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Rheinische Republik. - 17 Blatt verschiedender Druck- bzw. Flugschriften separatistischer Organe.

In Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2024

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Köln

Rheinische Republik. - 17 Blatt verschiedender Druck- bzw. Flugschriften separatistischer Organe aus dem Jahr 1923. - Dazu: 1 zeitgenössisches (undatiertes) Einzelblatt mit politischer Karikatur.

1) „Nachrichtenblatt. Französischer Pressedienst, Coblenz. Herausgegeben zur rein sachlichen Berichtung französischer Falsch- und Hetzmeldungen über das besetzte Gebiet.“ 7 Bll. (2 Doppelblätter, 1 separates Doppelblatt und 1 Einzelblatt); vierspaltiger Druck. Jahrgänge und Nummern nicht eindeutig zu identifizieren, vermutl. 1x erster Jahrgang und 1x zweiter Jahrgang. Datierung anhand der Artikel auf den Zeitraum von Mai bis Juni 1923. 47,8 x 31,5 cm. - Als einziger mit Namen genannter Autor tritt ein „A. Rosmer“ in Erscheinung. Das erste Blatt des vermutl. ersten Jahrgangs mit dem programmatischen Artikel „An die rheinische Bevölkerung“: „Wir wollen helfen, das Unrecht wieder gutzumachen, das seit 4 1/2 Jahren von geistig gestörten Franzosen an dem Rheinland und seiner Bevölkerung begangen wird; wir wollen tätig mitarbeiten an der raschen Befreiung der Rheinlande von unseren Landsleuten, deren Ansprüche auf dieses Land, deren Hetz- und Lügenmeldungen über das besetzte Gebiet und Deutschland eine ständige Bedrohung des Friedens Europas darstellen.“ - Auswahl weiterer Artikel: „Poincaré - la Guerre“; „Frankreichs Politik an der Ruhr. Lloyd George als Kritiker“; „Von den rheinischen Separatisten. Briefe, die uns erreichten“; „Schlacht- und Arbeitsplan der R. R. V. P.“; „Deutsche Eisenbahner und französische Regie“; „Die Verseuchung der Pfalz durch die Besetzung“; „Europa am Abgrund. Nitti über das Schicksal des deutschen Volkes“; „Französische Sozialisten und der Ruhrkrieg“; „Frankreichs Rheinpolitik im Spiegel der französischen Presse“; „Der Sicherheitsschwindel“; „Die Hüter der Menschlichkeit“; „Die Vernichtung der rheinischen Wälder“. Insgesamt über 50 gedruckte Beiträge. - Gebräunt und mit einigen kleinen Randeinrissen.

2) „Kolonie Rheinland. Nachrichtenblatt zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung über den Fortgang der Kolonisierung und Afrikanisierung der besetzten Rheinlande und Nassaus. Herausgegeben von Abd el Zwirner (früher Jacques Schneider) in Rheingrafenstein. Druck und Verlag der Liga zur Einführung afrikanischer Zustände am Rhein, Sitz Bingen (spr.: Bängschang).“ 1 Doppelblatt (4 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. Juni 1923. 45 x 30,6 cm. - Mit dem auf der Titelseite doppelt abgedruckten Hinweis „Bitte weitergeben!“. - Nummer 2. Mit einem Aufklärungsbeitrag des Herausgebers auf der Titelseite: „Ich erkläre hiermit öffentlich und feierlich, daß alle bisherigen Behauptungen grobe Lügen sind, die das Ausbleiben der Zeitung zu begründen versucht haben.“ - Artikelauswahl: „Was bezweckt Frankreich mit der Afrikanisierung der Rheinlande?“; „Die niederschmetternde Tragödie am Rhein“; „Prostitution im Dienste der französischen Kultur“; „Der Ruhreinbruch seit Jahren vorbereitet. Ein neues Dokument für die französische Schwindelpolitik“. - Gebräunt. Titelseite mit kleinem Einriss im Falz.

3) „Der Separatisten-Spiegel. Rheinische ‚Staats‘-Zeitung. Amtliches Organ der Vereinigten Verbände zur Loslösung der Rheinlande von Preußen und Deutschland. Erscheinungsort: Cologne. Druck und Verlag der Domatriede G. m. b. H. Herausgeber Franz Trier sämtlich in Cologne.“ 1 Doppelblatt (4 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. August 1923. 47,8 x 31,9 cm. - In der Titelzeile das Motto der Publikation „Alles für, mit und durch Frankreich! Vive la France! Es lebe das französische Rheinland!“ sowie der Hinweis „Erscheint nach Bedarf und wird kostenlos vom französischen u. franko-rhenanischen Propaganda-Dienst in Coblenz bzw. Düsseldorf-Bonn verbreitet.“ - Enthält 22 Artikel. Auf Seite 2 die dick umrahmte Aufforderung: „Jeder Empfänger dieser Zeitung im besetzten Gebiet sorge dafür, daß sie an einen Freund im unbesetzten Deutschland gelangt. Wir Rheinländer tragen für die Freiheit ganz Deutschlands die schweren Lasten und Leiden dieser Tage. Unsere Brüder und Schwestern im unbesetzten Deutschland müssen wissen, wie wir ungebeugt im Kampfe stehen und mit welcher grenzenlosen Verachtung wir das von Frankreich gekaufte und bezahlte Geschmeiß der Verräter behandeln.“ - Gebräunt und mit wenigen Feuchtflecken.

4) „Die Rhein-Wacht. Nachrichtenblatt. Herausgegeben zur rein sachlichen Berichterstattung über das besetzte Rheinland und Nassau. Verantwortlicher Schriftleiter: Joseph Sturm.“ 4 Blatt (8 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. Juli/August 1923. 48 x 32 cm. - Ausgewählte Artikel: „Fahrt nicht mit den Franzosenzügen!“; „Trierer Panoptikum“; „Poincarés Geständnis“; „Der 63. Deutsche Katholikentag unterdrückt!“; „Bausteine für Deutschlands Freiheit“. Daneben drei kämperische „Französische Flugblätter“ abgedruckt. - Gebräunt. Titelseite mit Einriss im mittleren Falz. Blasser Farbfleck am rechten Außenrand. Letzte Seite im Falz eingerissen.

5) 2 nicht zuzuordnende Einzelblätter (jeweils 48 x 31,8 cm). Das erste mit 7 Artikeln, darunter „Deutschlands Friedensangebot. 30 Milliarden - Gegenseitige Sicherheiten - Unabhängige Schiedsgerichte“; „Der Wille der Rheinländer. Geschlossener Widerstand gegen alle Loslösungsbestrebungen“. - Gebräunt. Fehlstelle an der oberen linken Ecke. Randläsuren. - Das zweite Blatt mit der Überschrift „Das Ausland gegen Frankreich“ und u. a. mit Beiträgen über Poincaré, „Vom japanischen Buschido“ und über die schwedische Kritik am französischen „Rheinterror“. Auf der Rückseite eine Illustration zu „Deutschlands Leistungen und Opfer“. - Gebräunt. - Datierung anhand der Artikel: Mai und August 1923.

6) 1 Einzelblatt „Die deutsche Republik / 11. August“. 23 x 25,9 cm. Abbildung in 2 Segmenten mit einer politischen Karikatur auf die deutsche Republik „wie sie ist“ und „wie sie sein sollte“. - Im Oberrand mit ca. 3 cm langem Einriss. Gebräunt und gering altersfleckig.

Zeitdokumente des Krisenjahres 1923, in dem separatistische Bewegungen im Rheinland die noch junge Demokratie der Weimarer Republik auf eine ernste Probe stellten. Am 26. Oktober 1923 bestätigte Paul Tirard, der französische Hochkommissar und Präsident der Rheinlandkommission, die Herrschaft der Separatisten, nachdem in den Tagen und Wochen zuvor einige rheinische Stadt- und Gemeindeverwaltungen von Anhängern verschiedener separatistischer Bewegungen und teilweise mit militärischer Hilfe der Besatzungstruppen gestürzt worden waren. Die sogenannte Rheinische Republik bestand nur wenige Wochen, wurde schließlich von den alliierten Besatzungstruppen zerschlagen und der Regierung der Weimarer Republik unterstellt, deren passive Politik während der Besetzung des Ruhrgebiets der Hauptkritikpunkt der Separatisten gewesen war. Die von den separatistischen Organen veröffentlichten Flugschriften stellen einen Spiegel der konkurrierenden Vorstellungen von der politischen Gestaltung Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg, dessen Friedenswerk die Handlungsmöglichkeiten der Weimarer Republik in solchen brisanten Situationen stark einschränkte, dar.

Rheinische Republik. - 17 Blatt verschiedender Druck- bzw. Flugschriften separatistischer Organe aus dem Jahr 1923. - Dazu: 1 zeitgenössisches (undatiertes) Einzelblatt mit politischer Karikatur.

1) „Nachrichtenblatt. Französischer Pressedienst, Coblenz. Herausgegeben zur rein sachlichen Berichtung französischer Falsch- und Hetzmeldungen über das besetzte Gebiet.“ 7 Bll. (2 Doppelblätter, 1 separates Doppelblatt und 1 Einzelblatt); vierspaltiger Druck. Jahrgänge und Nummern nicht eindeutig zu identifizieren, vermutl. 1x erster Jahrgang und 1x zweiter Jahrgang. Datierung anhand der Artikel auf den Zeitraum von Mai bis Juni 1923. 47,8 x 31,5 cm. - Als einziger mit Namen genannter Autor tritt ein „A. Rosmer“ in Erscheinung. Das erste Blatt des vermutl. ersten Jahrgangs mit dem programmatischen Artikel „An die rheinische Bevölkerung“: „Wir wollen helfen, das Unrecht wieder gutzumachen, das seit 4 1/2 Jahren von geistig gestörten Franzosen an dem Rheinland und seiner Bevölkerung begangen wird; wir wollen tätig mitarbeiten an der raschen Befreiung der Rheinlande von unseren Landsleuten, deren Ansprüche auf dieses Land, deren Hetz- und Lügenmeldungen über das besetzte Gebiet und Deutschland eine ständige Bedrohung des Friedens Europas darstellen.“ - Auswahl weiterer Artikel: „Poincaré - la Guerre“; „Frankreichs Politik an der Ruhr. Lloyd George als Kritiker“; „Von den rheinischen Separatisten. Briefe, die uns erreichten“; „Schlacht- und Arbeitsplan der R. R. V. P.“; „Deutsche Eisenbahner und französische Regie“; „Die Verseuchung der Pfalz durch die Besetzung“; „Europa am Abgrund. Nitti über das Schicksal des deutschen Volkes“; „Französische Sozialisten und der Ruhrkrieg“; „Frankreichs Rheinpolitik im Spiegel der französischen Presse“; „Der Sicherheitsschwindel“; „Die Hüter der Menschlichkeit“; „Die Vernichtung der rheinischen Wälder“. Insgesamt über 50 gedruckte Beiträge. - Gebräunt und mit einigen kleinen Randeinrissen.

2) „Kolonie Rheinland. Nachrichtenblatt zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung über den Fortgang der Kolonisierung und Afrikanisierung der besetzten Rheinlande und Nassaus. Herausgegeben von Abd el Zwirner (früher Jacques Schneider) in Rheingrafenstein. Druck und Verlag der Liga zur Einführung afrikanischer Zustände am Rhein, Sitz Bingen (spr.: Bängschang).“ 1 Doppelblatt (4 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. Juni 1923. 45 x 30,6 cm. - Mit dem auf der Titelseite doppelt abgedruckten Hinweis „Bitte weitergeben!“. - Nummer 2. Mit einem Aufklärungsbeitrag des Herausgebers auf der Titelseite: „Ich erkläre hiermit öffentlich und feierlich, daß alle bisherigen Behauptungen grobe Lügen sind, die das Ausbleiben der Zeitung zu begründen versucht haben.“ - Artikelauswahl: „Was bezweckt Frankreich mit der Afrikanisierung der Rheinlande?“; „Die niederschmetternde Tragödie am Rhein“; „Prostitution im Dienste der französischen Kultur“; „Der Ruhreinbruch seit Jahren vorbereitet. Ein neues Dokument für die französische Schwindelpolitik“. - Gebräunt. Titelseite mit kleinem Einriss im Falz.

3) „Der Separatisten-Spiegel. Rheinische ‚Staats‘-Zeitung. Amtliches Organ der Vereinigten Verbände zur Loslösung der Rheinlande von Preußen und Deutschland. Erscheinungsort: Cologne. Druck und Verlag der Domatriede G. m. b. H. Herausgeber Franz Trier sämtlich in Cologne.“ 1 Doppelblatt (4 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. August 1923. 47,8 x 31,9 cm. - In der Titelzeile das Motto der Publikation „Alles für, mit und durch Frankreich! Vive la France! Es lebe das französische Rheinland!“ sowie der Hinweis „Erscheint nach Bedarf und wird kostenlos vom französischen u. franko-rhenanischen Propaganda-Dienst in Coblenz bzw. Düsseldorf-Bonn verbreitet.“ - Enthält 22 Artikel. Auf Seite 2 die dick umrahmte Aufforderung: „Jeder Empfänger dieser Zeitung im besetzten Gebiet sorge dafür, daß sie an einen Freund im unbesetzten Deutschland gelangt. Wir Rheinländer tragen für die Freiheit ganz Deutschlands die schweren Lasten und Leiden dieser Tage. Unsere Brüder und Schwestern im unbesetzten Deutschland müssen wissen, wie wir ungebeugt im Kampfe stehen und mit welcher grenzenlosen Verachtung wir das von Frankreich gekaufte und bezahlte Geschmeiß der Verräter behandeln.“ - Gebräunt und mit wenigen Feuchtflecken.

4) „Die Rhein-Wacht. Nachrichtenblatt. Herausgegeben zur rein sachlichen Berichterstattung über das besetzte Rheinland und Nassau. Verantwortlicher Schriftleiter: Joseph Sturm.“ 4 Blatt (8 Seiten); vierspaltiger Druck. Vermutl. Juli/August 1923. 48 x 32 cm. - Ausgewählte Artikel: „Fahrt nicht mit den Franzosenzügen!“; „Trierer Panoptikum“; „Poincarés Geständnis“; „Der 63. Deutsche Katholikentag unterdrückt!“; „Bausteine für Deutschlands Freiheit“. Daneben drei kämperische „Französische Flugblätter“ abgedruckt. - Gebräunt. Titelseite mit Einriss im mittleren Falz. Blasser Farbfleck am rechten Außenrand. Letzte Seite im Falz eingerissen.

5) 2 nicht zuzuordnende Einzelblätter (jeweils 48 x 31,8 cm). Das erste mit 7 Artikeln, darunter „Deutschlands Friedensangebot. 30 Milliarden - Gegenseitige Sicherheiten - Unabhängige Schiedsgerichte“; „Der Wille der Rheinländer. Geschlossener Widerstand gegen alle Loslösungsbestrebungen“. - Gebräunt. Fehlstelle an der oberen linken Ecke. Randläsuren. - Das zweite Blatt mit der Überschrift „Das Ausland gegen Frankreich“ und u. a. mit Beiträgen über Poincaré, „Vom japanischen Buschido“ und über die schwedische Kritik am französischen „Rheinterror“. Auf der Rückseite eine Illustration zu „Deutschlands Leistungen und Opfer“. - Gebräunt. - Datierung anhand der Artikel: Mai und August 1923.

6) 1 Einzelblatt „Die deutsche Republik / 11. August“. 23 x 25,9 cm. Abbildung in 2 Segmenten mit einer politischen Karikatur auf die deutsche Republik „wie sie ist“ und „wie sie sein sollte“. - Im Oberrand mit ca. 3 cm langem Einriss. Gebräunt und gering altersfleckig.

Zeitdokumente des Krisenjahres 1923, in dem separatistische Bewegungen im Rheinland die noch junge Demokratie der Weimarer Republik auf eine ernste Probe stellten. Am 26. Oktober 1923 bestätigte Paul Tirard, der französische Hochkommissar und Präsident der Rheinlandkommission, die Herrschaft der Separatisten, nachdem in den Tagen und Wochen zuvor einige rheinische Stadt- und Gemeindeverwaltungen von Anhängern verschiedener separatistischer Bewegungen und teilweise mit militärischer Hilfe der Besatzungstruppen gestürzt worden waren. Die sogenannte Rheinische Republik bestand nur wenige Wochen, wurde schließlich von den alliierten Besatzungstruppen zerschlagen und der Regierung der Weimarer Republik unterstellt, deren passive Politik während der Besetzung des Ruhrgebiets der Hauptkritikpunkt der Separatisten gewesen war. Die von den separatistischen Organen veröffentlichten Flugschriften stellen einen Spiegel der konkurrierenden Vorstellungen von der politischen Gestaltung Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg, dessen Friedenswerk die Handlungsmöglichkeiten der Weimarer Republik in solchen brisanten Situationen stark einschränkte, dar.

Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-622
Lose: 700-1715
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

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