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Pilsener Revers. 3 Manuskripte. 12.I.1634, 20.II.1634 und 19.II.1634.

In Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

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Passed EUR
Köln

WALLENSTEINS LETZTE HOFFNUNG - DIE PILSENER SCHLÜSSE VON 1634 IN DEN ORIGINALHANDSCHRIFTEN

3 bedeutende Manuskripte zum Dreißigjährigen Krieg in den Originalhandschriften aus der Reichsgräflich Schaffgotschen Majoratsbibliothek zu Warmbrunn.

1) Handschrift I. Der erste Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von 49 Offizieren Wallensteins. Pilsen, 12. Januar 1634. 3 Doppelblätter (5 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel des Feldmarschalls Christian von Ilow über Seidenschnur. Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso die Stempel „Reichsgräfl. Schaffgotsch'sche Majoratsbibliothek zu Warmbrunn“ und „Standesherrl. Cameralamt zu Hermsdorf U. K.“ sowie Signaturvermerk („Urkunde Fach 45 No. 62“). 32 x 20,2 cm.

(Die rote Farbe der Seidenschnur verblasst bzw. berieben. Rostspuren in der Mitte des Schriftspiegels mit geringem Buchstaben- bzw. Wortverlust. Papierdurchbrüche in beiden horizontalen Falzen. Die Doppelblätter im Mittelfalz fragil und teils getrennt. Die Ränder mit kleinen Einrissen bzw. Fehlstellen. Papierbedingt gebräunt bzw. braunfleckig.)

Der berühmte erste „Pilsener Revers“ mit dem persönlichen Treuegelöbnis der in Pilsen anwesenden Offiziere Wallensteins: „Zuewießen, hiemiet undt inn Crafft dieses, Demnach wier hierunter beschriebene sametliche General Officirer, Obriste, undt andere der Regiemendter Commandanten, Gewieße nach richtung bekemben, Waß gestalt den durchlauchtiegen Hochgebornen Fürst undt Herr, Herr Albrecht Herzog zue Mechelburg Friedtland Saagan, undt Großglogau p. wegen vielfaltieg empfangenen Disgusti Ihro zuegezogenen hochschmertzlichen Injurien undt wieder sie angestellten gefehrlichen machinationen, sowohl verwegenten notwendigen unentpörlichen unterhaltung der Armada, die Waffen zue Quittieren, undt sich zue rettiriren, gentzlich entschloßen, Undt aber wier in erwegung daß durch solche Ihr Fürstl. Gn. vorhabende Resignation nicht allein Ihr Kay. Mat. dienst das Bonum Publicum, undt die Khay. Armaden, Leiden Ja gar unfeilbar zue grundt gehen, Besondern wier auch sembtlich, undt ein ieglicher innsonderheit, Alß die wier Unßer ainzige hoffnung, genedigen erkandtnüs unseren getreuen dienste, iederzeit zue Ihr Fürstl. Gn. gesetzet, auf deroselben Fürstl. Parola, inn Hoffnung kunftigeren Recompens undt ergötzligkeit, All unßer vermögen, zuesambt unserem leben treuherzig dargestrecket., Wan wier dergestalt Ihr Fürstl. Gn. Patrocinii, undt allzeit verspürter gnediger versorg, beraubet werden solten, in aüseriste Ruin undt verderben gerahten würden, Deßen Unß auch kein Anderer Hoffnung machen dörfften [...] Alß thuen wier auch hingegen unß sambtlich undt ein ieglicher innsonderheit Crefftigster bestendigster Form, Rechtens, undt an stadt eines Corperlichen Aydts hiemit verpflichten, bey hochgedachter Ihr Fürstl. Gn. diesfalß Erbar undt getreü zuehalten, auf kainerlei weiß, von deroselben Unß zue Separiren, zue trennen noch trennen zue Laßen, Besondern alles das selbe, so zue Ihrer undt der armada Conservation geraichet, nebenst Ihr Fürstl. Gn. Eüßersten mögligkeit zu befordern, Undt Bey, Nebenst, undt für Dieselbe, alles unßere Bies den Lezten blutstropffen ungesparten aufzuesezen, Wie wier dan auch, Imfahl einer oder ander unßers mittelß diesem zue wieder handeln, Unndt sich absondern wolte, sambtlich undt ein ieder inn sonderheit, den oder dieselbe, wie treuloße Aydts vergeßene Leütt zuverfolgen undt an deßen haab undt güettern, Leib undt Leben unß zu rechnen, schuldig undt verbunden sein sollen undt wollen, Solches alles Erbar undt ohn alle gefehrde aufrichtieg zue halten haben wie zue mehrer bestettigung dieses Eygenhandlich unterschrieben undt besiegelt [...]“. Es folgen die Unterschriften der 49 Offiziere und Vertrauten Wallensteins.

Diese wohl von Wallensteins Sekretär und Christian von Ilow niedergeschriebene Ergebenheitsbekundung der Offiziere wurde in Wien als letzter Beweis für Wallensteins Verrat am Kaiser angesehen. Nur 12 Tage später wurde der Generalissimus per Dekret abgesetzt. Zu den Unterzeichnern zählten auch Ottavio Piccolomini, der im Hintergrund bereits an Wallensteins Absetzung arbeitete, sowie mit Butler und Gordon zwei der späteren Mörder Wallensteins.


2) Handschrift II. Protokoll der „Vota“ von 32 bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offizieren. Nicht identifzierte Schreiberhand. Ohne Unterschriften. Pilsen, 19. Februar 1634. 2 Doppelblätter (7 beschriebene Seiten). 32 x 20 cm.

(Am rechten Rand ein ca. 2 cm langer Einriss. Mittelfalz brüchig. Randläsuren. Papierbedingt gebräunt. Im Unterrand leicht fingerfleckig. Vereinzelt Rostspuren. Von alter Hand im Oberrand in Bleistift foliiert.)

Am 19. Februar 1634 erklärte Wallenstein seine Treue gegenüber dem Kaiser, um den Eindruck zu entkräften, der Revers vom 12. Januar sei gegen Kaiser Ferdinand II. gerichtet. Das Protokoll der bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offiziere hält die Reaktionen auf Wallensteins Erklärung fest und drückt deren Unterstützung für Wallensteins Treueerklärung gegenüber Kaiser und Reich aus. So ließ der Obrist Walter Butler etwa folgendes Votum notieren: „Weihln er siehet, daß Ihre Fürstlichen Gnaden nichts suchen, alß zue dinst der Römischen Kayserlichen Mayestät die Conservirung der Armada undt Contentirung der Soldatesca, alß verobligiret er sich, nebst andern Cavagliern bey Ihren Fürstlichen Gnaden zu leben und zu sterben“. Auch Wallensteins enger Vertrauter, sein Schwager Adam Erdmann Graf von Trčka, „versprichtt vor sich undt vor alle die seinige, leib undt leben bey Ihren Fürstlichen Gnaden herrn Generalissimo aufzusezen“.


[...] Den vollständigen Text finden Sie auf unserer Website.

->Bei den Pilsener Schlüssen handelt es sich um ein nationales Kulturgut gem. § 8 ff. KGSG, das gem. § 23 KGSG nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden darf. Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht garantiert.<-

WALLENSTEINS LETZTE HOFFNUNG - DIE PILSENER SCHLÜSSE VON 1634 IN DEN ORIGINALHANDSCHRIFTEN

3 bedeutende Manuskripte zum Dreißigjährigen Krieg in den Originalhandschriften aus der Reichsgräflich Schaffgotschen Majoratsbibliothek zu Warmbrunn.

1) Handschrift I. Der erste Pilsener Treueeid. Mit den eigenhändigen Unterschriften von 49 Offizieren Wallensteins. Pilsen, 12. Januar 1634. 3 Doppelblätter (5 beschriebene Seiten). Mit papiergedecktem Siegel des Feldmarschalls Christian von Ilow über Seidenschnur. Auf dem letzten beschriebenen Blatt verso die Stempel „Reichsgräfl. Schaffgotsch'sche Majoratsbibliothek zu Warmbrunn“ und „Standesherrl. Cameralamt zu Hermsdorf U. K.“ sowie Signaturvermerk („Urkunde Fach 45 No. 62“). 32 x 20,2 cm.

(Die rote Farbe der Seidenschnur verblasst bzw. berieben. Rostspuren in der Mitte des Schriftspiegels mit geringem Buchstaben- bzw. Wortverlust. Papierdurchbrüche in beiden horizontalen Falzen. Die Doppelblätter im Mittelfalz fragil und teils getrennt. Die Ränder mit kleinen Einrissen bzw. Fehlstellen. Papierbedingt gebräunt bzw. braunfleckig.)

Der berühmte erste „Pilsener Revers“ mit dem persönlichen Treuegelöbnis der in Pilsen anwesenden Offiziere Wallensteins: „Zuewießen, hiemiet undt inn Crafft dieses, Demnach wier hierunter beschriebene sametliche General Officirer, Obriste, undt andere der Regiemendter Commandanten, Gewieße nach richtung bekemben, Waß gestalt den durchlauchtiegen Hochgebornen Fürst undt Herr, Herr Albrecht Herzog zue Mechelburg Friedtland Saagan, undt Großglogau p. wegen vielfaltieg empfangenen Disgusti Ihro zuegezogenen hochschmertzlichen Injurien undt wieder sie angestellten gefehrlichen machinationen, sowohl verwegenten notwendigen unentpörlichen unterhaltung der Armada, die Waffen zue Quittieren, undt sich zue rettiriren, gentzlich entschloßen, Undt aber wier in erwegung daß durch solche Ihr Fürstl. Gn. vorhabende Resignation nicht allein Ihr Kay. Mat. dienst das Bonum Publicum, undt die Khay. Armaden, Leiden Ja gar unfeilbar zue grundt gehen, Besondern wier auch sembtlich, undt ein ieglicher innsonderheit, Alß die wier Unßer ainzige hoffnung, genedigen erkandtnüs unseren getreuen dienste, iederzeit zue Ihr Fürstl. Gn. gesetzet, auf deroselben Fürstl. Parola, inn Hoffnung kunftigeren Recompens undt ergötzligkeit, All unßer vermögen, zuesambt unserem leben treuherzig dargestrecket., Wan wier dergestalt Ihr Fürstl. Gn. Patrocinii, undt allzeit verspürter gnediger versorg, beraubet werden solten, in aüseriste Ruin undt verderben gerahten würden, Deßen Unß auch kein Anderer Hoffnung machen dörfften [...] Alß thuen wier auch hingegen unß sambtlich undt ein ieglicher innsonderheit Crefftigster bestendigster Form, Rechtens, undt an stadt eines Corperlichen Aydts hiemit verpflichten, bey hochgedachter Ihr Fürstl. Gn. diesfalß Erbar undt getreü zuehalten, auf kainerlei weiß, von deroselben Unß zue Separiren, zue trennen noch trennen zue Laßen, Besondern alles das selbe, so zue Ihrer undt der armada Conservation geraichet, nebenst Ihr Fürstl. Gn. Eüßersten mögligkeit zu befordern, Undt Bey, Nebenst, undt für Dieselbe, alles unßere Bies den Lezten blutstropffen ungesparten aufzuesezen, Wie wier dan auch, Imfahl einer oder ander unßers mittelß diesem zue wieder handeln, Unndt sich absondern wolte, sambtlich undt ein ieder inn sonderheit, den oder dieselbe, wie treuloße Aydts vergeßene Leütt zuverfolgen undt an deßen haab undt güettern, Leib undt Leben unß zu rechnen, schuldig undt verbunden sein sollen undt wollen, Solches alles Erbar undt ohn alle gefehrde aufrichtieg zue halten haben wie zue mehrer bestettigung dieses Eygenhandlich unterschrieben undt besiegelt [...]“. Es folgen die Unterschriften der 49 Offiziere und Vertrauten Wallensteins.

Diese wohl von Wallensteins Sekretär und Christian von Ilow niedergeschriebene Ergebenheitsbekundung der Offiziere wurde in Wien als letzter Beweis für Wallensteins Verrat am Kaiser angesehen. Nur 12 Tage später wurde der Generalissimus per Dekret abgesetzt. Zu den Unterzeichnern zählten auch Ottavio Piccolomini, der im Hintergrund bereits an Wallensteins Absetzung arbeitete, sowie mit Butler und Gordon zwei der späteren Mörder Wallensteins.


2) Handschrift II. Protokoll der „Vota“ von 32 bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offizieren. Nicht identifzierte Schreiberhand. Ohne Unterschriften. Pilsen, 19. Februar 1634. 2 Doppelblätter (7 beschriebene Seiten). 32 x 20 cm.

(Am rechten Rand ein ca. 2 cm langer Einriss. Mittelfalz brüchig. Randläsuren. Papierbedingt gebräunt. Im Unterrand leicht fingerfleckig. Vereinzelt Rostspuren. Von alter Hand im Oberrand in Bleistift foliiert.)

Am 19. Februar 1634 erklärte Wallenstein seine Treue gegenüber dem Kaiser, um den Eindruck zu entkräften, der Revers vom 12. Januar sei gegen Kaiser Ferdinand II. gerichtet. Das Protokoll der bei Christian von Ilow zusammengekommenen Offiziere hält die Reaktionen auf Wallensteins Erklärung fest und drückt deren Unterstützung für Wallensteins Treueerklärung gegenüber Kaiser und Reich aus. So ließ der Obrist Walter Butler etwa folgendes Votum notieren: „Weihln er siehet, daß Ihre Fürstlichen Gnaden nichts suchen, alß zue dinst der Römischen Kayserlichen Mayestät die Conservirung der Armada undt Contentirung der Soldatesca, alß verobligiret er sich, nebst andern Cavagliern bey Ihren Fürstlichen Gnaden zu leben und zu sterben“. Auch Wallensteins enger Vertrauter, sein Schwager Adam Erdmann Graf von Trčka, „versprichtt vor sich undt vor alle die seinige, leib undt leben bey Ihren Fürstlichen Gnaden herrn Generalissimo aufzusezen“.


[...] Den vollständigen Text finden Sie auf unserer Website.

->Bei den Pilsener Schlüssen handelt es sich um ein nationales Kulturgut gem. § 8 ff. KGSG, das gem. § 23 KGSG nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden darf. Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht garantiert.<-

Venator & Hanstein - Herbstauktionen 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-577
Lose: 600-1668
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

 

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