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48

Stammbuch eines Hallenser Studenten

In Auktion 82

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München
aus dem Adelsstand und Mitglied der Freimaurerloge "Philadelphia, zu den drei goldenen Armen". Mit 95 Eintragungen, sämtlich aus Halle, dat. 1752-1758 sowie eine von 1792. Qu.-8° (13 x 20,2 cm). Mit 8 ganzseit. Gouachen auf Pgt., Deckenfarbenminiatur auf Papier, 2 großen Wappendarstellungen in Deckfarben und Gold auf Pgt. und lavierter Tuschezeichnung. 363 S. (hs. alt pag.; einzelne Seiten fehlen), 6 nn. Bl. (Register der Einträger). - Ldr. d. Zt. mit reicher Rücken- und Deckelvg., dreiseit. Goldschnitt sowie Vorsätzen aus Augsburger Brokatpapier (Gelenke brüchig, etw. beschabt und bestoßen). - Kulturhistorisch bedeutendes Stammbuch mit schönen Miniaturen mit Stadtveduten aus Halle und Orten in der Umgebung. - Unter den Einträgern sind einige Mitglieder der 1756 gegründeten Hallenser Freimaurerloge "Philadelphia" sowie diverse prominente Gelehrte zu finden. Bei dem Eigner wird es sich aufgrund der Ansprache durch die Einträger (z. B. "hochverehrtester Herr ... Euer gehorsamster Diener", aber auch "liebster Freund und Bruder") und der aufwendigen Ausstattung mit Pergamentminiaturen um einen adeligen Studenten gehandelt haben, der selbst Mitglied der Loge gewesen ist. - Beigetragen haben Studenten der Medizin, der Theologie und der Rechtswissenschaften, vereinzelt auch Professoren. Unter den bedeutendsten Inskribenten ist der Hallenser Mediziner und Professor Johann August Juncker (1679-1759) zu erwähnen. In seinem Eintrag von 1755 nennt er den Eigner "seinen allerliebsten Freund", wohl weil auch er ein Logenmitglied war. Ein Kommilitone, der eine Hochschulkarriere machen sollte, war der Mediziner Johann Friedrich Fritze (1735-1807), späterer Militärarzt und Professor, der 1756 in Halle promoviert wurde (Eintrag aus diesem Jahr). Sehr bemerkenswert auch der Eintrag von Ludwig Christian Lichtenberg (1737-1812), dem vier Jahre älteren Bruder von Georg Christoph Lichtenberg, dazu ein C. F. Lichtenberg, der ebenfalls Mitglied der Familie gewesen sein dürfte. Zu Beginn seines Theologiestudiums in Halle, 1752, hat sich Friedrich Georg Christian Erxleben (1733-1801), Stiefsohn der ersten promovierten deutschen Medizinerin Dorothea Erxleben in das Album eingetragen. - Unter den Adeligen, die sich akademische Lorbeeren erworben haben, ragt Franz Rudolf von Schwachheim (1731-1804) hervor. Er war schon als Student 1755 in den Dienst des Hauses Wittelsbach getreten und wurde Leibarzt von Kardinal Johann Theodor von Bayern sowie Clemens Franz Herzog in Bayern. Seine Hallenser Dissertation von 1757 hat das Kobalt zum Thema. Im selben Jahr trat er der Freimaurerloge Philadelphia bei. Später wurde von Schwachheim in die Kaiserliche Akademie Leopoldina in Halle aufgenommen. Eine Tuschezeichnung zeigt wohl das Schloß, in dem die Familie residierte. Weitere Adelige dieses Albums sind Ferdinand von Langenthal, ein Mitglied des Adelgeschlechts von Münchhausen (Halle 1756, mit großer Wappenminiatur mit der Figur des stehenden Mönchs), und der aus den Niederlanden stammende Comte spanischer Abkunft François de Verdugo. Der Mitbegründer der Loge Philadelphia, die im Dezember 1756 gestiftet worden ist, der Jurastudent Martin Friedrich Budde aus Colberg, findet sich ebenfalls unter den Einrtägern wie auch ein weiterer bedeutender adeliger Logenbruder, Johann Gottfried von Exter (1734-1799) aus Bremen, der später als Arzt in Hamburg wirkte. Der Loge gehörten auch die Mediziner Johann Jorissen, der 1757 in Halle promoviert worden ist, und Leberecht August Friedrich Loeper an. - Weitere bekannte Mediziner sind Johann Friedrich Conradi (1725-1789), Friedrich Conrad Meyenberg aus Uelzen im Lüneburgischen, Gotthilf Peter August Lysthenius, ein J. J. Gebauer (wohl ein Mitglied der bedeutenden Hallenser Verlegerfamilie) sowie Friedrich Fabricius und Bernhard Perkuhn, beide Schüler von Juncker. Der Medizinstudent Wilcke, von dem man sonst kaum etwas weiß, war der Verfasser einer Schrift "Zuverlässige Nachrichten von dem traurigen Schicksale der Stadt und Universität Halle nebst dem dazu gehörigen Saalkreise, vom 1. bis 29. Auguft 1759", über die Plünderung der Stadt durch Reichstruppen im Siebenjährigen Krieg, die trotz des anonymen Erscheinens dem Verfasser und dem Drucker Strafverfolgung einbrachte. Der Medizinstudent Christian Friedrich Stöller wurde später zum Leibarzt der Herzogin Friederike von Sachsen-Gotha-Altenburg ernannt. Ein Eintrag stammt von einem Mitglied der bedeutenden Medizinerfamilie Nasse aus Bielefeld. - Aus Bielefeld kamen auch Theophilus Dietrich Fuhrmann und eine Reihe weiterer Studenten. Karriere machte der Jurist Christian Ludwig Troschel aus Berlin (1735-1802), der zum Stadtsyndikus, Oberhofbauamtsrichter und später kgl. preußischem Geheimen Kriegsrat aufsteigen sollte und auch als Autor diverser Schriften in Erscheinung trat; darunter sei die im Jahr seines Eintrags 1754 anonym erschienene Satire "Die Studentenmoral" erwähnt, gewidmet seinem Freund G*S*B* (unserem Stammbucheigner?). Jurist war auch der spätere Quedlinburger Regierungsrat J. C. Madelung (Eintrag 1756). Zu erwähnen ist ferner ein Mitglied der Familie von Bismarck. - Unter den Theologen sind zu nennen Georg Dietrich Kellerhaus aus Soest in Westfalen und die aus Kopenhagen angereisten Theologiestudenten Christian Beverlin Studsgaard (1727-1806), der bis zum Bischof aufgestiegen ist, und Peter Jespersen von Hersleb (1730-1765), der Verfasser eines Katalogs exegetischer Dissertationen (erschienen in Kopenhagen 1759). Aus Norwegen kamen Jan Heinrich Ström und Johannes Bernhoft, aus St. Petersburg (Petripolitanus) Gottfried Schlicht und aus der Ukraine Jean de Hudowycz. Unter den Inskribenten sind auch Studierende der Franckeschen Stiftungen nachzuweisen, so etwa Johann Friedrich Camann, der aus Westfalen stammte. - Die Miniaturen auf Pergament, farbkräftig und von beachtlicher Qualität, zeigen das alte Halle aus der Mitte des 18. Jahrhunderts in topographischer Genauigkeit mit reich belebten Straßen und eine Fernansicht mit Reitern im Vordergrund. In die Studentenszenen, manchmal aus den "Bierdörfern" der Umgebung, sind in sehr feiner Schrift Kommentare von satirischem Inhalt eingetragen, so beim Abschied eines gerade Promovierten. Höchst bemerkenswert ist die Zusammenkunft dreier Studenten in einem Salon, vielleicht drei adelige Logenbrüder, und die rätselhafte Darstellung eines Forschers bei alchemistischen Experimenten mit Ausblick auf einen Friedhof und der auf den Text eines kirchlichen Liedes anspielenden Beischrift "was ich gesündiget habe ... habe ich verscharrt in grabe" (sic!); der Eintrag gegenüber von dem Doktor der Medizin Johann Siegmund Sicheling, auch er ein Juncker-Schüler. Die hübsche, etwas kleinere Miniatur, die dem Eintrag von L. C. Lichtenberg gegenübersteht, stellt ein tanzendes Mädchen in Tracht vor einer Gebirgslandschaft dar, das von einem jungen Mann auf der Sackpfeife begleitet wird. - Ein für die Hallenser Universität und die Freimaurerei in Halle im mittleren 18. Jahrhundert bedeutendes historisches Dokument. - - Innengelenk angebrochen, einzelne Bl. entfernt (S. 9/10, 171/72, 215/16, 241-44 und 290/91), wenige lose (S. 189-200 und 205/06); leicht fleckig und gebräunt. - Siehe Abbildungen.
aus dem Adelsstand und Mitglied der Freimaurerloge "Philadelphia, zu den drei goldenen Armen". Mit 95 Eintragungen, sämtlich aus Halle, dat. 1752-1758 sowie eine von 1792. Qu.-8° (13 x 20,2 cm). Mit 8 ganzseit. Gouachen auf Pgt., Deckenfarbenminiatur auf Papier, 2 großen Wappendarstellungen in Deckfarben und Gold auf Pgt. und lavierter Tuschezeichnung. 363 S. (hs. alt pag.; einzelne Seiten fehlen), 6 nn. Bl. (Register der Einträger). - Ldr. d. Zt. mit reicher Rücken- und Deckelvg., dreiseit. Goldschnitt sowie Vorsätzen aus Augsburger Brokatpapier (Gelenke brüchig, etw. beschabt und bestoßen). - Kulturhistorisch bedeutendes Stammbuch mit schönen Miniaturen mit Stadtveduten aus Halle und Orten in der Umgebung. - Unter den Einträgern sind einige Mitglieder der 1756 gegründeten Hallenser Freimaurerloge "Philadelphia" sowie diverse prominente Gelehrte zu finden. Bei dem Eigner wird es sich aufgrund der Ansprache durch die Einträger (z. B. "hochverehrtester Herr ... Euer gehorsamster Diener", aber auch "liebster Freund und Bruder") und der aufwendigen Ausstattung mit Pergamentminiaturen um einen adeligen Studenten gehandelt haben, der selbst Mitglied der Loge gewesen ist. - Beigetragen haben Studenten der Medizin, der Theologie und der Rechtswissenschaften, vereinzelt auch Professoren. Unter den bedeutendsten Inskribenten ist der Hallenser Mediziner und Professor Johann August Juncker (1679-1759) zu erwähnen. In seinem Eintrag von 1755 nennt er den Eigner "seinen allerliebsten Freund", wohl weil auch er ein Logenmitglied war. Ein Kommilitone, der eine Hochschulkarriere machen sollte, war der Mediziner Johann Friedrich Fritze (1735-1807), späterer Militärarzt und Professor, der 1756 in Halle promoviert wurde (Eintrag aus diesem Jahr). Sehr bemerkenswert auch der Eintrag von Ludwig Christian Lichtenberg (1737-1812), dem vier Jahre älteren Bruder von Georg Christoph Lichtenberg, dazu ein C. F. Lichtenberg, der ebenfalls Mitglied der Familie gewesen sein dürfte. Zu Beginn seines Theologiestudiums in Halle, 1752, hat sich Friedrich Georg Christian Erxleben (1733-1801), Stiefsohn der ersten promovierten deutschen Medizinerin Dorothea Erxleben in das Album eingetragen. - Unter den Adeligen, die sich akademische Lorbeeren erworben haben, ragt Franz Rudolf von Schwachheim (1731-1804) hervor. Er war schon als Student 1755 in den Dienst des Hauses Wittelsbach getreten und wurde Leibarzt von Kardinal Johann Theodor von Bayern sowie Clemens Franz Herzog in Bayern. Seine Hallenser Dissertation von 1757 hat das Kobalt zum Thema. Im selben Jahr trat er der Freimaurerloge Philadelphia bei. Später wurde von Schwachheim in die Kaiserliche Akademie Leopoldina in Halle aufgenommen. Eine Tuschezeichnung zeigt wohl das Schloß, in dem die Familie residierte. Weitere Adelige dieses Albums sind Ferdinand von Langenthal, ein Mitglied des Adelgeschlechts von Münchhausen (Halle 1756, mit großer Wappenminiatur mit der Figur des stehenden Mönchs), und der aus den Niederlanden stammende Comte spanischer Abkunft François de Verdugo. Der Mitbegründer der Loge Philadelphia, die im Dezember 1756 gestiftet worden ist, der Jurastudent Martin Friedrich Budde aus Colberg, findet sich ebenfalls unter den Einrtägern wie auch ein weiterer bedeutender adeliger Logenbruder, Johann Gottfried von Exter (1734-1799) aus Bremen, der später als Arzt in Hamburg wirkte. Der Loge gehörten auch die Mediziner Johann Jorissen, der 1757 in Halle promoviert worden ist, und Leberecht August Friedrich Loeper an. - Weitere bekannte Mediziner sind Johann Friedrich Conradi (1725-1789), Friedrich Conrad Meyenberg aus Uelzen im Lüneburgischen, Gotthilf Peter August Lysthenius, ein J. J. Gebauer (wohl ein Mitglied der bedeutenden Hallenser Verlegerfamilie) sowie Friedrich Fabricius und Bernhard Perkuhn, beide Schüler von Juncker. Der Medizinstudent Wilcke, von dem man sonst kaum etwas weiß, war der Verfasser einer Schrift "Zuverlässige Nachrichten von dem traurigen Schicksale der Stadt und Universität Halle nebst dem dazu gehörigen Saalkreise, vom 1. bis 29. Auguft 1759", über die Plünderung der Stadt durch Reichstruppen im Siebenjährigen Krieg, die trotz des anonymen Erscheinens dem Verfasser und dem Drucker Strafverfolgung einbrachte. Der Medizinstudent Christian Friedrich Stöller wurde später zum Leibarzt der Herzogin Friederike von Sachsen-Gotha-Altenburg ernannt. Ein Eintrag stammt von einem Mitglied der bedeutenden Medizinerfamilie Nasse aus Bielefeld. - Aus Bielefeld kamen auch Theophilus Dietrich Fuhrmann und eine Reihe weiterer Studenten. Karriere machte der Jurist Christian Ludwig Troschel aus Berlin (1735-1802), der zum Stadtsyndikus, Oberhofbauamtsrichter und später kgl. preußischem Geheimen Kriegsrat aufsteigen sollte und auch als Autor diverser Schriften in Erscheinung trat; darunter sei die im Jahr seines Eintrags 1754 anonym erschienene Satire "Die Studentenmoral" erwähnt, gewidmet seinem Freund G*S*B* (unserem Stammbucheigner?). Jurist war auch der spätere Quedlinburger Regierungsrat J. C. Madelung (Eintrag 1756). Zu erwähnen ist ferner ein Mitglied der Familie von Bismarck. - Unter den Theologen sind zu nennen Georg Dietrich Kellerhaus aus Soest in Westfalen und die aus Kopenhagen angereisten Theologiestudenten Christian Beverlin Studsgaard (1727-1806), der bis zum Bischof aufgestiegen ist, und Peter Jespersen von Hersleb (1730-1765), der Verfasser eines Katalogs exegetischer Dissertationen (erschienen in Kopenhagen 1759). Aus Norwegen kamen Jan Heinrich Ström und Johannes Bernhoft, aus St. Petersburg (Petripolitanus) Gottfried Schlicht und aus der Ukraine Jean de Hudowycz. Unter den Inskribenten sind auch Studierende der Franckeschen Stiftungen nachzuweisen, so etwa Johann Friedrich Camann, der aus Westfalen stammte. - Die Miniaturen auf Pergament, farbkräftig und von beachtlicher Qualität, zeigen das alte Halle aus der Mitte des 18. Jahrhunderts in topographischer Genauigkeit mit reich belebten Straßen und eine Fernansicht mit Reitern im Vordergrund. In die Studentenszenen, manchmal aus den "Bierdörfern" der Umgebung, sind in sehr feiner Schrift Kommentare von satirischem Inhalt eingetragen, so beim Abschied eines gerade Promovierten. Höchst bemerkenswert ist die Zusammenkunft dreier Studenten in einem Salon, vielleicht drei adelige Logenbrüder, und die rätselhafte Darstellung eines Forschers bei alchemistischen Experimenten mit Ausblick auf einen Friedhof und der auf den Text eines kirchlichen Liedes anspielenden Beischrift "was ich gesündiget habe ... habe ich verscharrt in grabe" (sic!); der Eintrag gegenüber von dem Doktor der Medizin Johann Siegmund Sicheling, auch er ein Juncker-Schüler. Die hübsche, etwas kleinere Miniatur, die dem Eintrag von L. C. Lichtenberg gegenübersteht, stellt ein tanzendes Mädchen in Tracht vor einer Gebirgslandschaft dar, das von einem jungen Mann auf der Sackpfeife begleitet wird. - Ein für die Hallenser Universität und die Freimaurerei in Halle im mittleren 18. Jahrhundert bedeutendes historisches Dokument. - - Innengelenk angebrochen, einzelne Bl. entfernt (S. 9/10, 171/72, 215/16, 241-44 und 290/91), wenige lose (S. 189-200 und 205/06); leicht fleckig und gebräunt. - Siehe Abbildungen.

Auktion 82

Auktionsdatum
Lose: 1-627
Lose: 628-2342
Lose: 3000-3454
Ort der Versteigerung
Unterer Angerer 15
München
80331
Germany

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verhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-

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der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind

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Text maßgeblich.

 

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An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere

Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und

Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“

tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.

 

5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet

Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen

Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der

Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Ge -

botsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des

Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche

Zwecke zu erwerben.

 

6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert

wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon

situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem

Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den

Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand

schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den

Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich

ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden

ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen

will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

 

7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe

eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem

Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen

Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -

erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter

höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn

ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,

die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung

eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den

Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche

das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.

Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.

 

8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende

Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das

Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit

dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.

 

9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die

Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird

(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen

der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %

und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer

von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren

Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz

von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die

zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann

die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen

auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt

werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,

wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-

EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb

von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die

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USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen

erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung

geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,

Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden

als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)

4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.

11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER

2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.

 

12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder

durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die

schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen

nach Rechnungsstellung fällig.

 

13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund

Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per

angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im

Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung

des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle

auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion

nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten

der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des

Auktionshauses aufzukommen hat.

 

14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese

auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene

Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde

vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben

beauftragt.

 

15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes

erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt

auch für Verkäufe aus den Rückgängen.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr

ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen

über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -

stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.

 

17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise

unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt

(Salvatorische Klausel).

 

18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische

Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung

maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen

und Katalogangaben.

 

München, den 25. Mai 2023

ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

Vollständige AGBs