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Los
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Für Siebers Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)711 3808481.
3 % additional premium for sales to internet bidders
Different terms per lot
standard:
25,00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
Optionally:
19,00 % VAT on the hammer price
21,50 % Buyer’s premium on the hammer price
19,00 % VAT on the buyer’s premium
For some lots
25,00 % buyer's premium on the hammer price (incl. VAT)
Optionally:
7,00 % VAT on the hammer price
21,50 % Buyer’s premium on the hammer price
19,00 % VAT on the buyer’s premium
For some lots:
Artist resale rights:
2.00 % on hammer price over 401 EUR
1.50 % on hammer price over 50,001 EUR
0.50 % on hammer price over 200,001 EUR
0.25 % on hammer price over 350,001 EUR
0.12 % on hammer price over 500,001 EUR
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
a) Lose, welche bis 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 50% unter Limit zugeschlagen werden. Lose, welche über 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 25 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von bis zu 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer. Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem´ # ´ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.
a) Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des Käufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der Käufer.
Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen unterliegen, hat der Käufer dies selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen.
b) Bei jeglicher Dokumentenausstellung auf Wunsch des Käufers werden alle anfallenden Kosten vom selben getragen.
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2.00 % on hammer price over 401 EUR
1.50 % on hammer price over 50,001 EUR
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0.25 % on hammer price over 350,001 EUR
0.12 % on hammer price over 500,001 EUR
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
a) Lose, welche bis 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 50% unter Limit zugeschlagen werden. Lose, welche über 100 € limitiert sind, können während und nach der Auktion zu Geboten bis 10% unter Limit zugeschlagen werden. Ausnahmen vorbehalten.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 25 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von bis zu 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer. Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem´ # ´ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.
a) Ein Versand innerhalb Europas kann nach Absprache erfolgen und wird auf Gefahr und Kosten des Käufers durchgeführt. Die Verpackungs- und Versandkosten übernimmt der Käufer.
Die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die der Zollausfuhr und weiteren Genehmigungen unterliegen, hat der Käufer dies selbst zu organisieren und die Kosten zu tragen.
b) Bei jeglicher Dokumentenausstellung auf Wunsch des Käufers werden alle anfallenden Kosten vom selben getragen.