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Los
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Abholung und Versand nach Absprache
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Auktionsbedingungen
Auszug aus der Geschäftsordnung, Stand April 2021
Die Auktionen werden nach der Geschäftsordnung der Widder Auktionen der Kunsthandel Widder GmbH durchgeführt. Diese liegt mit genauem Wortlaut im Auktionshaus auf und kann auf www.widderauktionen.com abgerufen werden.
Schätzpreise, Ausrufpreis, Mindestverkaufspreis, Limit, Zuschlag
Bei Objektbeschreibungen wird ein oberer und unterer Schätzpreis in Euro angegeben. Innerhalb dieser Spanne wird das Meistbot erwartet. Online ist auch der Ausrufpreis angeführt. Der Ausrufpreis beträgt in der Regel zwei Drittel des unteren Schätzpreises, kann jedoch höher oder niedriger angesetzt werden. Gesteigert wird um ca. 10%, wobei davon abgewichen werden kann. Das Meistbot erhält den Zuschlag, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht wurde. Bestimmt der Verkäufer/die Verkäuferin das Objekt nicht unter einem festgesetzten Preis zu verkaufen, spricht man von Mindestverkaufspreis oder Limit. Wenn dieses nicht erreicht wird, gilt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Meistbietende sind verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung den Kaufpreis zu zahlen.
Kaufpreis
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zuzüglich des Aufgeldes, der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Folgerechtsabgabe. Das Aufgeld beträgt 28% bei Differenzbesteuerung. Bei Normalbesteuerung (im Katalog mit ° gekennzeichnet) ist die Käuferprovision 24% zuzüglich der Umsatzsteuer. Diese beträgt 5% bei Gemälden, Aquarellen, Zeichnungen sowie Skulpturen und 20% bei allen anderen Objekten.
Folgerecht
Mit * gekennzeichnete Objekte, unterliegen dem Folgerecht. Dieses wird in Form eines Zuschlags auf das Meistbot verrechnet. Es gilt erst ab einem Meistbot über 2.499,99 € und ist gestaffelt: für die ersten 50.000 € werden 4% verrechnet. Danach je weiterer 150.000 € 3% bzw. 1% und ab 500.000 € 0,25%. Die maximale Folgerechtsabgabe beträgt 12.500 €.
Echtheitsgarantie
Das Auktionshaus steht gegenüber dem Käufer/der Käuferin innerhalb von zwei Jahren für die Echtheit des Objekts ein und garantiert, dass das Objekt tatsächlich von dem genannten Künstler/der genannten Künstlerin stammt.
Katalogangaben und Beschreibung
Angaben von Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, etc. erfolgen durch ExpertInnen des Auktionshauses. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben geleistet.
Die Beschreibungen der Objekte bedeuten: Vor- und Zuname des Künstlers/der Künstlerin mit Lebensdaten: ein sicheres Werk des Künstlers/der Künstlerin. „signiert“ oder „monogrammiert“: ein eindeutig zuordenbares Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Zugeschrieben“: ein wahrscheinliches, aber nicht zwangsläufig authentisches Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Umkreis“: ein im Einflussbereich des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Bezeichnet“: ein wahrscheinliches, aber nicht von der Hand des Künstlers/der Künstlerin signiertes Werk. „Werkstatt“: ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Schule“: ein in zeitlicher und stilistischer Nähe zum Künstler/zur Künstlerin entstandenes Werk. „Nachfolge“: ein in der Nachfolge entstandenes, stilistisch verwandtes Werk des Künstlers/der Künstlerin.
Kaufaufträge
Interessenten können Kaufaufträge schriftlich und online abgeben oder telefonisch mitbieten. Ein ausgefülltes und unterfertigtes Gebotsformular muss zeitgerecht vor der Auktion eingehen. Das Auktionshaus bietet für schriftliche Gebote bis zum angegebenen Meistbot mit.
Telefonische Gebote
Interessenten haben die Möglichkeit telefonisch mitzubieten. Das Auktionshaus bemüht sich die angegebene Rufnummer zu erreichen. Kommt keine Telefonverbindung zu Stande, kann das Auktionshaus für die Interessenten bis zum unteren Schätzpreis des Objektes bieten. Das Auktionshaus ist in diesem Fall aber nicht verpflichtet das Gebot auszuführen.
Online Bidding, Live Bidding
Bieter/Bieterinnen können auf www.widderauktionen.com sowie auf externen Auktionsplattformen Vorgebote abgeben und live mitbieten.
Versicherung
Kunstobjekte sind bis zum Ende der Abholfrist, in der Höhe des Meistbots, gegen Verlust und Beschädigung versichert. Danach ist das Kunstobjekt nur bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung versichert, wenn kein Zahlungsverzug besteht.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse ist 1010 Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht.
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Die Auktionen werden nach der Geschäftsordnung der Widder Auktionen der Kunsthandel Widder GmbH durchgeführt. Diese liegt mit genauem Wortlaut im Auktionshaus auf und kann auf www.widderauktionen.com abgerufen werden.
Schätzpreise, Ausrufpreis, Mindestverkaufspreis, Limit, Zuschlag
Bei Objektbeschreibungen wird ein oberer und unterer Schätzpreis in Euro angegeben. Innerhalb dieser Spanne wird das Meistbot erwartet. Online ist auch der Ausrufpreis angeführt. Der Ausrufpreis beträgt in der Regel zwei Drittel des unteren Schätzpreises, kann jedoch höher oder niedriger angesetzt werden. Gesteigert wird um ca. 10%, wobei davon abgewichen werden kann. Das Meistbot erhält den Zuschlag, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht wurde. Bestimmt der Verkäufer/die Verkäuferin das Objekt nicht unter einem festgesetzten Preis zu verkaufen, spricht man von Mindestverkaufspreis oder Limit. Wenn dieses nicht erreicht wird, gilt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Meistbietende sind verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung den Kaufpreis zu zahlen.
Kaufpreis
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zuzüglich des Aufgeldes, der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Folgerechtsabgabe. Das Aufgeld beträgt 28% bei Differenzbesteuerung. Bei Normalbesteuerung (im Katalog mit ° gekennzeichnet) ist die Käuferprovision 24% zuzüglich der Umsatzsteuer. Diese beträgt 5% bei Gemälden, Aquarellen, Zeichnungen sowie Skulpturen und 20% bei allen anderen Objekten.
Folgerecht
Mit * gekennzeichnete Objekte, unterliegen dem Folgerecht. Dieses wird in Form eines Zuschlags auf das Meistbot verrechnet. Es gilt erst ab einem Meistbot über 2.499,99 € und ist gestaffelt: für die ersten 50.000 € werden 4% verrechnet. Danach je weiterer 150.000 € 3% bzw. 1% und ab 500.000 € 0,25%. Die maximale Folgerechtsabgabe beträgt 12.500 €.
Echtheitsgarantie
Das Auktionshaus steht gegenüber dem Käufer/der Käuferin innerhalb von zwei Jahren für die Echtheit des Objekts ein und garantiert, dass das Objekt tatsächlich von dem genannten Künstler/der genannten Künstlerin stammt.
Katalogangaben und Beschreibung
Angaben von Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, etc. erfolgen durch ExpertInnen des Auktionshauses. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben geleistet.
Die Beschreibungen der Objekte bedeuten: Vor- und Zuname des Künstlers/der Künstlerin mit Lebensdaten: ein sicheres Werk des Künstlers/der Künstlerin. „signiert“ oder „monogrammiert“: ein eindeutig zuordenbares Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Zugeschrieben“: ein wahrscheinliches, aber nicht zwangsläufig authentisches Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Umkreis“: ein im Einflussbereich des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Bezeichnet“: ein wahrscheinliches, aber nicht von der Hand des Künstlers/der Künstlerin signiertes Werk. „Werkstatt“: ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Schule“: ein in zeitlicher und stilistischer Nähe zum Künstler/zur Künstlerin entstandenes Werk. „Nachfolge“: ein in der Nachfolge entstandenes, stilistisch verwandtes Werk des Künstlers/der Künstlerin.
Kaufaufträge
Interessenten können Kaufaufträge schriftlich und online abgeben oder telefonisch mitbieten. Ein ausgefülltes und unterfertigtes Gebotsformular muss zeitgerecht vor der Auktion eingehen. Das Auktionshaus bietet für schriftliche Gebote bis zum angegebenen Meistbot mit.
Telefonische Gebote
Interessenten haben die Möglichkeit telefonisch mitzubieten. Das Auktionshaus bemüht sich die angegebene Rufnummer zu erreichen. Kommt keine Telefonverbindung zu Stande, kann das Auktionshaus für die Interessenten bis zum unteren Schätzpreis des Objektes bieten. Das Auktionshaus ist in diesem Fall aber nicht verpflichtet das Gebot auszuführen.
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Bieter/Bieterinnen können auf www.widderauktionen.com sowie auf externen Auktionsplattformen Vorgebote abgeben und live mitbieten.
Versicherung
Kunstobjekte sind bis zum Ende der Abholfrist, in der Höhe des Meistbots, gegen Verlust und Beschädigung versichert. Danach ist das Kunstobjekt nur bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung versichert, wenn kein Zahlungsverzug besteht.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse ist 1010 Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht.