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Roswitha Zeilmann, 1941 Prieborn/Schlesien – 2004 Bayreuth, Original, handsigniert, gerahmt, Größe Gesamt: 19 cm x 23 cm
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Bitte beachten, der Versand erfolgt auf eigene Kosten und eigene Gefahr.
Aufgeld 19 % inkl. USt.
Buyer's premium 19 % including VAT
Versteigerungsbedingungen
2.1 Beschreibungen
Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen der individualisierenden Objektbeschreibung der zu versteigernden Gegenstände. Die Beschreibungen beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB, soweit nicht eine solche Garantie ausdrücklich erklärt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Beschreibung eine Expertise beigefügt ist oder auf eine solche verwiesen wird. Garantieerklärungen werden mangels einer anderen Erklärung nur im Namen des Einlieferers abgegeben. Katalogbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsangaben. Es obliegt dem Bieter, die angebotenen Gegenstände eingehend zu besichtigen und deren Beschaffenheit zu prüfen. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht. Bücher, welche zum Aufruf gelangen sind nicht durchgesehen.
2.2 Rechte an Beschreibungen & Fotos
Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzung- und Urheberrechte an den veröffentlichten Abbildungen und Beschreibungen sämtlicher Auktionsexponate, stehen ausschließlich dem „Berliner Auktionshaus“ zu. Weder die Beschreibungen, noch die Abbildungen gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, auf den Ersteigerer über.
Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.
Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
2.3 Preisangaben
Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.
Bei Auseinandersetzungen oder Zweifel am Zuschlag, oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.
Gegenstände ohne Limit werden im Allgemeinen mit 10 – 20.- € aufgerufen, sofern keine höheren Vorgebote vorliegen.
Taxierte Gegenstände werden mit mindestens 10% des Schätzpreises aufgerufen und limitierte Gegenstände werden mit ihrem Limit aufgerufen.
Bis € 160.- wird i. A. um € 10.- gesteigert, danach um ca. 10 %.
Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3% für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.
Die Voraussetzungen für telefonische Bieter gelten sinngemäß auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo trägt das Auktionshaus keine Haftung für die Übermittlung seitens lot-tissimo. Es wird darauf hingewiesen, dass das Internetportal des Auktionshauses auf die Seiten des Portals lot-tissimo weiterleitet. Gebote im Internet werden nur durch das Portal lot-tissimo akzeptiert und bearbeitet. Gebote per Email werden nur in Ausnahmefällen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, ansonsten abgelehnt.
Conditions of Auction
This is a courtesy translation, the German version is binding.
The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, but do not constitute warranted characteristics within the meaning of §§ 459 BGB. All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction. They will be auctioned in the condition in which they are found, without guarantee and liability for obvious or hidden defects as well as attributions. Subsequent complaints, of whatever nature, must therefore be disregarded.
Nevertheless, the respective condition of all used items is taken into account in the limit price.
Books which are put up for bidding have not been checked. 3.
In the event of disputes or doubts about the knockdown, or if the highest bidder does not wish to accept the knockdown, the auctioneer is entitled to re-bid.
Items without a limit are generally knocked down at € 10 – 20, unless there are higher preliminary bids.
Valued items will be called with at least 10% of the estimated price and limited items will be called with their limit.
Up to € 160, items are generally increased by € 10, thereafter by approx. 10 %.
The buyer undertakes to collect the auctioned items within 7 days. The auctioneer assumes no liability for loss or damage. Any dispatch of auctioned items shall be at the expense and risk of the purchaser in accordance with written dispatch instructions. After the expiry of 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at his premises at the expense of the buyer, for which a flat rate of up to € 5.00 plus VAT may be charged per item and day. The buyer reserves the right to prove that costs were not incurred or were not incurred in this amount.
For works of art from the sale of which a resale rights levy arises, the Buyer shall assume this levy and reimburse it to the Auction House or the Consignor/Seller. Pursuant to Section 26 UrhG, the amount of the share of the sale proceeds is: 4% for the part of the sale proceeds up to 50,000 Euros, 3% for the part of the sale proceeds from 50,000.01 to 200. 000.00 Euro, 1% for the part of the sale proceeds from 200,000.01 to 350,000.00 Euro, 0.5% for the part of the sale proceeds from 350,000.01 to 500,000.00 Euro, 0.25% for the part of the sale proceeds exceeding 500,000.00 Euro. The total amount of the resale right remuneration from a resale shall not exceed 12,500 Euros. If the hammer price is less than €400.00, no levy is payable.
The requirements for telephone bidders shall apply mutatis mutandis to online bidders as well as to pre-bids received through the internet portal lot-tissimo. In the case of bidders of the internet portal lot-tissimo, the Auction House shall not be liable for the transmission on the part of lot-tissimo. It is pointed out that the Internet portal of the auction house forwards to the pages of the lot-tissimo portal. Bids on the Internet will only be accepted and processed by the lot-tissimo portal. Bids by e-mail will only be accepted in exceptional cases upon verification by the auction house, otherwise they will be rejected. 12.
15.The general auction conditions are available at the cash desk and on the website. The submission of a bid implies acceptance of these auction conditions. 16.
Auktionshaus Böser
Bahnhofstraße 1
D – 76356 Weingarten
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Das Recht an den Beschreibungen und Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte.
Der Ersteigerer der Auktionsexponate im Rahmen unserer Auktionen, verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Beschreibungen und Abbildungen. Es ist dem Bieter und Ersteigerer, auch nach der Auktion, untersagt, die in sämtlichen Digital- und Printmedien enthaltenen Bilder und Texte zu nutzen. Jeder Verstoß gegen diese Vereinbarung begründet Schadensersatzansprüche gegen den Bieter und Ersteigerer, ohne dass ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist.
2.3 Preisangaben
Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind Mindestpreise.
Bei Auseinandersetzungen oder Zweifel am Zuschlag, oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.
Gegenstände ohne Limit werden im Allgemeinen mit 10 – 20.- € aufgerufen, sofern keine höheren Vorgebote vorliegen.
Taxierte Gegenstände werden mit mindestens 10% des Schätzpreises aufgerufen und limitierte Gegenstände werden mit ihrem Limit aufgerufen.
Bis € 160.- wird i. A. um € 10.- gesteigert, danach um ca. 10 %.
Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3% für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.
Die Voraussetzungen für telefonische Bieter gelten sinngemäß auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo trägt das Auktionshaus keine Haftung für die Übermittlung seitens lot-tissimo. Es wird darauf hingewiesen, dass das Internetportal des Auktionshauses auf die Seiten des Portals lot-tissimo weiterleitet. Gebote im Internet werden nur durch das Portal lot-tissimo akzeptiert und bearbeitet. Gebote per Email werden nur in Ausnahmefällen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, ansonsten abgelehnt.
Conditions of Auction
This is a courtesy translation, the German version is binding.
The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, but do not constitute warranted characteristics within the meaning of §§ 459 BGB. All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction. They will be auctioned in the condition in which they are found, without guarantee and liability for obvious or hidden defects as well as attributions. Subsequent complaints, of whatever nature, must therefore be disregarded.
Nevertheless, the respective condition of all used items is taken into account in the limit price.
Books which are put up for bidding have not been checked. 3.
In the event of disputes or doubts about the knockdown, or if the highest bidder does not wish to accept the knockdown, the auctioneer is entitled to re-bid.
Items without a limit are generally knocked down at € 10 – 20, unless there are higher preliminary bids.
Valued items will be called with at least 10% of the estimated price and limited items will be called with their limit.
Up to € 160, items are generally increased by € 10, thereafter by approx. 10 %.
The buyer undertakes to collect the auctioned items within 7 days. The auctioneer assumes no liability for loss or damage. Any dispatch of auctioned items shall be at the expense and risk of the purchaser in accordance with written dispatch instructions. After the expiry of 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at his premises at the expense of the buyer, for which a flat rate of up to € 5.00 plus VAT may be charged per item and day. The buyer reserves the right to prove that costs were not incurred or were not incurred in this amount.
For works of art from the sale of which a resale rights levy arises, the Buyer shall assume this levy and reimburse it to the Auction House or the Consignor/Seller. Pursuant to Section 26 UrhG, the amount of the share of the sale proceeds is: 4% for the part of the sale proceeds up to 50,000 Euros, 3% for the part of the sale proceeds from 50,000.01 to 200. 000.00 Euro, 1% for the part of the sale proceeds from 200,000.01 to 350,000.00 Euro, 0.5% for the part of the sale proceeds from 350,000.01 to 500,000.00 Euro, 0.25% for the part of the sale proceeds exceeding 500,000.00 Euro. The total amount of the resale right remuneration from a resale shall not exceed 12,500 Euros. If the hammer price is less than €400.00, no levy is payable.
The requirements for telephone bidders shall apply mutatis mutandis to online bidders as well as to pre-bids received through the internet portal lot-tissimo. In the case of bidders of the internet portal lot-tissimo, the Auction House shall not be liable for the transmission on the part of lot-tissimo. It is pointed out that the Internet portal of the auction house forwards to the pages of the lot-tissimo portal. Bids on the Internet will only be accepted and processed by the lot-tissimo portal. Bids by e-mail will only be accepted in exceptional cases upon verification by the auction house, otherwise they will be rejected. 12.
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Bahnhofstraße 1
D – 76356 Weingarten