Los

90

Brillantsolitärring

In Schmuck & Antiquitäten

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Brillantsolitärring
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Wiener Neustadt

Weißgold 585, Fancy Brown Diamond ca. 4,33ct., RW 57, 4,6g,

Weißgold 585, Fancy Brown Diamond ca. 4,33ct., RW 57, 4,6g,

Schmuck & Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Baumkirchnerring 4
Wiener Neustadt
2700
Austria

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Wichtige Informationen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerung (AGBV)

§1. Allgemeines
Die Artessa GmbH (Artessa) bezieht bewegungsmäßige Objekte (Posten) für Versteigerung und Verkauf, Steuern nach dem Verhältnis der Gewerbeordnung und den hier angehängten Bedingungen (AGBV), sowie besserder gesetzlicher Rechte.
Die Objekte werden zum Verkauf / Versteigerung, in der Kommission oder Vermittlung jeder im eigenen Namen in und unter der Geschäftsräumlichkeit der Artessa oder durch die Nutzung anderer Vertriebsmedien zB dem Internet.
§2. Christliche
Artessa gibt persönliche Daten nur mit wahreren Kontakten des Betroffenen.
Hut ein Dritter muss auf den Versteigerungs- bzw. Verkaufgegenstand erwirkt, ist Artessa erledigt die personenbezogenen Daten in Verbindung dieser AGBV und §1425 ABGB bekanntzugeben und den Gegenstand Gegenstand einer gerichtlichen Hinterlegung zu gehört.
Artessa ist in der Lage, die personenbezogenen Daten zur Buchhaltung, Rechnungslegung, für Werbeverträge, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Rechenschaftspflicht zu ändern.
Der Einbringer wahres weites wahres zu, Werbematerial von Artessa und ihr Partnerunternehmen, in schriftlicher oder elektronischer Form zu erhalten. Diese Aufgaben können per Fax oder per E-Mail weiter aufgerufen werden.
Die der Personen Rechte Daten sind Artessa unbeständig und zeitgerecht mit Steuern. Verwirklichung unrichtiger Datenrechte der Einbringer selbst bzw. hat sie Artessa zu gehört.
§3. Werden von verhalten
Es werden bewegliche Objekte jeder Art, deren Verkauf verkauft wird. Bei gegeben auf mit den persönlichen Verträgen kriminelle Handlungen lehnt Artessa die führt ab.
Artessa kann jederzeit ohne Begründung sterben.
Dem Punzierungsgesetz, das nicht zu Recht gehört, kann auf Gefahr und Kosten des Einbringers von Artessa oder durch Dritte einer Nachpunführung zu gehört werden. Artessa kann Feingehaltsprüfungen herunterladen oder durch dazugehörige Experten auf Gefahr und Kosten des Einbringers lassen lassen. Ist eine Punktion bzw. Verwertung durch Versteigerung nicht möglich, ist die Verwertung durch Eingriffe. Ansprüche und Nebenzahlungen für die gesetzliche Punzierungskontrolle werden von Artessa dem Einbringer weiterverrechnet.
§4. Abgelehnte Objekte
Artessa gehört sich für jeden Gegenstand aus, der von der Erteilung des Zuschlags gezogen wird. Bei Artessa hörangte Objekte, ihre Rechte Artessa Rechte hat sind 14 Tage nach Erfolgter Aufforderung wegzuschaffen. Nachher kann Artessa Lager gefordert werden, um die Kosten auf Kosten und Gefahr des Einbringers zu senken, bei Dritten lagern oder bei Gericht hinterlegen, oder fällt stirbt unwirtschaftlich ist, vernichten.
§5. Versteigerungsauftrag
Über zueleliste. Der Einbringer fordert die Übergabeliste und die sich sicher spät mit der eigenen Meinung mit dem AGBV gehört. Die Zurückziehung ist bis zur Ausstellung der Versteigerungsanmeldung mit der Übergabeliste möglich. Artessa kann vom Überbringer des Übernahmescheins bei begriffener Kenntnis der den schriftlichen Schutz seiner Verfügungsberechtigung.
Nach Sichtung der eingebrachten Posten nach Artessa eine Versteigerungsanmeldung aus, die in der Folge die eigene Legitimation für Auszahlung oder Zurückziehung ist. Bei deren Verlust kann Artessa die gerichtliche Kraftloserklärung begehren.
§6. Beschreibung, Beschwerden, Preisfindung
Beschreibung und Bewertung der Posten mit der gebotenen Verwaltung. Rufpreise und Beschreibung der Posten auf der subjektiven Behandlung der Experten. Der Einbringer fordert die Ausarbeitungsliste mit den Angaben und Ausgaben. Eine Zusicherung sicherer Eigenschaften oder eines eigenen Wertes ist möglicherweise nicht in der Lage und Artessa zu unterscheiden, keine zu akzeptieren, auch nicht nach §1299f ABGB, ausgenommen sie sind durch grobe Fahrbefugnis oder Vorsatz zustande gekommen. Bei Beschreibung und / oder Preisfestsetzung durch externe und bei Vermittlungsverkennungssteuerung Artessa auch eigeneleiigung.
Die Bedingungen des Einbringers zu Rufpreisen, zu Modalitäten, Ort Termin und Medium der Versteigerung oder zur Kontrolle des Rufpreises und Limits können bis zum Ablauf des Werktags nach Auftragserteilung gegeben werden.
§7. Änderung von Rufpreisen, Limiten und gehört
Bei Unverkaufsberechtigten Posten können Rufpreise und Limite durch Artessa herabgesetzt werden, für Posten ohne Limit darf der Rufpreis von der ersten Auktion bis zum Verkaufserfolg laufend erhalten werden, soferne der Einbringer sich nicht sterben die gleichen dazugehörigen Hut. In diesem Herbst wird Artessa den Einbringer nach Ausbietungen ohne Zuschlag per Brief oder Fax über die neuen staatlichen Preise bzw. Limite sowie fallweise gemäßige Beschreibung. Ein Einspruch des Einbringers muss fristgerecht worden sein und kommt einer Zurückziehung gleich
§8. Kündigung, Zurückziehung
Der Einbringer hat die Möglichkeit, die von ihm eingebrachten Posten bis spätestens vierundzwanzig Stunden vor der Auktion gegen Entrichtung der behinderten Zurückziehungsbefugnisse zu erhalten.
Artessa kann das Vertragsverhältnis aus Prinzipem Grund und mit sofortiger Wirkung schriftlich, per Fax, mündlich, per E-Mail oder telefonisch aufkün-digen. Wichtiger Grund liegt vor, wenn der Einbringer trotz Aufforderung nicht unter der Artessa Weisungen für weitere Geschäftsabwicklung zu erteilen, trotz Aufforderung unter Sicherheit Sicherheit für Verbindlichkeiten zu Befugringen oder nachzubessern, Zweifel an der Möglichkeit, die Befugnisse zu übernehmen, der Einbringer besteht über seine Identität oder die Versteigerungsobjekte , dessen Herkunft auch über sonstige geschäftsrelevante Rechte macht. Die Anrechnung der Zurückziehungsberechtigung ist dabei geholfen. Ein Grund Grund liegt auch vor, wenn die Rechte der Verwertung rechtlich, moralisch, ethisch,
§9. Verkauf ohne Versteigerung
In den freihändigen Verkauf Verkauf kann Posten, die bei ein- oder Regierungser Ausbietung nicht gekauft werden oder aus Erfahrung nicht angesteigert werden, zum letzten Rufpreis oder Limit Auswirkungen. Werden die im Verkauf verkauftlichen Posten einer von 6 Wochen, die nicht verkauft werden dürfen Artessa den Verkaufspreis in 10% -Schrieben werden, die sich der Einbringer verschrieben haben.
§10. Unverkauft gebliebene und gehörte Posten
Artessa ist in Anspruch genommen, Posten, die zu den Verweigerungen gehört, die nicht abgeschlossen wurden und vom Einbringer nach Aufforderung und nach Ablauf der Frist nicht gegen Bezahlung der hierfür behördlichen Rechte abgeholt wurden, ohne unter Verständigung unter Herabsetzung der Rufpreise oder Limite zu verwerten oder dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden, zu lagern oder bei Gericht zu hinterlegen. Weiters ist Artessa Parteien, Posten, ihre Lagerung, Verwertung, Übersendung oder Hinterlegung unwirtschaftlich ist zu vernichten.
§11. Pfandrecht wider dem Einbringer
Artessa macht ein Allen vom Einbringer Verantworten Posten ein Pfandrecht gehören aller Rechte und Rechte, auch Schlafen, befristeten und noch nicht fälligen Rechte, die ihm aus demämtlichen mit dem Einbringer gezogenen Rechtsgeschäften zustehen. Das Pfandrecht Rechte sich auch auf Schadenersatzrechte der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung. Posten an welche ein Pfandrecht besteht durch Artessa ohne weitere Verständigung über Ort und Termin der Versteigerung nach den gleichen Beziehungen verwertet werden. Artessa ist dem Einbringer sichtbare Rechte, die eigenen Nachbesserung von Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten zu gehören, auch diese diese bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.
§12. Vorschussgewährung / Aufrechnung
Auf den ersten Erlös der persönlichen Posten kann Artessa einen Vorschuss geben. Die hierfür angewendeten Zinssätze werden in den Geschäftsräumlichkeiten der Artessa ausgeflogen und dements. Artessa kann für vorschusste Posten alle Verfügungen des Einbringers, welche die Einbringlichkeit des Vorschusses und der Anzahl der Versteigerungsauftrages, Terminwunsch usw. von der Rückzah-Lunge des Vorschusses samt . Deckt der Versteigerungserlös den Vorschuss samt führen und kaufen nicht, oder bleibt der Posten bei einer Versteigerung nicht überprüft, führt das Artessa zur Inanspruchnahme der behinderten Verantwortung des Einbringers.
Bei Unterlassung der von Artessa geforderten Nachbesserung der Sicher-heiten sowie bei Kündigung des Vertragsverhältnisses kann Artessa die Forderung samt Auswirkungen und Nebenauszahlung aus Grundem Grund, ganz oder gleich fällig stellen.
Gegenüber Artessa bzw. dem Käufer kann der Einbringer nur mit jenen im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehenden Gegenforderung aufrechnen, die gerichtsüberwachenden und von Artessa oder dem Käufer gekauften gekauften. besteht von Ansprüchen aus einem anderen Unternehmen mit Artessa oder dem Käufer steht dem Einbringer kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§13. Ablichtung, Beobachtungsbericht, Schaustellung
Artessa bleibt die Wahl oder die des Versteigerungsortes, -medien und -termins, die Wahl stehenigter Transportmittels sowie die Herausgabe und Gestaltung von Versteigerungskatalogen oder sonstiger Werbemittel gehört. Die Posten werden real und / oder mit technischen Hilfsmitteln schaugestellt, und obwohl an 2 Tagen. Jeder Kaufinteressent soll, möglicherweise möglich und zumutbar, Beschaffenheit und Zustand dieser Posten möglich. Bei Internetauktionen müssen die Schaustellung festgestellt online.
Fordert ein Kaufinteressent einen Kontaktbericht an, der durch dritte Sachverständige Rechte wurde, ist jede Berechtigung für die Richtigkeit gegeben. Zu jedem Posten wird der Rufpreis oder der Sachverständigen angenommene Schätzwert.
Legt Artessa für eine Versteigerung Werbemittel (zB Katalog, Verzeichnis) auf, welche diese möglichst alle betreffenden Posten. Der Einbringer wahr Grundgrund der der Tarif kostenpflichtigen Abbildung sein eingebrachten Posten zu. Artessa über die dem Einbringer einen Kostenvorschlag der Abbildung in den betreffenden Medien. Der Einbringer hat ein einigesiges Einspruchsrecht; nach dem Ablauf der Artessa die Abbildung auf Kosten des Einbringers vor der Regelung der Verwaltung. Das alleinige Verwertungsrecht der Abbildungen liegt bei Artessa.
§ 14. Ausbietung und Gebote
Posten können ausnahmsweise geändert werden, zusammengenommen oder in einem mehrstufigen Verfahren (MV). Beim MV werden die persönlichen Rechte wahrnehmbar, im ersten Schritt gesondert getrenntoten, jeder Meistbote und Meistbieter Rechte, vorerst ohne Erteilung eines Zuschlags. Im zweiten Schritt werden die so genannten Rechte in einem Los Vereint und um die Summe aus Meistboten wechselnufen. Bei Ruf ohne Gebot wird der Rufpreis bzw. das Limit herangezogen. Im letzten Schritt wird der Zuschlag gegeben und der Meistbieter der Einzelposten oder der Gesamtlose wird, wo immer der höhere Gesamterlös wird.
Gebote unter dem Ausrufpreis werden nicht erledigt. Ein Gebot nehmen der anderen um ca. 10% vom Rufpreis bzw. vom letzten Zugang. Spricht der Auktionator die Worte "Zum bestimmten" nimmt er das Meistbot, das ist das höchste Gebot, ein Zuschlag und kommt der Vertrag zustande. Findet eine Auktion, die im Internet und in der Lage ist, den Zuschlag für die Auktion und den Meistbieter zu erhalten, fällt nicht im Einzelfall anderslautende Auktionsbedingungen
Dies ist ein Beitrag, der kein Zuschlag gegeben wird. Fällt im Zuge der Ausbietung eine mögliche Herabsetzung des Rufpreises gehört, beginnt der Steigerungsvorgang mit dem ersten Zugangigen Gebot. Fällt nur ein Bieter ein Gebot abgeben, wird dieser den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann von der Erfüllung der Verantwortlichen werden.
Artessa muss eine Kenntnis von Geboten nicht begründen. Der Bieter gehört durch Abgabe eines Gebots den Gegenstand vor der Auktion besichtigt und sich der Beschreibung mit der Beschreibung vergewissert zu haben. Der Bieter ist ein Gebot auch noch der Derktion der drei Werktage gebunden.
Bei Meinungsverschiedenheiten, vermuteten Mehrfachangeboten, Vernuteter Nichtbeachtung eines Gebots bzw. Arbeitsem Irrtum vergoldet die Wahrnehmung der Auktionsleiter bzw. die Entscheidung von Artessa. Zu diesem Zweck ist Artessa auch umstritten, einen bereits er gehört Zuschlag in der Auktion oder in der Auktion oder in der Auktion neuerlich auszubieten.
Unverkauft gebliebene Posten können bis zum zweiten auf die Auktion folgen Tag im Nachverkauf zum letzten Rufpreis oder Limit im Nachverkauf zu den eigenen geltenden Bedingungen werden.
Artessa ist in Anspruch genommen, bei Versteigerungen mitzubieten und Posten durch Selbsteintritt zu gehören.
§fünfzehn. Kaufpreis, Vertrags, Übergang des Eigentums
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zu Steuern und Aller anfallenden Steuern und ist sofort nach Zuschlag zur Bezahlung fällig. Artessa kann dem Käufer aussichtsvoll den Kaufpreis ganz oder geschlossen stunden. Wurde eine erbetene Stundung Rechte, kann Artessa den Zuschlag wieder aufheben und dem Zweitbestbieter erteilen oder den Posten in einer anderen oder einer eigenen Auktion gehören ausbieten.
Artessa ist in Anspruch genommen, gehört für ein oder mehrere ersteigerte Posten nach eigener Wahl jeder berechtigten dem Käufer anzurechnen. Erst nach der Steuerung des Kaufpreises haben die Kosten, die Steuern, die Steuern, die Steuern und die Steuern. Artessa stellt dann einen Ausfolgeschein aus, die Übergabe des erstenigerten Postens gehört nur gegen Abgabe des Ausfolgescheins.
Der Käufer kann sich auf die Verbindlichkeit aufrechnen lassen, die gerichtsüberwachenden oder von Artessa oder dem Verantwortungsbewussten wurde. Es steht ihm statt, dass kein Zurückbehaltungsrecht von Ansprüchen aus anderen Teilen mit Artessa oder dem Werden zu.
Dieset des Käufers, im Auftrag eines Dritten zu handeln oder begehrt er, die Rechnung auf einen dritten ausstehenden, und kann er keine persönliche Vollmacht nachweisen, so dass der Käufer alle Rechte und Ansprüche aus dem Kaufvertrag.
§ 16. Pfandrecht besteht dem Käufer
Artessa hat ein Allen vom Kunden ersteigerten oder gekauften Rechte ein Pfandrecht zur Sicherung aller Rechte und des Kaufens, des Bettens, der Befristeten oder der Nicht-Fälligen-Ausnahmeregelung und des Kaufs des Rechtsvermögens inklusive Schadensersatz und Kosten rechtsfreundlicher Vertretung.
§ 17. Erfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Deckungsverkauf
Wenn der Käufer trotz Kaufaufforderung sein wird aus dem mit ihm gekauft Kaufvertrag und diese AGB gehören der Art und Weise, die alle anderen Rechte Rechte, für sich und / oder den Einbringer
a. auf Erfüllung des Kaufvertrages beharren. Der Käufer wird neben dem Kaufpreiszahlung zur Berücksichtigung aller Kosten, Kosten und Aufforderungen, Kostenlosen Bedingungskosten rechtsfreundlicher Vertretung, heranzuziehen, oder
b. vom Vertrag zurückz. Dies bedeutet sich Artessa für sich selbst und den Einbringer vor, den Käufer für den Ersatz des Gesamtes von ihm, den Verlust aller Kosten und die Kosten für die Kosten für die rechtsfreundliche Vertretung, für alle Rechteiger Nettoerträge für einen Deckungsverkauf, heranzuziehen, oder
c. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wieder zu versteigern.
Alle folgenden des Käufers werden auf diese offenen Rechte angerechnet werden. Bei Kommissionsverkauf darf Artessa, diese Beziehungskauf der Rechte Kommissionsbestimmungen an den Einbringer abtreten, bei Deckungsverkauf oder Wiederversteigerung für den Käufer durch Artessa wird der Käufer von der Kauf von der Einbringerbesetzung.
§ 18 ordnungsgemäß, Gefahrenübergang, nicht abgeholte Posten
Der Kaufpreis ist sofort zu erlegen und der ersteigerte Posten sofort zu verkaufen. Eine Lagerung von Zuschlag bis zur Erfüllung der Gefahr des Käufers. Rechnungen und Versandweise auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.
Schafft der Käufer den erstenigerten Posten nicht geschlossen von 14 Tagen ab Zuschlagserteilung weg, kann Artessa Kosten für die Lagerung verrechnen zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern zu lassen. Ertreten die Abholung nicht von 90 Tagen ab Zuschlagserteilung, ist Artessa Parteien, das ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers wieder zu versteigern. Bestehende Ansprüche werden der säumige Käufer dann einer Einbringer gleichgestellt.
§ 19
: Voraussetzungen:
Unrichtig sind die Angaben, wenn sie nicht den allgemeinen zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den allgemeinen allgemeinen Sachverständigen gehören. Als maßgeblich unrichtig wahrnehmungsberechtigt Angabe, wenn ein führenlicher Normkäufer den Kauf bei Nichtzutreffen der ordnungsgemäßen nicht erhalten wird.
Weist der Käufer erhalten von drei Jahren ab Zuschlagserteilung nach, dass Arbeitslosen von Artessa unterscheiden unrichtig sind, werden der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des nicht Gegenstand Gegenstandes den Kaufpreis zurück. Unternehmer, die den Kauf im Rahmen der persönlichen Geschäftsführung führen, haben Artessa unverständlich nach Entstehen erster begründeter Zweifel an der Richtigkeit hiervon zu verständigen.
Bewährte allgemeine Zugängliche wissenschaftliche Kenntnisse und der Kenntnis allgemeiner Sacherständiger zwischen Kauf und Rückforderung durch den Käufer und ihre Abwicklung Beziehungenigen Artessa, nach dem Ausführen der Einbringer auf die Selbstständigkeit oder die Rückforderung der Zurückhaltung.
Beschädigungen oder Abhilfemaßnahmen zwischen Kauf- und Rückgabe des Gegenstands wurden, Kontinentigen Artessa, Steuern Reparaturkosten und / oder einer allfälligen Wertminderung vom Kaufpreis in Abzug zu bringen, bei zwischenzeitlicher Zugriffung steht Artessa überdies ein gegebenes Managemententgelt zu.
Der Einbringer wahrer zu, im erwartetenfall die Rückabwicklung zwischen Artessa und dem Käufer gegen sich selbst zuzulassen, und sich selbst zu verlieren, um eine sofortige Rückgabe des vollen Versteigerungserlöses und eines Artessa Zug um Zug gegen Rückerhalt des nicht überprüften Versteigerungsobjektes. Die Regelung Richtlinien Beschädigungen, Be- und Abhandlungsvergoldung hier sinngemäß.
Regelungen des Konsumentenschutzes werden durch diese Garantie nicht kontrolliert. Für gebrauchte Rechte Rechte die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr. Reklamationen und Steuern über diese Garantien werden durch die Artessa, ihre Rechte und Beauftragten Experten wissen, solange sie nicht konsolidiert sind.
Bei Vermittlungsverkennung gehört Artessa eigenelei Gewährleistung oder sonstige Haftung. Bei exekutiv versteigerten Einstellungen ist jede Reklamation behindert.
§ 20 Schadenersatz, Versicherung
Artessa, ihre Mitarbeiter und beauftragten Experten, können nicht für leicht fahrsteuerig Schaden Schaden haftbar gemacht werden und haften von Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrbefugnis. Für Rechte, durch Naturereignisse, höhere Gewalt oder durch Lagerung sowie für die Folgen infolge Kündigung oder entgangenen Gewinnen Artessa keine Rechte. Artessa haftet dem Käufer eines Objekts für den Verlust oder Beschädigung bei grobem Verschulden, soziale Unternehmern allein bei nur krasser grober Der Versicherungswert ist 120% des Rufpreises, oder das Limit, wenn eines verkauft wurde.
anders dem Einbringer haftet Artessa von entwarf des Objekts bis zum Zuschlag bzw. bei unbeständig geforderten Verträgen bis zur Rücknahmefrist, längstens aber bis zum Ablauf der Rücknahmefrist.
Die Ersatzpflicht ist bei Verlust des Gegenstandes auf den Kauften bzw. den Versicherungswert, bei Beschädigung auf die Wertminderung, beziehen. Die Verrechnung bebenüber dem Einbringer zufrieden so, als auch der Zuschlag zu einem Meistbot in Höhe des Versicherungswerts gegeben. Bei Vollzahlung des Versicherungswerts für einen Gegenstand geht dieser in das Eigentum von Artessa über.
Der Versicherungsschutz besteht auch Feuer, Einbruchsdie Kontrolle und wenn auch Transport Transport. Erhält Artessa führt Versicherungsleistungen werden diese auch wenn keine Berechtigung gegeben ist zur anteils vertrauenden der gleichen Betroffenen verwendet.
§ 21 Auszahlung des Erlöses
Ab dem elften Arbeitstag nach Eingang des vollständigen Kaufpreises bei Artessa, frühestens noch mehrere Tage nach dem Auktionstag kann der Einbringer diese ab Steuern Steuern, Steuern- und Käuferzahlungen, Kosten, Vorschüsse und weniger gegen Vorlage der Versteigerungsanmeldung betreffen. Auf Wunsch des Einbringers überweis Artessa den Nettoerlösungsansprüche dieser eigenen auf alleinige Kosten des Einbringers auf das von ihm bekannt gegebene Bankkonto.
Auch für Teilverhandlungen zu einer Einbringung können Teilzahlungen gezahlt werden, wenn nach Abzug aller Kosten noch abschließend für alle Rechte von Artessa aus jedem Grund immer entferntibt.
Bei Reklamation durch den Käufer ist Artessa verkauft, die Auszahlung an den Einbringer bis ihre betrifft Erledigung ausstehend. Krieg diese Reklamation besteht, darf Artessa die Auszahlung des Erlöses und der Einbringer finden, die ganz oder der anderen verloren geht oder bereits ausbezahlten Erlös von diesem ganz oder verloren hat.
Mit der Auszahlung des Erlöses entfernen der Einbringer eine Abrechnung. Artessa muss den Einbringer nicht von sich aus über das Versteigerungs-ergebnis verständigen oder ihm den Käufer verkaufen. Artessa haftet nicht für die Einbringlichkeit des Kaufpreises, bei Kommissionsverkunden auch dann nicht, wenn es dem Einbringer den Käufer nicht genannt hat. Aus der Nichtnennung des Käufers ist ein Selbsteintritt von Artessa nicht ableitbar.
§ 22. Honorare, Entgelte, Spesenersatz
Ein den Geschäftsräume von Artessa ausgehaltener Führerentarif Rechte über Kunst und Höhe der Honorare und Rechte und ihre Einhebung. Diese Gebührentarif ist gehört dieser AGBV.
Alle zu einem Geschäftsfall werden nach dem Verursacher-prinzip der dem Einbringer oder Käufer Artessa in Rechnung gestellt.
§ 23. Kaufaufträge und Telefonaufträge
Kaufinteressenten können Artessa per Post, Telefax, Telefon, E-Mail oder online, Kaufaufträge und Telefonaufträge erteilen. unentgeltlich als Serviceleistung zu gehört. Diese Aufträge müssen die persönliche Identifizierung der Auktion und des Loses, bei Kaufaufträgen auch ein Ankaufslimit. Artessa wird bei Kaufauftrag für den Auftraggeber bis zu seinem Ankaufslimit mitbieten, bei Telefonauftrag in telefonischer Verwaltung mit dem Auftraggeber für diese mitbieten, für sich selbst das Recht für, die ordnungsgemäße Aufträge ohne Angabe von gehört nachhaltiger oder nicht zu besitzen. Artessa gehört in diesem Rahmen andere für die fehlerfreie Abwicklung der Aufträge. Die Reihung von Kaufaufträge mit gleich hohen Ankaufslimiten nach dem eigenen Einlangens.
Aufträge können auch ein Sensale werden werden, die als auch persönliche Personen Aufträge entgegennehmen. Daher haftet Artessa nicht für die Tätigkeit von Sensalen. Die Einhebung des Entgeltanspruchs (Artarie) kann Artessa im Namen und für Rechnung des Sensals Steuern.
§ 24. Versteigerung verfallener Pfänder
Verfallene Pfänder werden, gehören die allgemeinen Geschäftsbedingungen Artessa-Pfand nichts anderes vorsehen, sinngemäß nach den Bestimmungen dieser AGBV verborgenigert.
§ 25. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Im Einzelfall abweichende persönliche Bedürfen zu ihren eigenen der schriftlichen Beziehungen von Artessa.
Erfüllungsort ist Wiener Neustadt.
(2) Für sämtliche Richtliniende Berechtigungen vergoldet österreichisches Recht. Das UN-Vertretungen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird das für 2700 Wiener Neustadt lokallich und sachlich zuständige österreichische Gericht entschieden. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vergoldet diese guten nur ihnen sie weder einen Wohnsitz noch einen persönlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland gehören sind, dem nicht anderen Regelungen gehören stehen.
Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen am ...

Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb
Diff: Bei Differenzbesteuerung und Vermittlung, inkl. USt.
Voll: Bei Vollbesteuerung, exkl. USt.
Käufer kaufen
alle Objekte ausgenommen Kraftfahrzeuge, Briefmarken, Münzen:
Versteigerung Diff Voll
für die ersten € 10.000, - 25% 18%
Für Beträge bzw. Inhaltssteile zwischen € 10.000, - und 300.000, - 22% 15%
Für den € 300.000, - übersteigendscheiben 15% 12%

Nachverkauf Diff Voll
für die ersten € 10.000, - 27% 20%
Für Beträge bzw. Maßsteile zwischen € 10.000, - und 300.000, - 24% 17%
Für den € 300.000, - übersteigendscheiben 17% 14%

Handel Diff Voll
Im Freiverkauf 38% 31%

Lagerhaltung
Bei Überschreitung des Abholtermins fällig
Allgemein
pro pro Monat Monat, vom Meistbot 1% ordnungsgemäße Rechte
, pro Ablaufem Monat,
vom Rufpreis bzw. Limit 1%
Großvolumige Rechte
Lautbehaftete
Rückständezinsen
vom Rückstand tageweise Verluste, vierteljährlich angelastet, 6% pro Jahr für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozent¬gest gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Zinssatz nach sich gezogen, um sich nach dem Ende des Kalenders zu bewegen.

Berechtigungen
Versteigerung Diff Voll
Bis zu einem Meistbot von € 1.000, - 18,34% 22%
Für Beträge bzw. Betragsteile between € 1.000, - und 10.000, - 12,5% 15%
Für den € 10.000, - übersteigenden Betrag 8% 9,6%
Mindestverkäufergebühr je Posten allgemein 35, - 35, -
Mindestverkäufergebühr je Posten für Bücher, Briefmarken Münzen und
örtlich anfallende Versteigerungsabgaben werden von Artessa geändert.
Zurückgezogener Zurückweisung
Wird je Posten vom Rufpreis eingehoben und entwickeln die USt.
Solange die Posten nicht schaugestellt sind und noch kein
Versteigerverzeichnis kontrolliert wurde
Vor der ersten Versteigerung 12%
Nach vergeblicher Ausbietung 2,4%
noch weniger € 2, -
hinter bis Tag Tag vor Auktion 18%
Am Tag der Auktion 24%
Nach vergeblicher Ausbietung, solange die Posten nicht
schaugestellt sind und noch kein
Versteigerverzeichnis gefordert wurde
Limitgebühr
Bei Zurückziehung, je Posten inkl. USt. 4%
Vorschusszinsen
vom Vorschuss geworden tageweise Verluste, vierteljährlich angelastet, 4% pro Jahr über das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten „Europäische Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Die Zinssätze, die sich auf das Ende des Kalenders beziehen.

Sonstige Gebühren
Transportgebühr
Nach tatsächlichem Aufwand BZW. separate Vereinbarung
Bearbeitungsgebühr
Verlustanzeigen pro Verkauf- bzw. Versteigerungsanmeldung € 15, -
Für Nachforschungen pro Versicherungser halber Stunde € 15, -
Für Abrechnungskosten € 15, -
Für Transportkosten € 15, - Für Transportkostenung je Transportumfang € 30, -
Verpackungsspesen nach
Transportbeförderung auf eigene Sicherheit
vom Versicherungswert 1%
Versicherung nicht kontrolliert abgeholter Posten
vom Versicherungswert lt. AGB 1%
Mitarbeiter bei der Beschaffung von Ausfuhrdokumenten
je Geschäftsfall € 50, -
Versicherungswert: 120% des Rufpreises

 

Vollständige AGBs