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Ortelius, Abraham / Koler, Johann (Hrsg.): Theatrum orbis terrarum. Nürnberg: J. Koler 1572. 39,5 x 53 cm. Mit 60 (von 69) gest. kolor. Kupferkarten von A. Ortelius (davon 17 Additamentum-Karten), 5 gest. mont. Kupferkarten von J. Janssonius (davon 1 teils kolor.), 2 gest. mont. Kupferkarten von J. Hondius (nicht kolor.), 1 gest. mont. Kupferkarte von J. Blaeu (teils kolor.). 64 Textblätter von J. Koler. 37 Bll. (Register u. Epistel). Braunes Ldr. des 20. Jh.
(Ecken und Kanten berieben. Einband wasserfleckig und gedunkelt. Vorsätze erneuert. Nahezu alle Karten und Textblätter mit Unterlegungen meist im Rand, kleineren Einrissen oder Fehlstellen im Plattenrand. Durchgehend im oberen und rechten Rand wasserfleckig. Einige Textblätter angefalzt oder wasserwellig. Blatt 2 des Registers mit hs. Eintragungen und Anstreichungen. Stellenweise gering wurmstichig. Insgesamt recht gebräunt, gebrauchs- und altersfleckig. Es fehlen das Titelblatt, das Porträt, die Weltkarte sowie die Karten zu Amerika, Asien, Deutschland, Holland, Russland, Palästina, Skandinavien und Bayern.)
Koeman, Ort 5, Ort 6. Zu Koler vgl. Reske 691. Vgl. ferner: Van der Krogt 31:290. Kratzsch, Konrad: Eine wiedergefundene Ortelius-Übersetzung von 1572, in: Marginalien 62 (1976), S. 43-50. Bagrow, Leo: The First German Ortelius, in: Imago Mundi II (1937/1964), S. 74. Meurer, Anm. 165. - Enthält 60 kolorierte Ortelius-Karten, darunter 17 Karten des ersten Additamentum. - Enthält zusätzlich folgende, größtenteils unkolorierte Karten: Mecklenburg (Janssonius, teils kolor.), Braunschweig (Janssonius), Hildesheim (Janssonius), Lüneburg (Janssonius), Brandenburg (Janssonius), Holstein (Hondius), Paderborn (Hondius), Trient (Blaeu, teils kolor.). Sämtliche Karten von Janssonius, Hondius und Blaeu sind jeweils auf die Rückseite eines Koler-Textblattes montiert.
Eine bisher unbekannte Variante des seltenen deutschen Koler-Atlas, von dem lediglich 5 Exemplare in Bibliotheksbesitz sowie ein Exemplar in Privat- bzw. Händlerbesitz festzustellen sind. Der Nürnberger Drucker Johann Koler (von 1563 bis 1578 dort als Drucker festzustellen) begann ab 1572 mit der Herausgabe einer eigens überarbeiteten deutschen Ausgabe des Theatrum orbis terrarum. Nach dem bahnbrechenden Erfolg der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1570, dem ersten modernen Atlas, beabsichtigte Koler vermutlich in zweifacher Hinsicht ein Marktinteresse zu bedienen, indem er die rückseitig auf den Ortelius-Karten befindlichen lateinischen Texte ins Deutsche übersetzte und diese Übersetzungen so einband bzw. montierte, dass der Text jeweils gegenüber der zugehörigen, nun im Querfolio-Format eingebundenen Karte lag, was die Benutzung erleichterte. Jeder dieser Koler-Atlanten basiert auf einer regulär erworbenen Ausgabe des Ortelius-Atlas, trägt einen eigenen, auf das Jahr 1572 datierten Druckvermerk und verzichtet sowohl auf das Titelblatt als auch auf das Porträt des Ortelius.
Die Exemplare der Berliner Staatsbibliothek und der Weimarer Herzogin Anna Amalia Bibliothek, denen die lateinische Ausgabe von 1570 zugrunde liegt, unterscheiden sich vor allem darin, wie die Kolerschen Textblätter integriert wurden. Die Textblätter des Berliner Exemplars wurden auf die Rückseiten der vorangehenden Karte über den Ortelius-Text geklebt, sodass der lateinische Originaltext durchschimmerte, während diejenigen der Weimarer Variante auf Extrablätter gedruckt und den Karten, die ohne rückseitigen Ortelius-Text eingebunden sind, passend beigebunden wurden. Van der Krogt führt außerdem eine weitere Variante im Besitz der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel auf, die auf der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1575 basieren soll und als „second edition“ des Koler-Atlas bezeichnet wird. Bei allen bekannten Exemplaren der Koler-Atlanten fand die Umgestaltung auf Basis einer lateinischen Ortelius-Ausgabe statt.
Nun tritt eine weitere Variante hinzu, bei der die deutsche Ortelius-Ausgabe von 1572/73 als Grundlage diente. Der uns vorliegende Atlas ist ebenfalls im Querfolio-Format gebunden, enthält 60 kolorierte Karten der ersten offiziellen deutschen Ortelius-Ausgabe (inkl. Additamentum) mit den deutschen Ortelius-Texten auf den Kartenrückseiten, das ins Deutsche übersetzte Register, die deutsche Epistel („Humfredi Lhuid, von Mona der Druidum Insul“) und den Druckvermerk, der Koler als Drucker ausweist. Zu den Karten der Ausgabe von 1572 sind die entsprechend nummerierten Koler-Texte auf Einzelblättern eingebunden.
Zwei Aspekte machen diese neue Variante des Koler-Atlas interessant: Zum einen sind bibliographisch nicht erfasste und bislang unbekannte deutsche Koler-Texte zu den Additamentum-Karten vorhanden, zum anderen ergab ein Abgleich mit dem Digitalisat des Exemplars der HAAB, dass einzelne Textblätter von Koler redigiert wurden und nun in zwei Varianten vorliegen. Dieser Fund ermöglicht es, die Editionsgeschichte der Koler-Atlanten näher zu spezifizieren. Koler gab nicht nur eigene Überarbeitungen der lateinischen Ortelius-Ausgaben heraus, sondern veröffentlichte auch diese deutsch-deutsche Variante mit zusätzlichen Texten für diejenigen Karten, die Ortelius 1573 als Ergänzung der deutschen Ausgabe drucken ließ.
Über die Intention Kolers können nur Mutmaßungen angestellt werden. Die Forschung geht davon aus, dass die bekannten Exemplare der Koler-Atlanten, vor allem diejenigen, die von Georg Mack meisterhaft koloriert wurden, für einen elitären Kundenkreis, namentlich die Fugger, bestimmt waren. Dass Koler sein Projekt nicht zeitnah mit dem Erscheinen der deutschen Ortelius-Ausgabe aus Kostengründen einstellte, belegt das auf der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1575 basierende Wolfenbütteler Exemplar. Doch warum lieferte Koler selbst zu der Ortelius-Ausgabe, die bereits deutsche Texte enthielt, eigene Textblätter? Ein Grund könnte in seiner Unzufriedenheit mit der Gestaltung der deutschen Ortelius-Texte gesehen werden, waren diese doch für einen Käuferkreis verfasst, an dessen klassischer Bildung Ortelius zweifelte und daher populärere Begleittexte auf Basis seiner eigenen, meist erfundenen Reiseerfahrungen aufsetzte. Koler übersetzte die lateinischen Texte hingegen akkurater und näher am Original, sodass der eher wissenschaftliche, auf Zitaten antiker Autoritäten beruhende Charakter der ursprünglichen Texte bewahrt blieb.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
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Ortelius, Abraham / Koler, Johann (Hrsg.): Theatrum orbis terrarum. Nürnberg: J. Koler 1572. 39,5 x 53 cm. Mit 60 (von 69) gest. kolor. Kupferkarten von A. Ortelius (davon 17 Additamentum-Karten), 5 gest. mont. Kupferkarten von J. Janssonius (davon 1 teils kolor.), 2 gest. mont. Kupferkarten von J. Hondius (nicht kolor.), 1 gest. mont. Kupferkarte von J. Blaeu (teils kolor.). 64 Textblätter von J. Koler. 37 Bll. (Register u. Epistel). Braunes Ldr. des 20. Jh.
(Ecken und Kanten berieben. Einband wasserfleckig und gedunkelt. Vorsätze erneuert. Nahezu alle Karten und Textblätter mit Unterlegungen meist im Rand, kleineren Einrissen oder Fehlstellen im Plattenrand. Durchgehend im oberen und rechten Rand wasserfleckig. Einige Textblätter angefalzt oder wasserwellig. Blatt 2 des Registers mit hs. Eintragungen und Anstreichungen. Stellenweise gering wurmstichig. Insgesamt recht gebräunt, gebrauchs- und altersfleckig. Es fehlen das Titelblatt, das Porträt, die Weltkarte sowie die Karten zu Amerika, Asien, Deutschland, Holland, Russland, Palästina, Skandinavien und Bayern.)
Koeman, Ort 5, Ort 6. Zu Koler vgl. Reske 691. Vgl. ferner: Van der Krogt 31:290. Kratzsch, Konrad: Eine wiedergefundene Ortelius-Übersetzung von 1572, in: Marginalien 62 (1976), S. 43-50. Bagrow, Leo: The First German Ortelius, in: Imago Mundi II (1937/1964), S. 74. Meurer, Anm. 165. - Enthält 60 kolorierte Ortelius-Karten, darunter 17 Karten des ersten Additamentum. - Enthält zusätzlich folgende, größtenteils unkolorierte Karten: Mecklenburg (Janssonius, teils kolor.), Braunschweig (Janssonius), Hildesheim (Janssonius), Lüneburg (Janssonius), Brandenburg (Janssonius), Holstein (Hondius), Paderborn (Hondius), Trient (Blaeu, teils kolor.). Sämtliche Karten von Janssonius, Hondius und Blaeu sind jeweils auf die Rückseite eines Koler-Textblattes montiert.
Eine bisher unbekannte Variante des seltenen deutschen Koler-Atlas, von dem lediglich 5 Exemplare in Bibliotheksbesitz sowie ein Exemplar in Privat- bzw. Händlerbesitz festzustellen sind. Der Nürnberger Drucker Johann Koler (von 1563 bis 1578 dort als Drucker festzustellen) begann ab 1572 mit der Herausgabe einer eigens überarbeiteten deutschen Ausgabe des Theatrum orbis terrarum. Nach dem bahnbrechenden Erfolg der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1570, dem ersten modernen Atlas, beabsichtigte Koler vermutlich in zweifacher Hinsicht ein Marktinteresse zu bedienen, indem er die rückseitig auf den Ortelius-Karten befindlichen lateinischen Texte ins Deutsche übersetzte und diese Übersetzungen so einband bzw. montierte, dass der Text jeweils gegenüber der zugehörigen, nun im Querfolio-Format eingebundenen Karte lag, was die Benutzung erleichterte. Jeder dieser Koler-Atlanten basiert auf einer regulär erworbenen Ausgabe des Ortelius-Atlas, trägt einen eigenen, auf das Jahr 1572 datierten Druckvermerk und verzichtet sowohl auf das Titelblatt als auch auf das Porträt des Ortelius.
Die Exemplare der Berliner Staatsbibliothek und der Weimarer Herzogin Anna Amalia Bibliothek, denen die lateinische Ausgabe von 1570 zugrunde liegt, unterscheiden sich vor allem darin, wie die Kolerschen Textblätter integriert wurden. Die Textblätter des Berliner Exemplars wurden auf die Rückseiten der vorangehenden Karte über den Ortelius-Text geklebt, sodass der lateinische Originaltext durchschimmerte, während diejenigen der Weimarer Variante auf Extrablätter gedruckt und den Karten, die ohne rückseitigen Ortelius-Text eingebunden sind, passend beigebunden wurden. Van der Krogt führt außerdem eine weitere Variante im Besitz der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel auf, die auf der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1575 basieren soll und als „second edition“ des Koler-Atlas bezeichnet wird. Bei allen bekannten Exemplaren der Koler-Atlanten fand die Umgestaltung auf Basis einer lateinischen Ortelius-Ausgabe statt.
Nun tritt eine weitere Variante hinzu, bei der die deutsche Ortelius-Ausgabe von 1572/73 als Grundlage diente. Der uns vorliegende Atlas ist ebenfalls im Querfolio-Format gebunden, enthält 60 kolorierte Karten der ersten offiziellen deutschen Ortelius-Ausgabe (inkl. Additamentum) mit den deutschen Ortelius-Texten auf den Kartenrückseiten, das ins Deutsche übersetzte Register, die deutsche Epistel („Humfredi Lhuid, von Mona der Druidum Insul“) und den Druckvermerk, der Koler als Drucker ausweist. Zu den Karten der Ausgabe von 1572 sind die entsprechend nummerierten Koler-Texte auf Einzelblättern eingebunden.
Zwei Aspekte machen diese neue Variante des Koler-Atlas interessant: Zum einen sind bibliographisch nicht erfasste und bislang unbekannte deutsche Koler-Texte zu den Additamentum-Karten vorhanden, zum anderen ergab ein Abgleich mit dem Digitalisat des Exemplars der HAAB, dass einzelne Textblätter von Koler redigiert wurden und nun in zwei Varianten vorliegen. Dieser Fund ermöglicht es, die Editionsgeschichte der Koler-Atlanten näher zu spezifizieren. Koler gab nicht nur eigene Überarbeitungen der lateinischen Ortelius-Ausgaben heraus, sondern veröffentlichte auch diese deutsch-deutsche Variante mit zusätzlichen Texten für diejenigen Karten, die Ortelius 1573 als Ergänzung der deutschen Ausgabe drucken ließ.
Über die Intention Kolers können nur Mutmaßungen angestellt werden. Die Forschung geht davon aus, dass die bekannten Exemplare der Koler-Atlanten, vor allem diejenigen, die von Georg Mack meisterhaft koloriert wurden, für einen elitären Kundenkreis, namentlich die Fugger, bestimmt waren. Dass Koler sein Projekt nicht zeitnah mit dem Erscheinen der deutschen Ortelius-Ausgabe aus Kostengründen einstellte, belegt das auf der lateinischen Ortelius-Ausgabe von 1575 basierende Wolfenbütteler Exemplar. Doch warum lieferte Koler selbst zu der Ortelius-Ausgabe, die bereits deutsche Texte enthielt, eigene Textblätter? Ein Grund könnte in seiner Unzufriedenheit mit der Gestaltung der deutschen Ortelius-Texte gesehen werden, waren diese doch für einen Käuferkreis verfasst, an dessen klassischer Bildung Ortelius zweifelte und daher populärere Begleittexte auf Basis seiner eigenen, meist erfundenen Reiseerfahrungen aufsetzte. Koler übersetzte die lateinischen Texte hingegen akkurater und näher am Original, sodass der eher wissenschaftliche, auf Zitaten antiker Autoritäten beruhende Charakter der ursprünglichen Texte bewahrt blieb.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8,- Euro für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas und Rahmen versandt. Paketsendungen nach Übersee erfolgen grundsätzlich per FedEx.
Bitte beachten Sie unser Aufgeld von brutto 30,94 % (Differenzbesteuerung) bzw. 26 % + gesetzl. MWSt. (Regelbesteuerung).
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer