Oettingen Trochtelfingen Sammelhandschrift mit Abschriften der "Fürstl(ichen) und
Gräffl(ichen) Ötting(i)s(chen) Gemeins(c)h(aft)l(ichen) Zoll Ordnung" von 1721, Verordnungen und Urkunden zu Trochtelfingen sowie Rezepten zum Färben. Deutsche Handschrift auf Papier. Trochtelfingen und Fürstentum Öttingen, wohl um 1700 und bald nach 1721. 4°. Mit kalligraphierten Überschriften. 68 Bl. (davon 99 Seiten von alter Hand paginiert; am Beginn drei, am Ende zwei weiße Blätter). Beschäd. Hpgt. d. Zt. (16) Die Handschrift setzt sich aus zwei von verschiedenen Berufsschreibern gefertigten Teilen zusammen: Der erste Teil umfaßt die 1721 erneuerte Zollordnung des Fürstentums Öttingen mit Kerngebiet im Nördlinger Ries (S. 5-39 und 63-75). Verzeichnet sind die Gebühren für die Ein- und Ausfuhr von Wein, Gewürzen, Fetten, Wachs, Salz, Fisch, Krebsen, Schnecken, Vieh, Geflügel, Wildbret, Wolle, Roßhaar, Federn, Leinen, Holz, Gips, Glas, Bienen und Kanarienvögeln, für Äpfel, Birnen, Trauben, Quitten und Pflaumen, schließlich die Gebühren für Marktschreier, Komödianten und Bänkelsänger, zuletzt der "Juden Zoll". - Dazwischen (S. 40-62) sind mehr als 30 Rezepturen zum Färben von Textilien eingetragen.Der zweite Teil (ab Seite 79), von einem anderen Schreiber wohl etwas früher aufgezeichnet, betrifft den Ort Trochtelfingen auf der Schwäbischen Alb (Landkreis Reutlingen). Eingetragen sind unter anderem Weide-, Feld- und Handwerksordnungen sowie die Bestimmungen zur Wahl der "Fünfer" und die Aufgaben der Feldmesser ("Untergänger"), eingeschlossen den "Untergänger Aydt welchen sie den Fünffern ablegen und schwören müßen", ferner Abschriften von Urkunden aus den Jahren 1668 und 1579. - Ein Nachtrag (S. 77) enthält Notizen zu Münzwerten. - Durchgehend mit kleinen Wurmspuren (minimaler Buchstabenverlust), gering fleckig.Beiliegt eine weitere Handschrift zu Trochtelfingen (Ende 18. Jhdt., Qu.-8°, ca. 50 Bl.), mit Abschriften von Urkunden und Verordnungen unter anderem zur Fünferwahl und zur Flurgrenze. - Siehe Abbildung.