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Los
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestÀtigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Die Auktionsgalerie am Hofgarten ist Ihnen beim Versand Ihrer ersteigerten GegenstÀnde gerne behilflich. Es
entstehen Handlingskosten von EUR 10,00 bzw. Berechnung je nach Aufwand. Verpackung und Versand gehen zu
Lasten und Gefahr des KÀufers. Die Auktionsgalerie am Hofgarten haftet bei Verlust oder SchÀden in keinem Fall.
Aufgeld 25 %, Live-GebĂŒhr 5 %, jeweils zuzĂŒgl. 19 % USt.
Buyer's premium 25 %, Live fee 5 %, each plus 19 % VAT
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Alle GegenstÀnde, die zur
Versteigerung gelangen, werden im fremden Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der
Einlieferer besteht nicht.
2. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen und
auĂerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er behĂ€lt sich das Recht vor,
Nummern zurĂŒckzuziehen.
3. Die zur Versteigerung gelangten GegenstÀnde werden in
gebrauchtem Zustand angeboten und versteigert. Haftung fĂŒr offene
und versteckte MÀngel sowie Zuschreibungen können nach dem
Zuschlag nicht mehr geltend gemacht werden. Die Katalogbeschreibung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir
stellen keinesfalls eine Garantie fĂŒr die Beschaffenheit der Sache
dar oder dafĂŒr, dass die Sache fĂŒr eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behĂ€lt. Vielmehr wird ausdrĂŒcklich ein
Haftungsausschluss vereinbart, soweit der Mangel nicht arglistig
verschwiegen wurde oder eine Garantie fĂŒr die Beschaffenheit der
Sache ĂŒbernommen wurde (§ 444 BGB).
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, wenn
kein Ăbergebot erfolgt, erteilt. Der im Katalog angegebene Preis ist
in der Regel der Aufrufpreis. Die Steigerung betrÀgt ca. 10%. Bei
Gebotsgleichheit mehrerer Personen erfolgt Losentscheid. Der
Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zurĂŒckzuziehen, wenn
irrtĂŒmlich ein Bieter ĂŒbersehen wurde und dies sofort beanstandet
wird oder Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Der Zuschlag
verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Die Gefahr fĂŒr etwaige
BeschÀdigungen, Verluste, Verwechslungen gehen mit dem
Zuschlag auf den KĂ€ufer ĂŒber; das Eigentum erst bei vollstĂ€ndiger
Bezahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Gebot ohne Angabe
von GrĂŒnden abzulehnen.
5. Das Aufgeld zum Zuschlagpreis betrÀgt 25%. Die
Mehrwertsteuer, derzeit 19%, wird vom Aufgeld hinzugerechnet.
Somit setzt sich der Endpreis aus Zuschlag, Aufgeld und
Mehrwertsteuer aus Aufgeld zusammen. Dies gilt auch fĂŒr den
anschlieĂenden Nachverkauf. Zur Abgeltung des gesetzlichen
Folgerechts (§26 UrhG.) leistet das Auktionshaus eine Abgabe von
derzeit 5 % auf den Verkaufserlös fĂŒr alle Originalkunstwerke der
bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung
Kunst. Dem Ersteigerer wird dieser Betrag, zusÀtzlich
der gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt.
6. Der KĂ€ufer verpflichtet sich mit dem Zuschlag zur sofortigen
Barzahlung. Angenommen werden Barscheck und Verrechnungsscheck
nur mit BankbestÀtigung. ZuschlÀge von schriftlichen
AuftrÀgen sind innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsstellung
fÀllig. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach vollstÀndig geleisteter
Zahlung ausgehĂ€ndigt. Alle anfallenden Kosten fĂŒr Verpackung und
Versand gehen zu Lasten des KÀufers. Waren, die spÀtestens 14
Tage nach der Auktion nicht abgeholt werden, können ohne
Benachrichtigung auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers bei einer
Spedition eingelagert werden.
7. Schriftliche BieterauftrÀge werden gewissenhaft bearbeitet;
maĂgebend ist immer die angegebene Katalognummer, nicht die
Beschreibung des Gegenstandes. Schriftliche AuftrĂ€ge mĂŒssen
rechtsverbindlich unterschrieben sein und spÀtestens einen Tag vor
der Auktion vorliegen. Telefonische Gebote werden bei Limitpreisen
ab EUR 250,00 angenommen, wobei sich der Bieter verpflichtet,
den Limitpreis zu bieten.
8. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter zwei Wochen
an sein Gebot gebunden. ErhÀlt er innerhalb dieser Zeit keinen
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt es. Wird die mit Vorbehalt
belegte Katalognummer im Nachverkauf zum Limitpreis abgegeben,
erfolgt keine Benachrichtigung an den Vorbehaltsbieter.
9. Der Versteigerer kann wahlweise ErfĂŒllung oder Schadenersatz
bei Nichtabnahme verlangen unabhÀngig davon den Gegenstand
auf Kosten des KĂ€ufers nochmals versteigern. Der KĂ€ufer hat
keinen Anspruch auf den Mehrerlös, haftet jedoch fĂŒr einen
niedrigeren Zuschlag. Der Bieter ist aber in jedem Fall zur Zahlung
des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer verpflichtet.
10. Der Gerichtsstand ist fĂŒr beide Teile Bayreuth. Mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen
rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen
Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
auĂerhalb Deutschland haben bzw. verlegen, ist als Gerichtsstand
fĂŒr alle aus dem VertragsverhĂ€ltnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten
einschl. Wechsel/-Scheckklagen Bayreuth vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorausgehenden
Klauseln berĂŒhren nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen
GeschÀftsbedingungen.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen Ă€uĂerst gewissenhaft; es ist aber nicht möglich, alle unbedeutenden und altersbedingten
BeschÀdigungen anzugeben. Fehlen solche Hinweise in der Beschreibung, so kann daraus nicht der absolut fehlerfreie
Zustand abgeleitet werden. Bitte informieren Sie sich persönlich ĂŒber den Zustand der Artikel wĂ€hrend der Vorbesichtigung.
Sollten Sie eine individuelle Frage haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder informieren Sie per Fax oder
eMail.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog
und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militÀrhistorischen GegenstÀnde aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken
der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung oder der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des
Zeitgeschehens oder der militÀrhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. (§ 86a StGB). Die Fa.
Auktionsgalerie am Hofgarten, Hannelore RothenbĂŒcher e.K., der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde
nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten fĂŒr GegenstĂ€nde, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der
Bieter dazu, diese Dinge nur fĂŒr historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten GrĂŒnden z u erwerben und in
keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Alle GegenstÀnde, die zur
Versteigerung gelangen, werden im fremden Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der
Einlieferer besteht nicht.
2. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen und
auĂerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er behĂ€lt sich das Recht vor,
Nummern zurĂŒckzuziehen.
3. Die zur Versteigerung gelangten GegenstÀnde werden in
gebrauchtem Zustand angeboten und versteigert. Haftung fĂŒr offene
und versteckte MÀngel sowie Zuschreibungen können nach dem
Zuschlag nicht mehr geltend gemacht werden. Die Katalogbeschreibung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir
stellen keinesfalls eine Garantie fĂŒr die Beschaffenheit der Sache
dar oder dafĂŒr, dass die Sache fĂŒr eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behĂ€lt. Vielmehr wird ausdrĂŒcklich ein
Haftungsausschluss vereinbart, soweit der Mangel nicht arglistig
verschwiegen wurde oder eine Garantie fĂŒr die Beschaffenheit der
Sache ĂŒbernommen wurde (§ 444 BGB).
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, wenn
kein Ăbergebot erfolgt, erteilt. Der im Katalog angegebene Preis ist
in der Regel der Aufrufpreis. Die Steigerung betrÀgt ca. 10%. Bei
Gebotsgleichheit mehrerer Personen erfolgt Losentscheid. Der
Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zurĂŒckzuziehen, wenn
irrtĂŒmlich ein Bieter ĂŒbersehen wurde und dies sofort beanstandet
wird oder Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Der Zuschlag
verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Die Gefahr fĂŒr etwaige
BeschÀdigungen, Verluste, Verwechslungen gehen mit dem
Zuschlag auf den KĂ€ufer ĂŒber; das Eigentum erst bei vollstĂ€ndiger
Bezahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Gebot ohne Angabe
von GrĂŒnden abzulehnen.
5. Das Aufgeld zum Zuschlagpreis betrÀgt 25%. Die
Mehrwertsteuer, derzeit 19%, wird vom Aufgeld hinzugerechnet.
Somit setzt sich der Endpreis aus Zuschlag, Aufgeld und
Mehrwertsteuer aus Aufgeld zusammen. Dies gilt auch fĂŒr den
anschlieĂenden Nachverkauf. Zur Abgeltung des gesetzlichen
Folgerechts (§26 UrhG.) leistet das Auktionshaus eine Abgabe von
derzeit 5 % auf den Verkaufserlös fĂŒr alle Originalkunstwerke der
bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung
Kunst. Dem Ersteigerer wird dieser Betrag, zusÀtzlich
der gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt.
6. Der KĂ€ufer verpflichtet sich mit dem Zuschlag zur sofortigen
Barzahlung. Angenommen werden Barscheck und Verrechnungsscheck
nur mit BankbestÀtigung. ZuschlÀge von schriftlichen
AuftrÀgen sind innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsstellung
fÀllig. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach vollstÀndig geleisteter
Zahlung ausgehĂ€ndigt. Alle anfallenden Kosten fĂŒr Verpackung und
Versand gehen zu Lasten des KÀufers. Waren, die spÀtestens 14
Tage nach der Auktion nicht abgeholt werden, können ohne
Benachrichtigung auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers bei einer
Spedition eingelagert werden.
7. Schriftliche BieterauftrÀge werden gewissenhaft bearbeitet;
maĂgebend ist immer die angegebene Katalognummer, nicht die
Beschreibung des Gegenstandes. Schriftliche AuftrĂ€ge mĂŒssen
rechtsverbindlich unterschrieben sein und spÀtestens einen Tag vor
der Auktion vorliegen. Telefonische Gebote werden bei Limitpreisen
ab EUR 250,00 angenommen, wobei sich der Bieter verpflichtet,
den Limitpreis zu bieten.
8. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter zwei Wochen
an sein Gebot gebunden. ErhÀlt er innerhalb dieser Zeit keinen
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt es. Wird die mit Vorbehalt
belegte Katalognummer im Nachverkauf zum Limitpreis abgegeben,
erfolgt keine Benachrichtigung an den Vorbehaltsbieter.
9. Der Versteigerer kann wahlweise ErfĂŒllung oder Schadenersatz
bei Nichtabnahme verlangen unabhÀngig davon den Gegenstand
auf Kosten des KĂ€ufers nochmals versteigern. Der KĂ€ufer hat
keinen Anspruch auf den Mehrerlös, haftet jedoch fĂŒr einen
niedrigeren Zuschlag. Der Bieter ist aber in jedem Fall zur Zahlung
des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer verpflichtet.
10. Der Gerichtsstand ist fĂŒr beide Teile Bayreuth. Mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen
rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen
Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
auĂerhalb Deutschland haben bzw. verlegen, ist als Gerichtsstand
fĂŒr alle aus dem VertragsverhĂ€ltnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten
einschl. Wechsel/-Scheckklagen Bayreuth vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorausgehenden
Klauseln berĂŒhren nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen
GeschÀftsbedingungen.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen Ă€uĂerst gewissenhaft; es ist aber nicht möglich, alle unbedeutenden und altersbedingten
BeschÀdigungen anzugeben. Fehlen solche Hinweise in der Beschreibung, so kann daraus nicht der absolut fehlerfreie
Zustand abgeleitet werden. Bitte informieren Sie sich persönlich ĂŒber den Zustand der Artikel wĂ€hrend der Vorbesichtigung.
Sollten Sie eine individuelle Frage haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder informieren Sie per Fax oder
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Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog
und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militÀrhistorischen GegenstÀnde aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken
der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung oder der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des
Zeitgeschehens oder der militÀrhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. (§ 86a StGB). Die Fa.
Auktionsgalerie am Hofgarten, Hannelore RothenbĂŒcher e.K., der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde
nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten fĂŒr GegenstĂ€nde, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der
Bieter dazu, diese Dinge nur fĂŒr historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten GrĂŒnden z u erwerben und in
keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.