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GIUSEPPE CAVALIERI
Catalogue des livres. Composant la Bibliothèque de M. Giuseppe Cavalieri à Ferrara. Sammlungskatalog. Florenz: T. de Marinis 1908. 23,6 x 16,1 cm. Mit Frontispiz (Ansicht der Bibliothek), 7 Falttafeln und 89 Reproduktionen im Text. 2 Bll., 524 SS. Mod. HLn. mit Rs. und golgepr. Rt.
(Rückdeckel mit kleiner Beschabung. Frontispiz gelöst. 1 Falttafel im Falz gerissen. 1 weitere Falttafel im Falz angerissen. Wenig gebräunt und gebrauchsfleckig. Mit sehr wenigen handschriftlichen Notizen.)
Der Buchhändler und Bibliograph Tammaro de Marinis (1878-1969) katalogisierte im Jahr 1908 die Bibliothek des italienischen Kunstsammlers und Bibliophilen Giuseppe Cavalieri (1834-1918). Der Katalog wurde wegen der präzisen bibliographischen Arbeit de Marinis zum Vorbild für nachfolgende Projekte italienischer Provenienz. Cavalieris Bibliothek war besonders für ihre frühen illustrierten Bücher italienischer Herkunft bekannt, doch auch Handschriften und Autographen - ebenfalls mit Schwerpunkt Italien - gehörten zu seiner Sammlung. - Der angebotene Katalog umfasst 2026 Nummern (ohne die nicht nummerierte Autographenliste).
GIUSEPPE CAVALIERI
Catalogue des livres. Composant la Bibliothèque de M. Giuseppe Cavalieri à Ferrara. Catalogue of the collection. Florence: T. de Marinis 1908. 23,6 x 16,1 cm. With frontispiece (view of the library), 7 folding plates and 89 reproductions in the text. 2 leaves, 524 pp. Bound in modern brown cloth with gilt-stamped edges.
(Back cover with small scuffing. Frontispiece detached. 1 folding plate torn in fold. 1 further folding plate torn at fold. A little bit browned and use-stained. With very few handwritten notes.)
The bookseller and bibliographer Tammaro de Marinis (1878-1969) catalogued the library of the Italian art collector and bibliophile Giuseppe Cavalieri (1834-1918) in 1908. The catalogue became a model for subsequent projects of Italian provenance because of de Marini's precise bibliographical work. Cavalieri's library was especially known for its early illustrated books of Italian origin, but manuscripts and autographs - also with a focus on Italy - were also part of his collection. - The catalogue offered comprises 2.026 numbers (not including the unnumbered autograph list).
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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GIUSEPPE CAVALIERI
Catalogue des livres. Composant la Bibliothèque de M. Giuseppe Cavalieri à Ferrara. Sammlungskatalog. Florenz: T. de Marinis 1908. 23,6 x 16,1 cm. Mit Frontispiz (Ansicht der Bibliothek), 7 Falttafeln und 89 Reproduktionen im Text. 2 Bll., 524 SS. Mod. HLn. mit Rs. und golgepr. Rt.
(Rückdeckel mit kleiner Beschabung. Frontispiz gelöst. 1 Falttafel im Falz gerissen. 1 weitere Falttafel im Falz angerissen. Wenig gebräunt und gebrauchsfleckig. Mit sehr wenigen handschriftlichen Notizen.)
Der Buchhändler und Bibliograph Tammaro de Marinis (1878-1969) katalogisierte im Jahr 1908 die Bibliothek des italienischen Kunstsammlers und Bibliophilen Giuseppe Cavalieri (1834-1918). Der Katalog wurde wegen der präzisen bibliographischen Arbeit de Marinis zum Vorbild für nachfolgende Projekte italienischer Provenienz. Cavalieris Bibliothek war besonders für ihre frühen illustrierten Bücher italienischer Herkunft bekannt, doch auch Handschriften und Autographen - ebenfalls mit Schwerpunkt Italien - gehörten zu seiner Sammlung. - Der angebotene Katalog umfasst 2026 Nummern (ohne die nicht nummerierte Autographenliste).
GIUSEPPE CAVALIERI
Catalogue des livres. Composant la Bibliothèque de M. Giuseppe Cavalieri à Ferrara. Catalogue of the collection. Florence: T. de Marinis 1908. 23,6 x 16,1 cm. With frontispiece (view of the library), 7 folding plates and 89 reproductions in the text. 2 leaves, 524 pp. Bound in modern brown cloth with gilt-stamped edges.
(Back cover with small scuffing. Frontispiece detached. 1 folding plate torn in fold. 1 further folding plate torn at fold. A little bit browned and use-stained. With very few handwritten notes.)
The bookseller and bibliographer Tammaro de Marinis (1878-1969) catalogued the library of the Italian art collector and bibliophile Giuseppe Cavalieri (1834-1918) in 1908. The catalogue became a model for subsequent projects of Italian provenance because of de Marini's precise bibliographical work. Cavalieri's library was especially known for its early illustrated books of Italian origin, but manuscripts and autographs - also with a focus on Italy - were also part of his collection. - The catalogue offered comprises 2.026 numbers (not including the unnumbered autograph list).
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.