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Georg Jakob Gattineau "Erlangen 1810-1888 Coburg 9 Photographien, Kollodium, 1857-60 Acht der über

In Kunst, Kunstliteratur & Fotografie

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Georg Jakob Gattineau "Erlangen 1810-1888 Coburg 9 Photographien, Kollodium, 1857-60 Acht der über - Bild 6 aus 10
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Georg Jakob Gattineau "Erlangen 1810-1888 Coburg 9 Photographien, Kollodium, 1857-60 Acht der über - Bild 8 aus 10
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Seefeld

Georg Jakob Gattineau
"Erlangen 1810-1888 Coburg 9 Photographien, Kollodium, 1857-60
Acht der über Glasnegative hergestellten Bildnisse der Erlanger Familien Scholl und Erich mit Ölfarben übermalt, ein weiteres Bildnis mit Aquarellfarben koloriert (nicht von Gattineau, sondern von Wilhelm Trost, 1813-1901)
Die Porträts belegen Leistungen der Frühzeitfotografie in Bayern und den Beginn des Lichtbildes in Erlangen. »1846 ist in Erlangen der erste seßhafte Daguerreotypist nachzuweisen: Georg Jakob Gattineau, der, um auf seine Kosten zu kommen, zeitweise mit seiner Kamera noch in der Umgebung Erlangens photographieren mußte« (H. Gebhardt, Königlich Bayerische Photographie, Mchn. 1978, S. 63); nachzuweisen sind Gastspiele in Bamberg (1847) und Nürnberg (1848/49)
Die jeweils in zwei Varianten vorliegenden Bildnisse, alle mit Ölfarben staffiert, photographiert u in Oehl gemalt, wie es auf der Rückabdeckung der zeitgenössisch gerahmten Bilder in zeitgenössischer Handschrift heißt:
Gertraud Scholl, geborene Wolff (1795-1858), Fotografie Juli 1857
Friedrich Christoph Ehrhardt Scholl (1783-1863), Fotografie Juli 1857
Anna Dorothea Erich, geborene Silberhorn (1793-1871), Fotografie Juli 1860
Johann Ernst Erich (1787-1868), Fotografie Juli 1860
Georg Christoph Scholl (1859 im 70. Jahr), Fotografie des Nürnberger Malers Wilhelm Trost, auf Papierunterlage signiert und datiert 1859; der Porträtierte lt. zeitgenössischer Beischrift am 15. Juni 1859 nach Hamburg abgereist, dann zu seinen beiden Söhnen nach Milan in Nordamerika (Michigan, 1831 gegründet); 17:12 cm
Sämtliche Porträts auf der Rückabdeckung von zeitgenössischer Hand bezeichnet, viermal mit Nennung des Fotografen, einmal mit zusätzlicher Angabe Erlangen, wohl als Familiensitz, Georg Jakob Gattineau mehrmals als Fotograf in Erlangen bezeichnet
Die Bildbeiträge zu den Erlanger Familien stellen zwei Verfahren zur Aufwertung der jungen Fotografie: diskrete Kolorierung bei dem ausgebildeten Maler Wilhelm Trost auf der einen Seite, gemäldehafte Überdeckung bei dem ehemaligen Flaschner und Lichtbildpionier Gattineau (Zuerst als Dagerreotypist tätig, danach – ab 1848 – einer der ersten, die in Bayern zur Talbotypie übergingen, danach – ab 1853/54 – zur Technik mit Kollodium, etwa zeitgleich wie Löcher, Hanfstaengl und Albert, und im Erlanger Intelligenzblatt vom 28. April 1853 versprach er Bildnisse »von sprechendster Ähnlichkeit, die an Schönheit und Frische selbst die Daguerreotypien übertreffen« [zit. nach Gebhardt, S. 325].) auf der anderen. In beiden Fällen zeigt sich die gesuchte Bindung der frühen Fotografie an die bildende Kunst ihrer Zeit
Ca. 23,5:19,5 bis 27,5:21,5 cm"





Georg Jakob Gattineau
"Erlangen 1810-1888 Coburg 9 Photographien, Kollodium, 1857-60
Acht der über Glasnegative hergestellten Bildnisse der Erlanger Familien Scholl und Erich mit Ölfarben übermalt, ein weiteres Bildnis mit Aquarellfarben koloriert (nicht von Gattineau, sondern von Wilhelm Trost, 1813-1901)
Die Porträts belegen Leistungen der Frühzeitfotografie in Bayern und den Beginn des Lichtbildes in Erlangen. »1846 ist in Erlangen der erste seßhafte Daguerreotypist nachzuweisen: Georg Jakob Gattineau, der, um auf seine Kosten zu kommen, zeitweise mit seiner Kamera noch in der Umgebung Erlangens photographieren mußte« (H. Gebhardt, Königlich Bayerische Photographie, Mchn. 1978, S. 63); nachzuweisen sind Gastspiele in Bamberg (1847) und Nürnberg (1848/49)
Die jeweils in zwei Varianten vorliegenden Bildnisse, alle mit Ölfarben staffiert, photographiert u in Oehl gemalt, wie es auf der Rückabdeckung der zeitgenössisch gerahmten Bilder in zeitgenössischer Handschrift heißt:
Gertraud Scholl, geborene Wolff (1795-1858), Fotografie Juli 1857
Friedrich Christoph Ehrhardt Scholl (1783-1863), Fotografie Juli 1857
Anna Dorothea Erich, geborene Silberhorn (1793-1871), Fotografie Juli 1860
Johann Ernst Erich (1787-1868), Fotografie Juli 1860
Georg Christoph Scholl (1859 im 70. Jahr), Fotografie des Nürnberger Malers Wilhelm Trost, auf Papierunterlage signiert und datiert 1859; der Porträtierte lt. zeitgenössischer Beischrift am 15. Juni 1859 nach Hamburg abgereist, dann zu seinen beiden Söhnen nach Milan in Nordamerika (Michigan, 1831 gegründet); 17:12 cm
Sämtliche Porträts auf der Rückabdeckung von zeitgenössischer Hand bezeichnet, viermal mit Nennung des Fotografen, einmal mit zusätzlicher Angabe Erlangen, wohl als Familiensitz, Georg Jakob Gattineau mehrmals als Fotograf in Erlangen bezeichnet
Die Bildbeiträge zu den Erlanger Familien stellen zwei Verfahren zur Aufwertung der jungen Fotografie: diskrete Kolorierung bei dem ausgebildeten Maler Wilhelm Trost auf der einen Seite, gemäldehafte Überdeckung bei dem ehemaligen Flaschner und Lichtbildpionier Gattineau (Zuerst als Dagerreotypist tätig, danach – ab 1848 – einer der ersten, die in Bayern zur Talbotypie übergingen, danach – ab 1853/54 – zur Technik mit Kollodium, etwa zeitgleich wie Löcher, Hanfstaengl und Albert, und im Erlanger Intelligenzblatt vom 28. April 1853 versprach er Bildnisse »von sprechendster Ähnlichkeit, die an Schönheit und Frische selbst die Daguerreotypien übertreffen« [zit. nach Gebhardt, S. 325].) auf der anderen. In beiden Fällen zeigt sich die gesuchte Bindung der frühen Fotografie an die bildende Kunst ihrer Zeit
Ca. 23,5:19,5 bis 27,5:21,5 cm"




Kunst, Kunstliteratur & Fotografie

Auktionsdatum
Lose: 1 - 1195
Lose: 1196 - 1466
Ort der Versteigerung
Mühlbachstr. 19
Seefeld
82229
Germany

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1. 
Versteigert wird in eigenem Namen für fremde Rechnung. Der Versteigerer handelt auf Kommissionsbasis. An ihn ist das ersteigerte Gut zu bezahlen, zuzügl. Aufgeld von 20% sowie die ermäßigte Mehrwertsteuer von 5% (Regel-besteuerung) auf Zuschlagpreis und Aufgeld bei Büchern, 16% bei übrigen Druckwerken und Originalen. Sämtliche Katalognummern können wahlweise auch der Differenzbesteuerung unterworfen werden; dann beträgt das Aufgeld insges. 25% einschl. Mehrwertsteuer, die nicht separat ausgewiesen ist. Käufern von außerhalb der EG-Länder wird bei Regelbesteuerung die Mehrwertsteuer erstattet, wenn innerhalb vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Käufer aus Ländern der Europäischen Union sind nur dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie bei Auftragserteilung ihre ID-Nummer bekanntgeben (unsere ID-Nr. DE 130565285). Für Zuschläge an Internet-Bieter (live bidding) berechnet der jeweilige Vermittler (Plattform) eine Gebühr bis 4%, die mit der Gesamtrechnung des Auktionators erhoben wird.
2. 
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Er ist verpflichtet, seinen Erwerb innerhalb sieben Tagen am Auktionsort abzuholen. Versand erfolgt nur auf Wunsch des Käufers sowie dessen Kosten und Gefahr, in der Regel mit DHL, falls andere Anweisungen von Käuferseite nicht vorliegen. Bei zerbrechlichem oder sperrigem Gut ist Abholung empfohlen; alternativ erfol-gen Verpackung und Versand durch eine vom Erwerber beauftragte Spedition. Eigentum und Anspruch auf Aus-lieferung des ersteigerten Gutes nach voller Bezahlung und nach Gutschrift eingereichter Schecks. Aushändi-gung von ersteigerten Gegenständen während oder direkt nach der Auktion nur gegen Barzahlung. Verzögert sich die Zahlung, haftet der Ersteigerer für daraus entstehenden Schaden. Fällig werden Verzugszinsen von 1,5% per Monat. Auch kann der Ersteigerer in diesem Fall die Rechte am Kaufgegenstand verlieren, der erneut zur Ver-steigerung gebracht werden kann, wobei der säumige Käufer für einen eventuellen Ausfall haftet, ohne auf einen eventuellen Mehrerlös Anspruch zu haben. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber. Ein Gegen-stand wird nach dreimaligem Ausruf des akzeptierten Höchstgebots zugeschlagen. Liegen mehrere gleichhohe Gebote vor, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Gegenstand nochmals ausgerufen werden. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Er kann auch aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt werden. In jedem Fall bleibt es dem Auktionator vorbehalten, die Ausführung von Aufträgen von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Telefonbietern kann das Zustandekommen einer Verbindung nicht garantiert werden. Für den Empfang von e-mails wird nicht gehaftet. Bei Geboten ohne Vorbesichtigung des Gegenstandes sind Widerrufs- und Rückgaberecht nicht anwendbar. Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise.
3. 
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion nach Terminvereinbarung be-sichtigt und geprüft werden, sie sind ausnahmslos gebraucht. Beanstandungen hinsichtlich ihres Erhaltungszu-standes werden im Katalog und in Zustandsberichten nur erwähnt, wenn nach Auffassung des Versteigerers der optische Gesamteindruck beeinträchtigt ist. Der tatsächliche Erhaltungszustand der Objekte zum Zeitpunkt ihres Zuschlags ist vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 BGB, Abs. 1, Satz 1). Farbige Reproduktionen im Katalog müssen die Objekte nicht farbgetreu wiedergeben. Die nach bestem Wissen und Gewissen gemachten Katalogangaben (inkl. Angaben über örtlich-geographische Herkunft) dienen ausschließlich der Information und Einordnung der Objekte. Sie sind nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Dies gilt auch dann, wenn Objekte im Katalog (z. B. bildlich) hervorgehoben oder außerhalb des Katalogs werblich dargestellt werden. Mit dem Käufer vereinbarte Beschaffenheit sind jedoch alle Katalogangaben zur Urheberschaft auf Grundlage einer Signatur; eine besondere Garantie, aus der sich weitergehende Rechte (§§ 443, 477 BGB) ergeben, wird vom Versteigerer auch in diesem Bereich nicht übernommen. Ebensowenig begründet die Verein-barung über die Urheberschaft eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen (§ 276 BGB, Abs. 1). Angaben zur Urheberschaft bei anonym überkommenen historischen Objekten, insbesondere Zeichnungen, gründen sich auf Werkvergleich unter Hinzuziehung von Fachliteratur und wollen lediglich als Diskussionsgrundlage verstanden sein. Weist der Käufer dem Versteigerer vor Ablauf der Verjährung, die – außer in den Fällen vorsätzlicher Rechtsverletzung – ein Jahr beträgt und mit dem Tag der Übergabe beginnt, nach, daß Katalogangaben über eine auf Signatur/Monogramm gegründete Urheberschaft unrichtig sind, zahlt ihm der Versteigerer auf Verlangen den (gesamten) Kaufpreis gemäß §§ 346 ff. BGB zurück. Alternativ kann eine Minderung des Kaufpreises erörtert wer-den. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängel sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Versteigerer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Ge-sundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
4. 
Dem Versteigerer bleibt vorbehalten, Nummern zu trennen, zu vereinen oder bei gegebenem Anlaß zurückzuziehen.
5. 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Dietrich Schneider-Henn, Auktionator

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