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Zürich - Chronik -Deutsche Sammelhandschrift auf Papier. Regensberg (Bezirk Dielsdorf) und wohl

In Bücher, Handschriften, Autographen, Atlanten, ...

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München

Zürich - Chronik -
Deutsche Sammelhandschrift auf Papier. Regensberg (Bezirk Dielsdorf) und wohl Zürich, Ende 17. Jhdt. 4°. 32, 126 S., 16 weiße Bl. Pp. d. 18. Jhdts. (Bezug am Rücken tls. abgerissen, beschabt, bestoßen und etw. fleckig). (4)

Das Manuskript setzt sich aus vier Teilen mit geschichtlichen und chronikalischen Aufzeichnungen zur Stadt und zur Landschaft Zürich zusammen. Der Besitzvermerk auf dem Spiegel "J. Henrici Wyßii, V(erbi) D(ivini) M(inister) 1793" erlaubt den Schluß, daß die Zusammenstellung des Bandes einschließlich der Bindung auf Johann Heinrich Wyß (1754-1829) zurückgeht, der seit 1793 die Pfarrstelle in dem nahe Regensberg gelegenen Ort Dielsdorf bekleidete (vgl. Goed. XII, 48). Vermutlich stammen einzelne Marginalien von seiner Hand, etwa Jahreszahlen, insbesondere aber der Vermerk oben auf der ersten Seite des zweiten Teils ("in memorab. mit O. betzeichnet,") sowie die Kreuzchen am Rand, mit denen er einzelne Textstellen markierte. Ebenso geht auf ihn wohl die fortlaufende Paginierung der Teile II-IV zurück.Die drei ersten Teile stammen wahrscheinlich alle von einer Hand. Aus dem Inhalt geht hervor, daß es sich dabei um den Landschreiber der Züricher Landvogtei Regensberg handelt. Das einheitliche Schriftbild läßt vermuten, daß die Aufzeichnungen nicht unmittelbar aus der Zeit der erwähnten Ereignisse stammen, die zwischen 1680 und 1689 liegen. Vielmehr handelt es sich wohl um wenig spätere Reinschriften.Als Landschreiber amtierte in Regensberg von 1633-1695 ein Hans Kaspar Engelfried (vgl. Ferdinand Elsener, Notare und Stadtschreiber, Wiesbaden 1962, S. 46). Demnach ist die Handschrift - entgegen dem modernen Bleistifteintrag auf dem fliegenden Vorsatz "Tagebuchaufzeichnungen von H. Caspar Schmutz (?)" - nicht mit Hans Kaspar Schmutz (1624-1686) in Verbindung zu bringen, dem Pfarrer von Regensberg, der sich auch als Mathematiker, Optiker und insbesondere als Konstrukteur von Fernrohren einen Namen machte.Enthalten in der Reihenfolge der Bindung: I. Aufzeichnungen zu den Jahren 1680 bis 1683 (S. 1-32). Marginalien am breiten Rand, teils angeschnitten, vermerken jeweils Stichpunkte zum Inhalt. Der Text setzt mit einer Beobachtung des Kometen ein, der am 20. November 1680 über Regensberg "ob dem Legerberge" zu sehen war. Die Einträge betreffen meist Rechtsangelegenheiten, die Kirchen- oder Stadtverwaltung, ferner eine Gesandtschaft an den französischen König oder verschiedene besondere Vorfälle, wie etwa "Die alte Churfürstin von Heidelberg ist auß Heßen widerumb angelanget" (S. 2) oder "Zu Wellenberg soll ein Schwein ein 2 jehriges Kind gefräßen hab(en)" (S. 9). Ebenso erfährt man etwa, daß die Feiern zum neuen Jahr 1681 wegen der "ellenden traurigen Zeiten" abgesagt (S. 1), in den beiden folgenden Jahren aber "auff allen Zünfften gehalten" wurden, wobei sich nur 1682 der Zusatz findet "den Spillleuthen ließ man auch den Zugang" (S. 16 und 28). Der letzte Eintrag (nach dem 5. November 1683) bricht auf Seite 32 unten unvermittelt ab.II. Der zweite Teil umfaßt zwei Lagen (S. 1-32). Auf den Seiten 1-30 (Mitte) ist der Text der vorgebundenen Lage wortgleich wiederholt. Er wurde in der gleichen zierlichen Kurrentschrift zweifellos von derselben Hand abgeschrieben, wenn auch ein wenig enger und ohne die zusammenfassenden Marginalien am breiten Rand. Die Fortsetzung des Textes, ebenfalls in derselben Handschrift, endet mit den Summen, die von der Stadt und der Landschaft Zürich 1683 für die "Verfolgten in Frankreich", also die französischen Protestanten (Hugenotten), gesteuert wurden.III. Der dritte Teil (S. 33-104) ist durchgehend in deutlich dunklerer Tinte geschrieben, doch wohl auch von derselben Hand wie die beiden ersten Teile. Mit den Worten "Frankreich ist 18 mahl größer, dan(n) die 7 Provintzen", beginnt eine Abhandlung zur Geschichte und Verteidigung des Protestantismus insbesondere in der Schweiz und besonders im Raum Zürich. Enthalten sind aber auch mit Tagesdaten versehene Einträge zur Stadtgeschichte, jedoch nicht in chronologischer Folge; die spätesten betreffen das Jahr 1689.IV. Bei dem vierten Teil handelt es sich um ein Fragment mit Aufzeichnungen eines wohl Züricher Schreibers vom Februar bis Mai 1681. Die Kurrentschrift ist durch einen deutlich linksgeneigten Duktus charakterisiert. Ursprünglich von 53 bis 63 foliiert, erhielten die Blätter in unserer Sammelhandschrift die Seitenzahlen 105-126. - Vermerkt sind etwa die Steuersummen, die das Großmünster, das Frauenmünster, St. Peter, die Predigerkirche und St. Jakob am 31. März aufbrachten. Der erste Eintrag gilt einem "16jährigen evangelischen Knab auß der Gmeind Frauenfeld", und zuletzt ist zum 10. Mai der Unfalltod eines Mädchens verzeichnet. - Vorderes Innengelenk angebrochen, gering fleckig. - premium 20% + 16% VAT on hammerprice and premium





Zürich - Chronik -
Deutsche Sammelhandschrift auf Papier. Regensberg (Bezirk Dielsdorf) und wohl Zürich, Ende 17. Jhdt. 4°. 32, 126 S., 16 weiße Bl. Pp. d. 18. Jhdts. (Bezug am Rücken tls. abgerissen, beschabt, bestoßen und etw. fleckig). (4)

Das Manuskript setzt sich aus vier Teilen mit geschichtlichen und chronikalischen Aufzeichnungen zur Stadt und zur Landschaft Zürich zusammen. Der Besitzvermerk auf dem Spiegel "J. Henrici Wyßii, V(erbi) D(ivini) M(inister) 1793" erlaubt den Schluß, daß die Zusammenstellung des Bandes einschließlich der Bindung auf Johann Heinrich Wyß (1754-1829) zurückgeht, der seit 1793 die Pfarrstelle in dem nahe Regensberg gelegenen Ort Dielsdorf bekleidete (vgl. Goed. XII, 48). Vermutlich stammen einzelne Marginalien von seiner Hand, etwa Jahreszahlen, insbesondere aber der Vermerk oben auf der ersten Seite des zweiten Teils ("in memorab. mit O. betzeichnet,") sowie die Kreuzchen am Rand, mit denen er einzelne Textstellen markierte. Ebenso geht auf ihn wohl die fortlaufende Paginierung der Teile II-IV zurück.Die drei ersten Teile stammen wahrscheinlich alle von einer Hand. Aus dem Inhalt geht hervor, daß es sich dabei um den Landschreiber der Züricher Landvogtei Regensberg handelt. Das einheitliche Schriftbild läßt vermuten, daß die Aufzeichnungen nicht unmittelbar aus der Zeit der erwähnten Ereignisse stammen, die zwischen 1680 und 1689 liegen. Vielmehr handelt es sich wohl um wenig spätere Reinschriften.Als Landschreiber amtierte in Regensberg von 1633-1695 ein Hans Kaspar Engelfried (vgl. Ferdinand Elsener, Notare und Stadtschreiber, Wiesbaden 1962, S. 46). Demnach ist die Handschrift - entgegen dem modernen Bleistifteintrag auf dem fliegenden Vorsatz "Tagebuchaufzeichnungen von H. Caspar Schmutz (?)" - nicht mit Hans Kaspar Schmutz (1624-1686) in Verbindung zu bringen, dem Pfarrer von Regensberg, der sich auch als Mathematiker, Optiker und insbesondere als Konstrukteur von Fernrohren einen Namen machte.Enthalten in der Reihenfolge der Bindung: I. Aufzeichnungen zu den Jahren 1680 bis 1683 (S. 1-32). Marginalien am breiten Rand, teils angeschnitten, vermerken jeweils Stichpunkte zum Inhalt. Der Text setzt mit einer Beobachtung des Kometen ein, der am 20. November 1680 über Regensberg "ob dem Legerberge" zu sehen war. Die Einträge betreffen meist Rechtsangelegenheiten, die Kirchen- oder Stadtverwaltung, ferner eine Gesandtschaft an den französischen König oder verschiedene besondere Vorfälle, wie etwa "Die alte Churfürstin von Heidelberg ist auß Heßen widerumb angelanget" (S. 2) oder "Zu Wellenberg soll ein Schwein ein 2 jehriges Kind gefräßen hab(en)" (S. 9). Ebenso erfährt man etwa, daß die Feiern zum neuen Jahr 1681 wegen der "ellenden traurigen Zeiten" abgesagt (S. 1), in den beiden folgenden Jahren aber "auff allen Zünfften gehalten" wurden, wobei sich nur 1682 der Zusatz findet "den Spillleuthen ließ man auch den Zugang" (S. 16 und 28). Der letzte Eintrag (nach dem 5. November 1683) bricht auf Seite 32 unten unvermittelt ab.II. Der zweite Teil umfaßt zwei Lagen (S. 1-32). Auf den Seiten 1-30 (Mitte) ist der Text der vorgebundenen Lage wortgleich wiederholt. Er wurde in der gleichen zierlichen Kurrentschrift zweifellos von derselben Hand abgeschrieben, wenn auch ein wenig enger und ohne die zusammenfassenden Marginalien am breiten Rand. Die Fortsetzung des Textes, ebenfalls in derselben Handschrift, endet mit den Summen, die von der Stadt und der Landschaft Zürich 1683 für die "Verfolgten in Frankreich", also die französischen Protestanten (Hugenotten), gesteuert wurden.III. Der dritte Teil (S. 33-104) ist durchgehend in deutlich dunklerer Tinte geschrieben, doch wohl auch von derselben Hand wie die beiden ersten Teile. Mit den Worten "Frankreich ist 18 mahl größer, dan(n) die 7 Provintzen", beginnt eine Abhandlung zur Geschichte und Verteidigung des Protestantismus insbesondere in der Schweiz und besonders im Raum Zürich. Enthalten sind aber auch mit Tagesdaten versehene Einträge zur Stadtgeschichte, jedoch nicht in chronologischer Folge; die spätesten betreffen das Jahr 1689.IV. Bei dem vierten Teil handelt es sich um ein Fragment mit Aufzeichnungen eines wohl Züricher Schreibers vom Februar bis Mai 1681. Die Kurrentschrift ist durch einen deutlich linksgeneigten Duktus charakterisiert. Ursprünglich von 53 bis 63 foliiert, erhielten die Blätter in unserer Sammelhandschrift die Seitenzahlen 105-126. - Vermerkt sind etwa die Steuersummen, die das Großmünster, das Frauenmünster, St. Peter, die Predigerkirche und St. Jakob am 31. März aufbrachten. Der erste Eintrag gilt einem "16jährigen evangelischen Knab auß der Gmeind Frauenfeld", und zuletzt ist zum 10. Mai der Unfalltod eines Mädchens verzeichnet. - Vorderes Innengelenk angebrochen, gering fleckig. - premium 20% + 16% VAT on hammerprice and premium




Bücher, Handschriften, Autographen, Atlanten, Dekorative Graphik, Kunst

Auktionsdatum
Lose: 5000-5418
Ort der Versteigerung
Unterer Anger 15
München
80331
Germany

Für Zisska & Lacher - Buch- und Kunstauktionshaus Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)89 263855.

Wichtige Informationen

Nothing important.

AGB

standard | okt2019



Versteigerungsbedingungen

1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer. Die Auftragsverhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(1). Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise, keine Limite.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten und zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen angegeben wurden.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation. Für die Vollständigkeit der Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche Text maßgeblich. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im Falle einer erfolgreichen Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) entsprechend; ein über die Zuschlagshöhe hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Einzelstücke aus Konvoluten, größere Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“ tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Gebotsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit der Hälfte des Schätzpreises. Gesteigert wird jeweils um ca. 5 – 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Abgabe eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen Übermittlung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge, die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird (Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 % und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer von 5 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 16 %. Für steuerinländische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photographien werden als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG) 2 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER 2 %, Lot-Tissimo 3%,Invaluable 3 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
13. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat berechnet. Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt auch für Verkäufe aus den Rückgängen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
München, den 01.10.2017
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

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