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Los
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Für Winterberg Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)6221 91599-0.
3 % live surcharge plus VAT
33 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
Optional:
19 % VAT on the hammer price
24 % buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium
<b>Versteigerungsbedingungen</b>
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. <b>Telefonische Kaufauf- träge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend.</b> Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. <b>Dem Versteigerer unbekannte Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist.</b> Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. <b>In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b) – 312d) BGB] keine Anwendung.</b> Bei Aufträgen, die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.
8. <b>Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden.</b> Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. <b>Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.</b>
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
<b>Dr. Thilo Winterberg</b>
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
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Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. <b>Telefonische Kaufauf- träge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend.</b> Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. <b>Dem Versteigerer unbekannte Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist.</b> Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. <b>In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b) – 312d) BGB] keine Anwendung.</b> Bei Aufträgen, die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.
8. <b>Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden.</b> Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. <b>Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.</b>
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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