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Axel Oxenstierna. Brief mit eigenh. U. Hall, 2.I.1633.

In Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

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Axel Oxenstierna. Brief mit eigenh. U. Hall, 2.I.1633.
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OXENSTIERNA, AXEL (1583 Balsta - 1654 Stockholm)

Brief mit eigenhändiger Unterschrift („Axel Oxenstierna mp“). (Schwäbisch) Hall, 2. Januar 1633. 1 Doppelblatt (2 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel. 32,2 x 19 cm.

(Kleine Beschädigung am Oberrand. Gebräunt und leicht braunfleckig. Das Papier unter dem Siegel gerissen. Gegenblatt mit Ausschnitt durch Brieföffnung.)

An den schwedischen General Otto Ludwig von Salm-Kyrburg-Mörchingen (1597-1634). Über eine Gratifikation für Ludwig Camerarius: „[...] mag ich nit verhalten, wie daß Ihre Königl. Majst. höchstseligsten andenckhens, auß Königlichen gnaden, schon vor dießen bedachten geweßen, dero geheimen Rath undt Ambassadeur bey den Herren General Staaden undt Vereinigten Niederlendischen Provincien, den Edlen undt Vesten Herrn Ludwig Cammeromeistern, genandt Camerario, in ahnsehung dero untherthenigsten getreuen Dienste, So höchstseligster Ihrer Königl. Majest. undt der Cron Schweden, Er sampt seinem LeibßErben, nunmehro eine geraume Zeit hero, geleistet, auch noch hiefüro Ihrer höchstseligsten Königl. May. Erben undt der Cron Schwerden, besten Vermögens, zu leisten anerbietig ist, mit einer würckhlichen Begnadigung an ligenden Landtgütern zu versehen. Wann Ich dann zu vollziehung der versprochenen Königl. gnadt, Ihme deß von Schönbergß zum weißen Creutz genandt, alß letzen seines Stammes geweßenen, sampt D. Gereons Meintzischen Cantzlers gütter, alß über welche sämptlich nunmehr die Cron Schweden Ihre rechtmeßige Disposition, verehret undt geschenckhet: Alß Ersuche Ich E. Ld. Sie wolten mir zu freundtlichen gefallen, auch Ihro Herren Camerario zur Dienstlichen Dancknehmung sich gefallen laßen, deßelben Sohn Ihrer Königl. Majtt. Seligen Secretarium, oder wan dieser zu dem Endte schickhen oder vollmechtigen wirdt, in die possession gedachter gütter würckhlichen zuimmitiren undt zusetzen, selbige sampt allen appertinentien, zusampt den hierzu gehörigen Documenten Ihro außliefern und die Untherthanen zu seiner Pflicht anhalten, auch undt dagegen kheine opposition oder verhinderung wider recht gelten laßen wolle. Waß aber daß ienige, so von gedachtes Meintzischen Cantzlers güttern, in der Pfaltz gelegen betrift, davon hab ich Ihrer fürstl. Gnad. dem Hertzogen von Simmern, wie E. Ld. auß beygehender copia ersehen, zugeschriben, nit zweifelendt Ihro fürstl. Gn. solches sich kheines wegs werdte zu wider sein laßen, Undt khönnen demnach E. Ld. in dem werckh, nach gelegenheit verfahren [...]“.

Der Nürnberger Rechtsgelehrte und pfälzisch-schwedische Staatsmann Ludwig Camerarius (1573-1651) war zur Zeit der Ausstellung des vorliegenden Schreibens als schwedischer Botschafter in die Vereinigten Niederlanden befohlen. Zuvor als Geheimrat des pfälzischen Kurfürsten Friedrich V. tätig, begleitete er diesen nach Prag und hatte unter seinem Dienstherrn das Amt des Vizekanzlers von Schlesien inne. Am Ende der nur ein Jahr währenden Regierungszeit Friedrichs V. als König von Böhmen flohen dieser und Camerarius nach der Schlacht am Weißen Berg in Richtung Den Haag, wo Camerarius die pfälzische Exilregierung anführte. - Der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna zählt zu den genialsten Staatsmännern seiner Zeit. Nach dem Tod des schwedischen Königs auf dem Schlachtfeld übernahm er die Staatsgeschäfte als Haupt der Vormundschaftsregierung für die unmündige Tochter Gustavs II. Adolfs, Christina I. von Schweden. Oxenstierna schaffte es nach der verheerenden Niederlage des protestantischen Schweden in der Schlacht bei Nördlingen, Frankreich als Bündnispartner zu gewinnen und den Kriegseintritt Ludwigs XIII., des finanziellen Unterstützers Schwedens, anzustoßen. Er bestimmte maßgeblich Schwedens Haltung im Westfälischen Frieden. Neben seinem außenpolitischen Geschick erwarb sich Oxenstierna mit seinen Verwaltungsreformen höchstes Ansehen. - Schönes Beispiel für die Verteilung von beschlagnahmten Gütern unter den Funktionsträgern der Siegermächte. Die Stadt Mainz war den schwedischen Truppen im Jahr 1631 kampflos übergeben worden. Erst 1636 konnten kaiserliche Truppen die Schweden nach langer Belagerung zum Abzug zwingen.

OXENSTIERNA, AXEL (1583 Balsta - 1654 Stockholm)

Brief mit eigenhändiger Unterschrift („Axel Oxenstierna mp“). (Schwäbisch) Hall, 2. Januar 1633. 1 Doppelblatt (2 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel. 32,2 x 19 cm.

(Kleine Beschädigung am Oberrand. Gebräunt und leicht braunfleckig. Das Papier unter dem Siegel gerissen. Gegenblatt mit Ausschnitt durch Brieföffnung.)

An den schwedischen General Otto Ludwig von Salm-Kyrburg-Mörchingen (1597-1634). Über eine Gratifikation für Ludwig Camerarius: „[...] mag ich nit verhalten, wie daß Ihre Königl. Majst. höchstseligsten andenckhens, auß Königlichen gnaden, schon vor dießen bedachten geweßen, dero geheimen Rath undt Ambassadeur bey den Herren General Staaden undt Vereinigten Niederlendischen Provincien, den Edlen undt Vesten Herrn Ludwig Cammeromeistern, genandt Camerario, in ahnsehung dero untherthenigsten getreuen Dienste, So höchstseligster Ihrer Königl. Majest. undt der Cron Schweden, Er sampt seinem LeibßErben, nunmehro eine geraume Zeit hero, geleistet, auch noch hiefüro Ihrer höchstseligsten Königl. May. Erben undt der Cron Schwerden, besten Vermögens, zu leisten anerbietig ist, mit einer würckhlichen Begnadigung an ligenden Landtgütern zu versehen. Wann Ich dann zu vollziehung der versprochenen Königl. gnadt, Ihme deß von Schönbergß zum weißen Creutz genandt, alß letzen seines Stammes geweßenen, sampt D. Gereons Meintzischen Cantzlers gütter, alß über welche sämptlich nunmehr die Cron Schweden Ihre rechtmeßige Disposition, verehret undt geschenckhet: Alß Ersuche Ich E. Ld. Sie wolten mir zu freundtlichen gefallen, auch Ihro Herren Camerario zur Dienstlichen Dancknehmung sich gefallen laßen, deßelben Sohn Ihrer Königl. Majtt. Seligen Secretarium, oder wan dieser zu dem Endte schickhen oder vollmechtigen wirdt, in die possession gedachter gütter würckhlichen zuimmitiren undt zusetzen, selbige sampt allen appertinentien, zusampt den hierzu gehörigen Documenten Ihro außliefern und die Untherthanen zu seiner Pflicht anhalten, auch undt dagegen kheine opposition oder verhinderung wider recht gelten laßen wolle. Waß aber daß ienige, so von gedachtes Meintzischen Cantzlers güttern, in der Pfaltz gelegen betrift, davon hab ich Ihrer fürstl. Gnad. dem Hertzogen von Simmern, wie E. Ld. auß beygehender copia ersehen, zugeschriben, nit zweifelendt Ihro fürstl. Gn. solches sich kheines wegs werdte zu wider sein laßen, Undt khönnen demnach E. Ld. in dem werckh, nach gelegenheit verfahren [...]“.

Der Nürnberger Rechtsgelehrte und pfälzisch-schwedische Staatsmann Ludwig Camerarius (1573-1651) war zur Zeit der Ausstellung des vorliegenden Schreibens als schwedischer Botschafter in die Vereinigten Niederlanden befohlen. Zuvor als Geheimrat des pfälzischen Kurfürsten Friedrich V. tätig, begleitete er diesen nach Prag und hatte unter seinem Dienstherrn das Amt des Vizekanzlers von Schlesien inne. Am Ende der nur ein Jahr währenden Regierungszeit Friedrichs V. als König von Böhmen flohen dieser und Camerarius nach der Schlacht am Weißen Berg in Richtung Den Haag, wo Camerarius die pfälzische Exilregierung anführte. - Der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna zählt zu den genialsten Staatsmännern seiner Zeit. Nach dem Tod des schwedischen Königs auf dem Schlachtfeld übernahm er die Staatsgeschäfte als Haupt der Vormundschaftsregierung für die unmündige Tochter Gustavs II. Adolfs, Christina I. von Schweden. Oxenstierna schaffte es nach der verheerenden Niederlage des protestantischen Schweden in der Schlacht bei Nördlingen, Frankreich als Bündnispartner zu gewinnen und den Kriegseintritt Ludwigs XIII., des finanziellen Unterstützers Schwedens, anzustoßen. Er bestimmte maßgeblich Schwedens Haltung im Westfälischen Frieden. Neben seinem außenpolitischen Geschick erwarb sich Oxenstierna mit seinen Verwaltungsreformen höchstes Ansehen. - Schönes Beispiel für die Verteilung von beschlagnahmten Gütern unter den Funktionsträgern der Siegermächte. Die Stadt Mainz war den schwedischen Truppen im Jahr 1631 kampflos übergeben worden. Erst 1636 konnten kaiserliche Truppen die Schweden nach langer Belagerung zum Abzug zwingen.

Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-577
Lose: 600-1668
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

 

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