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SIR GEORGE HOLFORD
The Holford Library. 3 Auktionskataloge. London: Davy & Sons für Sotheby 1927-28. 25,2-25,4 x 18,8 cm. Mit über 100 t. farb. Tafeln (davon 25 gefalt.). 38 SS.; 2 Bll., 147 SS.; 1 Bl., 127 SS. Grüner OrUmschlag mit Rt.
(Umschläge berieben, bestoßen, gebräunt, gering fleckig, t. angefalzt und mit kleineren Defekten. Die Umschläge von Band 1 und 3 mit hs. Datumseintrag bzw. Vermerk auf der Vorderseite. Umschlag von Band 3 fast vollständig vom Buchblock gelöst. Schnitte stockfleckig. Die ersten beiden Blatt von Band 3 lose und durch eine Verklebung im Bundsteg mit Fehlstelle. 1 Tafel von Band 2 lose beiliegend. Band 2 durchgehend etwas gewellt bzw. knittrig. Stellenweise stärker gebräunt sowie alters- und gebrauchsfleckig.)
Zu den hier angebotenen Auktionskatalogen der Bibliothek des Sir George Holford (1860-1926) muss angemerkt werden, dass der Lieutenant Colonel der British Army und Erbe der großen väterlichen Bibliothek im Dorchester House zu London einen nicht geringen Teil der Bücher schon zu Lebzeiten privat veräußerte. Die Kataloge bilden daher gewissermaßen nur einen Restbestand ab. Ein Restbestand, der trotzdem andere prominente Sammlungen in den Schatten stellte, sodass die Auktionsjahre 1927 und 1928 für Sammler und Händler ein besonderes Highlight darstellten. Man sagt George Holford nach, er habe sich zeit seines Lebens mehr für den Baumgarten seines Vaters Robert Stayner Holford (1808-1892) begeistern können als für dessen Bibliothek und Kunstsammlung. Wie auch immer die Interessen des George Holford gewichtet waren, feststeht, dass er die Bibliothek des Dorchester House und auch diejenige in Westonbirt, Gloucestershire, in einem Zustand bewahrte, der zum Staunen Anlass gab. Neben seltensten illuminierten Handschriften wie dem einzigen Exemplar eines Psalterblattes aus dem 12. Jahrhundert befanden sich zahlreiche, meist mit italienischen Miniaturen geschmückte Handschriften im familiären Besitz. Diese waren in einem so tadellosen Erhaltungszustand, dass selbst die Experten bei Sotheby's überrascht waren, solch einwandfreie Handschriften zur Auktion bringen zu dürfen. Die „magnificent series of illuminations on vellum“ bildet den ersten Band der Auktionskataloge, in dem 48 Lose beschrieben und beworben werden. Die beiden weiteren Kataloge behandeln seltene und wertvolle Bücher vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Auch hier zeigt sich, dass Holford bzw. dessen Vater besonderen Wert auf makellose und vollständige Ausgaben legte. Unter den aufgerufenen Losen befindet sich beispielsweise eine Ausgabe des Renaissanceromans und einer der ersten Aldinen „Hypnerotomachia Poliphili“ (Los 221) sowie insgesamt eine umfangreiche Aldinensammlung - auch diese wie fast alle weiteren Bücher in exzellentem Zustand. Für die großen (und wohlhabenden) Sammler des 19. Jahrhunderts typisch waren zudem edle und meisterhaft gefertigte Einbände. So konnten sich die Auktionsteilnehmer u. a. auf Grolier-Einbände, Wappensupralibros und Exlibris berühmter Vorbesitzer freuen. Im Vorwort zum zweiten Katalog werden nochmal ausdrücklich die durchweg erstklassigen Einbände der Bibliothek Holfords gerühmt, von denen einige 1926 auf einer Ausstellung des Londoner First Edition Club gezeigt und in der von diesem initiierten Publikation „Thirty Bookbindings“ besprochen wurden.
SIR GEORGE HOLFORD
The Holford Library. 3 auction catalogues. London: Davy & Sons for Sotheby 1927-28. 25.2-25.4 x 18.8 cm. With over 100 plates some col. (25 of which folded). 38 pp.; 2 pp., 147 pp.; 1 leave, 127 pp. Green original wrappers with spinal labels.
(Wrappers rubbed, bumped, browned, slightly stained, some folded and with smaller defects.The covers of vol. 1 and 3 with a date inscription or note on the front. Cover of vol. 3 almost completely detached from book block. Cuts foxed. The first two leaves of volume 3 loose and missing due to gluing in the gutter. 1 plate of volume 2 enclosed loose. Volume 2 somewhat wavy and creased throughout. Heavily browned in places as well as age- and use-stained.)
Regarding the auction catalogues of the library of Sir George Holford (1860-1926) offered here, it must be noted that the Lieutenant-Colonel of the British Army and heir to his father's large library in Dorchester House, London, sold a considerable number of the books privately during his lifetime. The catalogues therefore only represent a residual stock, so to speak. A remnant that nevertheless outshone other prominent collections, so that the auction years 1927 and 1928 were a special highlight for collectors and dealers. It is said that throughout his life George Holford was more enthusiastic about his father Robert Stayner Holford's (1808-1892) arboretum than about the latter's library and art collection. However George Holford's interests were weighted, it is certain that he preserved the library at Dorchester House and also that at Westonbirt, Gloucestershire, in a state of astonishment. In addition to the rarest illuminated manuscripts, such as the only copy of a 12th century Psalter leaf, there were numerous manuscripts in the family's possession, most of them decorated with Italian miniatures. These were in such an impeccable state of preservation that even the experts at Sotheby's were surprised to be allowed to bring such impeccable manuscripts to auction. The "magnificent series of illuminations on vellum" forms the first volume of the auction catalogues, in which 48 lots are described and advertised. The two other catalogues deal with rare and valuable books from the 15th to the early 19th century. Here, too, it is evident that Holford or his father attached particular importance to immaculate and complete editions. Among the lots called for is, for example, an edition of the Renaissance novel and one of the first Aldines "Hypnerotomachia Poliphili" (lot 221) as well as an extensive Aldine collection altogether - these too, like almost all the other books, in excellent condition. Moreover, noble and masterfully crafted bindings were typical for the great (and wealthy) collectors of the 19th century. Thus, auction participants could look forward to Grolier bindings, coat of arms supralibros and bookplates of famous previous owners. In the preface to the second catalogue, the first-class bindings of Holford's library are once again explicitly praised, some of which were shown at an exhibition of the London First Edition Club in 1926 and discussed in the publication "Thirty Bookbindings" initiated by the club.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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SIR GEORGE HOLFORD
The Holford Library. 3 Auktionskataloge. London: Davy & Sons für Sotheby 1927-28. 25,2-25,4 x 18,8 cm. Mit über 100 t. farb. Tafeln (davon 25 gefalt.). 38 SS.; 2 Bll., 147 SS.; 1 Bl., 127 SS. Grüner OrUmschlag mit Rt.
(Umschläge berieben, bestoßen, gebräunt, gering fleckig, t. angefalzt und mit kleineren Defekten. Die Umschläge von Band 1 und 3 mit hs. Datumseintrag bzw. Vermerk auf der Vorderseite. Umschlag von Band 3 fast vollständig vom Buchblock gelöst. Schnitte stockfleckig. Die ersten beiden Blatt von Band 3 lose und durch eine Verklebung im Bundsteg mit Fehlstelle. 1 Tafel von Band 2 lose beiliegend. Band 2 durchgehend etwas gewellt bzw. knittrig. Stellenweise stärker gebräunt sowie alters- und gebrauchsfleckig.)
Zu den hier angebotenen Auktionskatalogen der Bibliothek des Sir George Holford (1860-1926) muss angemerkt werden, dass der Lieutenant Colonel der British Army und Erbe der großen väterlichen Bibliothek im Dorchester House zu London einen nicht geringen Teil der Bücher schon zu Lebzeiten privat veräußerte. Die Kataloge bilden daher gewissermaßen nur einen Restbestand ab. Ein Restbestand, der trotzdem andere prominente Sammlungen in den Schatten stellte, sodass die Auktionsjahre 1927 und 1928 für Sammler und Händler ein besonderes Highlight darstellten. Man sagt George Holford nach, er habe sich zeit seines Lebens mehr für den Baumgarten seines Vaters Robert Stayner Holford (1808-1892) begeistern können als für dessen Bibliothek und Kunstsammlung. Wie auch immer die Interessen des George Holford gewichtet waren, feststeht, dass er die Bibliothek des Dorchester House und auch diejenige in Westonbirt, Gloucestershire, in einem Zustand bewahrte, der zum Staunen Anlass gab. Neben seltensten illuminierten Handschriften wie dem einzigen Exemplar eines Psalterblattes aus dem 12. Jahrhundert befanden sich zahlreiche, meist mit italienischen Miniaturen geschmückte Handschriften im familiären Besitz. Diese waren in einem so tadellosen Erhaltungszustand, dass selbst die Experten bei Sotheby's überrascht waren, solch einwandfreie Handschriften zur Auktion bringen zu dürfen. Die „magnificent series of illuminations on vellum“ bildet den ersten Band der Auktionskataloge, in dem 48 Lose beschrieben und beworben werden. Die beiden weiteren Kataloge behandeln seltene und wertvolle Bücher vom 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert. Auch hier zeigt sich, dass Holford bzw. dessen Vater besonderen Wert auf makellose und vollständige Ausgaben legte. Unter den aufgerufenen Losen befindet sich beispielsweise eine Ausgabe des Renaissanceromans und einer der ersten Aldinen „Hypnerotomachia Poliphili“ (Los 221) sowie insgesamt eine umfangreiche Aldinensammlung - auch diese wie fast alle weiteren Bücher in exzellentem Zustand. Für die großen (und wohlhabenden) Sammler des 19. Jahrhunderts typisch waren zudem edle und meisterhaft gefertigte Einbände. So konnten sich die Auktionsteilnehmer u. a. auf Grolier-Einbände, Wappensupralibros und Exlibris berühmter Vorbesitzer freuen. Im Vorwort zum zweiten Katalog werden nochmal ausdrücklich die durchweg erstklassigen Einbände der Bibliothek Holfords gerühmt, von denen einige 1926 auf einer Ausstellung des Londoner First Edition Club gezeigt und in der von diesem initiierten Publikation „Thirty Bookbindings“ besprochen wurden.
SIR GEORGE HOLFORD
The Holford Library. 3 auction catalogues. London: Davy & Sons for Sotheby 1927-28. 25.2-25.4 x 18.8 cm. With over 100 plates some col. (25 of which folded). 38 pp.; 2 pp., 147 pp.; 1 leave, 127 pp. Green original wrappers with spinal labels.
(Wrappers rubbed, bumped, browned, slightly stained, some folded and with smaller defects.The covers of vol. 1 and 3 with a date inscription or note on the front. Cover of vol. 3 almost completely detached from book block. Cuts foxed. The first two leaves of volume 3 loose and missing due to gluing in the gutter. 1 plate of volume 2 enclosed loose. Volume 2 somewhat wavy and creased throughout. Heavily browned in places as well as age- and use-stained.)
Regarding the auction catalogues of the library of Sir George Holford (1860-1926) offered here, it must be noted that the Lieutenant-Colonel of the British Army and heir to his father's large library in Dorchester House, London, sold a considerable number of the books privately during his lifetime. The catalogues therefore only represent a residual stock, so to speak. A remnant that nevertheless outshone other prominent collections, so that the auction years 1927 and 1928 were a special highlight for collectors and dealers. It is said that throughout his life George Holford was more enthusiastic about his father Robert Stayner Holford's (1808-1892) arboretum than about the latter's library and art collection. However George Holford's interests were weighted, it is certain that he preserved the library at Dorchester House and also that at Westonbirt, Gloucestershire, in a state of astonishment. In addition to the rarest illuminated manuscripts, such as the only copy of a 12th century Psalter leaf, there were numerous manuscripts in the family's possession, most of them decorated with Italian miniatures. These were in such an impeccable state of preservation that even the experts at Sotheby's were surprised to be allowed to bring such impeccable manuscripts to auction. The "magnificent series of illuminations on vellum" forms the first volume of the auction catalogues, in which 48 lots are described and advertised. The two other catalogues deal with rare and valuable books from the 15th to the early 19th century. Here, too, it is evident that Holford or his father attached particular importance to immaculate and complete editions. Among the lots called for is, for example, an edition of the Renaissance novel and one of the first Aldines "Hypnerotomachia Poliphili" (lot 221) as well as an extensive Aldine collection altogether - these too, like almost all the other books, in excellent condition. Moreover, noble and masterfully crafted bindings were typical for the great (and wealthy) collectors of the 19th century. Thus, auction participants could look forward to Grolier bindings, coat of arms supralibros and bookplates of famous previous owners. In the preface to the second catalogue, the first-class bindings of Holford's library are once again explicitly praised, some of which were shown at an exhibition of the London First Edition Club in 1926 and discussed in the publication "Thirty Bookbindings" initiated by the club.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.