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ADALBERT FREIHERR VON LANNA
Singer, Hans Wolfgang: Sammlung Lanna Prag. Das Kupferstichkabinet[t]. Wissenschaftliches Verzeichnis. 2 Bde. Prag: Selbstverlag 1895. 21,7 x 15,6 cm. Mit 1 rad. Porträt und 31 rad. Tafeln. X SS., 2 Bll., 515 SS., 1 Bl.; 3 Bll., 517 SS., 1 w. Bl., 1 Bl. HLdr. mit goldgepr. Rt., goldgepr. Deckelfileten u. Goldschnitt.
(Einbände etwas berieben. Innen an den Rändern gebräunt. Wenige Tafeln minimal fleckig.)
Adalbert Freiherr von Lanna (1836-1909) war der Sohn des böhmischen Großindustriellen Karl Adalbert von Lanna, der maßgeblich an der Gründung der Kladnoer Schwerindustrie um 1850 sowie an der Entstehung zahlreicher Eisenbahnlinien in Böhmen, Mähren und Schlesien beteiligt gewesen ist. Unter seinem Sohn entwickelte sich das nun hauptsächlich im Bereich der Eisenbahnbauten und Flussregulierungen tätige Familienunternehmen zu einem der bedeutendsten Industrieunternehmen Österreichs. Lanna sammelte Autographen, Holzschnitte und Kupferstiche und trat in der Öffentlichkeit als Förderer von Kunst und Kunstgewerbe in Erscheinung. Lannas Sammlung zeichnete insbesondere die Vorliebe für die Kleinmeister des 16. Jahrhunderts und die vielen Dürerwerke aus, von denen er, einschließlich Kopien, an die 1000 Blatt besessen hat. Aber auch von Künstlern wie Beham, Weigel und Ludwig Richter brachte Lanna fast vollständige Sammlungen zusammen. In Lannas Sammlung sind zudem viele bei Bartsch und Passavant nicht erfasste Blätter beschrieben, wie Singer in seinem Vorwort anmerkt. Insgesamt beinhaltet der Sammlungskatalog 10041 verzeichnete Blätter, die mit Größen- und Zustandsangaben, Druckvarianten, Zugehörigkeiten zu Folgen etc. sehr exakt beschrieben sind. Band 1 behandelt die Wiegendrucke des nordischen Holzschnitts und des nordischen Kupferstichs des 15. Jahrhunderts sowie das 16. und 17. Jahrhundert alphabetisch von Heinrich Aldegrever bis zu den Monogrammisten. In Band 2 werden das 16. und 17. Jahrhundert von Jan Muller bis Mathias Zündt fortgesetzt, woran sich italienische Stiche, italienische Helldunkelholzschnitte, holländische Radierungen sowie englische, französische und holländische Helldunkelholzschnitte anschließen. Es folgt ein Kapitel zu den Bildnisstechern Ludwigs XIV. und anderer, zu Schabkunst, Punktiermanier, Aquatinten und Farbendrucken, wonach dann die Schnitte und Stiche des 18. und 19. Jahrhundert aufgeführt werden. Das letzte Kapitel umfasst Kupferstiche und Holzschnitte in gebundenen Werken nebst verschiedenen Registern. Die Sammlung wurde nach Lannas Tod in den Jahren 1909-1911, die Bibliothek 1912 vom Berliner Kunstauktionshaus Rudolph Lepke versteigert. - Mit Exlibris von Asta Lanna (von Stuck).
ADALBERT FREIHERR VON LANNA
Singer, Hans Wolfgang: Sammlung Lanna Prag. The Kupferstichkabinet(t). Scholarly catalogue. 2 vols. Prague: Self-published 1895. 21,7 x 15,6 cm. With 1 etched portrait and 31 etched plates. X pp., 2 lvs., 515 pp., 1 leaf; 3 lvs., 517 pp., 1 w. l., 1 l. Half leather with gilt edges, gilt fillets and gilt edges.
(Covers somewhat rubbed. Inside browned at margins. Few plates minimally spotted.)
Adalbert Freiherr von Lanna (1836-1909) was the son of the Bohemian industrialist Karl Adalbert von Lanna, who was instrumental in the foundation of the Kladno heavy industry around 1850 and in the construction of numerous railway lines in Bohemia, Moravia and Silesia. Under his son, the family business, which was now mainly active in railway construction and river regulation, developed into one of the most important industrial enterprises in Austria. Lanna collected autographs, woodcuts and copper engravings and appeared in public as a patron of the arts and decorative arts. Lanna's collection was particularly distinguished by his preference for the small masters of the 16th century and the many Dürer works, of which he owned, including copies, close to 1.000 sheets. But Lanna also brought together almost complete collections of artists such as Beham, Weigel and Ludwig Richter.
Lanna's collection also contains descriptions of many sheets not included in Bartsch and Passavant, as Singer notes in his preface. The collection catalogue contains a total of 10.041 listed sheets, which are described very precisely with information on size and condition, print variants, affiliations to series, etc. Volume 1 deals with the cradle prints of the Nordic woodcut and Nordic copperplate engraving of the 15th century as well as the 16th and 17th centuries alphabetically from Heinrich Aldegrever to the monogramists. Volume 2 continues with the 16th and 17th centuries from Jan Muller to Mathias Zündt, followed by Italian engravings, Italian chiaroscuro woodcuts, Dutch etchings and English, French and Dutch chiaroscuro woodcuts. This is followed by a chapter on the portrait engravers of Louis XIV and others, mezzotint, stipple, aquatints and colour prints, after which the cuts and engravings of the 18th and 19th centuries are listed. The last chapter includes copper engravings and woodcuts in bound works together with various indexes. The collection was sold at auction after Lanna's death in 1909-1911, the library in 1912 by the Berlin art auction house Rudolph Lepke. - With bookplate of Asta Lanna (von Stuck).
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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ADALBERT FREIHERR VON LANNA
Singer, Hans Wolfgang: Sammlung Lanna Prag. Das Kupferstichkabinet[t]. Wissenschaftliches Verzeichnis. 2 Bde. Prag: Selbstverlag 1895. 21,7 x 15,6 cm. Mit 1 rad. Porträt und 31 rad. Tafeln. X SS., 2 Bll., 515 SS., 1 Bl.; 3 Bll., 517 SS., 1 w. Bl., 1 Bl. HLdr. mit goldgepr. Rt., goldgepr. Deckelfileten u. Goldschnitt.
(Einbände etwas berieben. Innen an den Rändern gebräunt. Wenige Tafeln minimal fleckig.)
Adalbert Freiherr von Lanna (1836-1909) war der Sohn des böhmischen Großindustriellen Karl Adalbert von Lanna, der maßgeblich an der Gründung der Kladnoer Schwerindustrie um 1850 sowie an der Entstehung zahlreicher Eisenbahnlinien in Böhmen, Mähren und Schlesien beteiligt gewesen ist. Unter seinem Sohn entwickelte sich das nun hauptsächlich im Bereich der Eisenbahnbauten und Flussregulierungen tätige Familienunternehmen zu einem der bedeutendsten Industrieunternehmen Österreichs. Lanna sammelte Autographen, Holzschnitte und Kupferstiche und trat in der Öffentlichkeit als Förderer von Kunst und Kunstgewerbe in Erscheinung. Lannas Sammlung zeichnete insbesondere die Vorliebe für die Kleinmeister des 16. Jahrhunderts und die vielen Dürerwerke aus, von denen er, einschließlich Kopien, an die 1000 Blatt besessen hat. Aber auch von Künstlern wie Beham, Weigel und Ludwig Richter brachte Lanna fast vollständige Sammlungen zusammen. In Lannas Sammlung sind zudem viele bei Bartsch und Passavant nicht erfasste Blätter beschrieben, wie Singer in seinem Vorwort anmerkt. Insgesamt beinhaltet der Sammlungskatalog 10041 verzeichnete Blätter, die mit Größen- und Zustandsangaben, Druckvarianten, Zugehörigkeiten zu Folgen etc. sehr exakt beschrieben sind. Band 1 behandelt die Wiegendrucke des nordischen Holzschnitts und des nordischen Kupferstichs des 15. Jahrhunderts sowie das 16. und 17. Jahrhundert alphabetisch von Heinrich Aldegrever bis zu den Monogrammisten. In Band 2 werden das 16. und 17. Jahrhundert von Jan Muller bis Mathias Zündt fortgesetzt, woran sich italienische Stiche, italienische Helldunkelholzschnitte, holländische Radierungen sowie englische, französische und holländische Helldunkelholzschnitte anschließen. Es folgt ein Kapitel zu den Bildnisstechern Ludwigs XIV. und anderer, zu Schabkunst, Punktiermanier, Aquatinten und Farbendrucken, wonach dann die Schnitte und Stiche des 18. und 19. Jahrhundert aufgeführt werden. Das letzte Kapitel umfasst Kupferstiche und Holzschnitte in gebundenen Werken nebst verschiedenen Registern. Die Sammlung wurde nach Lannas Tod in den Jahren 1909-1911, die Bibliothek 1912 vom Berliner Kunstauktionshaus Rudolph Lepke versteigert. - Mit Exlibris von Asta Lanna (von Stuck).
ADALBERT FREIHERR VON LANNA
Singer, Hans Wolfgang: Sammlung Lanna Prag. The Kupferstichkabinet(t). Scholarly catalogue. 2 vols. Prague: Self-published 1895. 21,7 x 15,6 cm. With 1 etched portrait and 31 etched plates. X pp., 2 lvs., 515 pp., 1 leaf; 3 lvs., 517 pp., 1 w. l., 1 l. Half leather with gilt edges, gilt fillets and gilt edges.
(Covers somewhat rubbed. Inside browned at margins. Few plates minimally spotted.)
Adalbert Freiherr von Lanna (1836-1909) was the son of the Bohemian industrialist Karl Adalbert von Lanna, who was instrumental in the foundation of the Kladno heavy industry around 1850 and in the construction of numerous railway lines in Bohemia, Moravia and Silesia. Under his son, the family business, which was now mainly active in railway construction and river regulation, developed into one of the most important industrial enterprises in Austria. Lanna collected autographs, woodcuts and copper engravings and appeared in public as a patron of the arts and decorative arts. Lanna's collection was particularly distinguished by his preference for the small masters of the 16th century and the many Dürer works, of which he owned, including copies, close to 1.000 sheets. But Lanna also brought together almost complete collections of artists such as Beham, Weigel and Ludwig Richter.
Lanna's collection also contains descriptions of many sheets not included in Bartsch and Passavant, as Singer notes in his preface. The collection catalogue contains a total of 10.041 listed sheets, which are described very precisely with information on size and condition, print variants, affiliations to series, etc. Volume 1 deals with the cradle prints of the Nordic woodcut and Nordic copperplate engraving of the 15th century as well as the 16th and 17th centuries alphabetically from Heinrich Aldegrever to the monogramists. Volume 2 continues with the 16th and 17th centuries from Jan Muller to Mathias Zündt, followed by Italian engravings, Italian chiaroscuro woodcuts, Dutch etchings and English, French and Dutch chiaroscuro woodcuts. This is followed by a chapter on the portrait engravers of Louis XIV and others, mezzotint, stipple, aquatints and colour prints, after which the cuts and engravings of the 18th and 19th centuries are listed. The last chapter includes copper engravings and woodcuts in bound works together with various indexes. The collection was sold at auction after Lanna's death in 1909-1911, the library in 1912 by the Berlin art auction house Rudolph Lepke. - With bookplate of Asta Lanna (von Stuck).
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.