Los

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DEFEHRT, A.J., *1723-+1774, Paar

In 120. Auktion Kunst und Antiquitäten

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DEFEHRT, A.J., *1723-+1774, Paar
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Münster

DEFEHRT, A.J., *1723-+1774, Paar Kupferstiche, Skelett von hinten sowie Blutbahnen des Menschen, je li u drucksign und mittig bez Anatomie, je ca 35,5 x 22,5, re o paginiert, h G, Schrägschnittpp, HR

DEFEHRT, A.J., *1723-+1774, Paar Kupferstiche, Skelett von hinten sowie Blutbahnen des Menschen, je li u drucksign und mittig bez Anatomie, je ca 35,5 x 22,5, re o paginiert, h G, Schrägschnittpp, HR

120. Auktion Kunst und Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Buddenstraße 27
Münster
48143
Germany

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Wichtige Informationen

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Keine Präsenzauktion 

AGB

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.
2. Die Versteigerung erfolgt in Euro, gesteigert wird jeweils um 5 bis 15 Prozent.
3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der Paragraphen 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden. Es gilt bei Nachbesserung von Beschreibungen im Online-Katalog der Stand vom Vortag der Auktion 12 Uhr, für Präsenzbieter mündliche Bekanntmachungen.
4. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, ausserhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebener Mindestpreis erreicht ist. Wird der Mindestpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in letzteren Fall ist der Bieter fünf Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Die Mitteilung vorbehaltlosen Zuschlages erfolgt bei Rechnungsbeträgen von über 2500,-- Euro in der Regel per Einschreiben mit Rückschein. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an den Mindestbieter abgegeben werden.
7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf seine eigene Rechnung.
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und dem Aufgeld von 19 Prozent zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Der gesamte Betrag ist sofort fällig und in bar zu zahlen; bei schriftlichen Aufträgen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Das ersteigerte Auktionsgut wird erst nach geleisteter Barzahlung ausgehändigt. Das Eigentum geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. EC-Karten bis zur Garantiesumme oder bankbestätigte Schecks werden gleichermassen akzeptiert.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand furr die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten, von der die evtl. Transport- und Lagerkosten, Insertionskosten und evtl. anfallenden Löhnen für die Zuziehung von Hilfskräften vom Erlös vorweg abzusetzen sind. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs auf die Schadensersatzforderung gemäß Paragraph 367 BGB zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach Paragraph 247 BGB zu verzinsen, und zwar auch dann, wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen; verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch erloschen
11. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung oder jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
12. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.
13. In der Liste sind die Richtpreise bei jeder Position unverbindlich angegeben. Die mit Klammern vorgestellten und vermerkten Nummern verweisen auf die Ziffern in der Liste der Auftraggeber. Die eingelieferten Fremdwaren aus Auktionsaufträgen sind im Katalog ohne versale Buchstaben gekennzeichnet.
14. Kaufaufträge auswärtiger Interessenten können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt werden, konkrete Angaben enthalten und spätestens eine Tag vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin genannten Preise gelten als Limite für den Zuschlag, das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist.
15. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem und europäischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand in Mahnsachen sowie für Handelsgeschäfte ist Münster. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die im Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
16. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut und Dienstleistungen.
17. Be- oder entstehen beim Versteigerer bei Gegenständen aus nationalsozialistischer Zeit in der Person des Bieters Zweifel an der Einhaltung von Bestimmungen der Paragraphen 86 und 85a StGB, ist der Versteigerer verpflichtet und befugt, Gebote zurückzuweisen, den Zuschlag zu verweigern oder zurückzunehmen. Die Gegenstände sind mit * gekennzeichnet.
18. Das Versteigerungsunternehmen wird ermächtigt persönliche Daten zu verwenden um die beauftragte Vertragsleistung zuverlässig durchzuführen und abzurechnen.

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