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Los
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GEORGE BRINLEY
Catalogue of the American Library of the late Mr. George Brinley. Hartford: Lockwood & Brainard 1878-93. Auktionskatalog in 5 Bdn. 23,4 x 14,5 cm. 3 Bll., 306 SS., 3 w. Bll., 6 Bll., 2 w. Bll.; XIV SS., 1 Bl., 200 SS., 5 Bll.; 6 Bll., 179 SS., 5 Bll., XI, 254 SS., 1 w. Bl., 6 Bll.; 8, 158 SS., 2 Bll. Späteres Ln. mit Rt. u. dezenter Rv.
(Berieben und bestoßen. Titel mit Blindstempel. Vordere 4 Blätter des ersten Bandes lose sowie Titelblatt und Seiten XIII f. von Band 2. Erste Blätter des ersten und zweiten Bandes mit Randläsuren. Titelblatt des fünften Bandes mit kleinem Randeinriss. Innen vor allem an den Rändern gebräunt.)
Reese, William S.: Collectors, Booksellers, and Libraries. Essays on Americanists and the Rare Book Market, New Haven 2018, S. 12-25. Dickinson, Donald C.: Dictionary of American Book Collectors, Connecticut 1986, S. 51-53. Cannon, Carl L.: American Book Collectors and Collecting, New York 1941, S. 78-89. - Über George Brinleys (1817-1875) Privatleben ist nur wenig bekannt. Gesichert ist, dass er in seiner Geburtsstadt Boston die besten Schulen besuchte und danach nach Hartford, Connecticut übersiedelte. Dort soll er als Landbesitzer und erfolgreicher Landwirt tätig gewesen sein. Andere Quellen berichten, dass Brinley eine Karriere als Geschäftsmann aufgrund seines Gesundheitszustandes aufgeben musste, glücklicherweise aber ein großes Vermögen erbte, mit welchem er nicht nur seinen Lebensunterhalt finanzieren, sondern auch seiner bibliophilen Leidenschaft frönen konnte, deren Frucht der Aufbau einer der bedeutendsten Americana-Sammlungen gewesen ist. Wieder andere bezeichnen Brinley als „not a wealthy man“ (vgl. Carl L. Cannon, American Book Collectors and Collecting, 78 ff.).
Wie auch immer Brinleys Leben wirklich verlaufen ist und ob er nun vermögend gewesen ist oder nicht: denkt man an bedeutende Americana-Sammlungen, so kommen einem drei Namen in den Sinn: John Carter Brown, James Lenox und eben George Brinley. Brinleys erster großer Kauf im Alter von gerade mal 28 Jahren war die Sammlung von Indianerliteratur des Samuel G. Drake, die er dem Sammler acht Tage vor dem angesetzten Auktionstermin privat und in ihrer Gesamtheit von 1517 Losen abkaufte - ein Deal, für den es durchaus des passenden Kleingeldes bedurft haben müsste. Weitere Käufe folgten vor allem auf seinen Reisen durch New England in den 1840er/50er-Jahren, doch zeichnete sich Brinley auch dadurch aus, dass er ein gutes Gespür dafür hatte, wie er günstig an seltene Bücher seines Sammelgebietes kommen konnte. Während des Amerikanischen Bürgerkriegs kam es zu einem steigenden Papierpreis und die Menschen durchstöberten Schränke, Scheunen und Dachböden auf der Suche nach Papier und Büchern. So gelangten etliche alte Bücher auf die Verwertungsstapel der Papiermühlen. Brinley traf geistesgegenwärtig mit den Mühlenbetreibern die Abmachung, die Stapel vor der Verarbeitung durchsuchen zu dürfen. Auf diese Weise soll er eine seiner neun Eliot-Bibeln gefunden haben, von denen er später drei Erstausgaben und sechs Zweitausgaben besessen haben soll.
Brinleys Hauptinteresse galt allem in Amerika Gedrucktem. So befand sich auch die erste in Englisch verfasste Beschreibung New Yorks in seinem Besitz. Aber auch ein Exemplar des Bay Psalm Books, die Williamsburg Edition von Washingtons „Journal“ oder eine Gutenberg-Bibel - das Statusobjekt amerikanischer Sammler schlechthin - gehörten zu den Schätzen seiner Sammlung. Die Auktionen, die in den Jahren 1879-93 von George A. Leavitt & Co. in New York und von C. F. Libbie & Co. in Boston durchgeführt wurden, umfassten 9501 Nummern und brachten einen Gesamterlös von 127.138,12 Dollar - ein Rekord, der erst mit der Versteigerung der Bibliothek von Robert Hoe 1910/11 gebrochen werden sollte.
Die ersten vier Auktionskataloge, die von Brinleys Freund, dem amerikanischen Historiker und Sprachwissenschaftler James Hammond Trumbull, erstellt wurden, enthalten eingebundene Preislisten; diejenige von Band 5 liegt in Fotokopie bei.
GEORGE BRINLEY
Catalogue of the American Library of the late Mr. George Brinley. Hartford: Lockwood & Brainard 1878-93. Auction catalogue in 5 vols. 23.4 x 14.5 cm. 3 leaves, 306 pp., 3 w. leaves, 6 leaves, 2 w. leaves; XIV pp., 1 leave, 200 pp., 5 leaves; 6 leaves, 179 pp., 5 leaves, XI, 254 pp., 1 w. leaf, 6 leaves; 8, 158 pp., 2 leaves. Later cloth with ribbed boards and discreet spinal decoration.
(Rubbed and bumped. Title with blindstamp. Front 4 leaves of the first volume loose as well as title page and pages XIII f. of volume 2. First leaves of the first and second volume with marginal tears. Title page of the fifth volume with small marginal tear. Inside browned, especially at the margins.)
Reese, William S.: Collectors, Booksellers, and Libraries. Essays on Americanists and the Rare Book Market, New Haven 2018, pp. 12-25. Dickinson, Donald C.: Dictionary of American Book Collectors, Connecticut 1986, pp. 51-53. Cannon, Carl L.: American Book Collectors and Collecting, New York 1941, pp. 78-89. - Little is known about George Brinley's (1817-1875) private life. What is certain is that he attended the best schools in his native Boston and then moved to Hartford, Connecticut. There he is said to have been a landowner and successful farmer. Other sources report that Brinley had to give up a career as a businessman due to his state of health, but fortunately inherited a large fortune with which he could not only finance his living, but also indulge his bibliophilic passion, the fruit of which was the building of one of the most important Americana collections. Still others describe Brinley as "not a wealthy man" (cf. Carl L. Cannon, American Book Collectors and Collecting, 78 ff.).
Whatever Brinley's life may have been, and whether he was wealthy or not, when one thinks of important Americana collections, three names come to mind: John Carter Brown, James Lenox and George Brinley. Brinley's first major purchase at the age of just 28 was the collection of Native American literature of Samuel G. Drake, which he bought privately from the collector eight days before the scheduled auction date in its entirety of 1.517 lots - a deal that must have required the right kind of small change. Further purchases followed, especially during his travels through New England in the 1840s and 50s, but Brinley also distinguished himself by having a good sense of how to obtain rare books in his field of collecting at a reasonable price. During the American Civil War, the price of paper rose and people rummaged through cupboards, barns and attics in search of paper and books. This is how quite a few old books ended up in the recycling piles of the paper mills, and Brinley had the presence of mind to make an arrangement with the mill operators to be allowed to search the piles before processing. In this way he is said to have found one of his nine Eliot Bibles, of which he later owned three first editions and six second editions.
Brinley's main interest was anything printed in America. Thus, the first description of New York written in English was also in his possession. But also a copy of the Bay Psalm Book, the Williamsburg edition of Washington's "Journal" or a Gutenberg Bible - the status object par excellence of American collectors - were among the treasures of his collection. The auctions, conducted in 1879-93 by George A. Leavitt & Co. in New York and by C. F. Libbie & Co. in Boston, comprised 9.501 numbers and brought in total proceeds of $127.138,12 - a record that would not be broken until the auction of Robert Hoe's library in 1910-11.
The first four auction catalogues, prepared by Brinley's friend, the American historian and linguist James Hammond Trumbull, contain bound-in price lists; the one for volume 5 is enclosed as a photocopy.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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GEORGE BRINLEY
Catalogue of the American Library of the late Mr. George Brinley. Hartford: Lockwood & Brainard 1878-93. Auktionskatalog in 5 Bdn. 23,4 x 14,5 cm. 3 Bll., 306 SS., 3 w. Bll., 6 Bll., 2 w. Bll.; XIV SS., 1 Bl., 200 SS., 5 Bll.; 6 Bll., 179 SS., 5 Bll., XI, 254 SS., 1 w. Bl., 6 Bll.; 8, 158 SS., 2 Bll. Späteres Ln. mit Rt. u. dezenter Rv.
(Berieben und bestoßen. Titel mit Blindstempel. Vordere 4 Blätter des ersten Bandes lose sowie Titelblatt und Seiten XIII f. von Band 2. Erste Blätter des ersten und zweiten Bandes mit Randläsuren. Titelblatt des fünften Bandes mit kleinem Randeinriss. Innen vor allem an den Rändern gebräunt.)
Reese, William S.: Collectors, Booksellers, and Libraries. Essays on Americanists and the Rare Book Market, New Haven 2018, S. 12-25. Dickinson, Donald C.: Dictionary of American Book Collectors, Connecticut 1986, S. 51-53. Cannon, Carl L.: American Book Collectors and Collecting, New York 1941, S. 78-89. - Über George Brinleys (1817-1875) Privatleben ist nur wenig bekannt. Gesichert ist, dass er in seiner Geburtsstadt Boston die besten Schulen besuchte und danach nach Hartford, Connecticut übersiedelte. Dort soll er als Landbesitzer und erfolgreicher Landwirt tätig gewesen sein. Andere Quellen berichten, dass Brinley eine Karriere als Geschäftsmann aufgrund seines Gesundheitszustandes aufgeben musste, glücklicherweise aber ein großes Vermögen erbte, mit welchem er nicht nur seinen Lebensunterhalt finanzieren, sondern auch seiner bibliophilen Leidenschaft frönen konnte, deren Frucht der Aufbau einer der bedeutendsten Americana-Sammlungen gewesen ist. Wieder andere bezeichnen Brinley als „not a wealthy man“ (vgl. Carl L. Cannon, American Book Collectors and Collecting, 78 ff.).
Wie auch immer Brinleys Leben wirklich verlaufen ist und ob er nun vermögend gewesen ist oder nicht: denkt man an bedeutende Americana-Sammlungen, so kommen einem drei Namen in den Sinn: John Carter Brown, James Lenox und eben George Brinley. Brinleys erster großer Kauf im Alter von gerade mal 28 Jahren war die Sammlung von Indianerliteratur des Samuel G. Drake, die er dem Sammler acht Tage vor dem angesetzten Auktionstermin privat und in ihrer Gesamtheit von 1517 Losen abkaufte - ein Deal, für den es durchaus des passenden Kleingeldes bedurft haben müsste. Weitere Käufe folgten vor allem auf seinen Reisen durch New England in den 1840er/50er-Jahren, doch zeichnete sich Brinley auch dadurch aus, dass er ein gutes Gespür dafür hatte, wie er günstig an seltene Bücher seines Sammelgebietes kommen konnte. Während des Amerikanischen Bürgerkriegs kam es zu einem steigenden Papierpreis und die Menschen durchstöberten Schränke, Scheunen und Dachböden auf der Suche nach Papier und Büchern. So gelangten etliche alte Bücher auf die Verwertungsstapel der Papiermühlen. Brinley traf geistesgegenwärtig mit den Mühlenbetreibern die Abmachung, die Stapel vor der Verarbeitung durchsuchen zu dürfen. Auf diese Weise soll er eine seiner neun Eliot-Bibeln gefunden haben, von denen er später drei Erstausgaben und sechs Zweitausgaben besessen haben soll.
Brinleys Hauptinteresse galt allem in Amerika Gedrucktem. So befand sich auch die erste in Englisch verfasste Beschreibung New Yorks in seinem Besitz. Aber auch ein Exemplar des Bay Psalm Books, die Williamsburg Edition von Washingtons „Journal“ oder eine Gutenberg-Bibel - das Statusobjekt amerikanischer Sammler schlechthin - gehörten zu den Schätzen seiner Sammlung. Die Auktionen, die in den Jahren 1879-93 von George A. Leavitt & Co. in New York und von C. F. Libbie & Co. in Boston durchgeführt wurden, umfassten 9501 Nummern und brachten einen Gesamterlös von 127.138,12 Dollar - ein Rekord, der erst mit der Versteigerung der Bibliothek von Robert Hoe 1910/11 gebrochen werden sollte.
Die ersten vier Auktionskataloge, die von Brinleys Freund, dem amerikanischen Historiker und Sprachwissenschaftler James Hammond Trumbull, erstellt wurden, enthalten eingebundene Preislisten; diejenige von Band 5 liegt in Fotokopie bei.
GEORGE BRINLEY
Catalogue of the American Library of the late Mr. George Brinley. Hartford: Lockwood & Brainard 1878-93. Auction catalogue in 5 vols. 23.4 x 14.5 cm. 3 leaves, 306 pp., 3 w. leaves, 6 leaves, 2 w. leaves; XIV pp., 1 leave, 200 pp., 5 leaves; 6 leaves, 179 pp., 5 leaves, XI, 254 pp., 1 w. leaf, 6 leaves; 8, 158 pp., 2 leaves. Later cloth with ribbed boards and discreet spinal decoration.
(Rubbed and bumped. Title with blindstamp. Front 4 leaves of the first volume loose as well as title page and pages XIII f. of volume 2. First leaves of the first and second volume with marginal tears. Title page of the fifth volume with small marginal tear. Inside browned, especially at the margins.)
Reese, William S.: Collectors, Booksellers, and Libraries. Essays on Americanists and the Rare Book Market, New Haven 2018, pp. 12-25. Dickinson, Donald C.: Dictionary of American Book Collectors, Connecticut 1986, pp. 51-53. Cannon, Carl L.: American Book Collectors and Collecting, New York 1941, pp. 78-89. - Little is known about George Brinley's (1817-1875) private life. What is certain is that he attended the best schools in his native Boston and then moved to Hartford, Connecticut. There he is said to have been a landowner and successful farmer. Other sources report that Brinley had to give up a career as a businessman due to his state of health, but fortunately inherited a large fortune with which he could not only finance his living, but also indulge his bibliophilic passion, the fruit of which was the building of one of the most important Americana collections. Still others describe Brinley as "not a wealthy man" (cf. Carl L. Cannon, American Book Collectors and Collecting, 78 ff.).
Whatever Brinley's life may have been, and whether he was wealthy or not, when one thinks of important Americana collections, three names come to mind: John Carter Brown, James Lenox and George Brinley. Brinley's first major purchase at the age of just 28 was the collection of Native American literature of Samuel G. Drake, which he bought privately from the collector eight days before the scheduled auction date in its entirety of 1.517 lots - a deal that must have required the right kind of small change. Further purchases followed, especially during his travels through New England in the 1840s and 50s, but Brinley also distinguished himself by having a good sense of how to obtain rare books in his field of collecting at a reasonable price. During the American Civil War, the price of paper rose and people rummaged through cupboards, barns and attics in search of paper and books. This is how quite a few old books ended up in the recycling piles of the paper mills, and Brinley had the presence of mind to make an arrangement with the mill operators to be allowed to search the piles before processing. In this way he is said to have found one of his nine Eliot Bibles, of which he later owned three first editions and six second editions.
Brinley's main interest was anything printed in America. Thus, the first description of New York written in English was also in his possession. But also a copy of the Bay Psalm Book, the Williamsburg edition of Washington's "Journal" or a Gutenberg Bible - the status object par excellence of American collectors - were among the treasures of his collection. The auctions, conducted in 1879-93 by George A. Leavitt & Co. in New York and by C. F. Libbie & Co. in Boston, comprised 9.501 numbers and brought in total proceeds of $127.138,12 - a record that would not be broken until the auction of Robert Hoe's library in 1910-11.
The first four auction catalogues, prepared by Brinley's friend, the American historian and linguist James Hammond Trumbull, contain bound-in price lists; the one for volume 5 is enclosed as a photocopy.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.