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Bayern. – Maximilian III. Joseph.Mandat. Über Arbeitsverträge mit Knechten und Mägden, wenigstens

In Kunst und Kunstliteratur Fotografie

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Seefeld
Bayern. – Maximilian III. Joseph.
Mandat. Über Arbeitsverträge mit Knechten und Mägden, wenigstens für ein Jahr zu schließen und nur kündbar bei Verehelichung oder »anderer erheblicher Ursach halber«. Die Kündigungszeit ist ungleich: 6 Wochen für Arbeitgeber, 8 Wochen für Arbeitsnehmer. Abwerben mit höherem Lohn oder anderen Vorteilen ist verboten, und auch sonst sind Arbeitsbedingungen landesweit gleich, wozu gehört, daß sich kein Ehehalt (Dienstpersonal) »nächtlichen Auslauf, Besuchung von Tänzen, Kirchweyhen und dergleichen« ausbedingen darf. 1 Bl. München, 14. März 1761.
Bayern. – Maximilian III. Joseph.
Mandat. Über Arbeitsverträge mit Knechten und Mägden, wenigstens für ein Jahr zu schließen und nur kündbar bei Verehelichung oder »anderer erheblicher Ursach halber«. Die Kündigungszeit ist ungleich: 6 Wochen für Arbeitgeber, 8 Wochen für Arbeitsnehmer. Abwerben mit höherem Lohn oder anderen Vorteilen ist verboten, und auch sonst sind Arbeitsbedingungen landesweit gleich, wozu gehört, daß sich kein Ehehalt (Dienstpersonal) »nächtlichen Auslauf, Besuchung von Tänzen, Kirchweyhen und dergleichen« ausbedingen darf. 1 Bl. München, 14. März 1761.

Kunst und Kunstliteratur Fotografie

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Mühlbachstr. 19
Seefeld
82229
Germany

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