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Marmor Topf, Aristide Petrilli, Florenz 1868 bis um 1930 Florenz

In 3. Tiberius Auktion

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Wien

Marmor Topf
Aristide Petrilli
Florenz 1868 bis um 1930 Florenz
Carrara Marmor
Signiert, mittig am zylinderförmigen Korpus
Höhe 40 cm, Durchmesser 50 cm, mit Löwenköpfen 60 cm

Dieses fantasievoll gestaltete Marmorbecken (40 x 60 cm) wurde von niemand Geringerem als dem Florentiner Meisterbildhauer Aristide Petrilli (1868-1930) geschaffen, wie die prominente Signatur (Prof. A. Petrilli) verrät. Er war besonders darauf spezialisiert, in seiner Werkstatt Marmor- und Alabasterskulpturen in historistisch-klassizistischer Manier anzufertigen. Weiters stellte er im Jahr 1896 an der Société des Artistes Francais sowie im Jahr 1900 in der Pariser Weltausstellung aus.
Dieses herausragende Becken ist übersät mit fein ausgearbeiteten Motiven und variantenreicher Symbolik. Es liegt keine bestimmte Schauseite vor, wodurch das Objekt gleichermaßen von allen Seiten bestaunt werden kann. Auffällig sind zunächst die vier Löwenprotomen mit Ausgüssen, die in ihrer Ausarbeitung mit tief gefurchten Augenbrauen, fein gekerbten Augen und dramatisch wehenden Felllocken an jene Köpfe von römischen Wannensarkophagen erinnern. Hier ist besonders der sogenannte Löwenjagd-Sarkophag aus der späten Kaiserzeit im Kunsthistorischen Museum Wiens zu nennen. Löwen wurden in der Antike besonders mit Macht, Stärke und einem hohen gesellschaftlichen Rang des Mäzens assoziiert und können daher sowohl als siegreiches als auch apotropäisches Symbol interpretiert werden. Der Löwe ist auch als heraldisches Tier präsent, mit schwerem Rüstungshelm über dem Haupt, ein Wappen hochhaltend. Der Löwe erinnert dabei an Marzocco, jener Löwe, der das Wappen von Florenz als Schildhalter mit der rechten Pranke vor seinem Körper hält. Die hervortretenden Rundformen erinnern stark an das symbolträchtige Wappen der einflussreichen Florentiner Medici-Familie. Diese Motivik wird unterschiedlich gedeutet; beispielsweise könnte sie sich auf die von Herkules geraubten Äpfel der Hesperiden beziehen, die ewige Jugend schenken. Zusätzlich besteht ein Zusammenhang mit den sogenannten Medici-Löwen (1598) an der Loggia die Lanzi, die als Herrschaftssymbole politische Macht und wirtschaftlichen Reichtum widerspiegeln und daher häufig kopiert wurden.
Ein weiteres beliebtes Wappentier ist der Stier, der als Büste erscheint und über einem Stierkopfschild abgebildet ist. Der Stier wird häufig steigend in Angriffsstellung dargestellt, beispielsweise auf dem Wappen der Stadt Turin. Ein kleineres Wappen mit aufgesetztem Helm zeigt einen Adler, der mit ausgebreiteten Schwingen darauf sitzt. Auf einem weiteren Wappen ist eine Leiter mit vier flankierenden Halbmonden gezeigt, die an die Scaliger erinnert, die Herren von Verona im 13. und 14. Jahrhundert. Der darauf gesetzte Helm ist monumental gestaltet und trägt die Signatur des Bildhauers unter dem aufgesetzten Flügelpaar, das wohl Sieg symbolisieren soll. Die die Wappen umgebenden Symbole, wie das Agnus Dei, Lilie, Pfeil, Kreis, Stern, Mond, Kreuz, Sanduhr, und Schriftkürzel liefern eine weitere symbolische Ebene. Werden die Wappentiere nun in christlicher Deutung aufgefasst – nämlich als Markuslöwe, Lukasstier, Johannesadler und Matthäus/Mensch – so fügt sich die prominente Madonnendarstellung in markant ausgearbeiteter Rundbogennische nahtlos in die Darstellungsvielfalt ein.

Die Säulen, Kapitelle, das mehrpolige Gebälk und das Arkosolium mit den Rundbögen sind detailliert ausgearbeitet und lassen den Schluss zu, dass sich Petrilli von einer bestimmten Darstellung beeinflussen ließ. Maria und Kind tragen einen tellerförmigen Heiligenschein am Hinterkopf; die verhüllte Maria ist sitzend dargestellt und gibt dem sitzenden nackten Jesuskind etwas in die Hand, ähnlich wie zahlreiche introspektive Madonnendarstellungen des Raffael.
Verstärkt wird der christliche Gehalt durch die weitere Darstellung einer dem Heiligen Georg ähnelnden Figur mit Heiligenschein, die mit erhobenem Schwert und Schild mit seinem Pferd über einen Drachen galoppiert. Inschriften weisen ihn als Giorgios sowie als „Marinus“ aus, Namen, die mit dem 50. Dogen von Venedig, nämlich Marino Zorzi in Verbindung stehen, dessen Münzprägungen ähnliche Inschriften aufweisen. Jedoch könnte der Name auch als „Mariaus“ gelesen werden, wobei sich dies auf Gaius Marius, einen römischen Feldherrn und Staatsmann beziehen könnte, der die martialischen Heeresreformen einführte und äußerst erfolgreich war. Hinter der Ritterfigur befindet sich eine kleine Büste einer Frau mit hoher Krone, vermutlich Maria.

Zwei weitere Darstellungen scheinen wiederum stärker in der griechisch-römischen Antike verhaftet zu sein, wie beispielsweise jene der Athena, die typisch im langen Peplos mit Ägäis bekleidet ist und einen hohen Helm mit Pegasus und Sphinx trägt, wobei diese Darstellung direkt mit der sogenannten Varvakion-Statuette vergleichbar ist. Diese stellt eine Kopie des klassischen Kultbildes der Athena im Parthenon auf der Akropolis in Athen dar. Auch die Schlange, wohl der legendäre Gründer Athens namens Erichthonios, ist mit dem Kultbild vergleichbar; jedoch windet sich die Schlange hier um Athenas Körper und lässt den Kopf auf die dargebotene Libationsschale sinken, die Athena in opfernder Haltung vor sich hält. Die im Kultbild von Athena dargebrachte Nike befindet sich hier auf der anderen Seite: Die spärlich bekleidete Nike/Victoria, Göttin des Sieges, ist gezeigt mit hochwehendem Peplos, Tuch schwenkend und Palmzweig – das Symbol für Frieden – präsentierend.

Die ausgesprochene Darstellungsvielfalt und fantasievolle Synthese der unterschiedlichen sakralen Welten offenbart den Wissensreichtum des Künstlers und den großen Anspruch, diese am Ende des 19. Jahrhunderts kunstvoll miteinander zu verweben.

Marble Pot
Aristide Petrilli
Florence 1868 until around 1930 Florence
Carrara marble
Signed, centered on a cylindrical body
Height 40 cm, diameter 50 cm, with lion heads 60 cm

This fancifully designed marble basin (40 x 60 cm) was created by none other than the Florentine master sculptor Aristide Petrilli (1868-1930), as the prominent signature (Prof. A. Petrilli) reveals. He was highly specialized in making marble and alabaster sculptures in the historicist-classicist manner in his workshop. He also exhibited at the Société des Artistes Français in 1896 and at the Paris World's Fair in 1900.
This outstanding basin is littered with finely crafted motifs with varied symbolism. There is no particular front, which means that the object can be admired equally from all sides. First of all, the four lion protomes with spouts are striking. Their elaboration with deeply furrowed eyebrows, finely notched eyes and dramatically waving curls of hair is reminiscent of those heads of Roman tub sarcophagi. The so-called lion-hunting sarcophagus from the late imperial period in Vienna's Kunsthistorisches Museum is particularly noteworthy here. In antiquity, lions were particularly associated with power, strength and a high social rank of the patron and can therefore be interpreted as both a victorious and apotropaic symbol. The lion is also present as a heraldic animal, with heavy armor helmet over its head, holding up a coat of arms. The lion is reminiscent of Marzocco, the lion who holds the coat of arms of Florence as a shield holder with his right paw in front of his body. The protruding circular forms are strongly reminiscent of the symbolic coat of arms of the influential Florentine Medici family. This motif is interpreted in different ways; for example, it could refer to the apples of the Hesperides stolen by Hercules, which give eternal youth. In addition, there is a connection with the so-called Medici lions (1598) on the Loggia die Lanzi, which as symbols of rule reflect political power and economic wealth and were therefore frequently copied.
Another popular heraldic animal is the bull, which appears as a bust and is depicted above a bull's head shield. The bull is often depicted rising in an attacking position, for example on the coat of arms of the city of Turin. A smaller coat of arms with an attached helmet shows an eagle sitting on it with outstretched wings. Another coat of arms shows a ladder with four flanking half moons, reminiscent of the Scaliger, the lords of Verona in the 13th and 14th centuries. The helmet set on top is monumental in design and bears the sculptor's signature below the pair of wings set on top, which is probably meant to symbolize victory. The symbols surrounding the crests, such as the Agnus Dei, lily, arrow, circle, star, moon, cross, hourglass, and scriptural abbreviations provide another symbolic layer. If the heraldic animals are now interpreted in Christian terms - namely as St. Mark's lion, St. Luke's beast, St. John's eagle, and St. Matthew's man - the prominent depiction of the Madonna in a striking round-arched niche fits seamlessly into the variety of representations.

The columns, capitals, multipole entablature, and arcosolium with semi-circular arches are detailed and suggest that Petrilli was influenced by a particular image. Mary and Child wear a plate-shaped halo on the back of their heads; the veiled Mary is depicted seated and giving something into the hand of the seated naked Child Jesus, similar to numerous introspective depictions of the Madonna by Raphael.
The Christian content is reinforced by the further depiction of a figure resembling St. George with a halo, galloping his horse over a dragon with sword and shield raised. Inscriptions identify him as Giorgios as well as "Marinus", names associated with the 50th Doge of Venice, namely Marino Zorzi, whose coinage has similar inscriptions. However, the name could also be read as "Mariaus", referring to Gaius Marius, a Roman general and statesman who introduced martial army reforms and was extremely successful. Behind the figure of the knight is a small bust of a woman with a high crown, presumably Mary.

Two other representations, though, seem to be more rooted in Greco-Roman antiquity, such as that of Athena, typically dressed in long peplos with aegis and wearing a high helmet with Pegasus and Sphinx, this representation being directly comparable to the so-called Varvakion statuette. This represents a copy of the classical cult image of Athena in the Parthenon on the Acropolis in Athens. The serpent, probably the legendary founder of Athens named Erichthonios, is also comparable to the cult image; however, here the serpent coils around Athena's body and lowers its head onto the offered libation bowl, which Athena holds in front of her in a sacrificial posture. The Nike offered by Athena in the cult image is here on the other side: the scantily clad Nike/Victoria, goddess of victory, is shown waving a peplos, waving a shawl and presenting a palm branch - the symbol for peace.

The exceptional representational variety and imaginative synthesis of the different spiritual worlds reveal the artist's wealth of knowledge and the great demand to artfully weave them together at the end of the 19th century.

Marmor Topf
Aristide Petrilli
Florenz 1868 bis um 1930 Florenz
Carrara Marmor
Signiert, mittig am zylinderförmigen Korpus
Höhe 40 cm, Durchmesser 50 cm, mit Löwenköpfen 60 cm

Dieses fantasievoll gestaltete Marmorbecken (40 x 60 cm) wurde von niemand Geringerem als dem Florentiner Meisterbildhauer Aristide Petrilli (1868-1930) geschaffen, wie die prominente Signatur (Prof. A. Petrilli) verrät. Er war besonders darauf spezialisiert, in seiner Werkstatt Marmor- und Alabasterskulpturen in historistisch-klassizistischer Manier anzufertigen. Weiters stellte er im Jahr 1896 an der Société des Artistes Francais sowie im Jahr 1900 in der Pariser Weltausstellung aus.
Dieses herausragende Becken ist übersät mit fein ausgearbeiteten Motiven und variantenreicher Symbolik. Es liegt keine bestimmte Schauseite vor, wodurch das Objekt gleichermaßen von allen Seiten bestaunt werden kann. Auffällig sind zunächst die vier Löwenprotomen mit Ausgüssen, die in ihrer Ausarbeitung mit tief gefurchten Augenbrauen, fein gekerbten Augen und dramatisch wehenden Felllocken an jene Köpfe von römischen Wannensarkophagen erinnern. Hier ist besonders der sogenannte Löwenjagd-Sarkophag aus der späten Kaiserzeit im Kunsthistorischen Museum Wiens zu nennen. Löwen wurden in der Antike besonders mit Macht, Stärke und einem hohen gesellschaftlichen Rang des Mäzens assoziiert und können daher sowohl als siegreiches als auch apotropäisches Symbol interpretiert werden. Der Löwe ist auch als heraldisches Tier präsent, mit schwerem Rüstungshelm über dem Haupt, ein Wappen hochhaltend. Der Löwe erinnert dabei an Marzocco, jener Löwe, der das Wappen von Florenz als Schildhalter mit der rechten Pranke vor seinem Körper hält. Die hervortretenden Rundformen erinnern stark an das symbolträchtige Wappen der einflussreichen Florentiner Medici-Familie. Diese Motivik wird unterschiedlich gedeutet; beispielsweise könnte sie sich auf die von Herkules geraubten Äpfel der Hesperiden beziehen, die ewige Jugend schenken. Zusätzlich besteht ein Zusammenhang mit den sogenannten Medici-Löwen (1598) an der Loggia die Lanzi, die als Herrschaftssymbole politische Macht und wirtschaftlichen Reichtum widerspiegeln und daher häufig kopiert wurden.
Ein weiteres beliebtes Wappentier ist der Stier, der als Büste erscheint und über einem Stierkopfschild abgebildet ist. Der Stier wird häufig steigend in Angriffsstellung dargestellt, beispielsweise auf dem Wappen der Stadt Turin. Ein kleineres Wappen mit aufgesetztem Helm zeigt einen Adler, der mit ausgebreiteten Schwingen darauf sitzt. Auf einem weiteren Wappen ist eine Leiter mit vier flankierenden Halbmonden gezeigt, die an die Scaliger erinnert, die Herren von Verona im 13. und 14. Jahrhundert. Der darauf gesetzte Helm ist monumental gestaltet und trägt die Signatur des Bildhauers unter dem aufgesetzten Flügelpaar, das wohl Sieg symbolisieren soll. Die die Wappen umgebenden Symbole, wie das Agnus Dei, Lilie, Pfeil, Kreis, Stern, Mond, Kreuz, Sanduhr, und Schriftkürzel liefern eine weitere symbolische Ebene. Werden die Wappentiere nun in christlicher Deutung aufgefasst – nämlich als Markuslöwe, Lukasstier, Johannesadler und Matthäus/Mensch – so fügt sich die prominente Madonnendarstellung in markant ausgearbeiteter Rundbogennische nahtlos in die Darstellungsvielfalt ein.

Die Säulen, Kapitelle, das mehrpolige Gebälk und das Arkosolium mit den Rundbögen sind detailliert ausgearbeitet und lassen den Schluss zu, dass sich Petrilli von einer bestimmten Darstellung beeinflussen ließ. Maria und Kind tragen einen tellerförmigen Heiligenschein am Hinterkopf; die verhüllte Maria ist sitzend dargestellt und gibt dem sitzenden nackten Jesuskind etwas in die Hand, ähnlich wie zahlreiche introspektive Madonnendarstellungen des Raffael.
Verstärkt wird der christliche Gehalt durch die weitere Darstellung einer dem Heiligen Georg ähnelnden Figur mit Heiligenschein, die mit erhobenem Schwert und Schild mit seinem Pferd über einen Drachen galoppiert. Inschriften weisen ihn als Giorgios sowie als „Marinus“ aus, Namen, die mit dem 50. Dogen von Venedig, nämlich Marino Zorzi in Verbindung stehen, dessen Münzprägungen ähnliche Inschriften aufweisen. Jedoch könnte der Name auch als „Mariaus“ gelesen werden, wobei sich dies auf Gaius Marius, einen römischen Feldherrn und Staatsmann beziehen könnte, der die martialischen Heeresreformen einführte und äußerst erfolgreich war. Hinter der Ritterfigur befindet sich eine kleine Büste einer Frau mit hoher Krone, vermutlich Maria.

Zwei weitere Darstellungen scheinen wiederum stärker in der griechisch-römischen Antike verhaftet zu sein, wie beispielsweise jene der Athena, die typisch im langen Peplos mit Ägäis bekleidet ist und einen hohen Helm mit Pegasus und Sphinx trägt, wobei diese Darstellung direkt mit der sogenannten Varvakion-Statuette vergleichbar ist. Diese stellt eine Kopie des klassischen Kultbildes der Athena im Parthenon auf der Akropolis in Athen dar. Auch die Schlange, wohl der legendäre Gründer Athens namens Erichthonios, ist mit dem Kultbild vergleichbar; jedoch windet sich die Schlange hier um Athenas Körper und lässt den Kopf auf die dargebotene Libationsschale sinken, die Athena in opfernder Haltung vor sich hält. Die im Kultbild von Athena dargebrachte Nike befindet sich hier auf der anderen Seite: Die spärlich bekleidete Nike/Victoria, Göttin des Sieges, ist gezeigt mit hochwehendem Peplos, Tuch schwenkend und Palmzweig – das Symbol für Frieden – präsentierend.

Die ausgesprochene Darstellungsvielfalt und fantasievolle Synthese der unterschiedlichen sakralen Welten offenbart den Wissensreichtum des Künstlers und den großen Anspruch, diese am Ende des 19. Jahrhunderts kunstvoll miteinander zu verweben.

Marble Pot
Aristide Petrilli
Florence 1868 until around 1930 Florence
Carrara marble
Signed, centered on a cylindrical body
Height 40 cm, diameter 50 cm, with lion heads 60 cm

This fancifully designed marble basin (40 x 60 cm) was created by none other than the Florentine master sculptor Aristide Petrilli (1868-1930), as the prominent signature (Prof. A. Petrilli) reveals. He was highly specialized in making marble and alabaster sculptures in the historicist-classicist manner in his workshop. He also exhibited at the Société des Artistes Français in 1896 and at the Paris World's Fair in 1900.
This outstanding basin is littered with finely crafted motifs with varied symbolism. There is no particular front, which means that the object can be admired equally from all sides. First of all, the four lion protomes with spouts are striking. Their elaboration with deeply furrowed eyebrows, finely notched eyes and dramatically waving curls of hair is reminiscent of those heads of Roman tub sarcophagi. The so-called lion-hunting sarcophagus from the late imperial period in Vienna's Kunsthistorisches Museum is particularly noteworthy here. In antiquity, lions were particularly associated with power, strength and a high social rank of the patron and can therefore be interpreted as both a victorious and apotropaic symbol. The lion is also present as a heraldic animal, with heavy armor helmet over its head, holding up a coat of arms. The lion is reminiscent of Marzocco, the lion who holds the coat of arms of Florence as a shield holder with his right paw in front of his body. The protruding circular forms are strongly reminiscent of the symbolic coat of arms of the influential Florentine Medici family. This motif is interpreted in different ways; for example, it could refer to the apples of the Hesperides stolen by Hercules, which give eternal youth. In addition, there is a connection with the so-called Medici lions (1598) on the Loggia die Lanzi, which as symbols of rule reflect political power and economic wealth and were therefore frequently copied.
Another popular heraldic animal is the bull, which appears as a bust and is depicted above a bull's head shield. The bull is often depicted rising in an attacking position, for example on the coat of arms of the city of Turin. A smaller coat of arms with an attached helmet shows an eagle sitting on it with outstretched wings. Another coat of arms shows a ladder with four flanking half moons, reminiscent of the Scaliger, the lords of Verona in the 13th and 14th centuries. The helmet set on top is monumental in design and bears the sculptor's signature below the pair of wings set on top, which is probably meant to symbolize victory. The symbols surrounding the crests, such as the Agnus Dei, lily, arrow, circle, star, moon, cross, hourglass, and scriptural abbreviations provide another symbolic layer. If the heraldic animals are now interpreted in Christian terms - namely as St. Mark's lion, St. Luke's beast, St. John's eagle, and St. Matthew's man - the prominent depiction of the Madonna in a striking round-arched niche fits seamlessly into the variety of representations.

The columns, capitals, multipole entablature, and arcosolium with semi-circular arches are detailed and suggest that Petrilli was influenced by a particular image. Mary and Child wear a plate-shaped halo on the back of their heads; the veiled Mary is depicted seated and giving something into the hand of the seated naked Child Jesus, similar to numerous introspective depictions of the Madonna by Raphael.
The Christian content is reinforced by the further depiction of a figure resembling St. George with a halo, galloping his horse over a dragon with sword and shield raised. Inscriptions identify him as Giorgios as well as "Marinus", names associated with the 50th Doge of Venice, namely Marino Zorzi, whose coinage has similar inscriptions. However, the name could also be read as "Mariaus", referring to Gaius Marius, a Roman general and statesman who introduced martial army reforms and was extremely successful. Behind the figure of the knight is a small bust of a woman with a high crown, presumably Mary.

Two other representations, though, seem to be more rooted in Greco-Roman antiquity, such as that of Athena, typically dressed in long peplos with aegis and wearing a high helmet with Pegasus and Sphinx, this representation being directly comparable to the so-called Varvakion statuette. This represents a copy of the classical cult image of Athena in the Parthenon on the Acropolis in Athens. The serpent, probably the legendary founder of Athens named Erichthonios, is also comparable to the cult image; however, here the serpent coils around Athena's body and lowers its head onto the offered libation bowl, which Athena holds in front of her in a sacrificial posture. The Nike offered by Athena in the cult image is here on the other side: the scantily clad Nike/Victoria, goddess of victory, is shown waving a peplos, waving a shawl and presenting a palm branch - the symbol for peace.

The exceptional representational variety and imaginative synthesis of the different spiritual worlds reveal the artist's wealth of knowledge and the great demand to artfully weave them together at the end of the 19th century.

3. Tiberius Auktion

Auktionsdatum
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     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurückgesendet,

     b) oder auf Kosten und Gefahr des Einbringer gelagert.

Gleiches gilt auch für Objekte, die das Auktionshaus von der Auktion zurückgezogen hat.
(2) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angaben von Gründen, Objekte von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurück zu ziehen.

§ 6. Schätzung und Beschreibung der Objekte
(1) Die Experten des Auktionshauses begutachten die zur Auktion übernommenen Objekte mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und geben dafür eine Schätzung und Beschreibung ab. Gemeinsam mit dem Einbringer wird der Mindestverkaufspreis festgelegt. Die Schätzpreise, Ausrufpreise und Beschreibungen werden mit nötiger Sorgfalt erstellt, das Auktionshaus leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit gegenüber dem Käufer und Einbringer.
(2) Die eingebrachten Objekte werden nicht unter dem vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) versteigert. Sollte der Mindestverkaufspreis bei der Versteigerung nicht erreicht werden, wird das Objekt unter Vorbehalt zugeschlagen. Der endgültige Zuschlag erfolgt erst nach dem Einverständnis des Einbringers.
(3) Das Auktionshaus haftet in keiner Weise für die Schäden durch Unrichtigkeit seiner Preisbestimmung oder Beschreibungen dem Käufer und Einbringer gegenüber.
(4) Die Beschreibungen der Objekte sind subjektive Meinungen der Experten des Auktionshauses und bedeuten: 

     a) Vor- und Zuname des Künstlers mit Lebensdaten sowie der Bezeichnung „signiert“ oder „monogrammiert“: ein eindeutiges Werk des Künstlers.

     b) Die Bezeichnung „Zugeschrieben“: ein wahrscheinliches Werk des Künstlers.

     c) Die Bezeichnung „Umkreis“: ein im Einflussbereich des Künstlers entstandenes Werk.

     d) Die Bezeichnung „Bezeichnet“: ein wahrscheinliches aber nicht von der Hand des Künstlers signiertes Werk.

     e) Die Bezeichnung „Werkstatt“: ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers entstandenes Werk.

     f) Die Bezeichnung „Schule“: ein in zeitlicher und stilistischer Nähe zum Künstler entstandenes Werk.

     g) Die Bezeichnung „Nachfolge“: ein in der Nachfolge entstandenes, stilistisch verwandtes Werk des Künstlers.

(5) Die Beschreibung der Objekte, Informationen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in englischer Sprache stellen lediglich eine unverbindliche Hilfsübersetzung dar. Das Auktionshaus kann für die Richtigkeit der Übersetzung keine Haftung übernehmen.

§ 7. Zustand der Objekte
(1) Sämtliche Objekte die versteigert werden, können vor der Auktion zu den Vorbesichtigungszeiten in den Räumlichkeiten des Auktionshauses, wenn nichts anderes angegeben wurde, besichtigt und geprüft werden. Bei den zu versteigernden Objekten handelt es sich fast ausschließlich um Kunst und Antiquitäten die sich in einem Erhaltungszustand befinden, der ihrem Alter und der bisherigen Verwendung entspricht.
(2) Käufer können vom Auktionshaus einen Zustandsbericht einzelner Objekte anfordern. Die Zustandsberichte bringen lediglich eine subjektive Einschätzung, für die das Auktionshaus keine Gewähr übernimmt.
(3) Beanstandungen oder Bemängelungen gegenüber dem Zustand eines Objektes finden im Auktionskatalog und im Zustandsbericht nur dann Erwähnung, wenn der optische Gesamteindruck des Objektes nach der Einschätzung des Auktionshauses deutlich beeinträchtigt ist. Jeder Käufer hat die Möglichkeit, die zu versteigernden Objekte vor der Auktion zu besichtigen und zu prüfen.

§ 8. Zurückziehung von Objekten
(1) Der Einbringer kann Objekte, die er zur Versteigerung an das Auktionshaus übergeben hat, bis 7 Tage vor Auktionsbeginn gegen Entrichtung einer Zurückziehungsgebühr in der Höhe von 25% des Mindestverkaufspreises zurückziehen. Für Objekte, die bis unmittelbar vor Auktionsbeginn zurückgezogen werden, wird eine Zurückziehungsgebühr in der Höhe von 40% verrechnet.
(2) Das Auktionshaus kann das Vertragsverhältnis zum Einbringer schriftlich oder mittels elektronischer Benachrichtigung sofortig kündigen, wenn einer der angeführten Punkte eintrifft:

     a) Der Einbringer trotz mehrmaliger Aufforderung dem Auktionshaus keine Weisungen zur weiteren Geschäftsabwicklung erteilt, oder

     b) die Durchführung der Verwertung aus rechtlichen, moralischen, ethischen, gesellschafts- oder geschäftspolitischen Gründen unmöglich oder für das Auktionshaus unzumutbar ist, oder

     c) nachträglich Gründe für eine Ablehnung im Sinne des § 2 Abs. 2 hervorkommen, oder

     d) falls begründete Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einbringers bestehen, oder

     e) der Einbringer bei der Einbringung zur Auktion falsche Angaben über das zu versteigernde Objekt, seine Person oder jeglichen sonstigen geschäftsrelevanten Umständen getätigt hat.

§ 9. Nachverkauf
(1) In der Auktion unverkauft gebliebene Objekte werden nach Abschluss der Auktion im Nachverkauf zu ihrem Mindestverkaufspreis (Limit) angeboten und können vom Auktionshaus direkt verkauft werden, bis sie vom Einbringer abgeholt werden oder der Nachverkauf, der 4 Wochen andauert, als beendet gilt.
(2) Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die sich auf eingebrachte Objekte beziehen die zur Auktion übergeben worden sind, gelten auch in gleicher Weise für jene Objekte, die im Nachverkauf verkauft werden.

§ 10. Unverkaufte und zurückgezogene Objekte
(1) Der Einbringer unverkauft gebliebener Objekte wird nach Abschluss des Nachverkaufs aufgefordert, die eingebrachten Objekte wieder abzuholen. Kommt der Einbringer der Aufforderung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, behält sich das Auktionshaus das Recht vor, die unverkauft gebliebenen Objekte

     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurück zu senden, oder

     b) die unverkauft gebliebenen Objekte auf Kosten und Gefahr des Einbringers zu lagern.

(2) Kommt der Einbringer zurückgezogener Objekte der Aufforderung zur Abholung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, verhält es sich wie § 10 Abs. 1.

§ 11. Pfandrecht
Der Einbringer sowie der Käufer räumen dem Auktionshaus ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm eingebrachten Objekten bzw. von ihm erworbenen Objekten zur Besicherung aller Forderungen ein, die aus dem Rechtsgeschäft bereits entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen werden.

§ 12. Fotos / Illustrationen und Schaustellung
(1) Der Einbringer gibt dem Auktionshaus das unwiderrufliche, unentgeltliche und uneingeschränkte Recht, die eingebrachten Objekte zu fotografieren und zu illustrieren. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Fotographien und Illustrationen dauerhaft zu verbreiten und zu vervielfältigen, auch wenn dies in keinem Zusammenhang mit der Auktion steht.
(2) Vor Beginn einer Auktion werden alle zu versteigernden Objekte für mindestens zwei Wochen zur Schau gestellt, um Kaufinteressenten die Möglichkeit zu geben, die Objekte auf Zustand und Beschaffenheit zu prüfen.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Vorbesichtigung einer Auktion auch in einer Filiale, einer Repräsentanz des Auktionshauses oder in einem dem Auktionshaus nahestehendem Unternehmen zur Schau zu stellen.
(4) Bei Auktionen die im Internet stattfinden erfolgt die Schaustellung der Objekte durch die Beschreibung und die Abbildung des Versteigerungsobjektes.

§ 13. Durchführung der Auktion / Gebote
(1) Die Auktion findet unter der Leitung des Auktionators des Auktionshauses am Geschäftssitz des Auktionshauses, wenn zuvor nichts anderes bekanntgemacht wurde, statt.
(2) Das Ausbieten eines Objektes beginnt mit der Nennung der Los-Nummer und des Rufpreises.
(3) Gesteigert wird um ca. 10% des letzten Gebotes. Sämtliche Preise im Katalog und der Auktion beziehen sich auf EURO. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme des höchsten Gebots (Meistbot). Wird der Mindestverkaufspreis (Limit) nicht erreicht, wird unter Vorbehalt zugeschlagen.
(4) Der Auktionator des Auktionshauses ist dazu berechtigt, Lose zu trennen und zu vereinigen sowie Lose zurück zu ziehen oder die Reihenfolge der Lose aus dem Katalog zu ändern.
(5) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn befürchtet wird, dass der Bieter das Meistbot nicht bezahlen wird.
(6) Der Bieter bestätigt mit der Abgabe eines Gebotes, dass er sich vor der Auktion über den Zustand und die Beschreibung des Objektes vergewissert hat.
(7) Bei Meinungsverschiedenheiten, Mehrfachgeboten, übersehenen Geboten und übersehenen schriftlichen Geboten entscheidet der Auktionator des Auktionshauses über die Annahme der Gebote. Das Auktionshaus behält sich in diesen Fällen das Recht vor, erteilte Zuschläge innerhalb von 3 Werktagen aufzuheben und das Objekt in derselben oder einer anderen Auktion erneut zu versteigern.

§ 14. Kaufpreis, Bezahlung, Eigentumsübergang
(1) Käufer aus dem Inland sind dazu verpflichtet, den vollen Kaufpreis der ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen. Käufer aus dem Ausland binnen 14 Tage nach Zuschlag. Kommt der Käufer dieser Frist nicht nach, kann das Auktionshaus Verzugszinsen verrechnen.
(2) Wird die Zahlungspflicht des Käufers nicht erfüllt, behält sich das Auktionshaus das Recht, den erteilten Zuschlag aufzuheben. Das Auktionshaus entscheidet darüber, ob das Objekt erneut versteigert wird oder der Zuschlag an einen Bieter erfolgt, der ein Untergebot abgegeben hat. Dem Käufer, der seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann eine verschuldensunabhängige Pönale in der Höhe von 10% des Kaufpreises auferlegt werden.
(3) Auf den Zuschlagpreis (Meistbot) wird ein einheitliches Aufgeld aufgeschlagen, das sich wie folgt zusammensetzt:

     a) Bei der Differenzbesteuerung kommt auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 25%. Die Umsatzsteuer ist bei der Differenzbesteuerung bereits inkludiert.

     b) Bei der Normalbesteuerung (wird im Katalog vermerkt) kommt auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld in der Höhe von 21%. Auf die Summe von Zuschlagspreis und Aufgeld kommt bei Gemälden und Skulpturen die gesetzliche Umsatzsteuer von 13%, für alle anderen Objekte 20%.

(4) Auf Objekte von lebenden Künstlern und jenen, deren Tod nicht länger als 70 Jahre zurückliegt, wird zum Kaufpreis die gesetzlich vorgeschriebene Folgerechtsvergütung verrechnet. Die Folgerechtsvergütung kommt erst dann zu tragen, wenn der Kaufpreis über € 2.500,- liegt. Das Folgerecht wird wie folgt vergütet:

     a) 4% von den ersten € 50.000,- des Kaufpreises (abzüglich der allenfalls enthaltenen Umsatzsteuer)

     b) 3% von den weiteren € 150.000,-

     c) 1% von den weiteren € 150.000,-

     d) 0,5% von den weiteren € 150.000,-

     e) 0,25 von allen weiteren Beträgen

Die maximale Vergütung des Folgerechts beträgt € 12.500,-.
(5) Ersteigerte Objekte werden vom Auktionshaus erst dann ausgefolgt, wenn diese vom Käufer vollständig bezahlt wurden.
(6) Das Eigentum der Objekte geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer über.

§ 15. Übernahme von ersteigerten Objekten
(1) Inländische Käufer sind verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen abzuholen. Andernfalls kann das Auktionshaus für die Lagerung Gebühren in Rechnung stellen. Die Abholfrist für ausländische Käufer beträgt 28 Tage.
(2) Innerhalb der Abholfrist der ersteigerten Objekte bleiben diese im Auktionshaus versichert gelagert. Nach Überschreiten der Abholfrist lagern die ersteigerten Objekte auf eigene Gefahr des Käufers.
(3) Für den Versand von ersteigerten Objekten ist der Käufer selbst verantwortlich.
(4) Werden gekaufte Objekte nach einer Frist von 90 Tagen ab dem Tag des Zuschlages vom Käufer nicht abgeholt, ist das Auktionshaus berechtigt, das ersteigerte Objekt auf Kosten und Gefahr des Käufers wieder zur Auktion zu bringen. Der säumige Käufer wird dabei hinsichtlich aller Gebühren wie ein Einbringer behandelt.

§ 16. Echtheitsgarantie
(1) Die Schätzung und Beschreibung der sich im Katalog befindlichen Objekte wird durch Experten des Auktionshauses mit bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Das Auktionshaus steht für die Echtheit ein, dass Objekte aus dem Katalog auch wirklich von dem genannten Künstler bzw. Urheber sind.
(2) Alle Angaben in der Beschreibung der zu versteigernden Objekten, bis auf jene des Künstlers bzw. Urhebers, beruhen auf allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von den Experten des Auktionshauses sorgsam recherchiert wurden. Das Auktionshaus gibt für die Richtigkeit der Beschreibung, insbesondere über die Angabe des Ursprungs, des Alters, der Epoche, der Herstellung, der Materialien usw., keine Gewähr.
(3) Alle Objekte die bei einer Auktion versteigert werden, können in der Zeit der Vorbesichtigung von den Kaufinteressenten im Original begutachtet und geprüft werden. Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen. Insbesondere das 14 tägige Rückgaberecht bei Fernabnahme.
(4) Angaben zu Fehler oder Beschädigungen der zu versteigernder Objekte werden im Katalog nur dann beschrieben, wenn diese den kommerziellen oder künstlerischen Wert wesentlich beeinflussen. Für den Zustand der Objekte übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr.

§ 17. Versicherung und Schadensersatz
(1) Alle Objekte die dem Auktionshaus mit dessen Einverständnis übergeben wurden sind bis zur Fälligkeit des Kaufpreises bzw. bis zum Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1 gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der Versicherungswert der Objekte ist gleich dem Rufpreis, es sei denn, es wurde ein Mindestverkaufspreis (Limit) vereinbart, dann ist der Versicherungswert gleich dem Mindestverkaufspreis.
(2) Die Haftung gegenüber dem Einbringer beginnt mit der Übernahme des Objektes bis zu dessen Verkauf. Die Haftung gegenüber dem Käufer beginnt mit dem Zuschlag auf das Meistbot und endet mit Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1. Bei nicht verkauften Objekten endet die Haftung gegenüber dem Einbringer bis zum Ende der ihm gesetzten Frist zur Abholung der Objekte nach Beendigung des Nachverkaufes der Auktion.
(3) Bei Verlust oder Totalschaden eines Objektes wird der Versicherungswert dem Einbringer ersetzt. Bei bereits verkauften Objekten wird dem Käufer der jeweilige Kaufpreis ersetzt. Bei einer Beschädigung eines Objektes ersetzt das Auktionshaus die Kosten der Restaurierung und die Wertminderung, die von Seitens der Versicherung festgelegt wird.
(4) Für Schäden die an den Objekten durch höhere Gewalt, Schädlinge, Klimaschwankungen oder Ähnliches entstanden sind, haftet das Auktionshaus nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 18. Zahlung des Verkaufserlöses
(1) Nach der vollständigen Bezahlung eines versteigerten Objektes, frühestens jedoch dreißig Tage nach Abschluss der Auktion, erhält der Einbringer den Verkaufserlös abzüglich aller Provisionen, Steuern und sonstigen Gebühren und Kosten ausbezahlt. Wurde ein Übernahmeschein ausgestellt, so erfolgt die Auszahlung nur gegen Rückgabe des Übernamescheins.
(2) Wird bei einem verkauften Objekt eine Reklamation erhoben, ist das Auktionshaus berechtigt, die Auszahlung an den Einbringer bis zur endgültigen Erledigung der Reklamation auszusetzen. Ist die Reklamation des Käufers gegenüber dem Auktionshaus jedoch berechtigt, kann das Auktionshaus endgültig ganz oder teilweise die Auszahlung an den Einbringer verweigern. Wurde der Verkaufserlös bereits ausbezahlt, so kann dieser vom Auktionshaus ganz oder teilweise zurückgefordert werden und muss vom Einbringer unverzüglich nach Aufforderung rückerstattet werden.
(3) Spätestens 7 Werktage nach dem Ende der Auktion stellt das Auktionshaus dem Einbringer eine Abrechnung zur Verfügung, in der das Meistbot und die etwaigen Verkaufsprovisionen hervorgehen.
(4) Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt wahlweise in bar oder durch Banküberweisung.

§ 19. Kaufaufträge
(1) Das Auktionshaus nimmt Kaufaufträge in schriftlicher, telefonischer, mündlicher Form oder über das Internet an. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses an.
(2) Schriftliche Gebote werden so behandelt, als wären diese im Auktionssaal abgegebene Gebote. Das Auktionshaus bietet für den Auftraggeber des schriftlichen Gebotes bis zu seinem gesetzten Ankaufslimit mit.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angabe von Gründen, schriftliche Gebote abzulehnen oder auch bereits eingelangte Kaufaufträge nicht zu berücksichtigen. Für eine fehlerfreie Abwicklung der Kaufaufträge übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
(4) Schriftliche Gebote müssen folgende Punkte enthalten, ansonsten werden diese nicht angenommen:

     a) Die Los-Nummer des zu versteigernden Objektes

     b) Eine kurze Beschreibung des Objektes bzw. den Künstlernamen

     c) Das Meistbot (ohne Provisionen, Steuern oder Folgerecht) bis zu dem das Auktionshaus mitbieten soll

     d) Den Namen, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift des Bieters

(5) Schriftliche Gebote mit gleich hohen Meistboten werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Einlangens gereiht. 
(6) Telefonisches Mitbieten ist möglich, wenn der Bieter im Vorfeld an das Auktionshaus ein schriftliches Gebot sendet. Sollte aus welchen Gründen auch immer, keine Telefonverbindung zu Stande kommen, bietet das Auktionshaus für den Bieter automatisch den Rufpreis des Objektes. Grundsätzlich werden telefonische Bieter am Vormittag des Auktionstages kontaktiert, um die Erreichbarkeit zu testen.

§ 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auktionshaus und den Einbringern und den Bietern ist der Geschäftssitz des Auktionshauses.
(2) Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Das Fernabnahmegesetz ohne Angabe von Gründen wird ausgeschlossen. Die Objekte werden zeitnah zur Auktion ausgestellt und können persönlich besichtigt werden.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen.

Vollständige AGBs