Münsterland Billerbeck - Grundrechenarten und Rechtsfälle -
Deutsche Handschrift auf Papier. Dat. Billerbeck (Kreis Coesfeld). 1. 5. - 14. 7. 1709. 4°. Mit kalligraphierten Überschriften. Ca. 100 Bl. (darunter einige weiße). Pgt. d. Zt. (Altersspuren). (6) - Schlichte, in ordentlicher Kurrentschrift ausgeführte Handschrift, laut Eintrag am Ende gefertigt von "Bernhardus Teodorus Ahmans Billerbekensis"; die Jahresangabe 1709 mit den Daten "1. May" und "14. July" auf dem vorderen und hinteren Spiegel markieren wohl Beginn und Ende der Niederschrift. - Enthalten ist unter dem Titel "Kürtzliche Nachricht der Rechenkunst" im ersten Teil eine Anleitung zu den Grundrechenarten mit Übungsbeispielen (23 Blätter). - Der zweite Teil enthält Landgerichtsurteile zu verschiedenen Rechtsfällen (69 Blätter). Der nahezu korrekturlose, in zehn "Capittull" unterteilte Text mit vorangestelltem Inhaltsverzeichnis und numerierten Einzelfällen deutet darauf hin, daß es sich um eine Abschrift handelt, deren Vorlage von uns jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fälle mit den zugehörigen Urteilen, eingeleitet jeweils mit den Worten "darauf erkandt", betreffen vor allem Grund und Boden, Nachbarschaft, Wegerechte und die Abgabe des Zehnten. - Als Beispiele seien genannt "Wan der eine dem anderen einen Zaun zu nache setzet", "Von Eröffnung eines Waßer weges" oder "Waß gestalten die Schaffe sollen gezehndet werden". - Wohl wenig später wurden auf fünf zunächst frei gebliebenen Blättern am Ende, gegenüber den anderen Texten auf dem Kopf stehend, erbauliche Sprüche und ein Trinklied eingetragen.
- Mit einzelnen kleinen Wurmspuren, leicht fleckig.
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