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ALFRED CHESTER BEATTY
The Chester Beatty Western Manuscripts. Catalogue of thirty-seven/... thirty-eight manuscripts of the 8th to the 17th century. 2 Auktionskataloge in 2 Bdn. London: Sotheby & Co. 1968-69. 27,9 x 21,4 cm. Mit Porträtfrontispiz und 107 (davon 11 farb.) Tafeln. 105 SS., 1 nn. S.; 109 SS., 1 nn. S. Grüner OrPp. mit gedrucktem Deckel- und Rückentitel.
(Minimal berieben und bestoßen. Einband gering gebräunt.)
Die Kataloge zur Versteigerung von 75 Handschriften aus der Sammlung des als „King of Copper" bekannten US-amerikanischen Bergbauingenieurs Sir Alfred Chester Beatty (1875-1968) durch Sotheby & Co. in London im Dezember 1968 und Juni 1969. Chester Beatty verdiente ein Vermögen im Cripple Creek, Colorado, und war weltweit als gefragter und gut bezahlter Bergbauingenieur tätig. Um das Jahr 1910 herum begann Chester Beatty seltene Bücher und illuminierte Handschriften vornehmlich westlicher Provenienz zu sammeln, doch richtete sich sein Augenmerk ab ca. 1913 auch auf orientalische Handschriften und Miniaturen, sodass er in den 1940er-Jahren eine der bemerkenswertesten Sammlungen westlichen, orientalischen und auch fernöstlichen Materials von der Antike bis zum Mittelalter sein Eigen nennen konnte. Seine Papyri sowie die arabischen, persischen, türkischen, armenischen, chinesischen und japanischen Handschriften bilden heute den Hauptbestandteil der Chester Beatty Library in Dublin, der Stadt, wohin Chester Beatty die Sammlung 1950 verlegte.
In den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs profitierte Chester Beatty wie so viele Sammler von den großen Auktionen und privaten Sammlungsverkäufen. Innerhalb weniger Jahre war der vermögende Bergbauingenieur bestens bei den Antiquaren und Buchhändlern der großen Metropolen bekannt, die ihn mit seltenen, erstklassigen und stets hochpreisigen Büchern und Handschriften versorgten. In dieser Zeit muss Chester Beatty das romantische Leben des wohlhabenden Bücherkäufers genossen haben. Er verbrachte Tage und Wochen in Paris, London und anderen europäischen Hauptstädten mit dem Taxi von Buchhändler zu Buchhändler fahrend, immer auf der Suche nach dem neuesten und besten Werk für seine exquisite Sammlung. Um sicherzustellen, dass seine Handschriften auch wirklich dem angepriesenen Wert entsprachen, holte Chester Beatty zudem den Rat einer Vielzahl von Gelehrten und Experten ein, die ihm oft jahrelang als Berater zur Seite standen.
Anderen Experten, namentlich den Kuratoren von Museen und großen öffentlichen Bibliotheken, begegnete er hingegen mit einem gewissen Unverständnis und mit Ungeduld, da diese eine solch große Anzahl an Handschriften besaßen, sie jedoch nur äußerst selten der Öffentlichkeit präsentierten. Seine Sammlung orientalischer Handschriften und einige bedeutende westliche Handschriften überließ Chester Beatty daher dem irischen Volk nur unter der Bedingung, diese in einer Dauerausstellung zugänglich zu machen. Den Rest der Sammlung ließ er verkaufen, wovon die vorliegenden Auktionskataloge zeugen. Die 75 von Sotheby & Co. angebotenen Handschriften zeigen, dass sich Chester Beattys Sammlung keineswegs nur auf ihre Bedeutung hinsichtlich der Erforschung der Geschichte Ägyptens oder des Umfeldes des Alten und Neuen Testaments reduzieren lässt, sondern ebenso reich an Stundenbüchern, Missalen, Bibeln, Summen und anderen Handschriften typisch westlichen Ursprungs gewesen ist. Im Jahre 1968 erhielt der 1957 zum Ritter geschlagene Ehrenbürger Irlands ein Staatsbegräbnis und ist bis heute die einzige Privatperson in der irischen Geschichte, der eine solche Ehre zuteil wurde. Im Dezember desselben Jahres fand der erste Teil der Sotheby-Auktion statt. Allein die Versteigerung der ersten 37 Handschriften erlöste 872.280 £.
ALFRED CHESTER BEATTY
The Chester Beatty Western Manuscripts. Catalogue of thirty-seven/... thirty-eight manuscripts of the 8th to the 17th century. 2 auction catalogues in 2 vols. London: Sotheby & Co. 1968-69. 27,9 x 21,4 cm. With portrait frontispiece and 107 (of which 11 col.) plates. 105 pp., 1 nn. p.; 109 pp., 1 nn. p. Green paper boards with printed cover and spine titles.
(Minimally rubbed and bumped. Binding slightly browned.)
The catalogues for the auction of 75 manuscripts from the collection of the US mining engineer known as the "King of Copper", Sir Alfred Chester Beatty (1875-1968), by Sotheby & Co. in London in December 1968 and June 1969. Chester Beatty made a fortune at Cripple Creek, Colorado, and was in demand worldwide as a well-paid mining engineer. Around 1910, Chester Beatty began collecting rare books and illuminated manuscripts, primarily of Western provenance, but from around 1913 he also turned his attention to Oriental manuscripts and miniatures, so that by the 1940s he could call his own one of the most remarkable collections of Western, Oriental and also Far Eastern material from antiquity to the Middle Ages. His papyri, as well as the Arabic, Persian, Turkish, Armenian, Chinese and Japanese manuscripts, now form the main part of the Chester Beatty Library in Dublin, the city where Chester Beatty moved the collection in 1950.
In the years following the end of the Second World War, Chester Beatty, like so many collectors, profited from the great auctions and private sales of collections. Within a few years, the wealthy mining engineer was well known to the antiquarians and booksellers of the great metropolises, who supplied him with rare, first-class and always highly priced books and manuscripts. During this period Chester Beatty must have enjoyed the romantic life of the wealthy book buyer. He spent days and weeks in Paris, London and other European capitals travelling by taxi from bookseller to bookseller, always on the lookout for the latest and best work for his exquisite collection. To ensure that his manuscripts really did live up to their advertised value, Chester Beatty also sought the advice of a host of scholars and experts, who often acted as advisors to him for years.
Other experts, however, namely the curators of museums and large public libraries, he met with a certain lack of understanding and impatience, since they possessed such a large number of manuscripts but presented them to the public only extremely rarely. Chester Beatty therefore left his collection of Oriental manuscripts and some important Western manuscripts to the Irish people only on condition that they be made accessible in a permanent exhibition. He had the rest of the collection sold, as evidenced by the present auction catalogues. The 75 manuscripts offered by Sotheby & Co. show that Chester Beatty's collection can by no means be reduced to its importance with regard to the study of the history of Egypt or the environment of the Old and New Testaments, but was equally rich in books of hours, missals, Bibles, sums and other manuscripts of typical Western origin. In 1968, the honorary citizen of Ireland, knighted in 1957, received a state funeral and remains to this day the only private individual in Irish history to have been accorded such an honour. In December of the same year, the first part of the Sotheby auction took place. The auction of the first 37 manuscripts alone raised £872.280.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
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ALFRED CHESTER BEATTY
The Chester Beatty Western Manuscripts. Catalogue of thirty-seven/... thirty-eight manuscripts of the 8th to the 17th century. 2 Auktionskataloge in 2 Bdn. London: Sotheby & Co. 1968-69. 27,9 x 21,4 cm. Mit Porträtfrontispiz und 107 (davon 11 farb.) Tafeln. 105 SS., 1 nn. S.; 109 SS., 1 nn. S. Grüner OrPp. mit gedrucktem Deckel- und Rückentitel.
(Minimal berieben und bestoßen. Einband gering gebräunt.)
Die Kataloge zur Versteigerung von 75 Handschriften aus der Sammlung des als „King of Copper" bekannten US-amerikanischen Bergbauingenieurs Sir Alfred Chester Beatty (1875-1968) durch Sotheby & Co. in London im Dezember 1968 und Juni 1969. Chester Beatty verdiente ein Vermögen im Cripple Creek, Colorado, und war weltweit als gefragter und gut bezahlter Bergbauingenieur tätig. Um das Jahr 1910 herum begann Chester Beatty seltene Bücher und illuminierte Handschriften vornehmlich westlicher Provenienz zu sammeln, doch richtete sich sein Augenmerk ab ca. 1913 auch auf orientalische Handschriften und Miniaturen, sodass er in den 1940er-Jahren eine der bemerkenswertesten Sammlungen westlichen, orientalischen und auch fernöstlichen Materials von der Antike bis zum Mittelalter sein Eigen nennen konnte. Seine Papyri sowie die arabischen, persischen, türkischen, armenischen, chinesischen und japanischen Handschriften bilden heute den Hauptbestandteil der Chester Beatty Library in Dublin, der Stadt, wohin Chester Beatty die Sammlung 1950 verlegte.
In den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs profitierte Chester Beatty wie so viele Sammler von den großen Auktionen und privaten Sammlungsverkäufen. Innerhalb weniger Jahre war der vermögende Bergbauingenieur bestens bei den Antiquaren und Buchhändlern der großen Metropolen bekannt, die ihn mit seltenen, erstklassigen und stets hochpreisigen Büchern und Handschriften versorgten. In dieser Zeit muss Chester Beatty das romantische Leben des wohlhabenden Bücherkäufers genossen haben. Er verbrachte Tage und Wochen in Paris, London und anderen europäischen Hauptstädten mit dem Taxi von Buchhändler zu Buchhändler fahrend, immer auf der Suche nach dem neuesten und besten Werk für seine exquisite Sammlung. Um sicherzustellen, dass seine Handschriften auch wirklich dem angepriesenen Wert entsprachen, holte Chester Beatty zudem den Rat einer Vielzahl von Gelehrten und Experten ein, die ihm oft jahrelang als Berater zur Seite standen.
Anderen Experten, namentlich den Kuratoren von Museen und großen öffentlichen Bibliotheken, begegnete er hingegen mit einem gewissen Unverständnis und mit Ungeduld, da diese eine solch große Anzahl an Handschriften besaßen, sie jedoch nur äußerst selten der Öffentlichkeit präsentierten. Seine Sammlung orientalischer Handschriften und einige bedeutende westliche Handschriften überließ Chester Beatty daher dem irischen Volk nur unter der Bedingung, diese in einer Dauerausstellung zugänglich zu machen. Den Rest der Sammlung ließ er verkaufen, wovon die vorliegenden Auktionskataloge zeugen. Die 75 von Sotheby & Co. angebotenen Handschriften zeigen, dass sich Chester Beattys Sammlung keineswegs nur auf ihre Bedeutung hinsichtlich der Erforschung der Geschichte Ägyptens oder des Umfeldes des Alten und Neuen Testaments reduzieren lässt, sondern ebenso reich an Stundenbüchern, Missalen, Bibeln, Summen und anderen Handschriften typisch westlichen Ursprungs gewesen ist. Im Jahre 1968 erhielt der 1957 zum Ritter geschlagene Ehrenbürger Irlands ein Staatsbegräbnis und ist bis heute die einzige Privatperson in der irischen Geschichte, der eine solche Ehre zuteil wurde. Im Dezember desselben Jahres fand der erste Teil der Sotheby-Auktion statt. Allein die Versteigerung der ersten 37 Handschriften erlöste 872.280 £.
ALFRED CHESTER BEATTY
The Chester Beatty Western Manuscripts. Catalogue of thirty-seven/... thirty-eight manuscripts of the 8th to the 17th century. 2 auction catalogues in 2 vols. London: Sotheby & Co. 1968-69. 27,9 x 21,4 cm. With portrait frontispiece and 107 (of which 11 col.) plates. 105 pp., 1 nn. p.; 109 pp., 1 nn. p. Green paper boards with printed cover and spine titles.
(Minimally rubbed and bumped. Binding slightly browned.)
The catalogues for the auction of 75 manuscripts from the collection of the US mining engineer known as the "King of Copper", Sir Alfred Chester Beatty (1875-1968), by Sotheby & Co. in London in December 1968 and June 1969. Chester Beatty made a fortune at Cripple Creek, Colorado, and was in demand worldwide as a well-paid mining engineer. Around 1910, Chester Beatty began collecting rare books and illuminated manuscripts, primarily of Western provenance, but from around 1913 he also turned his attention to Oriental manuscripts and miniatures, so that by the 1940s he could call his own one of the most remarkable collections of Western, Oriental and also Far Eastern material from antiquity to the Middle Ages. His papyri, as well as the Arabic, Persian, Turkish, Armenian, Chinese and Japanese manuscripts, now form the main part of the Chester Beatty Library in Dublin, the city where Chester Beatty moved the collection in 1950.
In the years following the end of the Second World War, Chester Beatty, like so many collectors, profited from the great auctions and private sales of collections. Within a few years, the wealthy mining engineer was well known to the antiquarians and booksellers of the great metropolises, who supplied him with rare, first-class and always highly priced books and manuscripts. During this period Chester Beatty must have enjoyed the romantic life of the wealthy book buyer. He spent days and weeks in Paris, London and other European capitals travelling by taxi from bookseller to bookseller, always on the lookout for the latest and best work for his exquisite collection. To ensure that his manuscripts really did live up to their advertised value, Chester Beatty also sought the advice of a host of scholars and experts, who often acted as advisors to him for years.
Other experts, however, namely the curators of museums and large public libraries, he met with a certain lack of understanding and impatience, since they possessed such a large number of manuscripts but presented them to the public only extremely rarely. Chester Beatty therefore left his collection of Oriental manuscripts and some important Western manuscripts to the Irish people only on condition that they be made accessible in a permanent exhibition. He had the rest of the collection sold, as evidenced by the present auction catalogues. The 75 manuscripts offered by Sotheby & Co. show that Chester Beatty's collection can by no means be reduced to its importance with regard to the study of the history of Egypt or the environment of the Old and New Testaments, but was equally rich in books of hours, missals, Bibles, sums and other manuscripts of typical Western origin. In 1968, the honorary citizen of Ireland, knighted in 1957, received a state funeral and remains to this day the only private individual in Irish history to have been accorded such an honour. In December of the same year, the first part of the Sotheby auction took place. The auction of the first 37 manuscripts alone raised £872.280.
An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.
Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.
1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.
Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.
2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.
3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).
Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.
Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.
4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.
Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.
Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.
5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.
6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.
10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs und Lagerkosten berechnet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UNÜbereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.