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Los
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Franz Gertsch (Mörigen/Bern 1930 – 2022 Riggisberg/Bern)
Cima del Mar (Detail II)
Holzschnitt. 1991. 25,4 x 40,9 cm (49,5 x 61,2 cm). Rückseitig signiert und nummeriert. (12)
Exemplar 76/125. – Erschienen als Jahresgabe der Schweizerischen Graphischen Gesellschaft. – Schöner Abzug auf festem Japan mit rückseitigen Reibespuren. – Vorzüglich erhalten.
Der Versand innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland erfolgt in der Regel mit DHL, wobei die Kosten samt Verpackung und etwaiger Zollabfertigung separat berechnet werden. Für besonders wertvolle oder empfindliche Sendungen ins Ausland nutzen wir die Dienste von FedEx.
Generally the shipping is done via DHL with costs charged to the buyer. Overseas shipping is done via FedEx. Please contact us for further details, such as customs clearance procedures, Packaging coste and other eventual expenses.
Aufgeld / Premium: 20 % (plus 19 % USt. / VAT)
keine Live-Gebühr
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in fremdem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Auf den Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 20 Prozent und auf diesen Aufgeldbetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 Prozent. Die Folgerechtsumlage für Werke der Bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts ist im Aufgeld enthalten. Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist dabei lediglich der Aufgeldbetrag, nicht der Warenwert. Sie kann ausländischen Bietern in keinem Fall erstattet werden.
4. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt gegen Zahlung in bar oder per Scheck ab dem Dienstag nach der Auktion in unseren Räumen, Goltsteinstrasse 23 in 40211 Düsseldorf. Wir bitten hierfür um eine telefonische Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und vom Ersteigerer Schadenserstatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
6. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekanntgeben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
7. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluß der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
8. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
9. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro.
10. Auf schriftliche Anfrage wird dem Ersteigerer bzw. dem Einlieferer nach Abschluß der Auktion Name und Anschrift seines jeweiligen Vertragspartners benannt.
11. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
12. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Dr. Andreas Sturies, Versteigerer
Conditions of Sale
1. Sales are done voluntarily on the basis of orders submitted. The auction house acts as on behalf of the seller as an agent.
2. The prices given in the catalogue are estimates, not reserves. The prices the items are called up on, are generally around a third below the estimate. The highest bid is accepted after three calls. In case of disagreements concerning the validity of the highest bid, the auctioneer reserves the right to offer the item once again. He also reserves the right to offer lots out of sequence, to combine lots, to separate them, to pass over them or to accept a bid provisionally. Should a bid bear no relation to the value of the object on offer, the auctioneer can decline the bid. The auctioneer can refuse to accept a bid without giving a reason, if the bidder is not known and no sufficient security has been provided in advance of the sale.
3. In addition to the hammer price, the bidder agrees to pay a buyer's premium of 20 % and on that premium value added tax at a rate of 19% which is added to the price. VAT applies only to the buyer's premium, not to the price of the item bought. The Droit de suite for works of art of the 20th century is already contained in the buyer's premium. Bidders from abroad also must pay the value added tax. As VAT refers to a domestic service, it has to be viewed as a part of the commission and can not be refunded to any foreign buyer.
4. The acceptance of the highest bid leads to a contract of sale between the buyer and the seller. The buyer is liable to payment. He becomes the owner of the item only when full payment has been made.
5. Items acquired will be handed over after payment in cash or by cheque beginning on Tuesday after the auction in the showrooms, Goltsteinstr.23, 40211 Düsseldorf. We kindly ask to contact us via phone in advance. Storage and delivery will be charged to the buyer. Delivery of items acquired will only happen once the entire dues have been paid. The auctioneer is entitled to anull a sale, if the dues have not been paid within three weeks without further extension. In case of default payable interest at bank rates will be charged and the buyer can be charged with damages. In case of a payment delay, the buyer is liable to pay extra costs for the auctioneer such as storage, insurance and possible losses from interest and exchange rates.
6. Bidders who act on behalf of others must notify the auctioneer in advance of the sale and provide the name and address of their client in writing. In case of payment delay they are liable for any damage caused to the auctioneer, even when the invoice is in the name of their client.
7. All items delivered for auction can be viewed and examined during the opening times advertised. All items are used and will be auctioned in the condition at the time of sale. Claims against the auctioneer regarding faults or deficiencies in title are not valid. The descriptions in the catalogue have been made in best knowledge and conscience; they cannot be a regarded as a guarantee nor do they provide condition reports in any legal sense. The exclusion of claims on account of condition faults and legal faults does not apply if the object is fake and the auctioneer could have recognized this on careful examination based on his expertise or on circumstances that have arisen. Claims that have not been excluded have a statutory period of limitation of one year. If the bidder has been buying for a client, reclamations can only be accepted from the bidder.
8. Written bids will be handled by the auctioneer at the lowest possible rate. They must be submitted at least 24 hours ahead of the auction. There can be no guarantee for bids that arrive later to be considered. The bidder is responsible for mistaken orders. The sum submitted in writing must be paid with the additional buyers premium and VAT on the latter.
9. Items acquired at auction will be handed over after payment in Euro.
10. In case of a written request either by the bidder or by the seller after the auction asking for the name and address of the other party, these will be given.
11. The conditions of sale are accepted by the bidder when he or she submits a bid in writing or bids at the auction.
12. German law is applicable in all cases. International regulations do not apply.
13. Should one of the clauses above be invalidated, this does not affect any of the other clauses.
14. Place of settlement and legal venue is Düsseldorf.
15. In the case of disagreement concerning the validity of these conditions, their German version is legally binding.
Dr. Andreas Sturies, Auctioneer
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Franz Gertsch (Mörigen/Bern 1930 – 2022 Riggisberg/Bern)
Cima del Mar (Detail II)
Holzschnitt. 1991. 25,4 x 40,9 cm (49,5 x 61,2 cm). Rückseitig signiert und nummeriert. (12)
Exemplar 76/125. – Erschienen als Jahresgabe der Schweizerischen Graphischen Gesellschaft. – Schöner Abzug auf festem Japan mit rückseitigen Reibespuren. – Vorzüglich erhalten.
Der Versand innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland erfolgt in der Regel mit DHL, wobei die Kosten samt Verpackung und etwaiger Zollabfertigung separat berechnet werden. Für besonders wertvolle oder empfindliche Sendungen ins Ausland nutzen wir die Dienste von FedEx.
Generally the shipping is done via DHL with costs charged to the buyer. Overseas shipping is done via FedEx. Please contact us for further details, such as customs clearance procedures, Packaging coste and other eventual expenses.
Aufgeld / Premium: 20 % (plus 19 % USt. / VAT)
keine Live-Gebühr
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in fremdem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Auf den Zuschlagpreis kommt ein Aufgeld von 20 Prozent und auf diesen Aufgeldbetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 Prozent. Die Folgerechtsumlage für Werke der Bildenden Kunst des 20. Jahrhunderts ist im Aufgeld enthalten. Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist dabei lediglich der Aufgeldbetrag, nicht der Warenwert. Sie kann ausländischen Bietern in keinem Fall erstattet werden.
4. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt gegen Zahlung in bar oder per Scheck ab dem Dienstag nach der Auktion in unseren Räumen, Goltsteinstrasse 23 in 40211 Düsseldorf. Wir bitten hierfür um eine telefonische Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und vom Ersteigerer Schadenserstatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
6. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekanntgeben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
7. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluß der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
8. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
9. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro.
10. Auf schriftliche Anfrage wird dem Ersteigerer bzw. dem Einlieferer nach Abschluß der Auktion Name und Anschrift seines jeweiligen Vertragspartners benannt.
11. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
12. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Dr. Andreas Sturies, Versteigerer
Conditions of Sale
1. Sales are done voluntarily on the basis of orders submitted. The auction house acts as on behalf of the seller as an agent.
2. The prices given in the catalogue are estimates, not reserves. The prices the items are called up on, are generally around a third below the estimate. The highest bid is accepted after three calls. In case of disagreements concerning the validity of the highest bid, the auctioneer reserves the right to offer the item once again. He also reserves the right to offer lots out of sequence, to combine lots, to separate them, to pass over them or to accept a bid provisionally. Should a bid bear no relation to the value of the object on offer, the auctioneer can decline the bid. The auctioneer can refuse to accept a bid without giving a reason, if the bidder is not known and no sufficient security has been provided in advance of the sale.
3. In addition to the hammer price, the bidder agrees to pay a buyer's premium of 20 % and on that premium value added tax at a rate of 19% which is added to the price. VAT applies only to the buyer's premium, not to the price of the item bought. The Droit de suite for works of art of the 20th century is already contained in the buyer's premium. Bidders from abroad also must pay the value added tax. As VAT refers to a domestic service, it has to be viewed as a part of the commission and can not be refunded to any foreign buyer.
4. The acceptance of the highest bid leads to a contract of sale between the buyer and the seller. The buyer is liable to payment. He becomes the owner of the item only when full payment has been made.
5. Items acquired will be handed over after payment in cash or by cheque beginning on Tuesday after the auction in the showrooms, Goltsteinstr.23, 40211 Düsseldorf. We kindly ask to contact us via phone in advance. Storage and delivery will be charged to the buyer. Delivery of items acquired will only happen once the entire dues have been paid. The auctioneer is entitled to anull a sale, if the dues have not been paid within three weeks without further extension. In case of default payable interest at bank rates will be charged and the buyer can be charged with damages. In case of a payment delay, the buyer is liable to pay extra costs for the auctioneer such as storage, insurance and possible losses from interest and exchange rates.
6. Bidders who act on behalf of others must notify the auctioneer in advance of the sale and provide the name and address of their client in writing. In case of payment delay they are liable for any damage caused to the auctioneer, even when the invoice is in the name of their client.
7. All items delivered for auction can be viewed and examined during the opening times advertised. All items are used and will be auctioned in the condition at the time of sale. Claims against the auctioneer regarding faults or deficiencies in title are not valid. The descriptions in the catalogue have been made in best knowledge and conscience; they cannot be a regarded as a guarantee nor do they provide condition reports in any legal sense. The exclusion of claims on account of condition faults and legal faults does not apply if the object is fake and the auctioneer could have recognized this on careful examination based on his expertise or on circumstances that have arisen. Claims that have not been excluded have a statutory period of limitation of one year. If the bidder has been buying for a client, reclamations can only be accepted from the bidder.
8. Written bids will be handled by the auctioneer at the lowest possible rate. They must be submitted at least 24 hours ahead of the auction. There can be no guarantee for bids that arrive later to be considered. The bidder is responsible for mistaken orders. The sum submitted in writing must be paid with the additional buyers premium and VAT on the latter.
9. Items acquired at auction will be handed over after payment in Euro.
10. In case of a written request either by the bidder or by the seller after the auction asking for the name and address of the other party, these will be given.
11. The conditions of sale are accepted by the bidder when he or she submits a bid in writing or bids at the auction.
12. German law is applicable in all cases. International regulations do not apply.
13. Should one of the clauses above be invalidated, this does not affect any of the other clauses.
14. Place of settlement and legal venue is Düsseldorf.
15. In the case of disagreement concerning the validity of these conditions, their German version is legally binding.
Dr. Andreas Sturies, Auctioneer