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Los
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Bertuch, Friedrich Justin: Bilderbuch für Kinder enthaltend eine angenehme Sammlung von Thieren, Pflanzen, Blumen, Früchten, Mineralien, Trachten und allerhand andern unterrichtenden Gegenständen ... mit einer kurzen wissenschaftlichen, und den Verstandes-Kräften eines Kindes angemessenen Erklärung. Mischauflage der Weimarer Ausgabe mit dem Text in deutscher und französischer Sprache. 12 Bde. Weimar: Verlag des Landes-Industrie-Comptoirs 1798-1830. 24 x 19,7 cm. Mit 1186 kolorierten Kupfertafeln. - Dazu: Funke, Carl Philipp: Ausführlicher Text zu Bertuchs Bilderbuche für Kinder. 25 Bde. (inkl. Registerband). Weimar: Industrie-Comptoir 1798-1833. 18 x 11,3 cm. - Zusammen 37 Bde. Dunkelviolettes HLdr. mit reicher floral-ornamentaler Rv. und den goldgeprägten Initialen „E A“ (auf den Textbänden „E. A.“) unter der goldgeprägten Krone des Königreichs Hannover auf den Vorderdeckeln.
(Die Einbände berieben, gering bestoßen, teils etwas fleckig und lichtrandig. Einige Tafeln von Bd. VI mit hinterlegten Einrissen und zwei mit Bildverlust restaurierten Tafeln. Das fragmentarische Textblatt zur ersten Tafel von Bd. VIII auf die Rückseite einer eingebundenen Fotokopie des Blattes montiert. Band IX mit nur 4 (von 5) Bll. Inhaltsverzeichnis. Die Bde. XI und XII mit jeweils einer an falscher Stelle eingebundenen Tafel. Insgesamt geringe Alters- und Gebrauchsspuren. Die Tafelbände meist etwas gebräunt.)
Brüggemann/Ewers 391 ff. u. 1281, 85. Goed. IV/1, 679, 19. Nissen 340. Vgl. Rümann, Kinderbücher 33. - Tafelbände: Band I in dritter Auflage 1810, Band II 1803 ohne Auflagenbezeichnung, die Bände III bis XII in erster Auflage 1798-1830. - Die Textbände V und VI in zweiter Auflage, Bd. IV in „neuer, verbesserter Auflage“ 1823. - Berühmte und reich illustrierte Kinderenzyklopädie in der Weimarer Ausgabe. Inklusive des als ein „Commentar für Eltern und Lehrer, welche sich jenes Werks bei dem Unterricht ihrer Kinder und Schüler bedienen wollen“ gedachten, 25 Bände umfassenden Leitfadens des Dessauer Pädagogen Carl Philipp Funke (1752-1807). - Bertuchs größtes Buchprojekt enthält auf 1186 Kupfertafeln mehr als 6000 Darstellungen einer Vielzahl von Themen aus den Bereichen Natur, Wissenschaft und Kunst. Jede Illustration wird von einem erklärenden Text begleitet, der didaktisch auf die junge Leserschaft zugeschnitten ist. Die vorliegende Weimarer Ausgabe enthält den Text in deutscher und französischer Sprache. „Das Werk wurde zunächst in Heften ausgeliefert, die einzeln erworben werden konnten. Jedes Heft enthielt in bunter Folge fünf Bildtafeln mit den zugehörigen Beschreibungen in deutscher Sprache, denen - jedoch nicht kontinuierlich - Übersetzungen ins Französische, Englische und auch Italienische folgten. 20 Hefte ergaben einen Band mit Titel und Register“ (Brüggemann/Ewers 394). Dass Bertuch mit seinem enzyklopädisch angelegten Sach- und Lehrbuch Kinder nicht nur „amüsiren“ (Vorwort zu Bd. I) wollte, geht aus seiner programmatischen Vorrede hervor, in welcher er die Förderung sinnlicher Eindrücke im Kindesalter betont und acht Eigenschaften definiert, die ein gutes Bilderbuch für Kinder ausmachen. Das Werk entspricht mit der Vermittlung von Realkenntnissen weitgehend den Anforderungen des „pädagogischen“ 18. Jahrhunderts, in dem neue Formen der Bildung und sittlichen Erziehung gesucht wurden und mit einer neuen Pädagogik auf die Erfordernisse einer im Wandel begriffenen Arbeitswelt reagiert werden sollte. - „Ohne Zweifel ist das Bertuchsche Bilderbuch eines der großartigsten Werke, die dem Kinderbuchsammler begegnen [...] Hier beginnt das neuzeitliche, naturwissenschaftliche Denken, die Zielstrebigkeit, mit der im Kinderbuch das moderne Sachbuch vorausgenommen wird. Darüber hinaus gehört es zu den kostbarsten Schätzen des Sammlers illustrierter Bücher“ (Erich Strobach in: Philobiblon XIII, 1969, S. 255). - Der Unternehmer und Verleger Friedrich Johann Justin Bertuch (1747-1822) zählt zu den schillerndsten Persönlichkeiten des klassischen Weimar. Als dem naturgeschichtlich und literarisch interessierten Student der Theologie und Rechtswissenschaft im Jahr 1769 eine Hauslehrerstelle angeboten wurde, zögerte er nicht, das Studium abzubrechen und sich seinen wahren Interessen zu widmen. Fortan auch als Schriftsteller tätig, arbeitete Bertuch von 1782 bis 1786 am Teutschen Merkur mit, dessen Herausgeber Wieland als Erzieher der Söhne von Herzogin Anna Amalia tätig war und Bertuch am Weimarer Hof bekannt machte. Nachdem er eine alte Schleifmühle zu einer Papier- und Farbenmühle hatte umbauen lassen, konnte Bertuch seit 1778 seine Werke selbst verlegen. Die Errichtung des Weimarer Landes-Industrie-Comptoirs, zu dem neben der Papiermühle auch eine Druckerei und eine kartographische Abteilung gehörten, die Idee zur Gründung der Fürstlichen freien Zeichenschule in Weimar, die später Goethe leiten sollte, und seine Stellung als kaufmännischer Direktor der Chalkographischen Gesellschaft in Dessau vermitteln einen Eindruck der regen Geschäftstätigkeit, mit der Bertuch Industrie und Kultur Weimars und des Umlandes belebte. - Gebunden für Kronprinz Ernst August von Hannover. Zwei Bände mit dem handschriftlichen Besitzvermerk „Kronprinz von Hannover“ auf dem fliegenden Vorsatz. - Ein anderes Exemplar dieses Werkes aus der Bibliothek Ernst Augusts von Hannover wurde schon 1970 versteigert.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
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Bertuch, Friedrich Justin: Bilderbuch für Kinder enthaltend eine angenehme Sammlung von Thieren, Pflanzen, Blumen, Früchten, Mineralien, Trachten und allerhand andern unterrichtenden Gegenständen ... mit einer kurzen wissenschaftlichen, und den Verstandes-Kräften eines Kindes angemessenen Erklärung. Mischauflage der Weimarer Ausgabe mit dem Text in deutscher und französischer Sprache. 12 Bde. Weimar: Verlag des Landes-Industrie-Comptoirs 1798-1830. 24 x 19,7 cm. Mit 1186 kolorierten Kupfertafeln. - Dazu: Funke, Carl Philipp: Ausführlicher Text zu Bertuchs Bilderbuche für Kinder. 25 Bde. (inkl. Registerband). Weimar: Industrie-Comptoir 1798-1833. 18 x 11,3 cm. - Zusammen 37 Bde. Dunkelviolettes HLdr. mit reicher floral-ornamentaler Rv. und den goldgeprägten Initialen „E A“ (auf den Textbänden „E. A.“) unter der goldgeprägten Krone des Königreichs Hannover auf den Vorderdeckeln.
(Die Einbände berieben, gering bestoßen, teils etwas fleckig und lichtrandig. Einige Tafeln von Bd. VI mit hinterlegten Einrissen und zwei mit Bildverlust restaurierten Tafeln. Das fragmentarische Textblatt zur ersten Tafel von Bd. VIII auf die Rückseite einer eingebundenen Fotokopie des Blattes montiert. Band IX mit nur 4 (von 5) Bll. Inhaltsverzeichnis. Die Bde. XI und XII mit jeweils einer an falscher Stelle eingebundenen Tafel. Insgesamt geringe Alters- und Gebrauchsspuren. Die Tafelbände meist etwas gebräunt.)
Brüggemann/Ewers 391 ff. u. 1281, 85. Goed. IV/1, 679, 19. Nissen 340. Vgl. Rümann, Kinderbücher 33. - Tafelbände: Band I in dritter Auflage 1810, Band II 1803 ohne Auflagenbezeichnung, die Bände III bis XII in erster Auflage 1798-1830. - Die Textbände V und VI in zweiter Auflage, Bd. IV in „neuer, verbesserter Auflage“ 1823. - Berühmte und reich illustrierte Kinderenzyklopädie in der Weimarer Ausgabe. Inklusive des als ein „Commentar für Eltern und Lehrer, welche sich jenes Werks bei dem Unterricht ihrer Kinder und Schüler bedienen wollen“ gedachten, 25 Bände umfassenden Leitfadens des Dessauer Pädagogen Carl Philipp Funke (1752-1807). - Bertuchs größtes Buchprojekt enthält auf 1186 Kupfertafeln mehr als 6000 Darstellungen einer Vielzahl von Themen aus den Bereichen Natur, Wissenschaft und Kunst. Jede Illustration wird von einem erklärenden Text begleitet, der didaktisch auf die junge Leserschaft zugeschnitten ist. Die vorliegende Weimarer Ausgabe enthält den Text in deutscher und französischer Sprache. „Das Werk wurde zunächst in Heften ausgeliefert, die einzeln erworben werden konnten. Jedes Heft enthielt in bunter Folge fünf Bildtafeln mit den zugehörigen Beschreibungen in deutscher Sprache, denen - jedoch nicht kontinuierlich - Übersetzungen ins Französische, Englische und auch Italienische folgten. 20 Hefte ergaben einen Band mit Titel und Register“ (Brüggemann/Ewers 394). Dass Bertuch mit seinem enzyklopädisch angelegten Sach- und Lehrbuch Kinder nicht nur „amüsiren“ (Vorwort zu Bd. I) wollte, geht aus seiner programmatischen Vorrede hervor, in welcher er die Förderung sinnlicher Eindrücke im Kindesalter betont und acht Eigenschaften definiert, die ein gutes Bilderbuch für Kinder ausmachen. Das Werk entspricht mit der Vermittlung von Realkenntnissen weitgehend den Anforderungen des „pädagogischen“ 18. Jahrhunderts, in dem neue Formen der Bildung und sittlichen Erziehung gesucht wurden und mit einer neuen Pädagogik auf die Erfordernisse einer im Wandel begriffenen Arbeitswelt reagiert werden sollte. - „Ohne Zweifel ist das Bertuchsche Bilderbuch eines der großartigsten Werke, die dem Kinderbuchsammler begegnen [...] Hier beginnt das neuzeitliche, naturwissenschaftliche Denken, die Zielstrebigkeit, mit der im Kinderbuch das moderne Sachbuch vorausgenommen wird. Darüber hinaus gehört es zu den kostbarsten Schätzen des Sammlers illustrierter Bücher“ (Erich Strobach in: Philobiblon XIII, 1969, S. 255). - Der Unternehmer und Verleger Friedrich Johann Justin Bertuch (1747-1822) zählt zu den schillerndsten Persönlichkeiten des klassischen Weimar. Als dem naturgeschichtlich und literarisch interessierten Student der Theologie und Rechtswissenschaft im Jahr 1769 eine Hauslehrerstelle angeboten wurde, zögerte er nicht, das Studium abzubrechen und sich seinen wahren Interessen zu widmen. Fortan auch als Schriftsteller tätig, arbeitete Bertuch von 1782 bis 1786 am Teutschen Merkur mit, dessen Herausgeber Wieland als Erzieher der Söhne von Herzogin Anna Amalia tätig war und Bertuch am Weimarer Hof bekannt machte. Nachdem er eine alte Schleifmühle zu einer Papier- und Farbenmühle hatte umbauen lassen, konnte Bertuch seit 1778 seine Werke selbst verlegen. Die Errichtung des Weimarer Landes-Industrie-Comptoirs, zu dem neben der Papiermühle auch eine Druckerei und eine kartographische Abteilung gehörten, die Idee zur Gründung der Fürstlichen freien Zeichenschule in Weimar, die später Goethe leiten sollte, und seine Stellung als kaufmännischer Direktor der Chalkographischen Gesellschaft in Dessau vermitteln einen Eindruck der regen Geschäftstätigkeit, mit der Bertuch Industrie und Kultur Weimars und des Umlandes belebte. - Gebunden für Kronprinz Ernst August von Hannover. Zwei Bände mit dem handschriftlichen Besitzvermerk „Kronprinz von Hannover“ auf dem fliegenden Vorsatz. - Ein anderes Exemplar dieses Werkes aus der Bibliothek Ernst Augusts von Hannover wurde schon 1970 versteigert.
Sie erhalten Ihre Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion. Auf der Rechnung werden Ihnen, falls nicht anders besprochen, Versandkosten vorgeschlagen. Falls Sie diese bezahlen sollten, erfolgt der Versand per DHL oder FedEx.
Falls sich Ihr ersteigertes Objekt nicht für einen postalischen Versand eignen sollte, werden wir mit Ihnen nach einer Lösung suchen, dass Ihr Objekt schnellstmöglich zu Ihnen gelangt.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
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