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Franz I. - Die Sammlungen der vereinten Familien- und Privat-Bibliothek Sr. M. des Kaisers

In Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskata...

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Köln

FRANZ I., KAISER VON ÖSTERREICH
Becker, Moritz Alois: Die Sammlungen der vereinten Familien- und Privat-Bibliothek Sr. M. des Kaisers. 3 Bde. in 4. Wien: C. Finsterbeck 1873-75 und A. Holzhausen 1879-82. 35,4 x 25,2 cm. Mit 2 Porträt-Frontispizen in Fotoxylographie. Ln. mit Rs.

(Einbände berieben, bestoßen, gebräunt und fleckig. Ecken aufgeplatzt. Buchblock am Kopf nicht aufgeschnitten. Vorderdeckel und Rücken von Bd. 2 gelöst. Die Rs. teils mit Fehlstellen. Die Spalten 865-880 von Bd. 2 doppelt eingebunden. Mit wenigen Papierläsuren und hs. Notizen. Gebräunt.)

Holzm./Boh. V, 7871. - Die Sammlung des letzten Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der 1804 als Franz I. das Kaisertum Österreich gründete und dieses bis zu seinem Tod regierte. Als Basis der Bibliothek dienten seltene Ausgaben alter Klassiker, Werke über Kunst und Archäologie sowie Monographien mit hauptsächlich technischem Inhalt, die nach und nach um naturwissenschaftliche Bücher, philosophische Schriften und Werke über Bildende Kunst ergänzt wurden. Nach dem Regierungsantritt im Jahr 1792 erfolgte ein systematischer Aufbau und die wenigen Interna, die uns über die kaiserliche Bibliothek bekannt sind, lassen erahnen, mit welcher Wertschätzung Kaiser Franz I. seiner Bibliothek begegnet sein muss. Bis im Jahr 1806 der Kabinettssekretär Thomas Peter Young mit der Leitung und Verwaltung der Bibliothek beauftragt wurde, fungierte der Kaiser persönlich als Bibliothekar, kümmerte sich um deren Anlage und Verzeichnung und ließ seine Bücher- und Porträtsammlung sowohl nutzerfreundlich als auch repräsentativ auf- und ausstellen. Young war 23 Jahre für die kaiserliche Bibliothek zuständig, erstellte den ersten Zettelkatalog, beschrieb die Manuskripte und Inkunabeln und verfasste den ersten Entwurf eines Fachkataloges. Seine Arbeit stellt die Grundlage für den von Moritz Alois Becker herausgegebenen Katalog dar. Die Bibliothek erfuhr in der Regierungszeit Franz I. einige Erweiterungen. 1809 kamen beispielsweise 5000 Bände der Tante des Kaisers hinzu, 1819 kaufte man aus dem Nachlass des Reichshofrats Ritter von Frank ca. 10000 Bände staatswissenschaftlichen und juristischen Inhalts, 1824 erwarb man 621 Inkunabeln vom Freiherrn von Ulm und 1828 gesellten sich mehr als 22000 Blätter Porträts, Kupferstiche und Handzeichnungen von Johann Caspar Lavater aus der gräflich Fries'schen Konkursmasse hinzu. Neben der Führung der Staatsgeschäfte ließ der Kaiser es sich nicht nehmen, Kongressgäste persönlich durch die Bibliothek zu führen, um seine bibliophile Leidenschaft, literarischen Kenntnisse und seinen weltmännischen Esprit herauszustellen. Unter diesen Gästen befand sich einst auch ein 17-jähriger Prinz, der später als Wilhelm I. der erste Kaiser des Deutschen Reiches werden sollte. - Die Kataloge sind wie folgt gegliedert: Der erste Band beinhaltet Manuskripte und Inkunabeln, worauf die Auflistung der nach Kategorien sortierten Büchern ab dem Jahr 1530 folgt, die sich über die beiden Abteilungen des zweiten Bandes hinzieht. Der dritte Band verzeichnet die Kartensammlung bis Ende 1879 sowie die topographischen Ansichten bis Ende 1880.



FRANZ I, KAISER VON ÖSTERREICH

Becker, Moritz Alois: Die Sammlungen der vereinten Familien- und Privat-Bibliothek Sr. M. des Kaisers. 3 vols. in 4. Vienna: C. Finsterbeck 1873-75 and A. Holzhausen 1879-82. 35,4 x 25,2 cm. With 2 portrait frontispieces in photoxylography. Cloth with spinal labels.

(Covers rubbed, bumped, browned and stained. Corners chipped. Book block not cut open at head. Front cover and spine of vol. 2 detached. Spinal label partly with missing parts. Columns 865-880 of vol. 2 double bound. With few paper damages and handwritten notes. notes. Browned.)

Holzm./Boh. V, 7871. - The collection of the last Emperor of the Holy Roman Empire of the German Nation, who founded the Empire of Austria in 1804 as Franz I. and ruled it until his death. Rare editions of old classics, works on art and archaeology as well as monographs with mainly technical content served as the basis of the library, which was gradually supplemented by books on natural sciences, philosophical writings and works on fine arts. After the accession of the Emperor in 1792, the library was systematically built up, and the few internal details we know about the imperial library give us an idea of the esteem in which Emperor Franz I held his library. Until 1806, when the cabinet secretary Thomas Peter Young was entrusted with the management and administration of the library, the emperor personally acted as librarian, took care of its layout and indexing, and had his collection of books and portraits set up and displayed in a way that was both user-friendly and representative. Young was responsible for the imperial library for 23 years, compiled the first card catalogue, described the manuscripts and incunabula and wrote the first draft of a subject catalogue. His work forms the basis for the catalogue published by Moritz Alois Becker. The library underwent several expansions during the reign of Franz I. In 1809, for example, 5.000 volumes from the Emperor's aunt were added; in 1819, about 10.000 volumes of political science and legal content were purchased from the estate of the Reichshofrat Ritter von Frank; in 1824, 621 incunabula were acquired from the Baron of Ulm; and in 1828, more than 22.000 sheets of portraits, copperplate engravings and hand drawings by Johann Caspar Lavater were added from the bankruptcy estate of Count Fries. In addition to conducting state business, the Emperor did not miss the opportunity to personally guide congress guests through the library in order to highlight his bibliophile passion, literary knowledge and worldly wit. Among these guests was once a 17-year-old prince who would later become the first emperor of the German Empire as Wilhelm I. - The catalogues are arranged as follows: The first volume contains manuscripts and incunabula, which is followed by the listing of books sorted by category from the year 1530 onwards, which extends over the two sections of the second volume. The third volume lists the map collection until the end of 1879 and the topographical views until the end of 1880.

FRANZ I., KAISER VON ÖSTERREICH
Becker, Moritz Alois: Die Sammlungen der vereinten Familien- und Privat-Bibliothek Sr. M. des Kaisers. 3 Bde. in 4. Wien: C. Finsterbeck 1873-75 und A. Holzhausen 1879-82. 35,4 x 25,2 cm. Mit 2 Porträt-Frontispizen in Fotoxylographie. Ln. mit Rs.

(Einbände berieben, bestoßen, gebräunt und fleckig. Ecken aufgeplatzt. Buchblock am Kopf nicht aufgeschnitten. Vorderdeckel und Rücken von Bd. 2 gelöst. Die Rs. teils mit Fehlstellen. Die Spalten 865-880 von Bd. 2 doppelt eingebunden. Mit wenigen Papierläsuren und hs. Notizen. Gebräunt.)

Holzm./Boh. V, 7871. - Die Sammlung des letzten Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der 1804 als Franz I. das Kaisertum Österreich gründete und dieses bis zu seinem Tod regierte. Als Basis der Bibliothek dienten seltene Ausgaben alter Klassiker, Werke über Kunst und Archäologie sowie Monographien mit hauptsächlich technischem Inhalt, die nach und nach um naturwissenschaftliche Bücher, philosophische Schriften und Werke über Bildende Kunst ergänzt wurden. Nach dem Regierungsantritt im Jahr 1792 erfolgte ein systematischer Aufbau und die wenigen Interna, die uns über die kaiserliche Bibliothek bekannt sind, lassen erahnen, mit welcher Wertschätzung Kaiser Franz I. seiner Bibliothek begegnet sein muss. Bis im Jahr 1806 der Kabinettssekretär Thomas Peter Young mit der Leitung und Verwaltung der Bibliothek beauftragt wurde, fungierte der Kaiser persönlich als Bibliothekar, kümmerte sich um deren Anlage und Verzeichnung und ließ seine Bücher- und Porträtsammlung sowohl nutzerfreundlich als auch repräsentativ auf- und ausstellen. Young war 23 Jahre für die kaiserliche Bibliothek zuständig, erstellte den ersten Zettelkatalog, beschrieb die Manuskripte und Inkunabeln und verfasste den ersten Entwurf eines Fachkataloges. Seine Arbeit stellt die Grundlage für den von Moritz Alois Becker herausgegebenen Katalog dar. Die Bibliothek erfuhr in der Regierungszeit Franz I. einige Erweiterungen. 1809 kamen beispielsweise 5000 Bände der Tante des Kaisers hinzu, 1819 kaufte man aus dem Nachlass des Reichshofrats Ritter von Frank ca. 10000 Bände staatswissenschaftlichen und juristischen Inhalts, 1824 erwarb man 621 Inkunabeln vom Freiherrn von Ulm und 1828 gesellten sich mehr als 22000 Blätter Porträts, Kupferstiche und Handzeichnungen von Johann Caspar Lavater aus der gräflich Fries'schen Konkursmasse hinzu. Neben der Führung der Staatsgeschäfte ließ der Kaiser es sich nicht nehmen, Kongressgäste persönlich durch die Bibliothek zu führen, um seine bibliophile Leidenschaft, literarischen Kenntnisse und seinen weltmännischen Esprit herauszustellen. Unter diesen Gästen befand sich einst auch ein 17-jähriger Prinz, der später als Wilhelm I. der erste Kaiser des Deutschen Reiches werden sollte. - Die Kataloge sind wie folgt gegliedert: Der erste Band beinhaltet Manuskripte und Inkunabeln, worauf die Auflistung der nach Kategorien sortierten Büchern ab dem Jahr 1530 folgt, die sich über die beiden Abteilungen des zweiten Bandes hinzieht. Der dritte Band verzeichnet die Kartensammlung bis Ende 1879 sowie die topographischen Ansichten bis Ende 1880.



FRANZ I, KAISER VON ÖSTERREICH

Becker, Moritz Alois: Die Sammlungen der vereinten Familien- und Privat-Bibliothek Sr. M. des Kaisers. 3 vols. in 4. Vienna: C. Finsterbeck 1873-75 and A. Holzhausen 1879-82. 35,4 x 25,2 cm. With 2 portrait frontispieces in photoxylography. Cloth with spinal labels.

(Covers rubbed, bumped, browned and stained. Corners chipped. Book block not cut open at head. Front cover and spine of vol. 2 detached. Spinal label partly with missing parts. Columns 865-880 of vol. 2 double bound. With few paper damages and handwritten notes. notes. Browned.)

Holzm./Boh. V, 7871. - The collection of the last Emperor of the Holy Roman Empire of the German Nation, who founded the Empire of Austria in 1804 as Franz I. and ruled it until his death. Rare editions of old classics, works on art and archaeology as well as monographs with mainly technical content served as the basis of the library, which was gradually supplemented by books on natural sciences, philosophical writings and works on fine arts. After the accession of the Emperor in 1792, the library was systematically built up, and the few internal details we know about the imperial library give us an idea of the esteem in which Emperor Franz I held his library. Until 1806, when the cabinet secretary Thomas Peter Young was entrusted with the management and administration of the library, the emperor personally acted as librarian, took care of its layout and indexing, and had his collection of books and portraits set up and displayed in a way that was both user-friendly and representative. Young was responsible for the imperial library for 23 years, compiled the first card catalogue, described the manuscripts and incunabula and wrote the first draft of a subject catalogue. His work forms the basis for the catalogue published by Moritz Alois Becker. The library underwent several expansions during the reign of Franz I. In 1809, for example, 5.000 volumes from the Emperor's aunt were added; in 1819, about 10.000 volumes of political science and legal content were purchased from the estate of the Reichshofrat Ritter von Frank; in 1824, 621 incunabula were acquired from the Baron of Ulm; and in 1828, more than 22.000 sheets of portraits, copperplate engravings and hand drawings by Johann Caspar Lavater were added from the bankruptcy estate of Count Fries. In addition to conducting state business, the Emperor did not miss the opportunity to personally guide congress guests through the library in order to highlight his bibliophile passion, literary knowledge and worldly wit. Among these guests was once a 17-year-old prince who would later become the first emperor of the German Empire as Wilhelm I. - The catalogues are arranged as follows: The first volume contains manuscripts and incunabula, which is followed by the listing of books sorted by category from the year 1530 onwards, which extends over the two sections of the second volume. The third volume lists the map collection until the end of 1879 and the topographical views until the end of 1880.

Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskataloge

Endet ab
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.

Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.

 

1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein  KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.

Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.

 

2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.

 

3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.

 

4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.

Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.

Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.

 

5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.

 

6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

 

7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.

 

8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).

Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU­ Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr­ und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

 

9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.

 

10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

 

11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs­ und Lagerkosten berechnet.

 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN­Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Vollständige AGBs