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Frank, Sepp
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Seefeld

Frank, Sepp (1889-1970). Die Sonne geht auf (Das Erwachen). Großformatige Radierung mit Plattenton, um 1918. 29,5:49,5 (44:57) cm.

Frank, Sepp (1889-1970). Die Sonne geht auf (Das Erwachen). Großformatige Radierung mit Plattenton, um 1918. 29,5:49,5 (44:57) cm.

Kunstliteratur und Kunst • Fotografie

Auktionsdatum
Lose: 1-382
Ort der Versteigerung
Mühlbachstr. 19
Seefeld
82229
Germany

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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Jedes Los kann wahlweise regelbesteuert werden, dann beträgt das Aufgeld 20% zuzüglich 19% Mehrwersteuer auf den Gesamtbetrag.

BESICHTIGUNG NUR NACH VEREINBARUNG

 

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

For each lot standard taxation can be applied, in which case the premium is 20% plus 19% VAT on the total amount.

VIEWING BY APPOINTMENT ONLY.

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. 
Versteigert wird in eigenem Namen für fremde Rechnung. Der Versteigerer handelt auf Kommissionsbasis. An ihn ist das ersteigerte Gut zu bezahlen, zuzügl. Aufgeld von 20% sowie die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% (Regelbesteuerung) auf Zuschlagpreis und Aufgeld bei Büchern, 19% bei übrigen Druckwerken und Originalen. Sämtliche Katalognummern können wahlweise auch der Differenzbesteuerung unterworfen werden; dann beträgt das Aufgeld insges. 27% einschl. Mehrwertsteuer, die nicht separat ausgewiesen ist. Käufern von außerhalb der EG-Länder wird bei Regelbesteuerung die Mehrwertsteuer erstattet, wenn innerhalb vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Käufer aus Ländern der Europäischen Union sind nur dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie bei Auftragserteilung ihre ID-Nummer bekanntgeben (unsere ID-Nr. DE 130565285). Für Zuschläge an Internet-Bieter (live bidding) berechnet der jeweilige Vermittler (Plattform) eine Gebühr, die mit der Gesamtrechnung des Auktionators vom Käufer erhoben wird.
2. 
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Er ist verpflichtet, seinen Erwerb innerhalb sieben Tagen am Auktionsort abzuholen. Versand erfolgt nur auf Wunsch des Käufers sowie auf dessen Kosten und Gefahr, in der Regel mit DHL, falls andere Anweisungen von Käuferseite nicht vorliegen. Bei zerbrechlichem oder sperrigem Gut ist Abholung empfohlen; alternativ erfolgen Verpackung und Versand durch eine vom Erwerber beauftragte Spedition. Eigentum und Anspruch auf Auslieferung des ersteigerten Gutes nach voller Bezahlung und nach Gutschrift eingereichter Schecks. Aushändigung von ersteigerten Gegenständen während oder direkt nach der Auktion nur gegen Barzahlung. Verzögert sich die Zahlung, haftet der Ersteigerer für daraus entstehenden Schaden. Fällig werden Verzugszinsen von 1,5% per Monat. Auch kann der Ersteigerer in diesem Fall die Rechte am Kaufgegenstand verlieren, der erneut zur Versteigerung gebracht werden kann, wobei der säumige Käufer für einen eventuellen Ausfall haftet, ohne auf einen eventuellen Mehrerlös Anspruch zu haben. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber. Ein Gegenstand wird nach dreimaligem Ausruf des akzeptierten Höchstgebots zugeschlagen. Liegen mehrere gleichhohe Gebote vor, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Gegenstand nochmals ausgerufen werden. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Er kann auch aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt werden. In jedem Fall bleibt es dem Auktionator vorbehalten, die Ausführung von Aufträgen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Telefonbietern kann das Zustandekommen einer Verbindung nicht garantiert werden. Für den Empfang von e-mails wird nicht gehaftet. Bei Geboten ohne Vorbesichtigung des Gegenstandes sind Widerrufs- und Rückgaberecht nicht anwendbar. Der untere Schätzpreis ist gleich Ausrufpreis.
3. 
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion nach Terminvereinbarung besichtigt und geprüft werden, sie sind ausnahmslos gebraucht. Beanstandungen hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes werden im Katalog und in Zustandsberichten nur erwähnt, wenn nach Auffassung des Versteigerers der optische Gesamteindruck beeinträchtigt ist. Der tatsächliche Erhaltungszustand der Objekte zum Zeitpunkt ihres Zuschlags ist vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 BGB, Abs. 1, Satz 1). Farbige Reproduktionen im Katalog müssen die Objekte nicht farbgetreu wiedergeben. Die nach bestem Wissen und Gewissen gemachten Katalogangaben (inkl. Angaben über örtlich-geographische Herkunft) dienen ausschließlich der Information und Einordnung der Objekte. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Dies gilt auch dann, wenn Objekte im Katalog (z. B. bildlich) hervorgehoben oder außerhalb des Katalogs werblich dargestellt werden. Mit dem Käufer vereinbarte Beschaffenheit sind jedoch alle Katalogangaben zur Urheberschaft auf Grundlage einer Signatur; eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte (§§ 443, 477 BGB) ergeben, wird vom Versteigerer auch in diesem Bereich nicht übernommen. Ebensowenig begründet die Vereinbarung über die Urheberschaft eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen (§ 276 BGB, Abs. 1). Angaben zur Urheberschaft bei anonym überkommenen historischen Objekten, insbesondere Zeichnungen, gründen sich auf Werkvergleich unter Hinzuziehung von Fachliteratur und wollen lediglich als Diskussionsgrundlage verstanden sein. Weist der Käufer dem Versteigerer vor Ablauf der Verjährung, die – außer in den Fällen vorsätzlicher Rechtsverletzung – ein Jahr beträgt und mit dem Tag der Übergabe beginnt, nach, daß Katalogangaben über eine auf Signatur/Monogramm gegründete Urheberschaft unrichtig sind, zahlt ihm der Versteigerer auf Verlangen den (gesamten) Kaufpreis gemäß §§ 346 ff. BGB zurück. Alternativ kann eine Minderung des Kaufpreises erörtert werden. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängel sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Versteigerer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
4. 
Dem Versteigerer bleibt vorbehalten, Nummern zu trennen, zu vereinen oder bei gegebenem Anlaß zurückzuziehen.
5. 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Dietrich Schneider-Henn, Auktionator

__________________________________________

 

NOTE: The German version of our terms is binding. The following text is an online translation.

1. Auction is held in its own name for the account of a third party. The auctioneer acts on a commission basis. The auctioneer is to be paid for the goods auctioned, plus a premium of 20% and the reduced value added tax of 7% (standard taxation) on the hammer price and premium for books, 19% for other printed works and originals. All catalogue numbers can optionally be subject to the differential taxation; in this case the surcharge amounts to a total of 27% including VAT, which is not shown separately. Buyers from outside the EC countries will be reimbursed the value-added tax in the case of standard taxation if the German customs export certificate is submitted within four weeks after the auction. Buyers from countries of the European Union are only exempt from VAT if they provide their ID number when placing the order (our ID number DE 130565285). For surcharges for Internet bidding (live bidding), the respective agent (platform) charges a fee which is passed on to the bidder together with the auctioneer's total invoice, provided the agent invoices the auctioneer.

2. the risk of accidental loss or accidental deterioration passes to the buyer upon acceptance of the bid. He is obliged to pick up his purchase at the auction site within seven days. Shipment will only be made at the request of the buyer and at his cost and risk, usually by DHL, if no other instructions from the buyer are available. In case of fragile or bulky goods, collection is recommended; alternatively, packaging and shipping will be carried out by a forwarding agent commissioned by the buyer. Ownership and claim to delivery of the auctioned goods after full payment and after crediting of submitted cheques. Delivery of auctioned items during or directly after the auction only against cash payment. If payment is delayed, the auctioneer shall be liable for any damages resulting from such delay. Default interest of 1.5% per month is due. In this case, the buyer can also lose the rights to the object of purchase, which can be put up for auction again, whereby the defaulting buyer is liable for any loss without being entitled to any additional proceeds. Commission agents are liable for the purchases of their clients. An object is knocked down after the accepted highest bid has been called out three times. If there are several bids of the same amount, the acceptance of the bid is decided by lot. In case of disagreement, the item can be called out again. The acceptance of a bid obliges the buyer to accept the item. It may also be awarded on the basis of a written bid or a bid made by telephone. In any case, the auctioneer reserves the right to make the execution of orders dependent on a security deposit. The establishment of a connection cannot be guaranteed to telephone bidders. No liability is assumed for the receipt of e-mails. For bids without prior inspection of the item, the right of revocation and return is not applicable. The lower estimated price is the call price.

3. All items to be auctioned can be viewed and examined before the auction, they are used without exception. Complaints regarding their condition will only be mentioned in the catalogue and in condition reports if, in the auctioneer's opinion, the overall visual impression is impaired. The actual state of preservation of the objects at the time of their knockdown is the agreed condition (§ 434 BGB, Para. 1, Sentence 1). Coloured reproductions in the catalogue do not have to reproduce the objects true to colour. The catalogue details provided to the best of our knowledge and belief (including details of local geographic origin) serve exclusively to inform and classify the objects. They are not contractually agreed properties and contain no guarantees in the legal sense. This also applies if objects are highlighted in the catalogue (e.g. pictorially) or presented outside the catalogue in advertising. However, all catalogue details on authorship based on a signature are agreed upon with the buyer; a special guarantee, from which further rights (§§ 443, 477 BGB) result, is not assumed by the auctioneer in this area either. Nor does the agreement on authorship constitute a stricter liability than that provided for by law (§ 276 BGB, Paragraph 1). Information on the authorship of anonymous historical objects, in particular drawings, is based on a comparison of works and the consultation of specialist literature and is intended merely as a basis for discussion. If the Buyer proves to the Auctioneer before the expiry of the limitation period, which - except in cases of wilful infringement of rights - is one year and begins on the day of handover, that catalogue details of authorship based on a signature/monogram are incorrect, the Auctioneer shall pay the (total) purchase price in accordance with §§ 346 ff. BGB. Alternatively, a reduction of the purchase price can be discussed. Claims for damages by the buyer due to material defects as well as for other legal reasons (including reimbursement of futile expenses) are excluded, unless the auctioneer has acted with intent or gross negligence or has violated essential contractual obligations. Liability for injury to life, body and health remains unaffected. Liability for unforeseeable or more remote damages is excluded in any case.

4. The auctioneer reserves the right to separate or combine numbers or to withdraw them if there is a reason to do so.

5. If one or more provisions of these auction conditions are or become invalid, the validity of the remaining provisions shall remain unaffected.

Dietrich Schneider-Henn, Auctioneer

 

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