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"Stammbuch mit 17 Miniaturen

In Auktion 82

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München
ca. 1780-1870" (Rückentitel). Familienalbum des Juristen Adrian Bingner mit Portrs. Von Mitgliedern der badischen Familien Bingner, Merk, Salbach, Gaddung u. a. in zus. 42 Portrs., davon 16 gouachierte mont. Miniaturen im Rund, 23 Portr.-Silhouetten (Scherenschnitte und Tusche, davon einzelne farbig gehöht), 2 Aquatinten und Zeichnung in Bleistift, Tinte und farb. Kreide (verschied. Größen). Mannheim und Karlsruhe, ca. 1780-1870. Qu.-4° (20 x 27 cm). 12 nn. Bl. - Grüne Lwd. um 1870 mit Vg. und Blindpr. auf den Deckeln (Kapitale restauriert, Gelenke angeplatzt, etw. berieben und bestoßen) in Halbleinen-Schuber um 1870 (etw. beschabt, gebräunt und fleckig). - Dekoratives Album mit fein ausgeführten Bildnisminiaturen (je ca. 6 x 7 cm) und Porträtsilhouetten (je ca. 9 x 12 cm) aus mehreren Familien, die im Badischen lebten und aus denen einige hohe Beamte und Militärs hervorgegangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Familien Merk und Bingner. Von letzterer sind Familienmitglieder aus vier Generationen in dem Album vorhanden, weshalb zu vermuten ist, daß die anderen Namen in den Umkreis der Familie Bingner gehören, viele davon durch Verschwägerung direkt mit ihr verbunden. Der letzte in das Album eingegangene Bingner war zugleich der prominenteste, der bedeutende Jurist und Ministerialrat Adrian Bingner (1830-1902), mit dem Baden den ersten Senatspräsidenten am Reichsgericht in Leipzig stellte (II. Zivilsenat). Sein 1847 datiertes Jugendporträt, das sich etwa in der Mitte des Albums befindet, fällt durch anderes, getöntes Papier, die Zeichentechnik und das Hochformat aus der Reihe. Es wurde in derselben feinen Handschrift betitelt, die sich auch bei allen anderen Porträts findet. Von Adrian Bingner ist nur das Geburtsjahr angegeben. Es ist zu vermuten, daß er es war, der dieses Album angelegt hat, oder anlegen ließ, und dazu eine Porträtsammlung aus Familienbesitz verwendet hat. Dies ist laut Rückentitel des Albums im Jahr 1870 erfolgt. Die meisten der Miniaturen dazu dürften um 1830/40 entstanden sein, manche auch im frühen 19. Jahrhundert, andere erst um 1850/70. Einige der Silhouetten gehen ins späte 18. Jahrhundert zurück (um 1780/90). Von den jüngsten Porträts sind Sterbedaten bis 1876 vermerkt, als das Album somit bereits existierte, das letzte Todesjahr 1884 ist das der Mutter Adrians, Crescentia Bingner, geb. Merk; es ist erkennbar nachgetragen. Interessant sind in diesem Album neben der Genealogie vor allem auch die Bildzeugnisse vieler badischer Staatsbeamter und Offiziere. Dargestellt sind: Alois Merk (Gr.-Bad. Oberstleutnant, 1757-1840); Caroline Merk, geb. Kirsner (1772-1838); Philipp Jacob Bingner (Geh. Referendär, 1730-1812); Friedrich Christian Salbach (Mediziner); Heinrich Daniel Bigner (Geh. Referendär; 1730-1812); Catharine Philippine Bingner, geb. Müller (1731-1798); Marie Magdalene Salbach, geb. Müller; Anna Marie Gaddung, geb. Müller; Marie Crescentia Bingner, geb. Merk (1805-1884); Caroline Merk (1810-1860); Heinrich Egid Bingner (1794-1876); Adrian Freiherr von Berstett (1811-1876); Provence, geb. Catharine Kirsner; Elisabeth Kraft, geb. Timothe; Caroline Merk und Marie Crescentia Bingner, geb. Merk; Heinrich Daniel Bingner; Wendelin Heinrich Seitz; Georg Seitz; Margarethe Bingner, geb. Seitz (1762-1813); Egid Bingner; Georg Friedrich Stepp (Churpfälzischer Hauptmann, gest. 1805); Susanne Magdalena Stepp, geb. Bingner (1762-1820); Crescentia Enggehser, geb. Kirsner; Criminalrath Wolf; Mina Joseph; Marie Katharine Kleinmann; Katharine Heinriette Bingner (1766-1798); Marie Henriette Müller; Frohn, geb. Cramer; Xaver Haberer, Professor; Adrian Bingner (Jurist, 1830-1902); Georg Freiherr Röder von Diersburg (Generalmajor); Reinhard Freiherr von Berstett (Staats- und Kabinettminister). Vereinzelte Personen in mehreren Dargestellungen. - - Die Miniaturen von Philipp Jacob Bigner mit winzigen Löchern und Braunflecken, die Silhouetten tls. leicht stockfleckig; die Silhouette der C. Enggheser unter Glas montiert, dieses gesprungen. - Bindung gelockert, Träger etw. gewellt, gebräunt und stockfleckig. - Auf dem Vorsatz winziger Sammlerstempel (Ochsenkopf, nicht bei Lugt).- Premium 28% incl. VAT.
ca. 1780-1870" (Rückentitel). Familienalbum des Juristen Adrian Bingner mit Portrs. Von Mitgliedern der badischen Familien Bingner, Merk, Salbach, Gaddung u. a. in zus. 42 Portrs., davon 16 gouachierte mont. Miniaturen im Rund, 23 Portr.-Silhouetten (Scherenschnitte und Tusche, davon einzelne farbig gehöht), 2 Aquatinten und Zeichnung in Bleistift, Tinte und farb. Kreide (verschied. Größen). Mannheim und Karlsruhe, ca. 1780-1870. Qu.-4° (20 x 27 cm). 12 nn. Bl. - Grüne Lwd. um 1870 mit Vg. und Blindpr. auf den Deckeln (Kapitale restauriert, Gelenke angeplatzt, etw. berieben und bestoßen) in Halbleinen-Schuber um 1870 (etw. beschabt, gebräunt und fleckig). - Dekoratives Album mit fein ausgeführten Bildnisminiaturen (je ca. 6 x 7 cm) und Porträtsilhouetten (je ca. 9 x 12 cm) aus mehreren Familien, die im Badischen lebten und aus denen einige hohe Beamte und Militärs hervorgegangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Familien Merk und Bingner. Von letzterer sind Familienmitglieder aus vier Generationen in dem Album vorhanden, weshalb zu vermuten ist, daß die anderen Namen in den Umkreis der Familie Bingner gehören, viele davon durch Verschwägerung direkt mit ihr verbunden. Der letzte in das Album eingegangene Bingner war zugleich der prominenteste, der bedeutende Jurist und Ministerialrat Adrian Bingner (1830-1902), mit dem Baden den ersten Senatspräsidenten am Reichsgericht in Leipzig stellte (II. Zivilsenat). Sein 1847 datiertes Jugendporträt, das sich etwa in der Mitte des Albums befindet, fällt durch anderes, getöntes Papier, die Zeichentechnik und das Hochformat aus der Reihe. Es wurde in derselben feinen Handschrift betitelt, die sich auch bei allen anderen Porträts findet. Von Adrian Bingner ist nur das Geburtsjahr angegeben. Es ist zu vermuten, daß er es war, der dieses Album angelegt hat, oder anlegen ließ, und dazu eine Porträtsammlung aus Familienbesitz verwendet hat. Dies ist laut Rückentitel des Albums im Jahr 1870 erfolgt. Die meisten der Miniaturen dazu dürften um 1830/40 entstanden sein, manche auch im frühen 19. Jahrhundert, andere erst um 1850/70. Einige der Silhouetten gehen ins späte 18. Jahrhundert zurück (um 1780/90). Von den jüngsten Porträts sind Sterbedaten bis 1876 vermerkt, als das Album somit bereits existierte, das letzte Todesjahr 1884 ist das der Mutter Adrians, Crescentia Bingner, geb. Merk; es ist erkennbar nachgetragen. Interessant sind in diesem Album neben der Genealogie vor allem auch die Bildzeugnisse vieler badischer Staatsbeamter und Offiziere. Dargestellt sind: Alois Merk (Gr.-Bad. Oberstleutnant, 1757-1840); Caroline Merk, geb. Kirsner (1772-1838); Philipp Jacob Bingner (Geh. Referendär, 1730-1812); Friedrich Christian Salbach (Mediziner); Heinrich Daniel Bigner (Geh. Referendär; 1730-1812); Catharine Philippine Bingner, geb. Müller (1731-1798); Marie Magdalene Salbach, geb. Müller; Anna Marie Gaddung, geb. Müller; Marie Crescentia Bingner, geb. Merk (1805-1884); Caroline Merk (1810-1860); Heinrich Egid Bingner (1794-1876); Adrian Freiherr von Berstett (1811-1876); Provence, geb. Catharine Kirsner; Elisabeth Kraft, geb. Timothe; Caroline Merk und Marie Crescentia Bingner, geb. Merk; Heinrich Daniel Bingner; Wendelin Heinrich Seitz; Georg Seitz; Margarethe Bingner, geb. Seitz (1762-1813); Egid Bingner; Georg Friedrich Stepp (Churpfälzischer Hauptmann, gest. 1805); Susanne Magdalena Stepp, geb. Bingner (1762-1820); Crescentia Enggehser, geb. Kirsner; Criminalrath Wolf; Mina Joseph; Marie Katharine Kleinmann; Katharine Heinriette Bingner (1766-1798); Marie Henriette Müller; Frohn, geb. Cramer; Xaver Haberer, Professor; Adrian Bingner (Jurist, 1830-1902); Georg Freiherr Röder von Diersburg (Generalmajor); Reinhard Freiherr von Berstett (Staats- und Kabinettminister). Vereinzelte Personen in mehreren Dargestellungen. - - Die Miniaturen von Philipp Jacob Bigner mit winzigen Löchern und Braunflecken, die Silhouetten tls. leicht stockfleckig; die Silhouette der C. Enggheser unter Glas montiert, dieses gesprungen. - Bindung gelockert, Träger etw. gewellt, gebräunt und stockfleckig. - Auf dem Vorsatz winziger Sammlerstempel (Ochsenkopf, nicht bei Lugt).- Premium 28% incl. VAT.

Auktion 82

Auktionsdatum
Lose: 1-627
Lose: 628-2342
Lose: 3000-3454
Ort der Versteigerung
Unterer Angerer 15
München
80331
Germany

Noch keine Versandinformationen verfügbar.

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der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind

gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz

entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog

nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen sind keine

Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen

Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation.

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dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld)

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An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere

Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und

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tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.

 

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Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen

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Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche

Zwecke zu erwerben.

 

6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert

wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon

situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem

Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den

Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand

schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den

Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich

ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden

ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen

will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

 

7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe

eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem

Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen

Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -

erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter

höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn

ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,

die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung

eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den

Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche

das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.

Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.

 

8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende

Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das

Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit

dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.

 

9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die

Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird

(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen

der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %

und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer

von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren

Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz

von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die

zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann

die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen

auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt

werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,

wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-

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von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die

Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische

USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen

erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung

geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,

Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden

als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)

4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.

11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER

2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.

 

12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder

durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die

schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen

nach Rechnungsstellung fällig.

 

13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund

Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per

angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im

Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung

des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle

auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion

nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten

der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des

Auktionshauses aufzukommen hat.

 

14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese

auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene

Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde

vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben

beauftragt.

 

15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes

erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt

auch für Verkäufe aus den Rückgängen.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr

ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen

über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -

stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.

 

17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise

unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt

(Salvatorische Klausel).

 

18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische

Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung

maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen

und Katalogangaben.

 

München, den 25. Mai 2023

ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

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