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JOHANN GEORG WAGNER: Hirte mit seiner Kuhherde an einem baumbestandenen Teich - Landschaft mit Kuhhi

In Auktion 110: Kunst des 15.-21. Jahrhunderts

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JOHANN GEORG WAGNER: Hirte mit seiner Kuhherde an einem baumbestandenen Teich - Landschaft mit Kuhhi
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Startpreis
3.600 EUR
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JOHANN GEORG WAGNER 1744 - Meißen - 1767: Hirte mit seiner Kuhherde an einem baumbestandenen Teich - Landschaft mit Kuhhirte und Bäuerin auf einer Holzbrücke. Gegenstücke. 2 Bll. Gouachen. Bl. 1 signiert und undeutlich datiert. Auf Bütten, auf chamoisfarbenes Vélin aufgezogen. Je 19,1 x 23,3 cm. Wagner erhielt seinen ersten Unterricht bei seinem Onkel C. W. E. Dietrich und arbeitete anschließend im Atelier des Dresdner Akademieprofessors J. Roos, der nicht nur acht Landschaften nach Wagner radierte sondern auch dessen Werke nach Wien empfahl. Von C. F. Hutin nach Paris vermittelt, wurde Wagner rasch bekannt, woran u.a. J. G. Wille und sein Kreis sowie auch die Gebrüder Hackert Anteil hatten. 1765 wurde er Pensionär der Dresdner Akademie und gleichzeitig dort Unterlehrer. Kurz vor Antritt einer Studienreise starb der Künstler im Alter von noch nicht 23 Jahren. In seinem kurzen Leben war Wagner äußerst produktiv. Neben Gemälden und Gouachen schuf er Zeichnungen in Kreide, Tusche und Sepia. Häufig stellte er dabei bewaldete Landschaften im niederländischen Stil mit Felsen, Gewässern und Hirten dar. Anfangs ähnelten Wagners Landschaften denen seines Onkels. Die Loslösung von Dietrichs Einfluss zeigte sich auch in der Bevorzugung der Gouache mit ihrem intensiven, häufig hellen Kolorit. Die kühlen Grün- und Blautöne, die sanften Hügel und ausgedehnten Wiesenflächen bedeuteten einen selbstständigen Entwicklungsschritt gegenüber dessen Landschaften. Mit seinen detailreichen Fluss- und Hügellandschaften, die schon zu Wagners Lebzeiten und bis ins frühe 19. Jahrhundert hinein reproduziert wurden, nimmt er in der sächsischen Landschaftsmalerei des 18. Jahrhunderts einen wichtigen Platz ein. [bg]
JOHANN GEORG WAGNER 1744 - Meißen - 1767: Hirte mit seiner Kuhherde an einem baumbestandenen Teich - Landschaft mit Kuhhirte und Bäuerin auf einer Holzbrücke. Gegenstücke. 2 Bll. Gouachen. Bl. 1 signiert und undeutlich datiert. Auf Bütten, auf chamoisfarbenes Vélin aufgezogen. Je 19,1 x 23,3 cm. Wagner erhielt seinen ersten Unterricht bei seinem Onkel C. W. E. Dietrich und arbeitete anschließend im Atelier des Dresdner Akademieprofessors J. Roos, der nicht nur acht Landschaften nach Wagner radierte sondern auch dessen Werke nach Wien empfahl. Von C. F. Hutin nach Paris vermittelt, wurde Wagner rasch bekannt, woran u.a. J. G. Wille und sein Kreis sowie auch die Gebrüder Hackert Anteil hatten. 1765 wurde er Pensionär der Dresdner Akademie und gleichzeitig dort Unterlehrer. Kurz vor Antritt einer Studienreise starb der Künstler im Alter von noch nicht 23 Jahren. In seinem kurzen Leben war Wagner äußerst produktiv. Neben Gemälden und Gouachen schuf er Zeichnungen in Kreide, Tusche und Sepia. Häufig stellte er dabei bewaldete Landschaften im niederländischen Stil mit Felsen, Gewässern und Hirten dar. Anfangs ähnelten Wagners Landschaften denen seines Onkels. Die Loslösung von Dietrichs Einfluss zeigte sich auch in der Bevorzugung der Gouache mit ihrem intensiven, häufig hellen Kolorit. Die kühlen Grün- und Blautöne, die sanften Hügel und ausgedehnten Wiesenflächen bedeuteten einen selbstständigen Entwicklungsschritt gegenüber dessen Landschaften. Mit seinen detailreichen Fluss- und Hügellandschaften, die schon zu Wagners Lebzeiten und bis ins frühe 19. Jahrhundert hinein reproduziert wurden, nimmt er in der sächsischen Landschaftsmalerei des 18. Jahrhunderts einen wichtigen Platz ein. [bg]

Auktion 110: Kunst des 15.-21. Jahrhunderts

Auktionsdatum
Lose: 1-686
Ort der Versteigerung
Hildastraße 12
Heidelberg
69115
Germany

auf Anfrage / on demand

Wichtige Informationen

Verkauf mit Regelbesteuerung/standard tax tratment:

31% Aufgeld/buyer's premium (26% + 5% Live Fee/internet surcharge)

+ 7% MWST/VAT auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld (incl. Live Fee) / on the sum of hammer price and buyer's premium (including internet surcharge)

AGB

Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:

  1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung an den Versteigerer. Öffentliche Sammlungen, Museen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen ab Rechnungsdatum eingeräumt.
  2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise und entsprechen dem gegenwärtigen Handelswert. Der Ausruf erfolgt mit dem vom Einlieferer festgesetzten Mindestzuschlagspreis oder, falls kein Limit vorgegeben ist, ca. 20% unterhalb des Schätzpreises. Gebote unter zwei Drittel des Schätzpreises können nicht berücksichtigt werden. Gesteigert wird in Euro jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen oder zurückziehen.
  3. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Unter gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut angeboten. 
Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme und Zahlung. 
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltslos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des Bieters.
  4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 26% und auf diese Summe die ermäßigte gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Zt. 7 % zu entrichten (Regelbesteuerung). Bei Geboten über die Online-Portale Invaluable und Drouot erhöht sich das Aufgeld um 3% Live Fee bzw. bei Lot-tissimo/the-saleroom um 5% Live Fee. Käufer aus Drittländern, die nach der Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis erbringen. Bei Versand durch den Versteigerer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen. Die anteilige Folgerechtsabgabe für moderne Kunst wird vom Auktionshaus getragen.
  5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen Rechnungspreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach Bezahlung ausgeliefert. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem Zahlungsverzug die Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissionäre haften für die in fremdem Namen getätigten Käufe.
  6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
  7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
  8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.

Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im Übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

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Stichworte: Gouache