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Guns/Erlaubnisfreie Waffen : Prunkvolle Steinschloss ? Doppelflinte aus dem Besitz des französischen

In Thies & Schmid: 6. Waffenauktion

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Kirchheim Unter Teck

Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Prunkvolle Steinschloss ? Doppelflinte aus dem Besitz des französischen Königs Ludwig XVI. (1774-1793) von Fillon, Langumier und Autelle, Paris im Kaliber 15mm.

Prunkvolle Doppelflinte für den französischen König Ludwig XVI. von Fillon, Langumier und Autelle in Paris.

Zu diesen Büchsenmachernn führt Eugene Heer ?Der Neue Stöckel? Band 1, auf Seite 369 an:

"Fillon, Langumier und Autelle Paris / Frankreich, ca. 1785 ? 1790. Rue Michel le Comte. Arbeitete vermutlich für den Hof."

Die beiden Schlossplatten für die einzelnen Läufe sind dezent ausgeführt. Beide mit unauffälliger Gravur zu den spitz auslaufenden Enden im Bereich des Kolbenhalses.

Die rechte Schlossplatte trägt zwischen Hahnfuß und Batteriefeder die gravierte Herstellerbezeichnung: "FILLON - LANGUMIER & AUTELLET". Die linke Schlossplatte die Adressbezeichnung: ?RUE MICHEL LE ? COMTE. A PARIS?.

Der Hals des Hahnes, die obere Hahnlippe, die Außenkante der Pfanne und der Batteriedeckel sind mit dezenter Gravur und teilweise plastischen Mustern versehen.

Das Laufpaar weist von der Schwanzschraube ausgehend auf jedem Lauf eine rechteckige vergoldete Kartusche mit dem gekrönten königliche Wappen mit den drei Bourbonen - Lilien (Fleur de Lys), König Ludwig des XVI. von Frankreich , aus.

Darüber ist in Gold stehendes Laubwerk angeordnet. Zwischen den Läufen befindet sich in Gold eingelegt der Schriftzug: "FILLON LANGUMIER ET AUTELET A PARIS".

Im Weiteren ist auf der Laufschiene mündungsseitig ein Korn eingebracht, dieses ist von dezent vergoldetem Zierrat umgeben. An der Mündung wurden zusätzlich zwei umlaufende vergoldete Linien angebracht. Das Laufpaar ist mit einer tiefblauen Hochglanzbrünierung versehen, welche die intakte Vergoldung besonders hervorhebt und unterstreicht. Die blanke Schwanzschraube weist eine Mulde als Kimme auf und ist mit feinem Eisenschnitt versehen, welcher neben schwungvollen Linien zum Abschluss eine komplette Blume darstellt. Der Abzugsbügel reicht bis in den abschließenden Kolbenhals und wird im Bereich der zwei Abzüge breiter. Er ist im vorderen Abschnitt erhaben ausgeführt und endet auf Höhe der Batterie in einer für den Louis XVI - Stil typischen Amphore bzw. einer amphorenförmigen Blumenvase. Das dazugehörende, plastisch ausgearbeitete Pflanzenarrangement ist jedoch Teil des Schaftes.

Der Abzugsbügel selbst weist feinen teils erhabenen Eisenschnitt auf, welcher besonders im Bügelbereich und im mündungsseitigem Auslauf vorhanden ist. Der Eisenschnitt besteht im Wesentlichen auf dem Abzugsbügel aus einer Etagere mit Früchten umgeben von Blumen bzw. Pflanzen und einem erhaben geschnittenen Baum sowie im mündungsseitigem Auslauf von der fein im Eisenschnitt ausgearbeiteten Amphore bzw. Vase. Sämtliche Schraubenköpfe weisen plastischen Eisenschnitt in Blütenform auf.

Der Kolbenhals des aus edlem Nussbaumholz hergestellten Schaftes ist geschuppt und stellt in Zusammenhang mit dem sogenannten Pistolengriff, also einem nach unten ausgestellten Übergang zum Kolben, ein sehr schön plastisch ausgeführtes Seeungeheuer dar.

Der Kolben selbst weist an der linken Seite eine Backe auf, die mit erhabenen Ranken abschließt.

Die Schwanzschraube wie auch die Schlossplatten und der bereits erwähnte Abschluss des Griffbügels sind von plastisch erhaben ausgeführtem Ranken- Blüten- und Blattwerk von allerhöchster Qualität, umgeben.

Der Vorderschaft gibt sich in geschwungener Kartusche plastisch ausgearbeitet, geschuppt.

Die eiserne Kolbenplatte weist zwei in den Kolben weisende Nasen auf, welche ein tief und fein geschnittenes Blumenarrangement tragen. Im Umlauf besitzt die Kolbenplatte tief eingeschnittenen Zierrat.

Der hölzerne Ladestock mit gestauchtem metallenen Abschluss wird von zwei bauchigen und geschnürten Ladestockhülsen und dem in der Formgebung einer Vase gehaltenen Einschub fixiert. Der weit ausladende geschwungene Einschub bildet zugleich den Abschluss des Vorderschaftes und zeigt fein ausgeführten Eisenschnitt neben dem umlaufenden Zierband eine Blume.

Die dem Schaft zugewandte Ladestockhülse weist zusätzlich einen Riemenbügel auf, wobei sich der zweite Riemenbügel an der Kolbenunterseite befindet.

Königliche Waffe von höchster Qualität und Ausführung in sehr schönem originalen Gesamtzustand.

Aus dem Besitz des letzten französischen Königs des Ancien Regime, dessen Schicksal tragisch im Jahr 1793 auf dem Schafott endete, ein historisches Liebhaberstück von größter Seltenheit.

Provenienz und Referenzen:

Provenienz: FUSIL DE LOUIS XVI. Privatsammlung der Etablissements DARNE. Siehe: Saint Etienne, capitale de l'arme de chasse et de guerre (Saint Etienne, Hauptstadt der Jagd- und Kriegswaffen). Capitale mondiale de l'arme d'art "Etude et document" (Studie und Dokument). Fotokopie beigefügt.

Auktion Hotel Drouot am 12. Juni 1975. Collection de Monsieur X. Los 22. Maitre Dominique Vincent. Sachverständiger: Herr Robert Jean Charles (Fotokopie des Auktionskatalogs anbei).

Artikel: Kunst . Transaktionen . Dienstleistungen . Notiz in Bezug auf den Verkauf vom 12. Juni 1975 mit Schätzung. (in Fotokopie beigefügt).

Expertise des rennomierten Sachverständigen Jean - Claude Dey mit einem Schätzpreis von FF 250.000 für dieses Gewehr.

 





Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Magnificent flintlock double shotgun from the armoury of the French King Louis XVI (1774-1793) by Fillon, Langumier and Autelle, Paris in 15mm calibe.

Magnificent double-barrelled shotgun for the French King Louis XVI by Fillon, Langumier and Autelle in Paris.

Eugene Heer, "Der Neue Stöckel" Volume 1, page 369, mentions these gunsmiths:

"Fillon, Langumier and Autelle Paris / France, ca. 1785 - 1790. rue Michel le Comte. Probably worked for the court."

The two lock plates for the individual barrels are discreetly executed. Both with inconspicuous engraving on the pointed ends in the area of the butt stock neck.

The right lock plate bears the engraved maker's inscription "FILLON - LANGUMIER & AUTELLET" between the hammer base and battery spring. The left lock plate bears the address inscription: "RUE MICHEL LE - COMTE. A PARIS".

The neck of the cock, the upper lip of the cock, the outer edge of the pan and the battery cover are discreetly engraved and partially decorated with sculpted patterns.

Starting from the tang, each barrel features a rectangular gilt cartouche with the crowned royal coat of arms with the three Bourbon lilies (fleur de lys) of King Louis XVI of France.

Standing foliage is arranged in gold above it. The inscription "FILLON LANGUMIER ET AUTELET A PARIS" is inlaid in gold between the barrels.

There is also a front sight on the barrel rib at the muzzle, surrounded by discreetly gilded decoration. Two additional gilded lines have been applied to the muzzle. The barrel pair is finished with a deep blue high gloss finish, which particularly emphasizes and underlines the intact gilding. The bright tang has a trough as a rear sight and is finely chiselled with iron, which, in addition to sweeping lines, depicts a complete flower at the end. The trigger guard extends into the final butt stock neck and widens in the area of the two triggers. It is raised in the front section and ends at the height of the battery in an amphora or amphora-shaped flower vase typical of the Louis XVI style. The accompanying sculpted plant arrangement is, however, part of the shaft.

The trigger guard itsel

Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Prunkvolle Steinschloss ? Doppelflinte aus dem Besitz des französischen Königs Ludwig XVI. (1774-1793) von Fillon, Langumier und Autelle, Paris im Kaliber 15mm.

Prunkvolle Doppelflinte für den französischen König Ludwig XVI. von Fillon, Langumier und Autelle in Paris.

Zu diesen Büchsenmachernn führt Eugene Heer ?Der Neue Stöckel? Band 1, auf Seite 369 an:

"Fillon, Langumier und Autelle Paris / Frankreich, ca. 1785 ? 1790. Rue Michel le Comte. Arbeitete vermutlich für den Hof."

Die beiden Schlossplatten für die einzelnen Läufe sind dezent ausgeführt. Beide mit unauffälliger Gravur zu den spitz auslaufenden Enden im Bereich des Kolbenhalses.

Die rechte Schlossplatte trägt zwischen Hahnfuß und Batteriefeder die gravierte Herstellerbezeichnung: "FILLON - LANGUMIER & AUTELLET". Die linke Schlossplatte die Adressbezeichnung: ?RUE MICHEL LE ? COMTE. A PARIS?.

Der Hals des Hahnes, die obere Hahnlippe, die Außenkante der Pfanne und der Batteriedeckel sind mit dezenter Gravur und teilweise plastischen Mustern versehen.

Das Laufpaar weist von der Schwanzschraube ausgehend auf jedem Lauf eine rechteckige vergoldete Kartusche mit dem gekrönten königliche Wappen mit den drei Bourbonen - Lilien (Fleur de Lys), König Ludwig des XVI. von Frankreich , aus.

Darüber ist in Gold stehendes Laubwerk angeordnet. Zwischen den Läufen befindet sich in Gold eingelegt der Schriftzug: "FILLON LANGUMIER ET AUTELET A PARIS".

Im Weiteren ist auf der Laufschiene mündungsseitig ein Korn eingebracht, dieses ist von dezent vergoldetem Zierrat umgeben. An der Mündung wurden zusätzlich zwei umlaufende vergoldete Linien angebracht. Das Laufpaar ist mit einer tiefblauen Hochglanzbrünierung versehen, welche die intakte Vergoldung besonders hervorhebt und unterstreicht. Die blanke Schwanzschraube weist eine Mulde als Kimme auf und ist mit feinem Eisenschnitt versehen, welcher neben schwungvollen Linien zum Abschluss eine komplette Blume darstellt. Der Abzugsbügel reicht bis in den abschließenden Kolbenhals und wird im Bereich der zwei Abzüge breiter. Er ist im vorderen Abschnitt erhaben ausgeführt und endet auf Höhe der Batterie in einer für den Louis XVI - Stil typischen Amphore bzw. einer amphorenförmigen Blumenvase. Das dazugehörende, plastisch ausgearbeitete Pflanzenarrangement ist jedoch Teil des Schaftes.

Der Abzugsbügel selbst weist feinen teils erhabenen Eisenschnitt auf, welcher besonders im Bügelbereich und im mündungsseitigem Auslauf vorhanden ist. Der Eisenschnitt besteht im Wesentlichen auf dem Abzugsbügel aus einer Etagere mit Früchten umgeben von Blumen bzw. Pflanzen und einem erhaben geschnittenen Baum sowie im mündungsseitigem Auslauf von der fein im Eisenschnitt ausgearbeiteten Amphore bzw. Vase. Sämtliche Schraubenköpfe weisen plastischen Eisenschnitt in Blütenform auf.

Der Kolbenhals des aus edlem Nussbaumholz hergestellten Schaftes ist geschuppt und stellt in Zusammenhang mit dem sogenannten Pistolengriff, also einem nach unten ausgestellten Übergang zum Kolben, ein sehr schön plastisch ausgeführtes Seeungeheuer dar.

Der Kolben selbst weist an der linken Seite eine Backe auf, die mit erhabenen Ranken abschließt.

Die Schwanzschraube wie auch die Schlossplatten und der bereits erwähnte Abschluss des Griffbügels sind von plastisch erhaben ausgeführtem Ranken- Blüten- und Blattwerk von allerhöchster Qualität, umgeben.

Der Vorderschaft gibt sich in geschwungener Kartusche plastisch ausgearbeitet, geschuppt.

Die eiserne Kolbenplatte weist zwei in den Kolben weisende Nasen auf, welche ein tief und fein geschnittenes Blumenarrangement tragen. Im Umlauf besitzt die Kolbenplatte tief eingeschnittenen Zierrat.

Der hölzerne Ladestock mit gestauchtem metallenen Abschluss wird von zwei bauchigen und geschnürten Ladestockhülsen und dem in der Formgebung einer Vase gehaltenen Einschub fixiert. Der weit ausladende geschwungene Einschub bildet zugleich den Abschluss des Vorderschaftes und zeigt fein ausgeführten Eisenschnitt neben dem umlaufenden Zierband eine Blume.

Die dem Schaft zugewandte Ladestockhülse weist zusätzlich einen Riemenbügel auf, wobei sich der zweite Riemenbügel an der Kolbenunterseite befindet.

Königliche Waffe von höchster Qualität und Ausführung in sehr schönem originalen Gesamtzustand.

Aus dem Besitz des letzten französischen Königs des Ancien Regime, dessen Schicksal tragisch im Jahr 1793 auf dem Schafott endete, ein historisches Liebhaberstück von größter Seltenheit.

Provenienz und Referenzen:

Provenienz: FUSIL DE LOUIS XVI. Privatsammlung der Etablissements DARNE. Siehe: Saint Etienne, capitale de l'arme de chasse et de guerre (Saint Etienne, Hauptstadt der Jagd- und Kriegswaffen). Capitale mondiale de l'arme d'art "Etude et document" (Studie und Dokument). Fotokopie beigefügt.

Auktion Hotel Drouot am 12. Juni 1975. Collection de Monsieur X. Los 22. Maitre Dominique Vincent. Sachverständiger: Herr Robert Jean Charles (Fotokopie des Auktionskatalogs anbei).

Artikel: Kunst . Transaktionen . Dienstleistungen . Notiz in Bezug auf den Verkauf vom 12. Juni 1975 mit Schätzung. (in Fotokopie beigefügt).

Expertise des rennomierten Sachverständigen Jean - Claude Dey mit einem Schätzpreis von FF 250.000 für dieses Gewehr.

 





Historische Feuerwaffen - Erlaubnisfreie Waffen : Magnificent flintlock double shotgun from the armoury of the French King Louis XVI (1774-1793) by Fillon, Langumier and Autelle, Paris in 15mm calibe.

Magnificent double-barrelled shotgun for the French King Louis XVI by Fillon, Langumier and Autelle in Paris.

Eugene Heer, "Der Neue Stöckel" Volume 1, page 369, mentions these gunsmiths:

"Fillon, Langumier and Autelle Paris / France, ca. 1785 - 1790. rue Michel le Comte. Probably worked for the court."

The two lock plates for the individual barrels are discreetly executed. Both with inconspicuous engraving on the pointed ends in the area of the butt stock neck.

The right lock plate bears the engraved maker's inscription "FILLON - LANGUMIER & AUTELLET" between the hammer base and battery spring. The left lock plate bears the address inscription: "RUE MICHEL LE - COMTE. A PARIS".

The neck of the cock, the upper lip of the cock, the outer edge of the pan and the battery cover are discreetly engraved and partially decorated with sculpted patterns.

Starting from the tang, each barrel features a rectangular gilt cartouche with the crowned royal coat of arms with the three Bourbon lilies (fleur de lys) of King Louis XVI of France.

Standing foliage is arranged in gold above it. The inscription "FILLON LANGUMIER ET AUTELET A PARIS" is inlaid in gold between the barrels.

There is also a front sight on the barrel rib at the muzzle, surrounded by discreetly gilded decoration. Two additional gilded lines have been applied to the muzzle. The barrel pair is finished with a deep blue high gloss finish, which particularly emphasizes and underlines the intact gilding. The bright tang has a trough as a rear sight and is finely chiselled with iron, which, in addition to sweeping lines, depicts a complete flower at the end. The trigger guard extends into the final butt stock neck and widens in the area of the two triggers. It is raised in the front section and ends at the height of the battery in an amphora or amphora-shaped flower vase typical of the Louis XVI style. The accompanying sculpted plant arrangement is, however, part of the shaft.

The trigger guard itsel

Thies & Schmid: 6. Waffenauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr. 18
Kirchheim unter Teck
73239
Germany

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Shipment according to buyer's instructions.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH (nachstehend Versteigerer genannt),
vertreten durch den Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die
angebotenen Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im
eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen in
Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite „online -
Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die Originalität der Gegenstände wird garantiert. Berechtigte Reklamationen müssen
innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hinaus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der Gegenstände, die wir empfehlen
möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen. Das Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen
nach der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der Versteigerer
ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen. Die Festlegung der jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen. Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher möglich. Die Ausführung der
schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausgestellt wurde. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft. Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbesondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen an sein Gebot
gebunden.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 23 % sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 20 % Aufgeld = Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet. Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl. Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K. oder der Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma Andreas Thies e. K. bzw. Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und die Ware nochmals zu versteigern oder
freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23 % sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen, am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand. Zahlungen in
Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein Gegenstand trotzdem vor Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berechtigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag mitzunehmen. Ein Versand erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine Lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind gebraucht. Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher Art. Er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen, geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.


10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw. zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen. Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter. Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des 3. Reiches verpflichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der Firma AThies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH nehmen Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Die Firma Andreas Thies e. K. und die Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH bieten diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Schusswaffen

Schusswaffen für deren Erwerb eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist dürfen an inländische Kunden nur gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises und der entsprechenden Waffenbesitzkarte ausgehändigt werden. Die vorschriftsmäßige Anzeige gemäß § 34 WaffG. wird gegen eine Gebühr von Euro 10 fällig.

Käufer mit Wohnsitz im Ausland erhalten die von ihnen ersteigerten Waffen nur auf dem Versandweg nachdem die entsprechenden in- und ausländischen Bewilligungen vorgelegt wurden.

Die Firma Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann auf Wunsch gegen eine Pauschalgebühr von Euro 40 die Ausfuhrbewilligung für Sendungen in Mitgliedsländer der EU bzw. Euro 90 für Sendungen in Drittländer im Auftrag des jeweiligen Erwerbers beantragen. Der Zuschlag erfolgt ungeachtet des Vorhandenseins einer gültigen Erwerbsberechtigung rechtsverbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der ersteigerten Gegenstände.

Ausländische Bieter sowie Käufer mit Wohnsitz im Ausland sind für eine strikte Einhaltung der an ihrem Heimatwohnsitz gültigen Bestimmungen über Erwerb und Besitz von Waffen sowie von Kriegsmaterial selbst verantwortlich. Das Auktionshaus Thies & Schmid Schwäbische Waffenauktionen GmbH kann aus Schadensfällen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften resultieren, keinerlei Haftung übernehmen.

Die Funktionsfähigkeit der versteigerten Schusswaffen wird nicht überprüft. Alle im Katalog aufgeführten Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, als Sammlerwaffen verkauft.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Vollständige AGBs