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Los
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Als erfolgreicher Fernbieter erhalten Sie unmittelbar nach der Auktion Ihre Rechnung zugeschickt. Diese beinhaltet eine Versandpauschale in Höhe von 10,- Euro für Bearbeitung, Porto, Verpackung und Versicherung (innerhalb Deutschlands, ins europäisches Ausland 20,- Euro, Übersee auf Anfrage)
Die Auktion findet als Saalauktion statt, Zutritt nach der 2G-Regel, bitte entsprechende Nachweise mitbringen!
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | standard
Versteigerungsbedingungen
Für die Durchführung der Versteigerung und den Nachverkauf gelten die folgenden Versteigerungsbedingungen. Mit der Teilnahme an der Versteigerung, spätestens mit der Abgabe eines Gebots in der Versteigerung oder mit der Abgabe eines schriftlichen Gebots erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Eigentümer.
Die Versteigerung erfolgt in Euro, Gebote in Fremdwährungen werden nicht akzeptiert.
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers durchgeführt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §459 ff .BGB. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten. Die Versteigerungsgegenstände werden versteigert wie besichtigt. Wenn nicht ausdrücklich angegeben, sind sie nicht auf ihre Funktion hin überprüft. Für Katalogangaben, Ursprung, Alter, Echtheit, Zustand usw. übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Angegeben ist der Limitpreis (Mindestpreis).
Alle zur Versteigerung kommenden Objekte können während der im Katalog angegebenen Zeiten besichtigt werden. Bei der Besichtigung und der Versteigerung haftet jeder Besucher für von ihm verursachte Schäden.
Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummerierung. Der Versteigerer kann jedoch Positionen verschiedener Katalognummern zusammenfassen, trennen, auslassen oder außerhalb der Katalogreihenfolge versteigern. Maßgeblich für die Versteigerung ist der Katalogtext.
Der Versteigerer kann Gebote aus sachlichen Gründen, oder bei mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen. Er ist ebenso berechtigt, Personen aus berechtigten Gründen von der Auktion auszuschließen.
Schriftliche Kaufanträge müssen zwei Tage vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Sie werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Gebote enthalten noch nicht das Aufgeld und die Mehrwertsteuer. Der Versteigerer behandelt Ferngebote bei der Versteigerung interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, wie dies nötig ist um das nächst höhere Gebot zu überbieten. Zudem verpflichtet sich der Versteigerer, über schriftliche Ferngebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren.
Telefonische Teilnahme: Ab einem Aufrufpreis von 100,- Euro je Los rufen wir persönlich nicht anwesende Bieter gerne an. Sie haben dann die Möglichkeit telefonisch für Objekte Ihres Interesses mitzubieten. Wenn Sie kurz vor dem Aufruf eines Objektes angerufen werden möchten, vermerken Sie dies in der entsprechenden Spalte des Kaufantrages. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung können wir keine Gewähr übernehmen.
Durch die Willensäußerung telefonisch an der Auktion teilnehmen zu wollen, gibt der Interessent zu verstehen, mindestens den Mindestpreis zu bieten.
Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Diese Limitpreise können nicht unterschritten werden. Die Steigerungsstufen sind abhängig von der aktuellen Gebotshöhe wie folgt:
Gebotshöhe bis 100,- €: 5,- €,
Gebotshöhe 100,- € bis 1.000,- €: ca. 10 %-Schritte,
Gebotshöhe über 1000,- €: 100,- €.
Der Versteigerer ist berechtigt, andere Steigerungsstufen zuzulassen oder festzusetzen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des aktuellen Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Höchstgebot ab, so entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten dagegen erhält der Bieter den Zuschlag, dessen Gebot als Erstes einging. Bei Uneinigkeit über das letzte Gebot oder falls ein höheres Gebot übersehen worden ist, erfolgt ein erneuter Aufruf. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer, vertreten durch den Versteigerer, und dem Ersteigerer zustande. Nach Abschluss der Versteigerung darf der Käufer Namen und Adresse des Einlieferers und der Einlieferer Namen und Adresse des Käufers erfahren.
Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, sowie einem Aufgeld von 17,0 % und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von 19,0 % nur auf das Aufgeld – also insgesamt 20,23 %. Für Saalbieter ist der gesamte Betrag sofort fällig und in bar zu bezahlen. Die Rechnungserstellung während der Auktion bedarf aufgrund der Überlastung einer sofortigen Überprüfung beiderseits.
Persönlich nicht anwesende Bieter erhalten eine Rechnung in Höhe des Kaufpreises zuzüglich pauschaler Verpackungs- und Versandkosten, welche sofort zu begleichen ist. Für Sendungen innerhalb Deutschlands betragen diese Verpackungs- und Versandkosten 10,- €. Für Sendungen innerhalb Europas betragen diese Kosten 20,- €. Hierin sind Portokosten und Versicherung bereits enthalten. Der Versand erfolgt per Postpaket auf Gefahr des Käufers.
Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er auf der Basis des geschuldeten Kaufpreises Verzugszinsen zu 1% je begonnenen Monat zu erstatten. Der Versteigerer ist berechtigt Forderungen im Namen der Einlieferer einzuziehen oder einzuklagen.
Reklamationen bei Erwerb durch einen Fernbieter sind nur bei offensichtlichen
Falschbeschreibungen möglich. Sie müssen dem Versteigerer spätestens 14 Tage nach der Versteigerung vorliegen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Positionen, die mit Mängeln beschrieben sind, können wegen eines anderen Mangels nicht reklamiert werden.
Besteht eine Position aus mehreren Modellen, so kann diese wegen geringer Mängel einzelner Modelle nicht reklamiert werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Erlangen.
Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses Wrede, und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht von Dritten verwendet werden. Eine Farbverbindlichkeit der Abbildungen besteht nicht. Etwaige im Katalog abgebildete Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches werden nur aus Gründen staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken abgebildet und versteigert.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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Versteigerungsbedingungen
Für die Durchführung der Versteigerung und den Nachverkauf gelten die folgenden Versteigerungsbedingungen. Mit der Teilnahme an der Versteigerung, spätestens mit der Abgabe eines Gebots in der Versteigerung oder mit der Abgabe eines schriftlichen Gebots erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Eigentümer.
Die Versteigerung erfolgt in Euro, Gebote in Fremdwährungen werden nicht akzeptiert.
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers durchgeführt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §459 ff .BGB. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten. Die Versteigerungsgegenstände werden versteigert wie besichtigt. Wenn nicht ausdrücklich angegeben, sind sie nicht auf ihre Funktion hin überprüft. Für Katalogangaben, Ursprung, Alter, Echtheit, Zustand usw. übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Angegeben ist der Limitpreis (Mindestpreis).
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Schriftliche Kaufanträge müssen zwei Tage vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Sie werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Gebote enthalten noch nicht das Aufgeld und die Mehrwertsteuer. Der Versteigerer behandelt Ferngebote bei der Versteigerung interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, wie dies nötig ist um das nächst höhere Gebot zu überbieten. Zudem verpflichtet sich der Versteigerer, über schriftliche Ferngebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren.
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Durch die Willensäußerung telefonisch an der Auktion teilnehmen zu wollen, gibt der Interessent zu verstehen, mindestens den Mindestpreis zu bieten.
Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Diese Limitpreise können nicht unterschritten werden. Die Steigerungsstufen sind abhängig von der aktuellen Gebotshöhe wie folgt:
Gebotshöhe bis 100,- €: 5,- €,
Gebotshöhe 100,- € bis 1.000,- €: ca. 10 %-Schritte,
Gebotshöhe über 1000,- €: 100,- €.
Der Versteigerer ist berechtigt, andere Steigerungsstufen zuzulassen oder festzusetzen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des aktuellen Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Höchstgebot ab, so entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten dagegen erhält der Bieter den Zuschlag, dessen Gebot als Erstes einging. Bei Uneinigkeit über das letzte Gebot oder falls ein höheres Gebot übersehen worden ist, erfolgt ein erneuter Aufruf. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer, vertreten durch den Versteigerer, und dem Ersteigerer zustande. Nach Abschluss der Versteigerung darf der Käufer Namen und Adresse des Einlieferers und der Einlieferer Namen und Adresse des Käufers erfahren.
Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, sowie einem Aufgeld von 17,0 % und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von 19,0 % nur auf das Aufgeld – also insgesamt 20,23 %. Für Saalbieter ist der gesamte Betrag sofort fällig und in bar zu bezahlen. Die Rechnungserstellung während der Auktion bedarf aufgrund der Überlastung einer sofortigen Überprüfung beiderseits.
Persönlich nicht anwesende Bieter erhalten eine Rechnung in Höhe des Kaufpreises zuzüglich pauschaler Verpackungs- und Versandkosten, welche sofort zu begleichen ist. Für Sendungen innerhalb Deutschlands betragen diese Verpackungs- und Versandkosten 10,- €. Für Sendungen innerhalb Europas betragen diese Kosten 20,- €. Hierin sind Portokosten und Versicherung bereits enthalten. Der Versand erfolgt per Postpaket auf Gefahr des Käufers.
Gerät der Ersteigerer in Zahlungsverzug, so hat er auf der Basis des geschuldeten Kaufpreises Verzugszinsen zu 1% je begonnenen Monat zu erstatten. Der Versteigerer ist berechtigt Forderungen im Namen der Einlieferer einzuziehen oder einzuklagen.
Reklamationen bei Erwerb durch einen Fernbieter sind nur bei offensichtlichen
Falschbeschreibungen möglich. Sie müssen dem Versteigerer spätestens 14 Tage nach der Versteigerung vorliegen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Positionen, die mit Mängeln beschrieben sind, können wegen eines anderen Mangels nicht reklamiert werden.
Besteht eine Position aus mehreren Modellen, so kann diese wegen geringer Mängel einzelner Modelle nicht reklamiert werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Erlangen.
Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses Wrede, und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht von Dritten verwendet werden. Eine Farbverbindlichkeit der Abbildungen besteht nicht. Etwaige im Katalog abgebildete Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches werden nur aus Gründen staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken abgebildet und versteigert.
Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.