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Los
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Für Siebers Auktionen Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)711 3808481.
23.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated
Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
19.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyers premium
VAT indicated and refundable
Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country
The auctions houses'general terms & conditions apply.
Versteigerungsbedingungen Stand 0515
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen,
telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live
Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf
anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves
Siebers Auktionen GmbH als Kommissionär in eigenem Namen
auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der
besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
3. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt
und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die
Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind
keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB.
Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben
werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter,
Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel
keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten
Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu
erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach
Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und
begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend
gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei
bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
a) Korrekturen der Katalogangaben können bis zum Auktionsdatum
vorgenommen werden. Dies erfolgt durch einen öffentlichen
Aushang im Haus sowie durch mündliche Angabe unmittelbar vor
Versteigerung des Loses. Diese Korrekturen treten anstelle der
Katalogbeschreibungen.
4. Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines
amtlichen Ausweises vergeben wird.
5. Schriftliche Bieteranträge werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne
Gewähr. Für schriftliches, telefonisches oder online „Live Bieten“
muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung (12°°h)
vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von €
200,- möglich, bei Losen mit geringerem Limit werden automatisch
€ 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten
zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es müssen
hierfür die Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche
Aufträge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax
zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief
bestätigt werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des
Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren Preis
erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer
ist durch den Auftrag berechtigt, für den Bieter bis zu seinem
angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
6. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen
Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
7. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei
Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des
Versteigerers. Diese sind als ´o.L.´ gekennzeichnet. Gebote unter
Limit können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt
erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Bieter 4
Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht
den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.Geboten wird
in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn
nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot
abgegeben wird.
8. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu vereinen,
zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder
zurückzuziehen.
9. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall
bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot bestehen und ist
verbindlich.Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln
am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut
aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so
kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen,
mit allen folgenden Rechten und Pflichten.Er kann aber auch den
Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu
aufrufen.
10. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen
Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verluste,
Verwechslungen, Beschädigungen etc. auf den Käufer über.
11. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme
und dem Aufgeld. Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw.
Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten
„Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und
Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über
„Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich
der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.
com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3
% + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben.
Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das
Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter
weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der
Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder
www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für
die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene
Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23
% erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein
offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG
nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot
ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19,5
% + die gesetzliche MwSt erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im
Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und
nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der
Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer,
sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in
EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in
Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie
dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den
Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen,
behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu
berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-
Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte
Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr
von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2
%) Diese Objekte sind mit einem´ # ´ hinter der Losnummer
gekennzeichnet.
13. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestätigten
Schecks erfolgen. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Bieter
haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
14. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen.
Falls nicht anders vereinbart müssen die Gegenstände spätestens
5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich,
kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch
auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Bieter erst
nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung
ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei
erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine Lagergebühr von € 5,- pro
Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den
Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
15. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so
verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können
dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer
der nächsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen
Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall haftet der säumige
Käufer für einen Mindererlös, für die Kosten der wiederholten
Versteigerung und der Versteigerungsgebühren. Auf einen
eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich
nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog
und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des III.
Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der
Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der
Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die
Yves Siebers GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese
Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
17. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei
Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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23.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated
Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
19.50 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyers premium
VAT indicated and refundable
Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country
The auctions houses'general terms & conditions apply.
Versteigerungsbedingungen Stand 0515
Die Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen,
telefonischen, schriftlichen (Fax, Email oder Postverkehr) oder „Live
Bieten“ Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf
anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Yves
Siebers Auktionen GmbH als Kommissionär in eigenem Namen
auf Rechnung der Auftraggeber durchgeführt, mit Ausnahme der
besonders gekennzeichneten Eigenware.
2. Die Einlieferer bleiben unbenannt.
3. Die Versteigerungsobjekte können vor der Auktion besichtigt
und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die
Katalogbeschreibungen dienen rein zur Information. Sie sind
keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 ff BGB.
Farbige Reproduktionen müssen nicht farbgetreu wiedergegeben
werden. Der Versteigerer übernimmt für Katalogangaben, Alter,
Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen oder sonstige Mängel
keine Gewähr und Haftung, ausgenommen bei zugesicherten
Eigenschaften. Den Nachweis eines Mangels hat der Käufer zu
erbringen. Ein Mangel muss innerhalb von 5 Werktagen nach
Zuschlag angemeldet werden. Fristgerecht vorgetragene und
begründete Mängel werden gegenüber dem Einlieferer geltend
gemacht. Eine Haftung des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können nur bei
bezahlten Objekten geltend gemacht werden.
a) Korrekturen der Katalogangaben können bis zum Auktionsdatum
vorgenommen werden. Dies erfolgt durch einen öffentlichen
Aushang im Haus sowie durch mündliche Angabe unmittelbar vor
Versteigerung des Loses. Diese Korrekturen treten anstelle der
Katalogbeschreibungen.
4. Jeder Bieter erhält eine Bieternummer, die nur gegen Vorlage eines
amtlichen Ausweises vergeben wird.
5. Schriftliche Bieteranträge werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne
Gewähr. Für schriftliches, telefonisches oder online „Live Bieten“
muss der Auftrag spätestens am Vortag der Versteigerung (12°°h)
vorliegen. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Aufrufpreis von €
200,- möglich, bei Losen mit geringerem Limit werden automatisch
€ 200,- geboten. Der Limitpreis gilt beim telefonischen Bieten
zugleich als Tischgebot und wird automatisch wirksam. Es müssen
hierfür die Auftragsformulare verwendet werden. Schriftliche
Aufträge können persönlich abgegeben werden, per Post oder Fax
zugesandt werden. Email-Aufträge müssen mittels Fax oder Brief
bestätigt werden. Der angegebene Betrag gilt als Höchstgebot des
Bieters. Der Zuschlag kann aber auch zu einem niedrigeren Preis
erfolgen, jedoch nicht unter dem Mindestpreis. Der Versteigerer
ist durch den Auftrag berechtigt, für den Bieter bis zu seinem
angegebenen Höchstgebot in den üblichen Schritten mitzusteigern.
6. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen
Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
7. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Bei
Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des
Versteigerers. Diese sind als ´o.L.´ gekennzeichnet. Gebote unter
Limit können vom Versteigerer abgelehnt oder unter Vorbehalt
erteilt werden. Bei einem Zuschlag unter Vorbehalt ist der Bieter 4
Wochen an sein Angebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht
den vorbehaltslosen Zuschlag, erlischt sein Angebot.Geboten wird
in der Regel in 10 %-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn
nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot
abgegeben wird.
8. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu vereinen,
zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder
zurückzuziehen.
9. Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen. In diesem Fall
bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot bestehen und ist
verbindlich.Bei Meinungsverschiedenheiten, oder sonstigen Zweifeln
am Zuschlag, kann der Versteigerer den Gegenstand erneut
aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot zurücknehmen, so
kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen,
mit allen folgenden Rechten und Pflichten.Er kann aber auch den
Zuschlag dem nächst niedrigeren Gebot erteilen, oder das Los neu
aufrufen.
10. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung und sofortigen
Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für Verluste,
Verwechslungen, Beschädigungen etc. auf den Käufer über.
11. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagssumme
und dem Aufgeld. Beim Aufgeld wird zwischen Saalbietern bzw.
Bietern, die Ihre Gebote schriftlich einreichen und den sogenannten
„Live Bietern“ unterschieden. Das Aufgeld für Saalzuschläge und
Zuschläge schriftlicher Bieter beträgt 23 %. Für Zuschläge, die über
„Live Bieten / Online Live Bieten“ zustande kommen, erlaubt sich
der Versteigerer, die von den jeweiligen Anbietern (www.lot-tissimo.
com und www.the-saleroom.com) erhobene Provision von derzeit 3
% + MwSt. an die „Live Bieter“ weiterzugeben.
Der „Live Bieter“ ist damit einverstanden, dass der Versteigerer das
Inkasso übernimmt und als durchlaufenden Posten an die Anbieter
weitergibt. Für diesen Service / diese Leistung ist ausschließlich der
Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.lot-tissimo.com oder
www.the-saleroom.com.
12. Besteuerung
a) Differenzbesteuert werden nach § 25a UStG Gegenstände, für
die kein Recht des Vorsteuerabzugs besteht. Das zugeschlagene
Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 23
% erhoben. Die Endsumme beinhaltet bereits die Umsatzsteuer. Ein
offener Steuerausweis darf nach § 25a UStG nicht erfolgen.
b) Für Waren, welche die Voraussetzungen nach § 25a des UStG
nicht erfüllen, gilt die Regelbesteuerung. Das zugeschlagene Gebot
ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19,5
% + die gesetzliche MwSt erhoben.
c) Wird die Regelbesteuerung angewandt, findet sich im
Beschreibungstext folgende Kennzeichnung:
Rgb = 19 %
Rgb * = 7 %
d) Für inländische Erwerber, die zum Umsatzsteuer-Vorabzug
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch und
nach vorheriger Angabe der USt-ID-Nr. ebenfalls nach der
Regelbesteuerung ausgestellt werden.
e) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer,
sowie bei Angabe der USt-ID-Nr., auch an Unternehmen in
EU-Mitgliedsländer. Erwerbern, die ihre ersteigerte Ware selbst in
Drittländer bringen, wird die Umsatzsteuer erstattet, sobald sie
dem Auktionshaus den zollamtlichen Ausfuhrnachweis und den
Einfuhrnachweis des Importlandes vorlegen.
Für Rechnungen, die nachträglich umgeschrieben werden müssen,
behält sich das Auktionshaus vor, eine Bearbeitungsgebühr zu
berechnen.
f) Nach § 26 UrhG. (VG Bildkunst), wird beim Kauf eines Original-
Kunstwerkes (Skulpturen, Grafiken, Gemälde) für bestimmte
Künstler, die nicht länger als 70 Jahre verstorben sind, eine Gebühr
von 4 % des Zuschlagspreises fällig.
Diese trägt je zur Hälfte der Käufer und der Einlieferer (je 2
%) Diese Objekte sind mit einem´ # ´ hinter der Losnummer
gekennzeichnet.
13. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder bankbestätigten
Schecks erfolgen. Skonto kann nicht gewährt werden. Alle Bieter
haben den Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
14. Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand unverzüglich abzuholen.
Falls nicht anders vereinbart müssen die Gegenstände spätestens
5 Werktage nach der Auktion abgeholt werden. Wenn möglich,
kann in den Pausen eine Ausgabe der Waren erfolgen. Anspruch
auf Aushändigung und Übereignung der Ware hat der Bieter erst
nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags. Eine Lagerung
ersteigerter Objekte kann nach Absprache 14 Tag kostenfrei
erfolgen. Ab dem 15. Tag entsteht eine Lagergebühr von € 5,- pro
Tag und Objekt. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Das Haus übernimmt auf Wunsch und vorherige Absprache den
Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers.
15. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so
verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können
dann ohne weitere Benachrichtigung, auf seine Kosten, auf einer
der nächsten Auktionen versteigert, oder einem unterlegenen
Bieter zugeschlagen werden. In diesem Fall haftet der säumige
Käufer für einen Mindererlös, für die Kosten der wiederholten
Versteigerung und der Versteigerungsgebühren. Auf einen
eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich
nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog
und darin abgebildete Gegenstände aus der Zeit des III.
Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der
Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der
Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung
über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die
Yves Siebers GmbH und ihre Einlieferer bieten und geben diese
Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
17. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei
Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.