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Amherst. - Catalogue of the magnificent library. London 1908-09.

In Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskata...

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Köln

LORD AMHERST OF HACKNEY
Catalogue of the magnificent library of choice and valuable books & manuscripts, the property of the Rt. Hon. Lord Amherst of Hackney. London: Sotheby, Wilkinson & Hodge 1908-09. 24,8 x 18,4 cm. Mit 25 Farbfototafeln. IV, 198 SS., 1 Bl.; XLIX SS. (Index). HLdr. mit goldgepr. Rs.

(Berieben. Rücken mit minimalem Bezugsdefekt. Gering gebräunt. Vereinzelt leicht alters- oder gebrauchsfleckig.)

Auch eine außergewöhnlich exquisite Sammlung adlig-aristokratischer Provenienz kann an dem Fehler eines einzelnen Angestellten zugrunde gehen. Ein trauriges Beispiel hierfür ist die Bibliothek des William Amhurst Tyssen-Amherst, 1st Baron Amherst of Hackney, der sich 1906 gezwungen sah, einen großen Teil seiner Sammlung versteigern zu lassen, nachdem er entdeckt hatte, dass sein Nachlass und einige Treuhandgelder von einem von ihm beauftragten Anwalt veruntreut worden waren. Sechs Wochen nach der Auktion starb Lord Amherst (1835-1909), der für die konservative Partei bis 1892 im britischen Parlament gesessen hatte. - Neben 17 Caxton-Drucken, die noch vor der Auktion an J. Pierpont Morgan verkauft wurden, den ersten Drucken aus London, Cambridge und Oxford, den ersten englischen Bibeln, Neuen Testamenten und anderen geistlichen Schriften Englands befanden sich das einzig bekannte Exemplar des „Recuyell of the Historyes of Troye“, das persönliche Exemplar King Charles I. der Cambridge-Bibel sowie eine Gutenberg-Bibel in seinem Besitz. Viele der Bücher stammten einst aus dem englischen und französischen Königshaus oder aus dem Besitz der hochadligen Familien Europas. Den Handkatalog der Bibliothek besorgte der bekannte Bibliograph Seymour de Ricci (1881-1942). - Der Katalog umfasst 1031 Lose. Ein 49-seitiger Index ist beigebunden. - Die 25 Tafeln zeigen eine Auswahl der herausragendsten Einbände.



LORD AMHERST OF HACKNEY
Catalogue of the magnificent library of choice and valuable books & manuscripts, the property of the Rt. Hon. Lord Amherst of Hackney. London: Sotheby, Wilkinson & Hodge 1908-09. 24,8 x 18,4 cm. With 25 colour photographic plates. IV, 198 pp., 1 leaf; XLIX pp. (Index). Half leather covers with gold embossed spine label.

(Rubbed. Spine with minimal cover defect. Slightly browned. Occasional light age or use spotting.)

Even an exceptionally exquisite collection of noble-aristocratic provenance can perish from the mistake of a single clerk. A sad example of this is the library of William Amhurst Tyssen-Amherst, 1st Baron Amherst of Hackney, who was forced to have a large part of his collection auctioned off in 1906 after discovering that his estate and some trust funds had been embezzled by a lawyer he had hired. Six weeks after the auction, Lord Amherst (1835-1909), who had sat in the British Parliament for the Conservative Party until 1892, died. - In addition to 17 Caxton prints sold to J. Pierpont Morgan before the auction, the first London, Cambridge and Oxford prints, the first English Bibles, New Testaments and other spiritual writings of England, the only known copy of the Recuyell of the Historyes of Troye, King Charles I's personal copy of the Cambridge Bible and a Gutenberg Bible were in his possession. Many of the books once came from English and French royalty or had the high noble families of Europe as previous owners. The hand catalogue of the library was compiled by the well-known bibliographer Seymour de Ricci (1881-1942). - The catalogue contains 1.031 lots. A 49-page index is bound in. - The 25 plates show a selection of the most outstanding bindings.

LORD AMHERST OF HACKNEY
Catalogue of the magnificent library of choice and valuable books & manuscripts, the property of the Rt. Hon. Lord Amherst of Hackney. London: Sotheby, Wilkinson & Hodge 1908-09. 24,8 x 18,4 cm. Mit 25 Farbfototafeln. IV, 198 SS., 1 Bl.; XLIX SS. (Index). HLdr. mit goldgepr. Rs.

(Berieben. Rücken mit minimalem Bezugsdefekt. Gering gebräunt. Vereinzelt leicht alters- oder gebrauchsfleckig.)

Auch eine außergewöhnlich exquisite Sammlung adlig-aristokratischer Provenienz kann an dem Fehler eines einzelnen Angestellten zugrunde gehen. Ein trauriges Beispiel hierfür ist die Bibliothek des William Amhurst Tyssen-Amherst, 1st Baron Amherst of Hackney, der sich 1906 gezwungen sah, einen großen Teil seiner Sammlung versteigern zu lassen, nachdem er entdeckt hatte, dass sein Nachlass und einige Treuhandgelder von einem von ihm beauftragten Anwalt veruntreut worden waren. Sechs Wochen nach der Auktion starb Lord Amherst (1835-1909), der für die konservative Partei bis 1892 im britischen Parlament gesessen hatte. - Neben 17 Caxton-Drucken, die noch vor der Auktion an J. Pierpont Morgan verkauft wurden, den ersten Drucken aus London, Cambridge und Oxford, den ersten englischen Bibeln, Neuen Testamenten und anderen geistlichen Schriften Englands befanden sich das einzig bekannte Exemplar des „Recuyell of the Historyes of Troye“, das persönliche Exemplar King Charles I. der Cambridge-Bibel sowie eine Gutenberg-Bibel in seinem Besitz. Viele der Bücher stammten einst aus dem englischen und französischen Königshaus oder aus dem Besitz der hochadligen Familien Europas. Den Handkatalog der Bibliothek besorgte der bekannte Bibliograph Seymour de Ricci (1881-1942). - Der Katalog umfasst 1031 Lose. Ein 49-seitiger Index ist beigebunden. - Die 25 Tafeln zeigen eine Auswahl der herausragendsten Einbände.



LORD AMHERST OF HACKNEY
Catalogue of the magnificent library of choice and valuable books & manuscripts, the property of the Rt. Hon. Lord Amherst of Hackney. London: Sotheby, Wilkinson & Hodge 1908-09. 24,8 x 18,4 cm. With 25 colour photographic plates. IV, 198 pp., 1 leaf; XLIX pp. (Index). Half leather covers with gold embossed spine label.

(Rubbed. Spine with minimal cover defect. Slightly browned. Occasional light age or use spotting.)

Even an exceptionally exquisite collection of noble-aristocratic provenance can perish from the mistake of a single clerk. A sad example of this is the library of William Amhurst Tyssen-Amherst, 1st Baron Amherst of Hackney, who was forced to have a large part of his collection auctioned off in 1906 after discovering that his estate and some trust funds had been embezzled by a lawyer he had hired. Six weeks after the auction, Lord Amherst (1835-1909), who had sat in the British Parliament for the Conservative Party until 1892, died. - In addition to 17 Caxton prints sold to J. Pierpont Morgan before the auction, the first London, Cambridge and Oxford prints, the first English Bibles, New Testaments and other spiritual writings of England, the only known copy of the Recuyell of the Historyes of Troye, King Charles I's personal copy of the Cambridge Bible and a Gutenberg Bible were in his possession. Many of the books once came from English and French royalty or had the high noble families of Europe as previous owners. The hand catalogue of the library was compiled by the well-known bibliographer Seymour de Ricci (1881-1942). - The catalogue contains 1.031 lots. A 49-page index is bound in. - The 25 plates show a selection of the most outstanding bindings.

Venator & Hanstein - Ausgewählte Sammlungskataloge

Endet ab
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.

Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8 € für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.

Wichtige Informationen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.

 

1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den von der Venator & Hanstein  KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln durchgeführten sogenannten Timed Auctions.

Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar. Die Anwendung der Fernabsatzrichtlinie wird ausgeschlossen.

 

2. Zulassung. Venator & Hanstein behält sich die Zulassung zu Timed Auctions vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Zu diesem Zweck sendet der Kunde Venator & Hanstein vor dessen Teilnahme an Timed Auctions eine schriftliche Anmeldung mit gültigem Personalausweis zu. Wenn dieser keine aktuelle Meldeadresse enthält, sendet der Kunde Venator & Hanstein zudem einen Adressnachweis zu. Juristische Personen senden Venator & Hanstein zusätzlich einen aktuellen und gültigen Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) zu, aus denen die berechtigten Personen hervorgehen.

 

3. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.

 

4. Maximalpreis. Der Kunde hat im Rahmen von Timed Auctions die Möglichkeit, bei der Abgabe eines Kaufpreisangebots sogleich den Kaufpreis anzugeben, den er höchstens für das betreffende Objekt zu zahlen bereit ist (nachfolgend „Maximalpreis“). Wenn zwei Kunden einen identischen Maximalpreis angeben, dann wird nur das zeitlich frühere Angebot berücksichtigt; der Kunde, der das zeitlich spätere Angebot abgegeben hat, wird per E-Mail hierüber informiert.

Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.

Solange der Maximalpreis des Kunden höher ist als das aktuelle Höchstgebot anderer Kunden für das betreffende Objekt, wird bei Abgabe weiterer Kaufpreisgebote das Kaufpreisangebot jeweils so weit erhöht, wie es erforderlich ist, dass derjenige Kunde, der das Maximalpreisgebot abgegeben hat, auch der Höchstbietende bleibt. Die Erhöhung des Kaufpreisangebots erfolgt automatisch in Bietschritten von maximal 10% des letzten Kaufpreisgebots.

 

5. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.

 

6. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

 

7. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 6.

 

8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben (Differenzbesteuerung).

Für Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Kaufpreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer­Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU­ Mitgliedsstaaten. Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 2 % auf den Kaufpreispreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000 ist Venator & Hanstein gemäß § 3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer erworbene Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Venator & Hanstein Ausfuhr­ und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach dem Verkauf ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

 

9. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.

 

10. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

 

11. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs­ und Lagerkosten berechnet.

 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN­Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Vollständige AGBs