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Emblem/ Kühlerfigur/ Car Mascot Oldtimer, Indianerhäuptling, Sioux, Frankreich, 20er Jahre,

In Summer Sale Toys, Antiques & MilitariaSpecial ...

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Emblem/ Kühlerfigur/ Car Mascot Oldtimer, Indianerhäuptling, Sioux, Frankreich, 20er Jahre,
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Bad Dürkheim
Emblem/ Kühlerfigur/ Car Mascot Oldtimer, Indianerhäuptling, Sioux, Frankreich, 20er Jahre, Bronze, H 11 cm, signiert G Laplagne, offene Stelle an Kopf und Brust, versiegelt, Z 2
Emblem/ Kühlerfigur/ Car Mascot Oldtimer, Indianerhäuptling, Sioux, Frankreich, 20er Jahre, Bronze, H 11 cm, signiert G Laplagne, offene Stelle an Kopf und Brust, versiegelt, Z 2

Summer Sale Toys, Antiques & MilitariaSpecial Sale Automobilia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Robert-Bunsen-Straße 8
Bad Dürkheim
67098
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

1. Die alino Auktionen AG (im folgenden Auktionshaus) versteigert die zur Versteigerung kommenden Gegenstände (mit Ausnahme eigener Ware) als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten). Name, Adresse und weitere Kontaktdaten des Einlieferers können nur mit dessen Zustimmung an Dritte herausgegeben werden. Erwerbsverträge kommen, wenn nicht eigene Ware des Auktionshauses ersteigert wird, nur zwischen dem Käufer (Bieter) und dem Einlieferer zustande.

2. Bei Gebrauchtwaren von privaten Einlieferern wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, bei eigenen Gebrauchtwaren des Auktionshauses wird die Gewährleistung auf die Dauer eines Jahres beschränkt. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sollen zur Wahrnehmung eigener Obliegenheiten vom Bieter vor der Versteigerung im Auktionssaal besichtigt und geprüft werden. Der Umstand, dass Käufer, insbesondere Fernbieter, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu Reklamationen. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie beruhen auf Angaben des Einlieferers. Sie sind keine Garantien des Auktionshauses und stellen keine zugesicherten Eigenschafen oder vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen mit dem Auktionshaus dar. Sie dienen ausschließlich der Vorinformation des Bieters. Das Auktionshaus haftet nur für Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit. Das Fehlen eines Hinweises auf Mängel oder Fehler einer Ware in Katalogbeschreibungen besagt aufgrund des Alters der Gegenstände und ihres früheren Gebrauchs nicht, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden oder frei von Mängeln sind. Oberflächenoxidationen und Altersschwärzung bei Metallen und Edelmetallen werden nicht gesondert erwähnt. Signaturen, Marken u.a. sind abgelesen und nicht gesondert geprüft. Gleiches gilt für schriftliche und mündliche Auskünfte jedweder Art, gleich ob seitens des Auktionshauses erteilt, oder von einem Erfüllungs- Verrichtungsgehilfen des Auktionshauses. Irrtum und Druckfehler in Katalogbeschreibungen sind vorbehalten und von der Haftung im Rahmen der §§ 434ff. BGB ausgeschlossen. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie es besichtigt und geprüft werden kann. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion oder innere, nicht sichtbare Fehler geprüft. Bei Gebrauchtware ist mit Fehlern, auch Funktionsfehlern, zu rechnen. Angebotene Elektroartikel können den heutigen VDE-Vorschriften nicht entsprechen. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. STEIFF-Tiere sind, wenn nicht anders vermerkt, immer ohne Knopf, Fahne und Schild. Bei Konvoluten können Kleinteile fehlen. Konvolute sind generell von der Haftung ausgeschlossen. Reklamationen bei offensichtlichen Fehlern müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion (im Falle des Fernbietens nach Übersendung) beim Versteigerer - zur Weiterleitung an den Einlieferer – schriftlich eingegangen sein.

3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auktionshauses (z.B. wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, Rechtsmängeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten, der Vertreter nach 5.) sowie der sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auktionshauses.

4. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Los-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern, oder Gebote abzulehnen. Die Los-Nummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit oder Mindest- bzw. Richtpreis, falls vereinbart.

5. Gebote sind mit Bieterkarte mündlich oder schriftlich in EURO anzugeben. Gebotsaufträge müssen übersichtlich in der Katalogreihenfolge und eindeutig bezeichnet werden. Unklare Gebotsaufträge und solche mit Geboten unter dem Limitpreis können nicht berücksichtigt werden. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Los-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muß eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Los-Nummer. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Los-Nummer angerufen, wenn hierfür 48 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Antrag vorliegt. Die Reihenfolge der Anrufe richtet sich nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Ein Anruf auf Kosten des Auktionshauses erfolgt nur bei Limitpreisen ab 100,- Euro. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. In den vorgenannten Fällen der telefonischen oder schriftlichen Gebotsabgabe wird vom Bieter die Assistenz des Auktionshauses als Vertreter vor Ort (Assistenz) beauftragt. Es kommen die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff BGB nicht zur Anwendung. Ein Widerruf des Bietauftrages an das Auktionshaus bzw. die Assistenz ist bei schriftlicher Gebotsabgabe nur bis 48 Stunden vor Auktionsbeginn möglich. Telefonisch während der Auktion an die Assistenz übermittelte Gebotsaufträge sind nicht widerrufbar. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Bei Ohne-Limit-Positionen erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen Gebot.

6. Der Zuschlag gem. § 156 BGB erfolgt nach dreimaligem Aufruf ohne Übergebot an den Höchstbietenden. Das Auktionshaus kann sich den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn trotz abgegebenem Gebot kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet das Auktionshaus dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenüber einem Zuschlag sind unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern vor Aufruf der nächsten Los-Nummer, zu erheben. Es wird gewöhnlich um 10% gesteigert. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Wer sich in Auktionen vertreten lässt, muss eine etwaige Beschränkung der Vollmacht vor der Auktion des Versteigerers eindeutig mitteilen. Fehlt eine Vollmacht, gilt der Bietende persönlich als Käufer und verpflichtet sich selbst. Jeder Vertreter haftet persönlich für eine rechtswirksame und von ihm gegebenenfalls zu beweisende Vollmacht. Wer einen dem Auktionshaus unbekannten Käufer vertritt, haftet persönlich für alle Kaufverpflichtungen.

7. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Das Angebot-Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen werden oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind für Bieter 5 Wochen verbindlich, für das Auktionshaus jedoch freibleibend.

8. Der Zuschlag ist bindend und verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen der mittelbare Besitz und die Leistungsgefahr auf den Käufer über. Es ist nun Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluß einer Versicherung zu schützen. Bei Fernbietern verbleibt die Leistungsgefahr bis zur Fälligkeit der Kaufpreisforderung beim Auktionshaus. Der Kaufpreis in Euro und die Abnahme der ersteigerten Gegenstände wird mit dem Zuschlag fällig und ist an das Auktionshaus in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Auktionshauses auf den Erwerber über. Danach erfolgt die Warenübergabe. Im Falle der Versendung durch das Auktionshaus steht die Aufgabe an den Transport- oder Versendungsdienstleister (Lieferdienst, Post, etc.) der Erfüllung gleich (s. 10).

9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, sowie einem Aufgeld in Höhe von 19% und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, jedoch nur auf das Aufgeld (insgesamt zurzeit höchstens 22,61%, je nach zugrunde liegender Mehrwertsteuer); bei schriftlichen Bietern einem Aufgeld in Höhe von 19%, sowie 1,- EUR je Erwerbsgegenstand und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

10. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Für das Inland werden für Porto und Verpackung pauschal 10,- Euro, europäisches Ausland 20,- Euro und Übersee 40,- Euro je Paket berechnet. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird bei innerdeutschen Paketen jedes weitere Paket unfrei verschickt. Bei ausländischen Kunden wird dies separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Sperrgüter werden nach den tatsächlich anfallenden Gebühren berechnet. Gerät der Erwerber mit der Abholung in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Erwerbers einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu übergeben. Für die Einlagerung wird je Objekt und angefangenen Monat bis zu 20,- Euro Gebühr zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem Erwerber erstattet. Der säumige Erwerber trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Erwerbungen ist nur nach vorherigem vollständigem Ausgleich aller Forderungen an den Versteigerer und schriftlich mitgeteilten Termin durch den Versteigerer möglich.

11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er je angefangenem Kalendermonat Verzugszinsen und Bearbeitungskosten in Höhe von 1,5% des Zuschlagspreises und Lagerkosten je Objekt in Höhe von 1% des Zuschlagpreises, mindestens aber von 20,- Euro, zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, daß der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Das Auktionshaus kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Falle eines Rücktritts nach Fristsetzung verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag und die Gegenstände werden auf seine Kosten freihändig verwertet. Er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Das Auktionshaus ist berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung i.H.v. 25% des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten. Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten oder nicht vorhandenen Aufwandes unbenommen. Nach eigenem Ermessen kann das Auktionshaus die Sache im Rahmen des Schadensersatzes nochmals versteigern und den Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes haftbar machen.

12. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf. Das Auktionshaus kann die nicht versteigerten Gegenstände während oder nach der Auktion freihändig verkaufen.

13. Das Auktionshaus ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistung in eigenem Namen einzuziehen oder einzuklagen.

14. Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.

15. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog und mit der Versteigerung zusammenhängenden Veröffentlichungen stehen ausschließlich dem Auktionshaus und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalog- und sonstiger Veröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber dieser Gegenstände im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.

16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile 67098 Bad Dürkheim, Deutschland, sofern dies gemäß § 38 ZPO vereinbart werden kann.

17. Sämtliche Abreden zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus sind in diesen Versteigerungsbedingungen festgelegt. Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

18. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen tritt diejenige in Kraft, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

01/2019

Rechtsbelehrung:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer gem. § 86a StGB die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Gegenstände aus der Zeit 1933 – 1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben. Der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblem des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.

Im Bereich Militaria:

Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen über 18 Jahren abgegeben. Der Altersnachweis ist uns in Form eines Personalausweises, Führerscheins oder anderen amtlichen Dokuments vorzulegen.

Vollständige AGBs