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Los
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WILLARD FISKE
Koch, Theodore Wesley / Fowler, Mary: Catalogue of the Dante Collection presented by Willard Fiske. 2 Bände und Nachträge 1898-1920 in 3 Bden. New York: Cornell University Library 1898-1921. 26,9 x 20 cm (Band 3: 26 x 19,8 cm). 2 Bll., XVIII SS., 3 Bll., 268 SS.; 2 Bll., S. 271-606; 3 Bll., 152 SS. OrUmschl. mit gedrucktem Deckel- und Rückentitel.
(Umschläge berieben, angefalzt und am Rücken tlw. etwas rissig. Umschlag von Band 2 am Rücken wasserfleckig. Umschlag von Band 3 gebräunt. Bde. 1 und 2 nicht aufgeschnitten. Hinteres Vorsatzblatt von Band 1 gelöst. Gelenke versprödet. Innen etwas gebräunt und Band 2 minimal wasserfleckig.)
Daniel Willard Fiskes (1831-1904) akademische Laufbahn zeichnete sich zu Beginn seines Studiums wahrlich nicht ab. Er trat während seiner Studienzeit am Hamilton College der „Psi Upsilon“-Studentenverbindung bei und wurde am Ende seines zweiten Studienjahres wegen eines Studentenstreiches suspendiert. Sein Studium setzte er in Kopenhagen und an der Universität Uppsala fort, bevor er in die Vereinigten Staaten zurückkehrte, wo er als Generalsekretär der American Geographical Society und als Herausgeber des Syracuse Daily Journals tätig war. 1868 wurde Fiske anlässlich der Eröffnung der Cornell University in Ithaca, New York, zum Professor und Universitätsbibliothekar ernannt. Er galt als ausgezeichneter Kenner der nordeuropäischen Sprachen, insbesondere des Isländischen sowie der isländischen Kultur. Im Alter von 48 Jahren und mit einem Darlehen von Andrew Dickson White, einem der Mitgründer Cornells, ausgestattet, ließ sich Fiske beurlauben, um eine Segelreise nach Europa zu unternehmen. Nach Stationen in Island reiste er im April 1880 nach Rom, um sich der Millionärsgattin Jennie McGraw anzuschließen. Deren Ehemann, der Holzmagnat John McGraw, war drei Jahre zuvor verstorben und hatte seiner Frau ein Vermögen in Höhe von 2,2 Millionen Dollar überlassen, mit dem sie ihre Reise und ihr philanthropes Engagement finanzierte. Im Juli 1880 heirateten Fiske und McGraw in der amerikanischen Botschaft in Berlin. Nur ein Jahr später starb Jennie McGraw an Tuberkulose und ein großer Teil ihres Vermögens wurde an Cornell gespendet. Dies führte dazu, dass Fiske in den sogenannten „Great Will Case“ verwickelt wurde. In der Satzung der Universität wurde der Besitz derselben auf 3 Millionen Dollar beschränkt, sodass die Cornell University nicht den vollen im Testament McGraws festgesetzten Betrag annehmen konnte. Fiske leitete rechtliche Schritte ein, nachdem er empört festgestellt hatte, dass die Universität es versäumt hatte, ihn über diese Einschränkung zu informieren. Der Fall beschäftigte sogar den Obersten Gerichtshof, der schließlich am 19. Mai 1890 das Urteil des New Yorker Berufungsgerichts bestätigte, nach welchem die Universität das Geld nicht erhalten durfte. Fiske selbst erbte nach der Beilegung des Rechtsstreits rund 500.000 Dollar, nachdem ihm bereits 300.000 Dollar vor dem Great Will Case zugestanden hatten. Seine letzten Jahre verbrachte Fiske zum größten Teil in Italien, wo er Handschriften und Bücher sammelte. Im April 1892 kaufte Fiske eine Ausgabe von Dantes Göttlicher Komödie von 1536, die er noch im selben Jahr an Cornell schickte. Aus dieser Erwerbung ging die Dante-Sammlung der Cornell University hervor, deren von Theodore Wesley Koch und Mary Fowler bearbeiteten Kataloge hier angeboten werden. Die Kataloge spiegeln den Stand der Jahre 1898-1921 wider; die Sammlung wuchs nach dieser Zeit kontinuierlich weiter, umfasste im Jahr 2005 rund 10000 Bände und ist neben der Biblioteca Nazionale in Florenz die weltweit wohl vollständigste und bedeutendste Sammlung der Werke Dantes. Doch nicht nur um die Dante-Sammlung machte sich Fiske verdient. Zeit seines Lebens schenkte er der University Cornell tausende Bücher und hinterließ ihr zudem die „Fiske Icelandic Collection“ sowie einen Teil seines Vermögens, das er aus Jennie McGraws Nachlass erhalten hatte.
WILLARD FISKE
Koch, Theodore Wesley / Fowler, Mary: Catalogue of the Dante Collection presented by Willard Fiske. 2 volumes and supplements 1898-1920 in 3 vols. New York: Cornell University Library 1898-1921. 26.9 x 20 cm (vol. 3: 26 x 19.8 cm). 2 lvs., XVIII pp., 3 lvs., 268 pp.; 2 lvs., pp. 271-606; 3 lvs., 152 pp. Original wrappers with printed cover and spine titles.
(Covers rubbed, seamed and partly a little cracked at the spine. Cover of vol. 2 waterstained at spine. Cover of vol. 3 browned. Volumes 1 and 2 not cut open. Back endpaper of vol. 1 detached. Joints brittle. Interior somewhat browned and volume 2 minimally waterstained).
Daniel Willard Fiske's (1831-1904) academic career was truly not in the offing when he began his studies. He joined the Psi Upsilon fraternity while at Hamilton College and was suspended at the end of his second year for a student prank. He continued his studies in Copenhagen and at Uppsala University before returning to the United States, where he served as general secretary of the American Geographical Society and editor of the Syracuse Daily Journal. In 1868, Fiske was appointed professor and university librarian at the opening of Cornell University in Ithaca, New York. He was considered an excellent connoisseur of Northern European languages, especially Icelandic, as well as Icelandic culture. At the age of 48 and with a loan from Andrew Dickson White, one of Cornell's co-founders, Fiske took leave of absence to embark on a sailing trip to Europe. After stops in Iceland, he travelled to Rome in April 1880 to join millionaire wife Jennie McGraw. Her husband, lumber magnate John McGraw, had died 3 years earlier, leaving his wife a fortune of $2.2 million with which she funded her trip and philanthropic endeavours. In July 1880, Fiske and McGraw were married at the American Embassy in Berlin. Only a year later Jennie McGraw died of tuberculosis and a large part of her fortune was donated to Cornell. This led to Fiske becoming involved in the so-called "Great Will Case". In the university's constitution, ownership of the same was limited to $3 million, so Cornell University could not accept the full amount set out in McGraw's will. Fiske took legal action after indignantly discovering that the university had failed to inform him of this restriction. The case even reached the Supreme Court, which on 19 May 1890 finally upheld the New York Court of Appeals' ruling that the university could not receive the money. Fiske himself inherited around $500.000 after the settlement of the lawsuit, having already been awarded $300.000 before the Great Will Case. Fiske spent most of his last years in Italy, where he collected manuscripts and books. In April 1892, Fiske bought a 1536 edition of Dante's Divine Comedy, which he sent to Cornell later that year. This acquisition gave rise to the Dante Collection at Cornell University, whose catalogues, edited by Theodore Wesley Koch and Mary Fowler, are offered here. The catalogues reflect the state of the collection in the years 1898-1921; the collection continued to grow after this time, and in 2005 it comprised some 10.000 volumes. Along with the Biblioteca Nazionale in Florence, it is probably the most complete and important collection of Dante's works in the world. But Fiske did not only render outstanding services to the Dante collection. Throughout his life, he donated thousands of books to Cornell University and also left it the "Fiske Icelandic Collection" as well as part of his fortune, which he received from Jennie McGraw's estate.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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WILLARD FISKE
Koch, Theodore Wesley / Fowler, Mary: Catalogue of the Dante Collection presented by Willard Fiske. 2 Bände und Nachträge 1898-1920 in 3 Bden. New York: Cornell University Library 1898-1921. 26,9 x 20 cm (Band 3: 26 x 19,8 cm). 2 Bll., XVIII SS., 3 Bll., 268 SS.; 2 Bll., S. 271-606; 3 Bll., 152 SS. OrUmschl. mit gedrucktem Deckel- und Rückentitel.
(Umschläge berieben, angefalzt und am Rücken tlw. etwas rissig. Umschlag von Band 2 am Rücken wasserfleckig. Umschlag von Band 3 gebräunt. Bde. 1 und 2 nicht aufgeschnitten. Hinteres Vorsatzblatt von Band 1 gelöst. Gelenke versprödet. Innen etwas gebräunt und Band 2 minimal wasserfleckig.)
Daniel Willard Fiskes (1831-1904) akademische Laufbahn zeichnete sich zu Beginn seines Studiums wahrlich nicht ab. Er trat während seiner Studienzeit am Hamilton College der „Psi Upsilon“-Studentenverbindung bei und wurde am Ende seines zweiten Studienjahres wegen eines Studentenstreiches suspendiert. Sein Studium setzte er in Kopenhagen und an der Universität Uppsala fort, bevor er in die Vereinigten Staaten zurückkehrte, wo er als Generalsekretär der American Geographical Society und als Herausgeber des Syracuse Daily Journals tätig war. 1868 wurde Fiske anlässlich der Eröffnung der Cornell University in Ithaca, New York, zum Professor und Universitätsbibliothekar ernannt. Er galt als ausgezeichneter Kenner der nordeuropäischen Sprachen, insbesondere des Isländischen sowie der isländischen Kultur. Im Alter von 48 Jahren und mit einem Darlehen von Andrew Dickson White, einem der Mitgründer Cornells, ausgestattet, ließ sich Fiske beurlauben, um eine Segelreise nach Europa zu unternehmen. Nach Stationen in Island reiste er im April 1880 nach Rom, um sich der Millionärsgattin Jennie McGraw anzuschließen. Deren Ehemann, der Holzmagnat John McGraw, war drei Jahre zuvor verstorben und hatte seiner Frau ein Vermögen in Höhe von 2,2 Millionen Dollar überlassen, mit dem sie ihre Reise und ihr philanthropes Engagement finanzierte. Im Juli 1880 heirateten Fiske und McGraw in der amerikanischen Botschaft in Berlin. Nur ein Jahr später starb Jennie McGraw an Tuberkulose und ein großer Teil ihres Vermögens wurde an Cornell gespendet. Dies führte dazu, dass Fiske in den sogenannten „Great Will Case“ verwickelt wurde. In der Satzung der Universität wurde der Besitz derselben auf 3 Millionen Dollar beschränkt, sodass die Cornell University nicht den vollen im Testament McGraws festgesetzten Betrag annehmen konnte. Fiske leitete rechtliche Schritte ein, nachdem er empört festgestellt hatte, dass die Universität es versäumt hatte, ihn über diese Einschränkung zu informieren. Der Fall beschäftigte sogar den Obersten Gerichtshof, der schließlich am 19. Mai 1890 das Urteil des New Yorker Berufungsgerichts bestätigte, nach welchem die Universität das Geld nicht erhalten durfte. Fiske selbst erbte nach der Beilegung des Rechtsstreits rund 500.000 Dollar, nachdem ihm bereits 300.000 Dollar vor dem Great Will Case zugestanden hatten. Seine letzten Jahre verbrachte Fiske zum größten Teil in Italien, wo er Handschriften und Bücher sammelte. Im April 1892 kaufte Fiske eine Ausgabe von Dantes Göttlicher Komödie von 1536, die er noch im selben Jahr an Cornell schickte. Aus dieser Erwerbung ging die Dante-Sammlung der Cornell University hervor, deren von Theodore Wesley Koch und Mary Fowler bearbeiteten Kataloge hier angeboten werden. Die Kataloge spiegeln den Stand der Jahre 1898-1921 wider; die Sammlung wuchs nach dieser Zeit kontinuierlich weiter, umfasste im Jahr 2005 rund 10000 Bände und ist neben der Biblioteca Nazionale in Florenz die weltweit wohl vollständigste und bedeutendste Sammlung der Werke Dantes. Doch nicht nur um die Dante-Sammlung machte sich Fiske verdient. Zeit seines Lebens schenkte er der University Cornell tausende Bücher und hinterließ ihr zudem die „Fiske Icelandic Collection“ sowie einen Teil seines Vermögens, das er aus Jennie McGraws Nachlass erhalten hatte.
WILLARD FISKE
Koch, Theodore Wesley / Fowler, Mary: Catalogue of the Dante Collection presented by Willard Fiske. 2 volumes and supplements 1898-1920 in 3 vols. New York: Cornell University Library 1898-1921. 26.9 x 20 cm (vol. 3: 26 x 19.8 cm). 2 lvs., XVIII pp., 3 lvs., 268 pp.; 2 lvs., pp. 271-606; 3 lvs., 152 pp. Original wrappers with printed cover and spine titles.
(Covers rubbed, seamed and partly a little cracked at the spine. Cover of vol. 2 waterstained at spine. Cover of vol. 3 browned. Volumes 1 and 2 not cut open. Back endpaper of vol. 1 detached. Joints brittle. Interior somewhat browned and volume 2 minimally waterstained).
Daniel Willard Fiske's (1831-1904) academic career was truly not in the offing when he began his studies. He joined the Psi Upsilon fraternity while at Hamilton College and was suspended at the end of his second year for a student prank. He continued his studies in Copenhagen and at Uppsala University before returning to the United States, where he served as general secretary of the American Geographical Society and editor of the Syracuse Daily Journal. In 1868, Fiske was appointed professor and university librarian at the opening of Cornell University in Ithaca, New York. He was considered an excellent connoisseur of Northern European languages, especially Icelandic, as well as Icelandic culture. At the age of 48 and with a loan from Andrew Dickson White, one of Cornell's co-founders, Fiske took leave of absence to embark on a sailing trip to Europe. After stops in Iceland, he travelled to Rome in April 1880 to join millionaire wife Jennie McGraw. Her husband, lumber magnate John McGraw, had died 3 years earlier, leaving his wife a fortune of $2.2 million with which she funded her trip and philanthropic endeavours. In July 1880, Fiske and McGraw were married at the American Embassy in Berlin. Only a year later Jennie McGraw died of tuberculosis and a large part of her fortune was donated to Cornell. This led to Fiske becoming involved in the so-called "Great Will Case". In the university's constitution, ownership of the same was limited to $3 million, so Cornell University could not accept the full amount set out in McGraw's will. Fiske took legal action after indignantly discovering that the university had failed to inform him of this restriction. The case even reached the Supreme Court, which on 19 May 1890 finally upheld the New York Court of Appeals' ruling that the university could not receive the money. Fiske himself inherited around $500.000 after the settlement of the lawsuit, having already been awarded $300.000 before the Great Will Case. Fiske spent most of his last years in Italy, where he collected manuscripts and books. In April 1892, Fiske bought a 1536 edition of Dante's Divine Comedy, which he sent to Cornell later that year. This acquisition gave rise to the Dante Collection at Cornell University, whose catalogues, edited by Theodore Wesley Koch and Mary Fowler, are offered here. The catalogues reflect the state of the collection in the years 1898-1921; the collection continued to grow after this time, and in 2005 it comprised some 10.000 volumes. Along with the Biblioteca Nazionale in Florence, it is probably the most complete and important collection of Dante's works in the world. But Fiske did not only render outstanding services to the Dante collection. Throughout his life, he donated thousands of books to Cornell University and also left it the "Fiske Icelandic Collection" as well as part of his fortune, which he received from Jennie McGraw's estate.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.