Los

400

J. J. Boissard, Topographiae Romae. Frankfurt a. M. 1597-1602.

In Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2024

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Boissard, Jean Jacques: Topographiae Romae cum tabulis geographicis imaginibus antiquae et novae urbis inscriptionibus, marmoribus ... magna diligentia aeri incisis. 6 Tle. in 2 Bdn. Frankfurt a. M: M. Merian, Th. de Bry und de Bry Söhne 1597- 1602 (r. 1627-1628). 31,5 x 20 cm. Mit 6 Kupfertiteln, 4 (t. wh.) Porträtkupfern, 1 gefalt. Kupferkarte und 524 t. doppelblattgr. od. wenig gefalt. Kupfertafeln. Ldr. mit Rv.

(Berieben und bestoßen. Stellenweise l. Alters- und Gebrauchsspuren. Teil 2 ohne die IV Vorseiten mit den sich häufig wiederholenden Porträts de Brys. Besonders Textblätter von Teil I stark gebräunt. Wenige Tafeln mit Textabklatsch.)

Wüthrich IV, S. 615 - 626. Schudt 715 u. 718. Olschki XI, 16478. Rossetti 1160. - Einer der bekanntesten, auf vier Tage angelegten Romführer, "das große Werk des Boissard" (Schudt), unter dessen Namen es meist zitiert wird. Die überwiegend von de Bry gestochenen Tafeln zeigen das antike Rom mit seinen Obelisken, Grabmälern, Statuen, Einzelansichten u.v. m. Boissard kam aus der Franche Comté und ließ sich auf breiter Basis zum Antiquar ausbilden. Vor allem in Deutschland auch zum zeichnenden Künsler und Dichter. In Metz fungierte er als Publizist in den Gebieten der Emblematik, der Altertumswissenschaften und der Biographien. Von 1597 bis in sein Todesjahr 1602 erschienen seine "Romanae Urbis Topographiae". "Er starb vor Abschluß dieses Werkes, weshalb es trotz seiner 6 Bände als unvollendet zu betrachten ist. Die Zeichnungen stammen meist alle von ihm selbst, sein Inventar der römischen Inschriften kam durch einen glücklichen Umstand zustande: Als er auf Besuch in der Sammlung des Kardinals Carafa war, ließ er sich heimlich im Garten mit den vielen römischen Altertümern einschließen und kopierte die ganze Nacht hindurch Inschriften ..." (Wüthrich). - Laut Wüthrich (S. 615) gibt es zwei Varianten (oder Ausgaben), eine ältere und eine jüngere. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Titelblätter und den Satz; die Abbildungsteile sind identisch. Die zeitliche Differenz ist nicht zu bestimmen, dürfte aber wohl mehrere Jahre betragen (Wechsel von v zu u bei einem U-Laut). Die wohl ältere Variante verwendet für alle sechs Teile nur die Kupfertitelblätter de Brys. ..." - Hier vorhanden die meist fehlende Italien-Karte im ersten Teil.

Boissard, Jean Jacques: Topographiae Romae cum tabulis geographicis imaginibus antiquae et novae urbis inscriptionibus, marmoribus ... magna diligentia aeri incisis. 6 Tle. in 2 Bdn. Frankfurt a. M: M. Merian, Th. de Bry und de Bry Söhne 1597- 1602 (r. 1627-1628). 31,5 x 20 cm. Mit 6 Kupfertiteln, 4 (t. wh.) Porträtkupfern, 1 gefalt. Kupferkarte und 524 t. doppelblattgr. od. wenig gefalt. Kupfertafeln. Ldr. mit Rv.

(Berieben und bestoßen. Stellenweise l. Alters- und Gebrauchsspuren. Teil 2 ohne die IV Vorseiten mit den sich häufig wiederholenden Porträts de Brys. Besonders Textblätter von Teil I stark gebräunt. Wenige Tafeln mit Textabklatsch.)

Wüthrich IV, S. 615 - 626. Schudt 715 u. 718. Olschki XI, 16478. Rossetti 1160. - Einer der bekanntesten, auf vier Tage angelegten Romführer, "das große Werk des Boissard" (Schudt), unter dessen Namen es meist zitiert wird. Die überwiegend von de Bry gestochenen Tafeln zeigen das antike Rom mit seinen Obelisken, Grabmälern, Statuen, Einzelansichten u.v. m. Boissard kam aus der Franche Comté und ließ sich auf breiter Basis zum Antiquar ausbilden. Vor allem in Deutschland auch zum zeichnenden Künsler und Dichter. In Metz fungierte er als Publizist in den Gebieten der Emblematik, der Altertumswissenschaften und der Biographien. Von 1597 bis in sein Todesjahr 1602 erschienen seine "Romanae Urbis Topographiae". "Er starb vor Abschluß dieses Werkes, weshalb es trotz seiner 6 Bände als unvollendet zu betrachten ist. Die Zeichnungen stammen meist alle von ihm selbst, sein Inventar der römischen Inschriften kam durch einen glücklichen Umstand zustande: Als er auf Besuch in der Sammlung des Kardinals Carafa war, ließ er sich heimlich im Garten mit den vielen römischen Altertümern einschließen und kopierte die ganze Nacht hindurch Inschriften ..." (Wüthrich). - Laut Wüthrich (S. 615) gibt es zwei Varianten (oder Ausgaben), eine ältere und eine jüngere. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Titelblätter und den Satz; die Abbildungsteile sind identisch. Die zeitliche Differenz ist nicht zu bestimmen, dürfte aber wohl mehrere Jahre betragen (Wechsel von v zu u bei einem U-Laut). Die wohl ältere Variante verwendet für alle sechs Teile nur die Kupfertitelblätter de Brys. ..." - Hier vorhanden die meist fehlende Italien-Karte im ersten Teil.

Venator & Hanstein - Frühjahrsauktionen 2024

Auktionsdatum
Lose: 1-622
Lose: 700-1715
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

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