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Los
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Sammelband Hessen. 1594-1645 17,7 x 13,7 cm. Bemaltes Pgt. mit hs. Rt., unkenntlichem Wappen und entsprechender Bezeichnung auf vorderem Deckel.
(Ohne Schließbänder. Alters- und Gebrauchsspuren. Rücken an Kopf und Schwanz gebrochen. Besitzvermerk auf dem vorderen Vorsatz: "Aus der Bibliothek des Staats- u: Cabinets-Ministers Freiherrn von Berstett".)
1) Dilich, Wilhelm: Hessische Chronica anfenglich beschrieben durch Wilhelm Dilich. 2 Teile. Kassel: Wessel für Dilich 1617. Mit 12 Kupfern (davon 2 gef.) und mehreren Wappenhz. im Text. Titelbl. in Rot und Schwarz. 8 Bll.; 151 SS.; Zwischentitel, 2 Bll.; SS 1-260; 4 num. Bll.; SS. 266 - 314; 8 num. Bll.; SS. 324-357. - VD17 3:303586B. - Dritte Ausgabe der "früheste(n) deutsche(n) Landestopographie". (Stark gebräunt und fleckig. Vereinzelt kleinere Textverluste. Teils schief gedruckt. Beschnittenes Exemplar.)
2) Goldmayer, Andreas: Historische/ Astronomische/ und Astrologische Beschreibung Vom Ersten Ursprung der hessischen Völker. Marburg: Chemlinische Erben 1645. Mit Wappenhz. auf dem Titel. 2 Bll.; SS. 1-32. - VD17 14:079733Z. - Stadtgeschichte der Stadt Marburg, so soll die "Erste Erbawung der uhralten Statt Marpurg in Hessen" im Jahr "2720, den 16. Augusti, um 8. Uhr. 15. min. vor Mittag" stattgefunden haben. (Leicht gebräunt. Beschnittenes Exemplar.)
3) Letzner, Johannes: Historiae S. Bonifacii. 2 Teile. Erfurt: Martin Wittel 1603. Mit 2 Hz.-Portraits von Bonifatius jeweils auf dem Titelbl. und 1 Hz.-Druckermarke von M. Wittel. Titelblätter in Rot und Schwarz. 51 nn. Bll.; 83 nn. Bll. - VD17 3:304100M (1. Teil). VD17 23:670250M (2. Teil). - Zusammentragung der Vita des Bonifatius, im Volksmund als der "Deutsche Apostel" bekannt. Bonifatius wird die Verbreitung des christlichen Glaubens in Germania im Mittelalter zugeschrieben. (Stellenweise gebräunt; kleinere Einrisse, einer mit geringem Textverlust. Teils sehr knapp beschnittenes Exemplar.)
4) Fürstl: Beylagers Des ... Herrn Otthen ... Landgraven zu Hessen ... und der ... Marggrävin zu Baden und Hochbergs. Kassel: Wilhelm Wessel 1614. Mit 1 Wappenhz. Titel, 63 nn. Bll. - VD17 27:732790N. - Beschreibung der Feierlichkeiten zur Hochzeit vom Graf zu Hessen und der Markgräfin zu Baden und Hochberg. Mit Ausführungen über die Aufmärsche, Feste und Turniere, die anlässlich der Eheschließung veranstaltet wurden. (Leicht gebräunt; beschnittenes Exemplar.)
5) Threnen und Wehklag über den vorzeitigen Hingang ... des ... Herrn Ottonis ... Landgraffen zu Hessen. Marburg: Jona Saur 1617. Titel, 11 nn. Bll. - VD17 39:114553N. - Klagerede zum frühzeitigen Ableben des Junggrafen Otto zu Hessen, der sich mit 23 Jahren im Zuge einer Röteln-Erkrankung im Fiebertraum selbst erschossen haben soll. (Gebräunt und fleckig; beschnittenes Exemplar.)
6) (Letzner, Johannes): Stammbuch oder Chronik Des Uhralten Adelichen un(d) Gedenckwirdigen Geschlechts Der von Berlebsch. Erfurt: Georg Baumann d. Ä. 1594. Mit 9 Hz.-Portraits, 9 Hz.-Wappen und 11 ganzs. Hz. Titelbl. in Rot und Schwarz mit Hz.-Wappen; 138 nn. Bll. - VD16 ZV 9592. - Geschichte des alten hessischen (urspr. niedersächs.) Adelsgeschlechts mit vielen aufwendigen Abbildungen in Holzschnitt. (Stellenweise leicht gebräunt. Holzschnitte teils blass. Beschnitten.)
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
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Sammelband Hessen. 1594-1645 17,7 x 13,7 cm. Bemaltes Pgt. mit hs. Rt., unkenntlichem Wappen und entsprechender Bezeichnung auf vorderem Deckel.
(Ohne Schließbänder. Alters- und Gebrauchsspuren. Rücken an Kopf und Schwanz gebrochen. Besitzvermerk auf dem vorderen Vorsatz: "Aus der Bibliothek des Staats- u: Cabinets-Ministers Freiherrn von Berstett".)
1) Dilich, Wilhelm: Hessische Chronica anfenglich beschrieben durch Wilhelm Dilich. 2 Teile. Kassel: Wessel für Dilich 1617. Mit 12 Kupfern (davon 2 gef.) und mehreren Wappenhz. im Text. Titelbl. in Rot und Schwarz. 8 Bll.; 151 SS.; Zwischentitel, 2 Bll.; SS 1-260; 4 num. Bll.; SS. 266 - 314; 8 num. Bll.; SS. 324-357. - VD17 3:303586B. - Dritte Ausgabe der "früheste(n) deutsche(n) Landestopographie". (Stark gebräunt und fleckig. Vereinzelt kleinere Textverluste. Teils schief gedruckt. Beschnittenes Exemplar.)
2) Goldmayer, Andreas: Historische/ Astronomische/ und Astrologische Beschreibung Vom Ersten Ursprung der hessischen Völker. Marburg: Chemlinische Erben 1645. Mit Wappenhz. auf dem Titel. 2 Bll.; SS. 1-32. - VD17 14:079733Z. - Stadtgeschichte der Stadt Marburg, so soll die "Erste Erbawung der uhralten Statt Marpurg in Hessen" im Jahr "2720, den 16. Augusti, um 8. Uhr. 15. min. vor Mittag" stattgefunden haben. (Leicht gebräunt. Beschnittenes Exemplar.)
3) Letzner, Johannes: Historiae S. Bonifacii. 2 Teile. Erfurt: Martin Wittel 1603. Mit 2 Hz.-Portraits von Bonifatius jeweils auf dem Titelbl. und 1 Hz.-Druckermarke von M. Wittel. Titelblätter in Rot und Schwarz. 51 nn. Bll.; 83 nn. Bll. - VD17 3:304100M (1. Teil). VD17 23:670250M (2. Teil). - Zusammentragung der Vita des Bonifatius, im Volksmund als der "Deutsche Apostel" bekannt. Bonifatius wird die Verbreitung des christlichen Glaubens in Germania im Mittelalter zugeschrieben. (Stellenweise gebräunt; kleinere Einrisse, einer mit geringem Textverlust. Teils sehr knapp beschnittenes Exemplar.)
4) Fürstl: Beylagers Des ... Herrn Otthen ... Landgraven zu Hessen ... und der ... Marggrävin zu Baden und Hochbergs. Kassel: Wilhelm Wessel 1614. Mit 1 Wappenhz. Titel, 63 nn. Bll. - VD17 27:732790N. - Beschreibung der Feierlichkeiten zur Hochzeit vom Graf zu Hessen und der Markgräfin zu Baden und Hochberg. Mit Ausführungen über die Aufmärsche, Feste und Turniere, die anlässlich der Eheschließung veranstaltet wurden. (Leicht gebräunt; beschnittenes Exemplar.)
5) Threnen und Wehklag über den vorzeitigen Hingang ... des ... Herrn Ottonis ... Landgraffen zu Hessen. Marburg: Jona Saur 1617. Titel, 11 nn. Bll. - VD17 39:114553N. - Klagerede zum frühzeitigen Ableben des Junggrafen Otto zu Hessen, der sich mit 23 Jahren im Zuge einer Röteln-Erkrankung im Fiebertraum selbst erschossen haben soll. (Gebräunt und fleckig; beschnittenes Exemplar.)
6) (Letzner, Johannes): Stammbuch oder Chronik Des Uhralten Adelichen un(d) Gedenckwirdigen Geschlechts Der von Berlebsch. Erfurt: Georg Baumann d. Ä. 1594. Mit 9 Hz.-Portraits, 9 Hz.-Wappen und 11 ganzs. Hz. Titelbl. in Rot und Schwarz mit Hz.-Wappen; 138 nn. Bll. - VD16 ZV 9592. - Geschichte des alten hessischen (urspr. niedersächs.) Adelsgeschlechts mit vielen aufwendigen Abbildungen in Holzschnitt. (Stellenweise leicht gebräunt. Holzschnitte teils blass. Beschnitten.)
Sie erhalten Ihre Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion. Auf der Rechnung werden Ihnen, falls nicht anders besprochen, Versandkosten vorgeschlagen. Falls Sie diese bezahlen sollten, erfolgt der Versand per DHL oder FedEx.
Falls sich Ihr ersteigertes Objekt nicht für einen postalischen Versand eignen sollte, werden wir mit Ihnen nach einer Lösung suchen, dass Ihr Objekt schnellstmöglich zu Ihnen gelangt.
You will receive your invoice within 10 days of the auction. Unless otherwise agreed, shipping costs will be suggested on the invoice. If you pay these costs, the item will be shipped by DHL or FedEx.
If your auctioned item is not suitable for dispatch by post, we will work with you to find a solution to get your item to you as quickly as possible.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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