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Aufgeld 25 %, Live-Gebühr 3 %, jeweils zuzüglich 19% USt.
Buyer’s Premium 25 %, live bidding fee 3 %, plus 19 % VAT in each case
24 Nov 2023 11:00 Lots: 1-1368 ----- 25 Nov 2023 11:00 Lots: 1369-2435
Vorbesichtigung: 18. bis einschließlich 22. November 2023, täglich von 10 – 18 Uhr (auch am Wochenende)
Achtung: Donnerstag, der 07. November ist KEINE Besichtigung.
Preview: 18th – 22nd November 2023, opening hours: 10 am – 6 pm (also applies for the weekend)
Attention: Thursday, 23th September NO preliminary viewing.
WICHTIG für die Abholung ersteigerter Ware: Am Montag, dem 27. November 2023 bleibt das Haus geschlossen! Vom 23.12.2023 bis einschl. 07.01.2024 Betriebsferien.
IMPORTANT for the collection of purchased goods: Please note that the auction house will be closed on Monday, 27th November 2023!
Closed from 23.12.2023 untill 07.01.2024.
Bitte beachten Sie beim Live-Bieten:
Aufgeld 25 % zzgl. 19% USt. und Live-Gebühr 3 % zzgl. 19% USt.
Please note for live bidding:
Buyer’s Premium 25 % plus 19% VAT and live bidding fee 3 % plus 19 % VAT
Versteigerungsbedingungen
Die VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG (im weiteren Verlauf „VON ZENGEN“ genannt) führt ihre Auktionen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß ebenfalls für den Frei- bzw. Nachverkauf.
I. Grundlagen der Versteigerung und Sachmängel
1. VON ZENGEN handelt im Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer), die nicht bekannt gegeben werden (Vermittlerstatus). Die Versteigerungen sind öffentlich zugänglich nach § 312g Abs. 2 Nummer 10 BGB. Entsprechend finden die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff keine Anwendung auf Kaufverträge, die auf den Versteigerungen zustande kommen.
2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können und sollten vom Ersteigerer vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Es handelt sich ausschließlich um gebrauchte Objekte. Diese werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Versteigerung bzw. der Verkauf erfolgt im Rahmen der unten genannten Haftungsregelungen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den Einlieferer und VON ZENGEN. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben dienen lediglich der Information und sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die Urheberschaft. Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Ersteigerers ergeben, wird von VON ZENGEN hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Kein Ausschluss der Haftung in diesen gesamten Bedingungen gilt für die Haftung von VON ZENGEN für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Haftung aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigter Weise vertrauen darf, insbesondere also die Verpflichtung zur Übergabe des Gegenstandes nach Eingang des vollständigen Zuschlagspreises, Angaben über die Urheberschaft des Gegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib und Leben des Interessentens bzw. Ersteigerers oder dessen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen bezwecken. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten allerdings ist die Haftung von VON ZENGEN auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
3. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene mündliche Äußerungen sowie schriftliche Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand nach Einschätzung von VON ZENGEN. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass sich aus fehlenden Angaben ebenfalls nicht auf eine Vereinbarung über die Beschaffenheit schließen lässt. Auskünfte (in Text- oder Schriftform) zum Zustand der Auktionsobjekte werden erst ab einem Limit von 150 Euro erstellt. VON ZENGEN übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Uhrwerken. Die Angabe „gangbar“ im Katalogtext stellt lediglich eine Hilfsangabe für den Ersteigerer dar, dass das Uhrwerk augenscheinlich läuft. Ebenso wird keine Gewähr für die Originalität der einzelnen Uhrwerkssegmente übernommen. Ferner übernimmt VON ZENGEN keine Gewähr für die Funktion der Elektrik, insbesondere nach den Sicherheitsbestimmungen desVDE von Lampen, elektrischen Gerätschaften, etc. Die Überprüfung durch einen Fachelektriker obliegt allein dem Ersteigerer. Einem Auktionslos beigegebene Objekte sind nicht Bestandteil des Lots im kaufrechtlichen Sinne. Es besteht kein Anspruch auf diese Beigaben. Aus dem Fehlen derselben kann auch kein Sachmangel abgeleitet werden.
4. VON ZENGEN behält sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen im Online-Katalog und werden dort kenntlich gemacht. Außerdem behält sich VON ZENGEN das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
5. VON ZENGEN übernimmt keine Haftung für Sachmängel, soweit die obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, erklärt sich jedoch bereit, vorgetragene, begründete Mängelrügen rechtzeitig innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlages an den Einlieferer bekannt zu geben. Wird VON ZENGEN vom Ersteigerer vor Ablauf der Verjährung nachgewiesen, dass Katalogangaben über die Urheberschaft unrichtig sind, wird dem Ersteigerer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufobjektes zurückerstattet. Schadenersatzansprüche des Ersteigerers wegen Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (einschließlich Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht VON ZENGEN oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden haftet VON ZENGEN in keinem Falle, wenn diese oder seine Erfüllungsgehilfen ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Eine Rückabwicklung setzt voraus, dass der ersteigerte Gegenstand sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet und der Ersteigerer die Rechnung vollständig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels kann VON ZENGEN vom Ersteigerer die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, verlangen. Erweist sich danach die Beanstandung als unbegründet, trägt der Ersteigerer die Kosten des Gutachtens.
6. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten (§§ 41, 42 KGSG) holt VON ZENGEN, soweit zumutbar, rechtsverbindliche Erklärungen der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtsmäßigkeit und Echtheit der Urkunden der jeweiligen Güter ein und überprüft diese im Rahmen des zumutbaren Aufwandes, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Darüberhinausgehende Gewährleistungen, Haftungen und Verantwortlichkeiten, insbesondere bei Rückgabeersuchen fremder Staaten oder behördlichen sowie gerichtlichen Maßnahmen, werden nicht übernommen.
II. Gebote und Zuschlag
1. Jeder Ersteigerer hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter eines Dritten an der Auktion beteiligt. Gleichermaßen ist eine Telefonnummer anzugeben, unter welcher der Ersteigerer regelmäßig zu erreichen ist. Bei Neukunden wird die rechtzeitige Übermittlung von Referenzen (Kopie des Personalausweises, Kreditkartennummer, Referenzen durch andere Auktionshäuser) erbeten. In Einzelfällen kann VON ZENGEN die Hinterlegung eines Bardepots für die Zulassung als Ersteigerer fordern. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Ersteigerer besteht nicht.
2. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden von VON ZENGEN nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um das zweithöchste Gebot um 10% zu überbieten.
3. Um die Ausführung schriftlicher oder elektronisch übermittelter Gebote sicherzustellen, müssen diese mindestens 24 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingegangen sein. Für die Bearbeitung nicht fristgerecht eingereichter Gebote übernimmt VON ZENGEN keine Gewähr. Der Ersteigerer ist für den Zugang beweispflichtig.
4. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Ersteigerers sowie der Lot-Nummer erforderlich. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer.
5. Telefonische Gebote während der Auktion oder Gebote über das Internet (Livebieten) bedürfen der vorherigen Anmeldung bei VON ZENGEN in Form des ihm zur Verfügung gestellten Gebotsformulars und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden umgesetzt, indem der Ersteigerer vor Aufruf des gewünschten Lots von einem Vertreter des Auktionshauses angerufen wird. Dies geschieht ausschließlich für einzelne Lot-Nummern mit einem Limitpreis ab 500,- Euro. Vorrausetzung für die telefonische oder live Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 24 Stunden vor dem Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingeht. Bei den telefonischen bzw. Geboten handelt es sich um einen für den Ersteigerer kostenlosen Service. VON ZENGEN übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder nicht vollständige Angebote abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer Telefon-/Liveverbindung während der Auktion besteht nicht. Maßgeblich für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Geschehen im Saal. In jedem Fall bietet ein Telefonbieter den Limitpreis des Objektes, zu dem er angerufen werden möchte. Untergebote am Telefon werden nicht akzeptiert und führen zum zukünftigen Ausschluss des Ersteigerers vom Bieten.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. VON ZENGEN kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen; in letzterem Fall bleibt der Ersteigerer vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Ersteigerer das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot erfolgt, wird der Artikel dem Erstbietenden zugeschlagen. VON ZENGEN kann jederzeit den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
7. Das Widerrufs- und Rückgaberecht findet bei per Telefongebot, per schriftlichem Gebot, per Gebot in Textform oder per Internet-/Livegebot ersteigerten Objekten keine Anwendung.
III. Kaufpreis und Umsatzsteuer
1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst bei vollständiger Bezahlung der Forderungen von VON ZENGEN an den Ersteigerer über. Bei Zahlung durch Überweisung wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. Erfüllung gewertet.
2. Neben der Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld vom Ersteigerer zu entrichten. Auch im Nachverkauf wird ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der ein Interessent ein verbindliches, schriftliches Gebot mit einem bestimmten Betrag erteilt. Da es sich ausschließlich um Privateinlieferungen handelt und VON ZENGEN lediglich den Status eines Vermittlers einnimmt, finden die Auktion und der Nachverkauf und die damit verbundenen Gebote in schriftlicher und telefonischer Form unter Ausschluss der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes statt. Gleiches gilt für Internet-Gebote. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung (BGB §§ 312 b) - 312 d)).
3. Soweit der Kunde den Gegenstand online ersteigert hat (Livegebote oder sogenannte verdeckte Onlinegebote, die über den Katalog des Hauses oder über Lot-tissimo/ATG abgegeben werden können), fällt für den Käufer eine zusätzliche Onlinegebühr in Höhe von drei (3) % vom Zuschlag zzgl. 19 % MwSt. an, die VON ZENGEN an den Onlinedienst ATG/Lot-tissimo abführt.
4. VON ZENGEN ist nicht für die Einholung von Ausfuhrdokumenten/-genehmigungen verantwortlich. Besteht die Notwendigkeit zur generellen Einholung von Zolldokumenten, von CITES-Bescheinigungen oder von Genehmigungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungs-/Ausfuhrverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen oder dem KGSG unterliegen, so ist es Sache des Ersteigerers, diese beizubringen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
IV. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
1. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch EC-Karte. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail, live oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
2. Bei Überweisung oder Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsentgelte zu Lasten des Ersteigerers. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Scheck ist nicht möglich.
3. VON ZENGEN ist ermächtigt, die dem von ihm vertretenden Einlieferer zustehenden Ansprüche im eigenen Namen – auch gerichtlich – geltend zu machen.
4. Bei Zahlungsverzug können unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der verspäteten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der säumige Ersteigerer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat für einen Mindererlös und die durch den zusätzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
5. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung,
Irrtum vorbehalten.
V. Abholung, Versendung, Einlagerung
1. Die Lagerung erfolgt ab Zuschlag auf ausschließliche Gefahr des Ersteigerers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Objekte, die nicht spätestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, werden auf Kosten des Ersteigerers eingelagert. Die Lagergebühr beträgt 5 Euro pro Tag und pro Artikel, bei Möbeln und vergleichbar großen Gegenständen 10 Euro pro Tag und pro Artikel.
2. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die Versendung versteigerter Sachen auf Wunsch des Ersteigerers geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Der Versand ist ein freiwilliger Service des Hauses und erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Ersteigerer. Nach Anlieferung hat der Ersteigerer die Sachen unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen verdeckter Schäden sind ausgeschlossen.
3. Nichtannahme der ersteigerten, bezahlten Sachen nach ausdrücklicher Aufforderung stellt eine Vertragsverletzung durch Ersteigerer dar. VON ZENGEN kann in diesem Falle den Gegenstand am Leistungsort auf Kosten des Ersteigerers öffentlich versteigern lassen und den Erlös auf Kosten des Ersteigerers bei Gericht hinterlegen (§372, 383 BGB). Die Lagerpflicht endet in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren. Die Restanten können dann nach eigenem Ermessen durch VON ZENGEN verwertet bzw. entsorgt werden.
4. In jedem Fall erlischt nach zweimonatiger Nichtbezahlung der Rechnung nach Rechnungslegung jeglicher Anspruch auf die erteilten Zuschläge.
VI. Allgemeines
1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ersteigerer, Einlieferer sowie VON ZENGEN sind durch diese Bedingungen geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ersteigerers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Erfüllungsort und Gerichtstand für den kaufmännischen Verkehr ist Bonn. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
3. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher für von ihm mindestens fahrlässig verursachte Schäden.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
VII. Datenschutzbestimmungen, Haftungshinweis
1. Der Ersteigerer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung der Auktion sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Auktionen elektronisch von VON ZENGEN gespeichert und verarbeitet werden. Falls erforderlich, können diese Daten auch an Dritte (z.B. Transport- und Versandunternehmen) jedoch ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses weitergegeben werden. Sollte der Ersteigerer im Rahmen seiner Gebote dem durch einen Kauf zustande kommenden Vertragsverhältnis und den daraus resultierenden Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Ersteigerer zu, dass diese Tatsache allen Auktionshäusern des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer e.V. mitgeteilt wird. Des Weiteren übernimmt VON ZENGEN trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung keinerlei Haftung für die Inhalte externer Links auf der eigenen Firmenhomepage, für deren Inhalt ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich sind.
Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch formlose Erklärung für die Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben widersprochen werden. Hierbei sei auf die detaillierten, von VON ZENGEN veröffentlichten Datenschutzinformationen (www.zengen.de) hingewiesen.
VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Versteigerungsbedingungen, Stand 06/2023
Conditions of Sale
The auctions at VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & CO. KG (hereinafter “VON ZENGEN”) are held in accordance with the following conditions, which are accepted upon the personal, written, telephone or online participation in the auctions. These conditions apply to both the open and post-auction sales, which are always an integral part of the auction.
I. FUNDAMENTALS OF THE AUCTION AND QUALITY DEFECTS
1. VON ZENGEN is held in the name and on behalf of its consignors who remain unnamed (status of an agent). The auctions are open to the public pursuant to Section 312g (2) No. 10 of the German Civil Code (BGB). Accordingly, the provisions on the sale of consumer goods pursuant to §§ 474 et seq. shall not apply to purchase contracts concluded at the auctions.
2. All items offered for auction shall be viewed and inspected prior to the auction. All items are second-hand and offered for sale in the state in which they are seen at the time of the auction. The catalogue descriptions are made to the best of the author’s knowledge and belief, along with any additional verbal or written statements. They do not constitute trade descriptions within the meaning of §§ 459 et seq. of the German Civil Code. VON ZENGEN assumes no liability for faults or defects. The liability for life, body or health, for intent and gross negligence and for the violation of essential contractual obligations shall remain unaffected. Essential contractual obligations are duties whereby the infringement of such would jeopardise the purpose of the contract, and on the performance of which the contracting party can legitimately rely, in particular therefore the obligation to deliver the item following receipt of the full hammer price, information regarding the authority/provenance of the object and any duties with respect to consultation, protection and duty of care which serve to protect the life and limb of third parties, successful bidders or their representatives or agents. However, in the event of a minor breach of the essential contractual obligations, VON ZENGEN’s liability shall be limited to compensation for contractually typical, foreseeable damage.
3. Impairments in the state of preservation of the item are not stated in every case, and a lack of information shall not therefore represent grounds for an agreement on the quality of items. The agreement on the quality of items is exclusively defined by the authority/provenance (signature) of items. Condition reports will be acknowledged up to a maximum of €150.00. Furthermore, no warranty of any kind, whether implied, expressed or statutory, is granted by VON ZENGEN concerning the functionality or operation of clocks, pendulum clocks and watches. The German indication “gangbar” (working) in the catalogue description only serves a guide to the bidder regarding the apparent functionality and operation of the items. A guarantee concerning the authenticity of the single elements of the clockwork and the functionality and condition regarding the electricity of lamps, electrical appliances, etc., in particular with respect to the safety regulations stipulated by the VDE (German Registered Association of the Electrical, Electronic and Information Technology), is excluded. The buyer shall be responsible for carrying out professional testing by an electrician.
4. VON ZENGEN reserves the right to make corrections to catalogue information. The amendments shall take the form of written notices posted at the place of the auction and verbal corrections made by VON ZENGEN immediately prior to the auction of the specific item. The amended information shall replace the online catalogue descriptions and will be indicated as such. VON ZENGEN also reserves the right to combine or divide lot numbers, call them out of sequence, withdraw them if valid grounds exist for such withdrawal, or auction them off subject to reservation. Objects added to an auction lot are not part of the lot in the sense of sales law. There is no claim to these additions. No material defect can be derived from their absence.
5. VON ZENGEN assumes no liability for quality defects insofar as VON ZENGEN has fulfilled its duty of care. This applies both to the employees and the members of VON ZENGEN. In the event of quality defects claimed within 12 months after the knockdown, VON ZENGEN shall undertake to assert its claims against the consignor provided the buyer has fully paid any invoices issued by VON ZENGEN. Should claims against the consignor concerning the authority (signature) or provenance of items offered in an auction prove successful, VON ZENGEN shall refund the purchase price, including the buyer’s premium and the VAT to the buyer.
For any assertions of claims for quality defects and to reverse a transaction, VON ZENGEN reserves the right to request, if necessary, the valuation of a recognised expert to provide evidence of the defect. The costs for such valuation must be borne by the buyer. In any case, it is only possible to reverse a transaction if the item is still in the original and unchanged condition as it was directly after the sale. In the event of a rescinded transaction and in legitimated cases, VON ZENGEN reserves the right to still oblige the buyer to pay the premium as a compensation for the services of VON ZENGEN. In all other respects, VON ZENGEN shall assume no liability for quality defects.
II. BIDS AND KNOCKDOWN
1. All bidders must indicate their name and address before the start of the auction. This shall apply even if the bidder participates in the auction as a representative. Bidders must therefore also provide a telephone number on which they can be reached regularly. VON ZENGEN reserves the right to demand references from new clients (copy of the personal identification card, credit card number, references from other auction houses). In individual cases VON ZENGEN also reserves the right to demand a cash deposit as a condition for the first-time bidder registration. A legal claim for the registration as a bidder is excluded.
2. Bids prior to the auction may be made in writing or by email. Written bids shall only be used by VON ZENGEN up to the amount necessary to outbid the second highest offer that has been bid.
3. Written bids must be received by VON ZENGEN at least 24 hours prior to the start of the first day of the auction to ensure they are executed. The bidder is required to provide evidence of the receipt of such by VON ZENGEN. VON ZENGEN can provide no guarantees for the execution of bids which have not been received in good time.
4. For a written bid to be effective, it must contain detailed information on the person or company of the bidder and the lot number. The bid is restricted exclusively to the lot number indicated.
5. Telephone bids and online/live bids via Internet must be registered in good time and approved by VON ZENGEN. Telephone bids will be accepted by telephoning the bidder before the relevant lot is called for auction. This is only permitted for lots with a reserve of € 500.00 and above. The condition for taking part by telephone or live bidding is a written notice received by VON ZENGEN no later than 24 hours prior the start of the first day of the auction. Telephone bidding is a free and voluntary service, and VON ZENGEN can provide no guarantees for the effectiveness of the telephone lines or connections. Legal claims for telephone bidding or live bidding are excluded.
What takes place in the auction room shall be binding for duration of the auction. In each case, the telephone bidder shall bid no less than the reserve price for the objects, and is obliged to buy the objects for the reserve indicated in the catalogue plus the buyer’s premium. Telephone biddings below the reserve will be rejected immediately and will lead to the exclusion of the bidder from future auctions.
6. The knockdown shall follow after the highest bid has been called three times. VON ZENGEN can reject bids if there are valid grounds for such, or sell an item under proviso. If identical written bids are received, the knockdown will be granted to the first bid received. If there are doubts regarding whether or to whom the knockdown has been granted, if a bid submitted on time is overlooked or if the highest bidder wishes to withdraw his bid, VON ZENGEN preserves the right to withdraw the knockdown, which is thereby invalided and to offer the item for auction again. A legal claim to the realisation of the previous knockdown is excluded.
7. The provisions of §§ 312b et seq. regarding distance contracts do not apply to written, telephone and online/live bids.
III. PURCHASE PRICE AND SALES TAX
1. A knockdown called by VON ZENGEN obliges the bidder to accept the item and make the payment. From the moment of the knockdown, the lot will be transferred to the buyer and is at the exclusive risk of the buyer, while transfer of ownership to the buyer shall not occur until the full payment has been received and all claims of VON ZENGEN have been settled in full.
2. The buyer’s premium of 25% plus 19 % VAT is not included in the hammer price. The post-auction sale is always part of the auction, whereby interested parties place a binding order to submit bids for a specific amount in writing. The provisions of §§ 312 et seq. regarding distance contracts do not apply.
3. Insofar as the customer has bid for the item online (live bids or so-called auto bids which can be submitted via the catalogue of the house or via Lot-tissimo/ATG), an additional online fee of three (3) % of the hammer price plus 19 % VAT will be charged to the buyer, which VON ZENGEN will pay to the online service ATG/Lot-tissimo.
4. VON ZENGEN is not responsible for arranging export documents or export permissions. If it is necessary to obtain customs documents in general, the buyer shall be liable and bear any costs for export permissions requested by the German cultural property law or CITES certificates for the purpose of granting special exemption for the prohibition of marketing objects covered by this convention or restrictions by the German cultural property law (KGSG).
IV. DUE DATE, PAYMENT AND DEFAULT
1. The total amount, including the buyer’s premium and VAT, must be paid by the present purchasers immediately following the knockdown. In this case, payment may be made in cash or bank card. Buyers who have submitted written, live or telephone bids, must pay the purchase price and the total amount upon receipt of the invoice and within 10 days.
2. In the case of bank draft and payments made in foreign currencies, any exchange losses and currency conversion fees must be borne by the buyer. Credit cards, PayPal and cheques are not accepted.
3. VON ZENGEN also reserves the right to make claims against the buyer for a culpable neglect of duties to protect the rights of the consignor’s property.
4. In the case of a delay in payment, buyers shall pay default interest in accordance with the discount rate of the European Central Bank. VON ZENGEN is also entitled, where appropriate, to demand reimbursement of the specific damages incurred. Damages may be calculated in such a way that the relevant item may be entered into another auction with a reserve determined at the dutiful discretion of VON ZENGEN, and the defaulting buyer will be liable for any reduction in proceeds compared to the previous auction and also for the costs of the repeat auction, including the commission and disbursements of VON ZENGEN.
The defaulting buyer will not be entitled to any additional proceeds in this case. His rights in connection with the previous knockdown will lapse currently with the new knockdown.
5. Invoices issued during or immediately following the auction require verification; amendments and errors reserved.
V. COLLECTING, SHIPPING AND STORING ITEMS
1. The storing of items including fees and all risks following the knockdown are always borne by the buyer. The risk of fortuitous loss or fortuitous deterioration of the property is transferred to the buyer upon knockdown. VON ZENGEN is entitled to demand a cost reimbursement of €5.00 per day and lot and €10.00 per day and lot from the buyer for lots of furniture and items of similar dimensions which have not been collected 4 weeks following the date of the auction.
2. The buyer is obliged to take receipt of items of property immediately after the auction. The packing, insurance and shipment of auctioned items shall be carried out at the cost and risk of the buyer. The customer shall immediately examine the objects delivered with regard to potential losses during transportation or other external defects and report these immediately to the shipping company. Claims made at a later date cannot be accepted.
3. The non-acceptance of the items which have been paid for following a successful bid and following an explicit demand, shall constitute a breach of contract by the successful bidder. In this event, VON ZENGEN may order the item to be publicly auctioned at the place of performance at the expense of the bidder and shall deposit the proceeds at a court (§ 372, 383 German Civil Code). In any case, the obligation to store items shall end after two years. The remaining items may then be used or disposed of by VON ZENGEN at its own discretion.
4. If the invoice remains unpaid for more than two months, the buyer’s claims to his purchase will expire in any case.
VI. GENERAL
1. The conditions apply to all the legal relationships between the bidder or buyer and VON ZENGEN and the consignor. When making a bid (including bids beyond the auction itself), the buyer unreservedly accepts the conditions of VON ZENGEN. There are no ancillary verbal agreements. The original German version of the Conditions shall be authoritative.
2. The place of fulfilment and legal venue, if such can be agreed, shall be Bonn. German laws shall apply exclusively. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply.
3. All visitors shall be responsible for any damage caused in our premises, particularly during the viewing.
4. If one or more provisions of these Conditions of Sale are wholly or partially invalid, the validity of the other provisions will remain in full force and effect.
VII. Data Privacy Declaration Legal Disclaimer
Buyers agree that their personal data shall be stored electronically by VON ZENGEN for the fulfilment and performance of the contractual relationship(s) between the buyer and VON ZENGEN and for communications regarding future auctions. If necessary, buyers agree that their personal data may be disclosed to third parties (e.g. transport and shipping companies) for the sole purpose of fulfilling their contractual obligation. Should any buyers fail to meet and fulfil their contractual obligations, then they are aware that they will be added to a list which will be accessible to all auction houses of the Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. until revocation. In addition, despite meticulous care and attention, VON ZENGEN can assume no liability for external links on its homepage, and the respective operators are exclusively responsible for the content of such. Data collection and further use may be withdrawn at any time for the future by an informal declaration within the scope of the legal requirements. Please refer to the detailed privacy policy published by VON ZENGEN (www.zengen.de).
VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Conditions of Sale, version 06/2023
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Aufgeld 25 %, Live-Gebühr 3 %, jeweils zuzüglich 19% USt.
Buyer’s Premium 25 %, live bidding fee 3 %, plus 19 % VAT in each case
24 Nov 2023 11:00 Lots: 1-1368 ----- 25 Nov 2023 11:00 Lots: 1369-2435
Vorbesichtigung: 18. bis einschließlich 22. November 2023, täglich von 10 – 18 Uhr (auch am Wochenende)
Achtung: Donnerstag, der 07. November ist KEINE Besichtigung.
Preview: 18th – 22nd November 2023, opening hours: 10 am – 6 pm (also applies for the weekend)
Attention: Thursday, 23th September NO preliminary viewing.
WICHTIG für die Abholung ersteigerter Ware: Am Montag, dem 27. November 2023 bleibt das Haus geschlossen! Vom 23.12.2023 bis einschl. 07.01.2024 Betriebsferien.
IMPORTANT for the collection of purchased goods: Please note that the auction house will be closed on Monday, 27th November 2023!
Closed from 23.12.2023 untill 07.01.2024.
Bitte beachten Sie beim Live-Bieten:
Aufgeld 25 % zzgl. 19% USt. und Live-Gebühr 3 % zzgl. 19% USt.
Please note for live bidding:
Buyer’s Premium 25 % plus 19% VAT and live bidding fee 3 % plus 19 % VAT
Versteigerungsbedingungen
Die VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG (im weiteren Verlauf „VON ZENGEN“ genannt) führt ihre Auktionen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß ebenfalls für den Frei- bzw. Nachverkauf.
I. Grundlagen der Versteigerung und Sachmängel
1. VON ZENGEN handelt im Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer), die nicht bekannt gegeben werden (Vermittlerstatus). Die Versteigerungen sind öffentlich zugänglich nach § 312g Abs. 2 Nummer 10 BGB. Entsprechend finden die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff keine Anwendung auf Kaufverträge, die auf den Versteigerungen zustande kommen.
2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können und sollten vom Ersteigerer vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Es handelt sich ausschließlich um gebrauchte Objekte. Diese werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Versteigerung bzw. der Verkauf erfolgt im Rahmen der unten genannten Haftungsregelungen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den Einlieferer und VON ZENGEN. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogangaben dienen lediglich der Information und sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Vereinbarte Beschaffenheit sind nur die Katalogangaben über die Urheberschaft. Eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte des Ersteigerers ergeben, wird von VON ZENGEN hinsichtlich der entsprechenden Beschaffenheit ausdrücklich nicht übernommen. Kein Ausschluss der Haftung in diesen gesamten Bedingungen gilt für die Haftung von VON ZENGEN für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Haftung aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher berechtigter Weise vertrauen darf, insbesondere also die Verpflichtung zur Übergabe des Gegenstandes nach Eingang des vollständigen Zuschlagspreises, Angaben über die Urheberschaft des Gegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib und Leben des Interessentens bzw. Ersteigerers oder dessen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen bezwecken. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten allerdings ist die Haftung von VON ZENGEN auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
3. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene mündliche Äußerungen sowie schriftliche Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand nach Einschätzung von VON ZENGEN. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass sich aus fehlenden Angaben ebenfalls nicht auf eine Vereinbarung über die Beschaffenheit schließen lässt. Auskünfte (in Text- oder Schriftform) zum Zustand der Auktionsobjekte werden erst ab einem Limit von 150 Euro erstellt. VON ZENGEN übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Uhrwerken. Die Angabe „gangbar“ im Katalogtext stellt lediglich eine Hilfsangabe für den Ersteigerer dar, dass das Uhrwerk augenscheinlich läuft. Ebenso wird keine Gewähr für die Originalität der einzelnen Uhrwerkssegmente übernommen. Ferner übernimmt VON ZENGEN keine Gewähr für die Funktion der Elektrik, insbesondere nach den Sicherheitsbestimmungen desVDE von Lampen, elektrischen Gerätschaften, etc. Die Überprüfung durch einen Fachelektriker obliegt allein dem Ersteigerer. Einem Auktionslos beigegebene Objekte sind nicht Bestandteil des Lots im kaufrechtlichen Sinne. Es besteht kein Anspruch auf diese Beigaben. Aus dem Fehlen derselben kann auch kein Sachmangel abgeleitet werden.
4. VON ZENGEN behält sich das Recht vor, Katalogangaben zu berichtigen. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen im Online-Katalog und werden dort kenntlich gemacht. Außerdem behält sich VON ZENGEN das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
5. VON ZENGEN übernimmt keine Haftung für Sachmängel, soweit die obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt wurden, erklärt sich jedoch bereit, vorgetragene, begründete Mängelrügen rechtzeitig innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten vom Zeitpunkt des Zuschlages an den Einlieferer bekannt zu geben. Wird VON ZENGEN vom Ersteigerer vor Ablauf der Verjährung nachgewiesen, dass Katalogangaben über die Urheberschaft unrichtig sind, wird dem Ersteigerer auf Verlangen der gesamte Kaufpreis (Zuschlagsumme; Aufgeld; Mehrwertsteuer) Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufobjektes zurückerstattet. Schadenersatzansprüche des Ersteigerers wegen Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (einschließlich Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht VON ZENGEN oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden haftet VON ZENGEN in keinem Falle, wenn diese oder seine Erfüllungsgehilfen ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Eine Rückabwicklung setzt voraus, dass der ersteigerte Gegenstand sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet und der Ersteigerer die Rechnung vollständig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels kann VON ZENGEN vom Ersteigerer die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, verlangen. Erweist sich danach die Beanstandung als unbegründet, trägt der Ersteigerer die Kosten des Gutachtens.
6. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten (§§ 41, 42 KGSG) holt VON ZENGEN, soweit zumutbar, rechtsverbindliche Erklärungen der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtsmäßigkeit und Echtheit der Urkunden der jeweiligen Güter ein und überprüft diese im Rahmen des zumutbaren Aufwandes, insbesondere der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Darüberhinausgehende Gewährleistungen, Haftungen und Verantwortlichkeiten, insbesondere bei Rückgabeersuchen fremder Staaten oder behördlichen sowie gerichtlichen Maßnahmen, werden nicht übernommen.
II. Gebote und Zuschlag
1. Jeder Ersteigerer hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter eines Dritten an der Auktion beteiligt. Gleichermaßen ist eine Telefonnummer anzugeben, unter welcher der Ersteigerer regelmäßig zu erreichen ist. Bei Neukunden wird die rechtzeitige Übermittlung von Referenzen (Kopie des Personalausweises, Kreditkartennummer, Referenzen durch andere Auktionshäuser) erbeten. In Einzelfällen kann VON ZENGEN die Hinterlegung eines Bardepots für die Zulassung als Ersteigerer fordern. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung als Ersteigerer besteht nicht.
2. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden von VON ZENGEN nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um das zweithöchste Gebot um 10% zu überbieten.
3. Um die Ausführung schriftlicher oder elektronisch übermittelter Gebote sicherzustellen, müssen diese mindestens 24 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingegangen sein. Für die Bearbeitung nicht fristgerecht eingereichter Gebote übernimmt VON ZENGEN keine Gewähr. Der Ersteigerer ist für den Zugang beweispflichtig.
4. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Ersteigerers sowie der Lot-Nummer erforderlich. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer.
5. Telefonische Gebote während der Auktion oder Gebote über das Internet (Livebieten) bedürfen der vorherigen Anmeldung bei VON ZENGEN in Form des ihm zur Verfügung gestellten Gebotsformulars und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden umgesetzt, indem der Ersteigerer vor Aufruf des gewünschten Lots von einem Vertreter des Auktionshauses angerufen wird. Dies geschieht ausschließlich für einzelne Lot-Nummern mit einem Limitpreis ab 500,- Euro. Vorrausetzung für die telefonische oder live Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 24 Stunden vor dem Beginn des ersten Auktionstages bei VON ZENGEN eingeht. Bei den telefonischen bzw. Geboten handelt es sich um einen für den Ersteigerer kostenlosen Service. VON ZENGEN übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder nicht vollständige Angebote abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer Telefon-/Liveverbindung während der Auktion besteht nicht. Maßgeblich für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Geschehen im Saal. In jedem Fall bietet ein Telefonbieter den Limitpreis des Objektes, zu dem er angerufen werden möchte. Untergebote am Telefon werden nicht akzeptiert und führen zum zukünftigen Ausschluss des Ersteigerers vom Bieten.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. VON ZENGEN kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen; in letzterem Fall bleibt der Ersteigerer vier Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Ersteigerer das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot erfolgt, wird der Artikel dem Erstbietenden zugeschlagen. VON ZENGEN kann jederzeit den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
7. Das Widerrufs- und Rückgaberecht findet bei per Telefongebot, per schriftlichem Gebot, per Gebot in Textform oder per Internet-/Livegebot ersteigerten Objekten keine Anwendung.
III. Kaufpreis und Umsatzsteuer
1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst bei vollständiger Bezahlung der Forderungen von VON ZENGEN an den Ersteigerer über. Bei Zahlung durch Überweisung wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. Erfüllung gewertet.
2. Neben der Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. auf das Aufgeld vom Ersteigerer zu entrichten. Auch im Nachverkauf wird ein Aufgeld von 25 % zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der ein Interessent ein verbindliches, schriftliches Gebot mit einem bestimmten Betrag erteilt. Da es sich ausschließlich um Privateinlieferungen handelt und VON ZENGEN lediglich den Status eines Vermittlers einnimmt, finden die Auktion und der Nachverkauf und die damit verbundenen Gebote in schriftlicher und telefonischer Form unter Ausschluss der Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes statt. Gleiches gilt für Internet-Gebote. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung (BGB §§ 312 b) - 312 d)).
3. Soweit der Kunde den Gegenstand online ersteigert hat (Livegebote oder sogenannte verdeckte Onlinegebote, die über den Katalog des Hauses oder über Lot-tissimo/ATG abgegeben werden können), fällt für den Käufer eine zusätzliche Onlinegebühr in Höhe von drei (3) % vom Zuschlag zzgl. 19 % MwSt. an, die VON ZENGEN an den Onlinedienst ATG/Lot-tissimo abführt.
4. VON ZENGEN ist nicht für die Einholung von Ausfuhrdokumenten/-genehmigungen verantwortlich. Besteht die Notwendigkeit zur generellen Einholung von Zolldokumenten, von CITES-Bescheinigungen oder von Genehmigungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungs-/Ausfuhrverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen oder dem KGSG unterliegen, so ist es Sache des Ersteigerers, diese beizubringen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
IV. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
1. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch EC-Karte. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail, live oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
2. Bei Überweisung oder Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsentgelte zu Lasten des Ersteigerers. Eine Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder Scheck ist nicht möglich.
3. VON ZENGEN ist ermächtigt, die dem von ihm vertretenden Einlieferer zustehenden Ansprüche im eigenen Namen – auch gerichtlich – geltend zu machen.
4. Bei Zahlungsverzug können unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der verspäteten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der säumige Ersteigerer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat für einen Mindererlös und die durch den zusätzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
5. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung,
Irrtum vorbehalten.
V. Abholung, Versendung, Einlagerung
1. Die Lagerung erfolgt ab Zuschlag auf ausschließliche Gefahr des Ersteigerers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über. Objekte, die nicht spätestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, werden auf Kosten des Ersteigerers eingelagert. Die Lagergebühr beträgt 5 Euro pro Tag und pro Artikel, bei Möbeln und vergleichbar großen Gegenständen 10 Euro pro Tag und pro Artikel.
2. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die Versendung versteigerter Sachen auf Wunsch des Ersteigerers geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Der Versand ist ein freiwilliger Service des Hauses und erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Kosten einer Transportversicherung trägt der Ersteigerer. Nach Anlieferung hat der Ersteigerer die Sachen unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen verdeckter Schäden sind ausgeschlossen.
3. Nichtannahme der ersteigerten, bezahlten Sachen nach ausdrücklicher Aufforderung stellt eine Vertragsverletzung durch Ersteigerer dar. VON ZENGEN kann in diesem Falle den Gegenstand am Leistungsort auf Kosten des Ersteigerers öffentlich versteigern lassen und den Erlös auf Kosten des Ersteigerers bei Gericht hinterlegen (§372, 383 BGB). Die Lagerpflicht endet in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren. Die Restanten können dann nach eigenem Ermessen durch VON ZENGEN verwertet bzw. entsorgt werden.
4. In jedem Fall erlischt nach zweimonatiger Nichtbezahlung der Rechnung nach Rechnungslegung jeglicher Anspruch auf die erteilten Zuschläge.
VI. Allgemeines
1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ersteigerer, Einlieferer sowie VON ZENGEN sind durch diese Bedingungen geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ersteigerers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Erfüllungsort und Gerichtstand für den kaufmännischen Verkehr ist Bonn. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
3. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher für von ihm mindestens fahrlässig verursachte Schäden.
4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
VII. Datenschutzbestimmungen, Haftungshinweis
1. Der Ersteigerer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung der Auktion sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Auktionen elektronisch von VON ZENGEN gespeichert und verarbeitet werden. Falls erforderlich, können diese Daten auch an Dritte (z.B. Transport- und Versandunternehmen) jedoch ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses weitergegeben werden. Sollte der Ersteigerer im Rahmen seiner Gebote dem durch einen Kauf zustande kommenden Vertragsverhältnis und den daraus resultierenden Pflichten nicht nachkommen, stimmt der Ersteigerer zu, dass diese Tatsache allen Auktionshäusern des Bundesverbandes Deutscher Kunstversteigerer e.V. mitgeteilt wird. Des Weiteren übernimmt VON ZENGEN trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung keinerlei Haftung für die Inhalte externer Links auf der eigenen Firmenhomepage, für deren Inhalt ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich sind.
Der Datenerhebung und weiteren Nutzung kann jederzeit durch formlose Erklärung für die Zukunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben widersprochen werden. Hierbei sei auf die detaillierten, von VON ZENGEN veröffentlichten Datenschutzinformationen (www.zengen.de) hingewiesen.
VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Versteigerungsbedingungen, Stand 06/2023
Conditions of Sale
The auctions at VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & CO. KG (hereinafter “VON ZENGEN”) are held in accordance with the following conditions, which are accepted upon the personal, written, telephone or online participation in the auctions. These conditions apply to both the open and post-auction sales, which are always an integral part of the auction.
I. FUNDAMENTALS OF THE AUCTION AND QUALITY DEFECTS
1. VON ZENGEN is held in the name and on behalf of its consignors who remain unnamed (status of an agent). The auctions are open to the public pursuant to Section 312g (2) No. 10 of the German Civil Code (BGB). Accordingly, the provisions on the sale of consumer goods pursuant to §§ 474 et seq. shall not apply to purchase contracts concluded at the auctions.
2. All items offered for auction shall be viewed and inspected prior to the auction. All items are second-hand and offered for sale in the state in which they are seen at the time of the auction. The catalogue descriptions are made to the best of the author’s knowledge and belief, along with any additional verbal or written statements. They do not constitute trade descriptions within the meaning of §§ 459 et seq. of the German Civil Code. VON ZENGEN assumes no liability for faults or defects. The liability for life, body or health, for intent and gross negligence and for the violation of essential contractual obligations shall remain unaffected. Essential contractual obligations are duties whereby the infringement of such would jeopardise the purpose of the contract, and on the performance of which the contracting party can legitimately rely, in particular therefore the obligation to deliver the item following receipt of the full hammer price, information regarding the authority/provenance of the object and any duties with respect to consultation, protection and duty of care which serve to protect the life and limb of third parties, successful bidders or their representatives or agents. However, in the event of a minor breach of the essential contractual obligations, VON ZENGEN’s liability shall be limited to compensation for contractually typical, foreseeable damage.
3. Impairments in the state of preservation of the item are not stated in every case, and a lack of information shall not therefore represent grounds for an agreement on the quality of items. The agreement on the quality of items is exclusively defined by the authority/provenance (signature) of items. Condition reports will be acknowledged up to a maximum of €150.00. Furthermore, no warranty of any kind, whether implied, expressed or statutory, is granted by VON ZENGEN concerning the functionality or operation of clocks, pendulum clocks and watches. The German indication “gangbar” (working) in the catalogue description only serves a guide to the bidder regarding the apparent functionality and operation of the items. A guarantee concerning the authenticity of the single elements of the clockwork and the functionality and condition regarding the electricity of lamps, electrical appliances, etc., in particular with respect to the safety regulations stipulated by the VDE (German Registered Association of the Electrical, Electronic and Information Technology), is excluded. The buyer shall be responsible for carrying out professional testing by an electrician.
4. VON ZENGEN reserves the right to make corrections to catalogue information. The amendments shall take the form of written notices posted at the place of the auction and verbal corrections made by VON ZENGEN immediately prior to the auction of the specific item. The amended information shall replace the online catalogue descriptions and will be indicated as such. VON ZENGEN also reserves the right to combine or divide lot numbers, call them out of sequence, withdraw them if valid grounds exist for such withdrawal, or auction them off subject to reservation. Objects added to an auction lot are not part of the lot in the sense of sales law. There is no claim to these additions. No material defect can be derived from their absence.
5. VON ZENGEN assumes no liability for quality defects insofar as VON ZENGEN has fulfilled its duty of care. This applies both to the employees and the members of VON ZENGEN. In the event of quality defects claimed within 12 months after the knockdown, VON ZENGEN shall undertake to assert its claims against the consignor provided the buyer has fully paid any invoices issued by VON ZENGEN. Should claims against the consignor concerning the authority (signature) or provenance of items offered in an auction prove successful, VON ZENGEN shall refund the purchase price, including the buyer’s premium and the VAT to the buyer.
For any assertions of claims for quality defects and to reverse a transaction, VON ZENGEN reserves the right to request, if necessary, the valuation of a recognised expert to provide evidence of the defect. The costs for such valuation must be borne by the buyer. In any case, it is only possible to reverse a transaction if the item is still in the original and unchanged condition as it was directly after the sale. In the event of a rescinded transaction and in legitimated cases, VON ZENGEN reserves the right to still oblige the buyer to pay the premium as a compensation for the services of VON ZENGEN. In all other respects, VON ZENGEN shall assume no liability for quality defects.
II. BIDS AND KNOCKDOWN
1. All bidders must indicate their name and address before the start of the auction. This shall apply even if the bidder participates in the auction as a representative. Bidders must therefore also provide a telephone number on which they can be reached regularly. VON ZENGEN reserves the right to demand references from new clients (copy of the personal identification card, credit card number, references from other auction houses). In individual cases VON ZENGEN also reserves the right to demand a cash deposit as a condition for the first-time bidder registration. A legal claim for the registration as a bidder is excluded.
2. Bids prior to the auction may be made in writing or by email. Written bids shall only be used by VON ZENGEN up to the amount necessary to outbid the second highest offer that has been bid.
3. Written bids must be received by VON ZENGEN at least 24 hours prior to the start of the first day of the auction to ensure they are executed. The bidder is required to provide evidence of the receipt of such by VON ZENGEN. VON ZENGEN can provide no guarantees for the execution of bids which have not been received in good time.
4. For a written bid to be effective, it must contain detailed information on the person or company of the bidder and the lot number. The bid is restricted exclusively to the lot number indicated.
5. Telephone bids and online/live bids via Internet must be registered in good time and approved by VON ZENGEN. Telephone bids will be accepted by telephoning the bidder before the relevant lot is called for auction. This is only permitted for lots with a reserve of € 500.00 and above. The condition for taking part by telephone or live bidding is a written notice received by VON ZENGEN no later than 24 hours prior the start of the first day of the auction. Telephone bidding is a free and voluntary service, and VON ZENGEN can provide no guarantees for the effectiveness of the telephone lines or connections. Legal claims for telephone bidding or live bidding are excluded.
What takes place in the auction room shall be binding for duration of the auction. In each case, the telephone bidder shall bid no less than the reserve price for the objects, and is obliged to buy the objects for the reserve indicated in the catalogue plus the buyer’s premium. Telephone biddings below the reserve will be rejected immediately and will lead to the exclusion of the bidder from future auctions.
6. The knockdown shall follow after the highest bid has been called three times. VON ZENGEN can reject bids if there are valid grounds for such, or sell an item under proviso. If identical written bids are received, the knockdown will be granted to the first bid received. If there are doubts regarding whether or to whom the knockdown has been granted, if a bid submitted on time is overlooked or if the highest bidder wishes to withdraw his bid, VON ZENGEN preserves the right to withdraw the knockdown, which is thereby invalided and to offer the item for auction again. A legal claim to the realisation of the previous knockdown is excluded.
7. The provisions of §§ 312b et seq. regarding distance contracts do not apply to written, telephone and online/live bids.
III. PURCHASE PRICE AND SALES TAX
1. A knockdown called by VON ZENGEN obliges the bidder to accept the item and make the payment. From the moment of the knockdown, the lot will be transferred to the buyer and is at the exclusive risk of the buyer, while transfer of ownership to the buyer shall not occur until the full payment has been received and all claims of VON ZENGEN have been settled in full.
2. The buyer’s premium of 25% plus 19 % VAT is not included in the hammer price. The post-auction sale is always part of the auction, whereby interested parties place a binding order to submit bids for a specific amount in writing. The provisions of §§ 312 et seq. regarding distance contracts do not apply.
3. Insofar as the customer has bid for the item online (live bids or so-called auto bids which can be submitted via the catalogue of the house or via Lot-tissimo/ATG), an additional online fee of three (3) % of the hammer price plus 19 % VAT will be charged to the buyer, which VON ZENGEN will pay to the online service ATG/Lot-tissimo.
4. VON ZENGEN is not responsible for arranging export documents or export permissions. If it is necessary to obtain customs documents in general, the buyer shall be liable and bear any costs for export permissions requested by the German cultural property law or CITES certificates for the purpose of granting special exemption for the prohibition of marketing objects covered by this convention or restrictions by the German cultural property law (KGSG).
IV. DUE DATE, PAYMENT AND DEFAULT
1. The total amount, including the buyer’s premium and VAT, must be paid by the present purchasers immediately following the knockdown. In this case, payment may be made in cash or bank card. Buyers who have submitted written, live or telephone bids, must pay the purchase price and the total amount upon receipt of the invoice and within 10 days.
2. In the case of bank draft and payments made in foreign currencies, any exchange losses and currency conversion fees must be borne by the buyer. Credit cards, PayPal and cheques are not accepted.
3. VON ZENGEN also reserves the right to make claims against the buyer for a culpable neglect of duties to protect the rights of the consignor’s property.
4. In the case of a delay in payment, buyers shall pay default interest in accordance with the discount rate of the European Central Bank. VON ZENGEN is also entitled, where appropriate, to demand reimbursement of the specific damages incurred. Damages may be calculated in such a way that the relevant item may be entered into another auction with a reserve determined at the dutiful discretion of VON ZENGEN, and the defaulting buyer will be liable for any reduction in proceeds compared to the previous auction and also for the costs of the repeat auction, including the commission and disbursements of VON ZENGEN.
The defaulting buyer will not be entitled to any additional proceeds in this case. His rights in connection with the previous knockdown will lapse currently with the new knockdown.
5. Invoices issued during or immediately following the auction require verification; amendments and errors reserved.
V. COLLECTING, SHIPPING AND STORING ITEMS
1. The storing of items including fees and all risks following the knockdown are always borne by the buyer. The risk of fortuitous loss or fortuitous deterioration of the property is transferred to the buyer upon knockdown. VON ZENGEN is entitled to demand a cost reimbursement of €5.00 per day and lot and €10.00 per day and lot from the buyer for lots of furniture and items of similar dimensions which have not been collected 4 weeks following the date of the auction.
2. The buyer is obliged to take receipt of items of property immediately after the auction. The packing, insurance and shipment of auctioned items shall be carried out at the cost and risk of the buyer. The customer shall immediately examine the objects delivered with regard to potential losses during transportation or other external defects and report these immediately to the shipping company. Claims made at a later date cannot be accepted.
3. The non-acceptance of the items which have been paid for following a successful bid and following an explicit demand, shall constitute a breach of contract by the successful bidder. In this event, VON ZENGEN may order the item to be publicly auctioned at the place of performance at the expense of the bidder and shall deposit the proceeds at a court (§ 372, 383 German Civil Code). In any case, the obligation to store items shall end after two years. The remaining items may then be used or disposed of by VON ZENGEN at its own discretion.
4. If the invoice remains unpaid for more than two months, the buyer’s claims to his purchase will expire in any case.
VI. GENERAL
1. The conditions apply to all the legal relationships between the bidder or buyer and VON ZENGEN and the consignor. When making a bid (including bids beyond the auction itself), the buyer unreservedly accepts the conditions of VON ZENGEN. There are no ancillary verbal agreements. The original German version of the Conditions shall be authoritative.
2. The place of fulfilment and legal venue, if such can be agreed, shall be Bonn. German laws shall apply exclusively. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply.
3. All visitors shall be responsible for any damage caused in our premises, particularly during the viewing.
4. If one or more provisions of these Conditions of Sale are wholly or partially invalid, the validity of the other provisions will remain in full force and effect.
VII. Data Privacy Declaration Legal Disclaimer
Buyers agree that their personal data shall be stored electronically by VON ZENGEN for the fulfilment and performance of the contractual relationship(s) between the buyer and VON ZENGEN and for communications regarding future auctions. If necessary, buyers agree that their personal data may be disclosed to third parties (e.g. transport and shipping companies) for the sole purpose of fulfilling their contractual obligation. Should any buyers fail to meet and fulfil their contractual obligations, then they are aware that they will be added to a list which will be accessible to all auction houses of the Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. until revocation. In addition, despite meticulous care and attention, VON ZENGEN can assume no liability for external links on its homepage, and the respective operators are exclusively responsible for the content of such. Data collection and further use may be withdrawn at any time for the future by an informal declaration within the scope of the legal requirements. Please refer to the detailed privacy policy published by VON ZENGEN (www.zengen.de).
VON ZENGEN Kunstauktionen GmbH & Co. KG, Conditions of Sale, version 06/2023