verzugseintritts an mit 1% je angefangenem Monat zu verzinsen, auch wenn Schecks angenommen wurden.
Während und kurz nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen besonderer Prüfung und eventueller Berichtigung. Irrtum und Berichtigung bleiben vorbehalten.
Versand: Versandaufträge der Kunden werden nach schriftlicher oder telefonischer Order gerne ausgeführt. Hierbei werden dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde eine kostenpflichtige Transportversicherung, muss er dies ausdrücklich und zusätzlich der Firma Stauffer Auktionen vor dem Versand schriftlich mitteilen. Der Versand ersteigerter oder nicht verkaufter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Nicht verschickt werden zerbrechliche und übergroße Gegenstände.
Jeder Kunde der von STAUFFER Auktionen durchgeführten Auktionen erklärt bei Gebotsabgabe ausdrücklich seine Kenntnis und seine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der Paragraphen 86 und 86a StGB, wonach zeitgeschichtliche und militärische Gegenstände aus der Zeit 1933 - 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder uniformkundlichen und militärhistorischen Forschnung erworben und genutzt werden dürfen. Dies gilt ebenso bei der Abgabe an dritte Personen. Die STAUFFER Auktionen offeriert diese Gegenstände und akzeptiert die Gebotsabgabe ausschließlich aus den oben genannten Gründen.
Bei Abweichungen von Text und Abbildung hat der Text Vorrang. Bücher, Alben, Münzen und Briefmarken sind nicht auf Vollständigkeit und Echtheit geprüft.
Unmittelbar nach der Auktion beginnt der Freiverkauf nicht versteigerter Lose. Der Freiverkauf dauert vier Wochen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Einlieferungen
Einlieferungen für die kommende Auktion sind jederzeit erwünscht und können direkt an die Firmenanschrift gesandt werden, wo sie von unseren Experten begutachtet und bewertet werden.
Die Firma STAUFFER Auktionen berechnet dem Einlieferer keine Losgebühr, Fotokosten, Bearbeitungsgebühr für nichtverkaufte Lose, Versicherung und Lagerung bis zur Auktion. Rücksendungen gehen auf Kosten des Einlieferers. Im Erfolgsfall berechnet die Firma STAUFFER Auktionen dem Einlieferer eine Provision von max. 20% inkl. Mehrwertsteuer von der Zuschlagssumme. Die vor der Auktion vereinbarte Provision richtet sich nach Qualität und Anzahl der eingelieferten Objekte.
Vorbesichtigung: ab sofort bis zum 11.10.2024, täglich Mo. bis Fr. 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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