9
Los
9
CORTLANDT F. BISHOP
The Cortlandt F. Bishop Library. 5 Auktionskataloge in 2 Bdn. New York: American Art Association Anderson Galleries 1938-48. 24,8 x 18,4 cm. Mit 177 Abbildungen. Späteres Ln. mit Rs. u. Rt.
(Berieben und bestoßen. Rücken verblasst. Innen mit vielen handschriftlichen Preis- und Randnotizen. Schnitte gebräunt und tlw. etwas gebrauchsfleckig. Im 2. Band wurde die Originaltafel zu Nr. 1999 auf Seite 653 entfernt und durch eine eingeklebte Fotokopie ersetzt. Seite 654 ebenfalls mit Fotokopie des entsprechenden Textes. Seiten 653-656 gelöst. Schnittspuren auf Seite 656 mit Klebeband fixiert.)
Der US-amerikanische Luftfahrtpionier, Präsident des Aero Club of America, Ballonfahrer, Globetrotter, Büchersammler und Inhaber des Auktionshauses „American Art Association“, Cortlandt Field Bishop (1870-1935), entstammte einer wohlhabenden New Yorker Familie. Schon sein Vater David Wolfe Bishop verkehrte in der New Yorker Kunstszene des 19. Jahrhunderts. Der Wohlstand der Familie ermöglichte es Bishop, weite Reisen zu unternehmen, auf denen er seinen Kunst- und Literaturgeschmack schärfte. Auch die technologischen Innovationen seiner Zeit erregten Bishops Interesse und Engagement. So gab er etwa im Juli 1902 einigen Landbewohnern von Lenox und Pittsfield in Massachusetts Automobilunterricht, um proaktiv und für die neue Technik werbend auf die Kritik an der Nutzung des Automobils zu reagieren. Selbst ein Autounfall im darauffolgenden Jahr tat seiner Leidenschaft für neue Fortbewegungstechnologien keinen Abbruch. Im Jahr 1909 lobte Bishop in seiner Funktion als Präsident des Aero Club of America ein Preisgeld in Höhe von 250 US-Dollar für die ersten vier Menschen aus, die es schafften, einen Kilometer weit zu fliegen.
1923 erwarb Bishop mit der American Art Association eines der führenden nordamerikanischen Auktionshäuser. Einige Jahre später fusionierte das von Bishop, Haney Parke und Otto Bernet geführte Haus mit der Anderson Auction Company und bildete fortan die „American Art Association - Anderson Galleries, Inc.“. Im August 1938 wurde das Unternehmen von Parke-Bernet Galleries, die ein Jahr zuvor von Bishops ehemaligen Auktionatoren gegründet worden waren, aus Bishops Nachlass gekauft. 1964 erwarb Sotheby's mit Parke-Bernet das damals größte Auktionshaus für Bildende Kunst in den Vereinigten Staaten.
Die Bibliothek Bishops war derjenigen eines Kunstunternehmers würdig. Prachteinbände, mittelalterliche Handschriften, Inkunabeln und seltene Werke von Dickens und Blake zierten die Regale seiner privaten Bibliothek. Laut eines Biographen war Bishop sogar der einzige Sammler, der zwei Exemplare von Castigliones „Il Cortegiano“ von 1528 besessen hatte. Zu seinen berühmtesten Sammlungsobjekten gehörten wohl die sogenannten „Blickling Homilies“, eine angelsächsische Handschriftensammlung des 10. Jahrhunderts bestehend aus anonymen Predigten, die sich zuvor im Besitz der Marquess of Lothian befunden hatte. Dieses und andere historische Dokumente, bibliophile Schätze und Sammlerstücke fanden vornehmlich aufgrund Bishops Inhaberschaft der Auktionshäuser ihren Weg in seine Sammlung. Bishop saß gewissermaßen an der Quelle, seine Häuser veranstalteten den Verkauf der Sammlung Lothian und erwarben so einige großartige Werke wie die bereits erwähnten Blickling Homilies, die bis zu seinem Tode im Besitz des Eigentümers blieben. Weitere Highlights der Sammlung waren eine Fust-Schöffer-Bibel von 1462, das Tickhill Psalter aus dem 14. Jahrhundert, der Caxton-Druck von Bonaventuras „Speculum Vitae Christi“ (1490), William Blakes „Songs of Innocence and of Experience“ (1814) sowie Charles Dickens eigene Leseexemplare seiner Romane und Kurzgeschichten.
Drei Jahre nach dem Tod Bishops wurde die Bibliothek zum Verkauf angeboten. Unter der Führung des ehemaligen Präsidenten der Anderson Gallery, Mitchell Kennerley, der das Vorwort des hier angebotenen ersten Katalogs verfasste, wurden 1938 die Bücher Bishops für die Auktion gelistet. Abraham Simon Wolf Rosenbach, der bei solch einer Auktion natürlich zugegen war, sicherte seinen Kunden John Hinsdale Scheide, John Pierpont Morgan Jr. und Lessing J. Rosenwald einige der interessantesten Werke, die somit Einzug in weitere großartige Sammlungen erhielten. Die erzielten Preise sorgten aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung der ausgehenden 1930er-Jahre zwar für Enttäuschung, doch war es auch klar, dass die von Bishop gezahlten Preise der 1920er-Jahre eher seinen persönlichen Reichtum und Sammlerwillen widerspiegelten, als eine Geldanlage darzustellen.
Die Kataloge beinhalten insgesamt 3958 Lose. Die ersten vier Kataloge umfassen den im April und November 1938 sowie im Januar 1939 in New York verkauften Großteil der Bibliothek. Der fünfte Katalog gehört zur im Dezember 1948 von den Kende Galleries Inc. ebenfalls in New York veranstalteten Auktion, in der „The magnificent French Library formed by the late Cortlandt F. Bishop“ veräußert wurde.
CORTLANDT F. BISHOP
The Cortlandt F. Bishop Library. 5 auction catalogues in 2 vols. New York: American Art Association Anderson Galleries 1938-48. 24,8 x 18,4 cm. With 177 illustrations. Later cloth with spinal labels and title.
(Rubbed and bumped. Spine faded. Inside with many handwritten price and marginal notes. Cuts browned and partly a little bit stained. In the 2nd volume the original plate to no. 1999 on page 653 has been removed and replaced by a pasted-in photocopy. Page 654 also with photocopy of the corresponding text. Pages 653-656 detached. Cut marks on page 656 fixed with adhesive tape.)
The US aviation pioneer, president of the Aero Club of America, balloonist, traveller, book collector and owner of the auction house American Art Association, Cortlandt Field Bishop (1870-1935), came from a wealthy New York family and already his father David Wolfe Bishop frequented the New York art scene of the 19th century. The family's wealth enabled Bishop to travel widely, honing his taste in art and literature. The technological innovations of his time also caught Bishop's interest and involvement. In July 1902, for example, he gave automobile lessons to some rural residents of Lenox and Pittsfield in Massachusetts in order to proactively respond to criticism of the use of the automobile and promote the new technology. Even a car accident the following year did nothing to dampen his passion for new transport technologies. In 1909, as president of the Aero Club of America, Bishop offered a $250 prize to the first four people to fly one kilometre.
In 1923, Bishop acquired the American Art Association, one of North America's leading auction houses. A few years later, the house run by Bishop, Haney Parke and Otto Bernet merged with the Anderson Auction Company and henceforth formed the "American Art Association - Anderson Galleries, Inc.". In August 1938, the company was purchased from Bishop's estate by Parke-Bernet Galleries, which had been founded a year earlier by Bishop's former auctioneers. In 1964, Sotheby's acquired Parke-Bernet, then the largest fine art auction house in the United States.
Bishop's library was worthy of that of an art entrepreneur. Splendid bindings, medieval manuscripts, incunabula and rare works by Dickens and Blake adorned the shelves of his private library. According to one biographer, Bishop was even the only collector to own two copies of Castiglione's "Il Cortegiano" from 1528. Among his most famous collection items were probably the so-called "Blickling Homilies", a 10th century Anglo-Saxon manuscript collection consisting of anonymous sermons that had previously been in the possession of the Marquess of Lothian. This and other historical documents, bibliophilic treasures and collectibles found their way into his collection primarily because of Bishop's ownership of the auction houses. Bishop sat at the source and his houses organised the sale of the Lothian collection, acquiring some great works such as the aforementioned Blickling Homilies, which remained in the owner's possession until his death. Other highlights of the collection were a Fust-Schöffer Bible from 1462, the 14th century Tickhill Psalter, the Caxton print of Bonaventura's "Speculum Vitae Christi" (1490), William Blake's "Songs of Innocence and of Experience" (1814), and Charles Dickens' own reading copies of his novels and short stories.
3 years after Bishop's death, the library was put up for sale. Under the leadership of former Anderson Gallery president Mitchell Kennerley, who wrote the foreword to the first catalogue offered here, Bishop's books were listed for auction in 1938. Abraham Simon Wolf Rosenbach, who was naturally present at such an auction, secured some of the most interesting works for his clients John Hinsdale Scheide, John Pierpont Morgan Jr. and Lessing J. Rosenwald, which thus found their way into other great collections. While the prices achieved caused disappointment due to the global economic developments of the late 1930s, it was also clear that the prices paid by Bishop in the 1920s reflected his personal wealth and collector's will rather than representing a monetary investment.
The catalogues contain a total of 3.958 lots. The first four catalogues cover the bulk of the library sold in New York in April and November 1938 and in January 1939. The fifth catalogue belongs to the auction held in December 1948 by Kende Galleries Inc. also in New York, in which "The magnificent French Library formed by the late Cortlandt F. Bishop" was sold.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
CORTLANDT F. BISHOP
The Cortlandt F. Bishop Library. 5 Auktionskataloge in 2 Bdn. New York: American Art Association Anderson Galleries 1938-48. 24,8 x 18,4 cm. Mit 177 Abbildungen. Späteres Ln. mit Rs. u. Rt.
(Berieben und bestoßen. Rücken verblasst. Innen mit vielen handschriftlichen Preis- und Randnotizen. Schnitte gebräunt und tlw. etwas gebrauchsfleckig. Im 2. Band wurde die Originaltafel zu Nr. 1999 auf Seite 653 entfernt und durch eine eingeklebte Fotokopie ersetzt. Seite 654 ebenfalls mit Fotokopie des entsprechenden Textes. Seiten 653-656 gelöst. Schnittspuren auf Seite 656 mit Klebeband fixiert.)
Der US-amerikanische Luftfahrtpionier, Präsident des Aero Club of America, Ballonfahrer, Globetrotter, Büchersammler und Inhaber des Auktionshauses „American Art Association“, Cortlandt Field Bishop (1870-1935), entstammte einer wohlhabenden New Yorker Familie. Schon sein Vater David Wolfe Bishop verkehrte in der New Yorker Kunstszene des 19. Jahrhunderts. Der Wohlstand der Familie ermöglichte es Bishop, weite Reisen zu unternehmen, auf denen er seinen Kunst- und Literaturgeschmack schärfte. Auch die technologischen Innovationen seiner Zeit erregten Bishops Interesse und Engagement. So gab er etwa im Juli 1902 einigen Landbewohnern von Lenox und Pittsfield in Massachusetts Automobilunterricht, um proaktiv und für die neue Technik werbend auf die Kritik an der Nutzung des Automobils zu reagieren. Selbst ein Autounfall im darauffolgenden Jahr tat seiner Leidenschaft für neue Fortbewegungstechnologien keinen Abbruch. Im Jahr 1909 lobte Bishop in seiner Funktion als Präsident des Aero Club of America ein Preisgeld in Höhe von 250 US-Dollar für die ersten vier Menschen aus, die es schafften, einen Kilometer weit zu fliegen.
1923 erwarb Bishop mit der American Art Association eines der führenden nordamerikanischen Auktionshäuser. Einige Jahre später fusionierte das von Bishop, Haney Parke und Otto Bernet geführte Haus mit der Anderson Auction Company und bildete fortan die „American Art Association - Anderson Galleries, Inc.“. Im August 1938 wurde das Unternehmen von Parke-Bernet Galleries, die ein Jahr zuvor von Bishops ehemaligen Auktionatoren gegründet worden waren, aus Bishops Nachlass gekauft. 1964 erwarb Sotheby's mit Parke-Bernet das damals größte Auktionshaus für Bildende Kunst in den Vereinigten Staaten.
Die Bibliothek Bishops war derjenigen eines Kunstunternehmers würdig. Prachteinbände, mittelalterliche Handschriften, Inkunabeln und seltene Werke von Dickens und Blake zierten die Regale seiner privaten Bibliothek. Laut eines Biographen war Bishop sogar der einzige Sammler, der zwei Exemplare von Castigliones „Il Cortegiano“ von 1528 besessen hatte. Zu seinen berühmtesten Sammlungsobjekten gehörten wohl die sogenannten „Blickling Homilies“, eine angelsächsische Handschriftensammlung des 10. Jahrhunderts bestehend aus anonymen Predigten, die sich zuvor im Besitz der Marquess of Lothian befunden hatte. Dieses und andere historische Dokumente, bibliophile Schätze und Sammlerstücke fanden vornehmlich aufgrund Bishops Inhaberschaft der Auktionshäuser ihren Weg in seine Sammlung. Bishop saß gewissermaßen an der Quelle, seine Häuser veranstalteten den Verkauf der Sammlung Lothian und erwarben so einige großartige Werke wie die bereits erwähnten Blickling Homilies, die bis zu seinem Tode im Besitz des Eigentümers blieben. Weitere Highlights der Sammlung waren eine Fust-Schöffer-Bibel von 1462, das Tickhill Psalter aus dem 14. Jahrhundert, der Caxton-Druck von Bonaventuras „Speculum Vitae Christi“ (1490), William Blakes „Songs of Innocence and of Experience“ (1814) sowie Charles Dickens eigene Leseexemplare seiner Romane und Kurzgeschichten.
Drei Jahre nach dem Tod Bishops wurde die Bibliothek zum Verkauf angeboten. Unter der Führung des ehemaligen Präsidenten der Anderson Gallery, Mitchell Kennerley, der das Vorwort des hier angebotenen ersten Katalogs verfasste, wurden 1938 die Bücher Bishops für die Auktion gelistet. Abraham Simon Wolf Rosenbach, der bei solch einer Auktion natürlich zugegen war, sicherte seinen Kunden John Hinsdale Scheide, John Pierpont Morgan Jr. und Lessing J. Rosenwald einige der interessantesten Werke, die somit Einzug in weitere großartige Sammlungen erhielten. Die erzielten Preise sorgten aufgrund der weltwirtschaftlichen Entwicklung der ausgehenden 1930er-Jahre zwar für Enttäuschung, doch war es auch klar, dass die von Bishop gezahlten Preise der 1920er-Jahre eher seinen persönlichen Reichtum und Sammlerwillen widerspiegelten, als eine Geldanlage darzustellen.
Die Kataloge beinhalten insgesamt 3958 Lose. Die ersten vier Kataloge umfassen den im April und November 1938 sowie im Januar 1939 in New York verkauften Großteil der Bibliothek. Der fünfte Katalog gehört zur im Dezember 1948 von den Kende Galleries Inc. ebenfalls in New York veranstalteten Auktion, in der „The magnificent French Library formed by the late Cortlandt F. Bishop“ veräußert wurde.
CORTLANDT F. BISHOP
The Cortlandt F. Bishop Library. 5 auction catalogues in 2 vols. New York: American Art Association Anderson Galleries 1938-48. 24,8 x 18,4 cm. With 177 illustrations. Later cloth with spinal labels and title.
(Rubbed and bumped. Spine faded. Inside with many handwritten price and marginal notes. Cuts browned and partly a little bit stained. In the 2nd volume the original plate to no. 1999 on page 653 has been removed and replaced by a pasted-in photocopy. Page 654 also with photocopy of the corresponding text. Pages 653-656 detached. Cut marks on page 656 fixed with adhesive tape.)
The US aviation pioneer, president of the Aero Club of America, balloonist, traveller, book collector and owner of the auction house American Art Association, Cortlandt Field Bishop (1870-1935), came from a wealthy New York family and already his father David Wolfe Bishop frequented the New York art scene of the 19th century. The family's wealth enabled Bishop to travel widely, honing his taste in art and literature. The technological innovations of his time also caught Bishop's interest and involvement. In July 1902, for example, he gave automobile lessons to some rural residents of Lenox and Pittsfield in Massachusetts in order to proactively respond to criticism of the use of the automobile and promote the new technology. Even a car accident the following year did nothing to dampen his passion for new transport technologies. In 1909, as president of the Aero Club of America, Bishop offered a $250 prize to the first four people to fly one kilometre.
In 1923, Bishop acquired the American Art Association, one of North America's leading auction houses. A few years later, the house run by Bishop, Haney Parke and Otto Bernet merged with the Anderson Auction Company and henceforth formed the "American Art Association - Anderson Galleries, Inc.". In August 1938, the company was purchased from Bishop's estate by Parke-Bernet Galleries, which had been founded a year earlier by Bishop's former auctioneers. In 1964, Sotheby's acquired Parke-Bernet, then the largest fine art auction house in the United States.
Bishop's library was worthy of that of an art entrepreneur. Splendid bindings, medieval manuscripts, incunabula and rare works by Dickens and Blake adorned the shelves of his private library. According to one biographer, Bishop was even the only collector to own two copies of Castiglione's "Il Cortegiano" from 1528. Among his most famous collection items were probably the so-called "Blickling Homilies", a 10th century Anglo-Saxon manuscript collection consisting of anonymous sermons that had previously been in the possession of the Marquess of Lothian. This and other historical documents, bibliophilic treasures and collectibles found their way into his collection primarily because of Bishop's ownership of the auction houses. Bishop sat at the source and his houses organised the sale of the Lothian collection, acquiring some great works such as the aforementioned Blickling Homilies, which remained in the owner's possession until his death. Other highlights of the collection were a Fust-Schöffer Bible from 1462, the 14th century Tickhill Psalter, the Caxton print of Bonaventura's "Speculum Vitae Christi" (1490), William Blake's "Songs of Innocence and of Experience" (1814), and Charles Dickens' own reading copies of his novels and short stories.
3 years after Bishop's death, the library was put up for sale. Under the leadership of former Anderson Gallery president Mitchell Kennerley, who wrote the foreword to the first catalogue offered here, Bishop's books were listed for auction in 1938. Abraham Simon Wolf Rosenbach, who was naturally present at such an auction, secured some of the most interesting works for his clients John Hinsdale Scheide, John Pierpont Morgan Jr. and Lessing J. Rosenwald, which thus found their way into other great collections. While the prices achieved caused disappointment due to the global economic developments of the late 1930s, it was also clear that the prices paid by Bishop in the 1920s reflected his personal wealth and collector's will rather than representing a monetary investment.
The catalogues contain a total of 3.958 lots. The first four catalogues cover the bulk of the library sold in New York in April and November 1938 and in January 1939. The fifth catalogue belongs to the auction held in December 1948 by Kende Galleries Inc. also in New York, in which "The magnificent French Library formed by the late Cortlandt F. Bishop" was sold.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.