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Libri. - 3 Versteigerungskataloge in 4 Bdn. London 1859-62.

In Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskata...

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Köln

GUGLIELMO LIBRI
Catalogue of the choicer portion of the magnificent library formed by M. Guglielmo Libri, so eminent as a collector, Who is leaving London in consequence of ill health, and solely for that reason disposing of his Literary Treasures; ... Which will be sold by auction by Messrs. S. Leigh Sotheby & John Wilkinson. Kataloge von 1859, 1861 (2 Bde.) und 1862. 3 Versteigerungskataloge in zus. 4 Bdn. London: Gedruckt bei Davy and sons 1859-62. 24,4 x 17 cm. Mit 4 Tafeln mit Faksimiles. XX SS., 400 SS.; XXXI SS., 1 nn. S., 475 SS.; 2 Bll., SS. [477]-799; 2 Bll., 185 SS. Ln. mit Rs. und Rt.

(Einbände etwas berieben. Vorsätze leicht stockfleckig. Bd. 4 mit Wurmloch im w. Rand, montierter Zeitungsartikel auf dem Vorsatz.)

Der italienisch-französische Mathematiker und Bibliophile Guglielmo Libri (1803-1869) erregte durch seine maßlosen Bücherdiebstähle großes Aufsehen. Wissenschaftlich befasste er sich vor allem mit der Geschichte der italienischen Mathematik. Unter anderem studierte er die Manuskripte von Leonardo da Vinci und entwickelte eine Leidenschaft für das Sammeln von Büchern und Autographen. Dank seiner Freundschaft mit dem einflussreichen Politiker François Guizot wurde Libri 1841 Sekretär der Kommission für den Gesamthandschriftenkatalog der öffentlichen Bibliotheken Frankreichs. Diese Stellung, welche ihm unbeaufsichtigten Zugang zu allen öffentlichen Bibliotheken verschaffte, nutzte er zum ausgiebigen Bücher- und Handschriftendiebstahl. 1842 fiel durch eine anonyme Anzeige erstmals Verdacht auf Libri. Aufgrund seiner prominenten Stellung und seinen Kontakten zu einflussreichen Politikern konnte er eine Strafverfolgung noch einige Zeit abwenden, floh allerdings kurz vor einer öffentlichen Anzeige 1848 mit seinen wertvollsten Beständen nach England, als sich die Verdachtsmomente gegen ihn erhärteten. Dort lebte er vom Verkauf der von ihm gestohlenen Bücher und Manuskripte. Bei den zwei großen Auktionen, die er 1861 veranstaltete, soll er über eine Million Francs eingenommen haben. Ungefähr 2000 Manuskripte, die Libri in Italien gestohlen und in London verkauft haben soll, wurden 1884 von der italienischen Regierung zurückgekauft und befinden sich wieder in der Biblioteca Medicea Laurenziana.

Mit dem Namen G. Libris ist auch der Codex Manesse, die umfangreichste und wichtigste Liederhandschrift des Mittelalters verbunden. Seine Rückführung in die Heidelberger Bibliothek verdankt sich letztendlich auch den Bücherdiebstählen Libris. Der 4. Earl of Ashburnham hatte das in Paris entwendete Manuskript in einer Sammlung von Handschriften von Libri erworben. Über dessen Sohn gelangte der Codex Manesse 1888 mit Mitteln des kaiserlichen Dispositionsfonds durch den Straßburger Buchhändler Trübner im Tauschgeschäft mit der Bibliothèque Nationale an das Deutsche Reich zurück.



GUGLIELMO LIBRI

Catalogue of the choicer portion of the magnificent library formed by M. Guglielmo Libri, so eminent as a collector, Who is leaving London in consequence of ill health, and solely for that reason disposing of his Literary Treasures; ... Which will be sold by auction by Messrs. S. Leigh Sotheby & John Wilkinson. Catalogues of 1859, 1861 (2 vols.) and 1862. 3 auction catalogues in 4 vols. together. London: Printed by Davy and sons 1859-62. 24,4 x 17 cm. With 4 plates with facsimiles. XX pp., 400 pp.; XXXI pp., 1 nn. p., 475 pp.; 2 lvs., pp. [477]-799; 2 ll., 185 pp. Cloth with spinal label and title.

(Covers somewhat rubbed. Endpapers slightly foxed. Vol. 4 with wormhole in w. margin, mounted newspaper article on endpaper.)

The Italian-French mathematician and bibliophile Guglielmo Libri (1803 - 1869) caused a great sensation by his excessive book thefts. Scientifically, he was primarily concerned with the history of Italian mathematics. Among other things, he studied the manuscripts of Leonardo da Vinci and developed a passion for collecting books and autographs. Thanks to his friendship with the influential politician François Guizot, Libri became secretary of the commission for the complete manuscript catalogue of the public libraries of France in 1841. He used this position, which gave him unsupervised access to all public libraries, to steal books and manuscripts extensively. In 1842, suspicion first fell on Libri through an anonymous complaint. Due to his prominent position and his contacts to influential politicians, he was able to avert prosecution for some time, but fled to England with his most valuable holdings shortly before a public report was filed in 1848, when the suspicions against him were substantiated. There he lived from selling the books and manuscripts he had stolen. At the two large auctions he organised in 1861, he is said to have taken in over a million francs. About 2,000 manuscripts that Libri is said to have stolen in Italy and sold in London were bought back by the Italian government in 1884 and are once again in the Biblioteca Medicea Laurenziana.

The name G. Libris is also associated with the Codex Manesse, the most extensive and important song manuscript of the Middle Ages. Its return to the Heidelberg library is ultimately also due to Libris' book thefts. The 4th Earl of Ashburnham had acquired the manuscript, which had been stolen in Paris, from Libri in a collection of manuscripts. Through his son, the Codex Manesse was returned to the German Empire in 1888 by the Strasbourg bookseller Trübner in an exchange deal with the Bibliothèque Nationale using funds from the Imperial Disposition Fund. 

GUGLIELMO LIBRI
Catalogue of the choicer portion of the magnificent library formed by M. Guglielmo Libri, so eminent as a collector, Who is leaving London in consequence of ill health, and solely for that reason disposing of his Literary Treasures; ... Which will be sold by auction by Messrs. S. Leigh Sotheby & John Wilkinson. Kataloge von 1859, 1861 (2 Bde.) und 1862. 3 Versteigerungskataloge in zus. 4 Bdn. London: Gedruckt bei Davy and sons 1859-62. 24,4 x 17 cm. Mit 4 Tafeln mit Faksimiles. XX SS., 400 SS.; XXXI SS., 1 nn. S., 475 SS.; 2 Bll., SS. [477]-799; 2 Bll., 185 SS. Ln. mit Rs. und Rt.

(Einbände etwas berieben. Vorsätze leicht stockfleckig. Bd. 4 mit Wurmloch im w. Rand, montierter Zeitungsartikel auf dem Vorsatz.)

Der italienisch-französische Mathematiker und Bibliophile Guglielmo Libri (1803-1869) erregte durch seine maßlosen Bücherdiebstähle großes Aufsehen. Wissenschaftlich befasste er sich vor allem mit der Geschichte der italienischen Mathematik. Unter anderem studierte er die Manuskripte von Leonardo da Vinci und entwickelte eine Leidenschaft für das Sammeln von Büchern und Autographen. Dank seiner Freundschaft mit dem einflussreichen Politiker François Guizot wurde Libri 1841 Sekretär der Kommission für den Gesamthandschriftenkatalog der öffentlichen Bibliotheken Frankreichs. Diese Stellung, welche ihm unbeaufsichtigten Zugang zu allen öffentlichen Bibliotheken verschaffte, nutzte er zum ausgiebigen Bücher- und Handschriftendiebstahl. 1842 fiel durch eine anonyme Anzeige erstmals Verdacht auf Libri. Aufgrund seiner prominenten Stellung und seinen Kontakten zu einflussreichen Politikern konnte er eine Strafverfolgung noch einige Zeit abwenden, floh allerdings kurz vor einer öffentlichen Anzeige 1848 mit seinen wertvollsten Beständen nach England, als sich die Verdachtsmomente gegen ihn erhärteten. Dort lebte er vom Verkauf der von ihm gestohlenen Bücher und Manuskripte. Bei den zwei großen Auktionen, die er 1861 veranstaltete, soll er über eine Million Francs eingenommen haben. Ungefähr 2000 Manuskripte, die Libri in Italien gestohlen und in London verkauft haben soll, wurden 1884 von der italienischen Regierung zurückgekauft und befinden sich wieder in der Biblioteca Medicea Laurenziana.

Mit dem Namen G. Libris ist auch der Codex Manesse, die umfangreichste und wichtigste Liederhandschrift des Mittelalters verbunden. Seine Rückführung in die Heidelberger Bibliothek verdankt sich letztendlich auch den Bücherdiebstählen Libris. Der 4. Earl of Ashburnham hatte das in Paris entwendete Manuskript in einer Sammlung von Handschriften von Libri erworben. Über dessen Sohn gelangte der Codex Manesse 1888 mit Mitteln des kaiserlichen Dispositionsfonds durch den Straßburger Buchhändler Trübner im Tauschgeschäft mit der Bibliothèque Nationale an das Deutsche Reich zurück.



GUGLIELMO LIBRI

Catalogue of the choicer portion of the magnificent library formed by M. Guglielmo Libri, so eminent as a collector, Who is leaving London in consequence of ill health, and solely for that reason disposing of his Literary Treasures; ... Which will be sold by auction by Messrs. S. Leigh Sotheby & John Wilkinson. Catalogues of 1859, 1861 (2 vols.) and 1862. 3 auction catalogues in 4 vols. together. London: Printed by Davy and sons 1859-62. 24,4 x 17 cm. With 4 plates with facsimiles. XX pp., 400 pp.; XXXI pp., 1 nn. p., 475 pp.; 2 lvs., pp. [477]-799; 2 ll., 185 pp. Cloth with spinal label and title.

(Covers somewhat rubbed. Endpapers slightly foxed. Vol. 4 with wormhole in w. margin, mounted newspaper article on endpaper.)

The Italian-French mathematician and bibliophile Guglielmo Libri (1803 - 1869) caused a great sensation by his excessive book thefts. Scientifically, he was primarily concerned with the history of Italian mathematics. Among other things, he studied the manuscripts of Leonardo da Vinci and developed a passion for collecting books and autographs. Thanks to his friendship with the influential politician François Guizot, Libri became secretary of the commission for the complete manuscript catalogue of the public libraries of France in 1841. He used this position, which gave him unsupervised access to all public libraries, to steal books and manuscripts extensively. In 1842, suspicion first fell on Libri through an anonymous complaint. Due to his prominent position and his contacts to influential politicians, he was able to avert prosecution for some time, but fled to England with his most valuable holdings shortly before a public report was filed in 1848, when the suspicions against him were substantiated. There he lived from selling the books and manuscripts he had stolen. At the two large auctions he organised in 1861, he is said to have taken in over a million francs. About 2,000 manuscripts that Libri is said to have stolen in Italy and sold in London were bought back by the Italian government in 1884 and are once again in the Biblioteca Medicea Laurenziana.

The name G. Libris is also associated with the Codex Manesse, the most extensive and important song manuscript of the Middle Ages. Its return to the Heidelberg library is ultimately also due to Libris' book thefts. The 4th Earl of Ashburnham had acquired the manuscript, which had been stolen in Paris, from Libri in a collection of manuscripts. Through his son, the Codex Manesse was returned to the German Empire in 1888 by the Strasbourg bookseller Trübner in an exchange deal with the Bibliothèque Nationale using funds from the Imperial Disposition Fund. 

Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskataloge

Endet ab
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.

Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.

 

1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein  KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.

Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.

 

2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.

 

3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.

 

4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.

Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.

Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.

 

5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.

 

6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

 

7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.

 

8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).

Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU­ Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr­ und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

 

9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.

 

10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

 

11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs­ und Lagerkosten berechnet.

 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN­Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Vollständige AGBs