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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Die Auktionsgalerie am Hofgarten ist Ihnen beim Versand Ihrer ersteigerten Gegenstände gerne behilflich. Es
entstehen Handlingskosten von EUR 10,00 bzw. Berechnung je nach Aufwand. Verpackung und Versand gehen zu
Lasten und Gefahr des Käufers. Die Auktionsgalerie am Hofgarten haftet bei Verlust oder Schäden in keinem Fall.
Aufgeld 25 %, Live-Gebühr 5 %, jeweils zuzügl. 19 % USt.
Buyer's premium 25 %, Live fee 5 %, each plus 19 % VAT
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Alle Gegenstände, die zur
Versteigerung gelangen, werden im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der
Einlieferer besteht nicht.
2. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen und
außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er behält sich das Recht vor,
Nummern zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung gelangten Gegenstände werden in
gebrauchtem Zustand angeboten und versteigert. Haftung für offene
und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen können nach dem
Zuschlag nicht mehr geltend gemacht werden. Die Katalogbeschreibung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir
stellen keinesfalls eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
dar oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behält. Vielmehr wird ausdrücklich ein
Haftungsausschluss vereinbart, soweit der Mangel nicht arglistig
verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen wurde (§ 444 BGB).
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, wenn
kein Übergebot erfolgt, erteilt. Der im Katalog angegebene Preis ist
in der Regel der Aufrufpreis. Die Steigerung beträgt ca. 10%. Bei
Gebotsgleichheit mehrerer Personen erfolgt Losentscheid. Der
Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zurückzuziehen, wenn
irrtümlich ein Bieter übersehen wurde und dies sofort beanstandet
wird oder Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Zuschlag
verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen gehen mit dem
Zuschlag auf den Käufer über; das Eigentum erst bei vollständiger
Bezahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Gebot ohne Angabe
von Gründen abzulehnen.
5. Das Aufgeld zum Zuschlagpreis beträgt 25%. Die
Mehrwertsteuer, derzeit 19%, wird vom Aufgeld hinzugerechnet.
Somit setzt sich der Endpreis aus Zuschlag, Aufgeld und
Mehrwertsteuer aus Aufgeld zusammen. Dies gilt auch für den
anschließenden Nachverkauf. Zur Abgeltung des gesetzlichen
Folgerechts (§26 UrhG.) leistet das Auktionshaus eine Abgabe von
derzeit 5 % auf den Verkaufserlös für alle Originalkunstwerke der
bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung
Kunst. Dem Ersteigerer wird dieser Betrag, zusätzlich
der gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt.
6. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Zuschlag zur sofortigen
Barzahlung. Angenommen werden Barscheck und Verrechnungsscheck
nur mit Bankbestätigung. Zuschläge von schriftlichen
Aufträgen sind innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsstellung
fällig. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach vollständig geleisteter
Zahlung ausgehändigt. Alle anfallenden Kosten für Verpackung und
Versand gehen zu Lasten des Käufers. Waren, die spätestens 14
Tage nach der Auktion nicht abgeholt werden, können ohne
Benachrichtigung auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einer
Spedition eingelagert werden.
7. Schriftliche Bieteraufträge werden gewissenhaft bearbeitet;
maßgebend ist immer die angegebene Katalognummer, nicht die
Beschreibung des Gegenstandes. Schriftliche Aufträge müssen
rechtsverbindlich unterschrieben sein und spätestens einen Tag vor
der Auktion vorliegen. Telefonische Gebote werden bei Limitpreisen
ab EUR 250,00 angenommen, wobei sich der Bieter verpflichtet,
den Limitpreis zu bieten.
8. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter zwei Wochen
an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit keinen
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt es. Wird die mit Vorbehalt
belegte Katalognummer im Nachverkauf zum Limitpreis abgegeben,
erfolgt keine Benachrichtigung an den Vorbehaltsbieter.
9. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung oder Schadenersatz
bei Nichtabnahme verlangen unabhängig davon den Gegenstand
auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. Der Käufer hat
keinen Anspruch auf den Mehrerlös, haftet jedoch für einen
niedrigeren Zuschlag. Der Bieter ist aber in jedem Fall zur Zahlung
des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer verpflichtet.
10. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Bayreuth. Mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen
rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen
Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb Deutschland haben bzw. verlegen, ist als Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten
einschl. Wechsel/-Scheckklagen Bayreuth vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorausgehenden
Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen äußerst gewissenhaft; es ist aber nicht möglich, alle unbedeutenden und altersbedingten
Beschädigungen anzugeben. Fehlen solche Hinweise in der Beschreibung, so kann daraus nicht der absolut fehlerfreie
Zustand abgeleitet werden. Bitte informieren Sie sich persönlich über den Zustand der Artikel während der Vorbesichtigung.
Sollten Sie eine individuelle Frage haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder informieren Sie per Fax oder
eMail.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog
und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. (§ 86a StGB). Die Fa.
Auktionsgalerie am Hofgarten, Hannelore Rothenbücher e.K., der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände
nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der
Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen z u erwerben und in
keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Alle Gegenstände, die zur
Versteigerung gelangen, werden im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Ein Anspruch auf Bekanntgabe der
Einlieferer besteht nicht.
2. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen und
außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er behält sich das Recht vor,
Nummern zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung gelangten Gegenstände werden in
gebrauchtem Zustand angeboten und versteigert. Haftung für offene
und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen können nach dem
Zuschlag nicht mehr geltend gemacht werden. Die Katalogbeschreibung
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir
stellen keinesfalls eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
dar oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behält. Vielmehr wird ausdrücklich ein
Haftungsausschluss vereinbart, soweit der Mangel nicht arglistig
verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen wurde (§ 444 BGB).
4. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, wenn
kein Übergebot erfolgt, erteilt. Der im Katalog angegebene Preis ist
in der Regel der Aufrufpreis. Die Steigerung beträgt ca. 10%. Bei
Gebotsgleichheit mehrerer Personen erfolgt Losentscheid. Der
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irrtümlich ein Bieter übersehen wurde und dies sofort beanstandet
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Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen gehen mit dem
Zuschlag auf den Käufer über; das Eigentum erst bei vollständiger
Bezahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Gebot ohne Angabe
von Gründen abzulehnen.
5. Das Aufgeld zum Zuschlagpreis beträgt 25%. Die
Mehrwertsteuer, derzeit 19%, wird vom Aufgeld hinzugerechnet.
Somit setzt sich der Endpreis aus Zuschlag, Aufgeld und
Mehrwertsteuer aus Aufgeld zusammen. Dies gilt auch für den
anschließenden Nachverkauf. Zur Abgeltung des gesetzlichen
Folgerechts (§26 UrhG.) leistet das Auktionshaus eine Abgabe von
derzeit 5 % auf den Verkaufserlös für alle Originalkunstwerke der
bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 an die Ausgleichsvereinigung
Kunst. Dem Ersteigerer wird dieser Betrag, zusätzlich
der gesetzl. MwSt., in Rechnung gestellt.
6. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Zuschlag zur sofortigen
Barzahlung. Angenommen werden Barscheck und Verrechnungsscheck
nur mit Bankbestätigung. Zuschläge von schriftlichen
Aufträgen sind innerhalb sieben Tagen nach Rechnungsstellung
fällig. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach vollständig geleisteter
Zahlung ausgehändigt. Alle anfallenden Kosten für Verpackung und
Versand gehen zu Lasten des Käufers. Waren, die spätestens 14
Tage nach der Auktion nicht abgeholt werden, können ohne
Benachrichtigung auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einer
Spedition eingelagert werden.
7. Schriftliche Bieteraufträge werden gewissenhaft bearbeitet;
maßgebend ist immer die angegebene Katalognummer, nicht die
Beschreibung des Gegenstandes. Schriftliche Aufträge müssen
rechtsverbindlich unterschrieben sein und spätestens einen Tag vor
der Auktion vorliegen. Telefonische Gebote werden bei Limitpreisen
ab EUR 250,00 angenommen, wobei sich der Bieter verpflichtet,
den Limitpreis zu bieten.
8. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Bieter zwei Wochen
an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit keinen
vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt es. Wird die mit Vorbehalt
belegte Katalognummer im Nachverkauf zum Limitpreis abgegeben,
erfolgt keine Benachrichtigung an den Vorbehaltsbieter.
9. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung oder Schadenersatz
bei Nichtabnahme verlangen unabhängig davon den Gegenstand
auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. Der Käufer hat
keinen Anspruch auf den Mehrerlös, haftet jedoch für einen
niedrigeren Zuschlag. Der Bieter ist aber in jedem Fall zur Zahlung
des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer verpflichtet.
10. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Bayreuth. Mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen
rechtlichen Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern, die keinen
Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb Deutschland haben bzw. verlegen, ist als Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten
einschl. Wechsel/-Scheckklagen Bayreuth vereinbart.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorausgehenden
Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die Katalogbeschreibungen erfolgen äußerst gewissenhaft; es ist aber nicht möglich, alle unbedeutenden und altersbedingten
Beschädigungen anzugeben. Fehlen solche Hinweise in der Beschreibung, so kann daraus nicht der absolut fehlerfreie
Zustand abgeleitet werden. Bitte informieren Sie sich persönlich über den Zustand der Artikel während der Vorbesichtigung.
Sollten Sie eine individuelle Frage haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder informieren Sie per Fax oder
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Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog
und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. (§ 86a StGB). Die Fa.
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nur unter diesen Voraussetzungen an.
Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der
Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen z u erwerben und in
keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.