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Los
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Für Siebers Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)711 3808481.
3 % internet surcharge plus VAT
23.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated
Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
19.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
a) Korrekturen der Katalogangaben können bis zum Auktionsdatum vorgenommen werden. Dies erfolgt durch einen öffentlichen Aushang im Haus sowie durch mündliche Angabe unmittelbar vor Versteigerung des Loses. Diese Korrekturen treten anstelle der Katalogbeschreibungen.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2 %). Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem´ # ´ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
(Stand 10/2016)
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Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf anerkannt.
Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB. Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
a) Korrekturen der Katalogangaben können bis zum Auktionsdatum vorgenommen werden. Dies erfolgt durch einen öffentlichen Aushang im Haus sowie durch mündliche Angabe unmittelbar vor Versteigerung des Loses. Diese Korrekturen treten anstelle der Katalogbeschreibungen.
Geboten wird in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen, mit allen folgenden Rechten und Pflichten.
Er kann aber auch den Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu aufrufen.
Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw. Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten „Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über „Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3 % + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben. Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23 % erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19,5 % + die gesetzliche MwSt. erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer, sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen, behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2 %). Diese Objekte sind nur im Printkatalog mit einem´ # ´ hinter der Losnummer gekennzeichnet. Nutzer des Online-Kataloges müssen dies individuell erfragen.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
(Stand 10/2016)