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8

Carl Gustav Carus, Stadt im Mondschein / Ponte Nomentano. Wohl frühe 1840er Jahre.

In 80. Kunstauktion

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Dresden, Deutschland
Carl Gustav Carus, Stadt im Mondschein / Ponte Nomentano. Wohl frühe 1840er Jahre.
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden
Kunstsalon Gerstenberger 1902 Chemnitz – 1958 ebenda
Richard Friedrich Vetterlein 1871 Altenburg / Thüringen – 1932 Zittau

Öl auf Leinwand. Unsigniert. Verso auf der o. Keilrahmenleiste auf einem Papieretikett von späterer Hand in brauner Tinte bezeichnet "Stadt im Mondschein v.[on] Carus / Vetterlein. Zittau. Sa.[chsen] Görlitzerstr. 11.". In einer Berliner Leiste gerahmt.
Nicht im WVZ Prause, vgl. jedoch motivisch "Rom, St. Peter im Mondschein" ("Italienischer Mondschein"), 1833, (Prause 173), "Blick über Dächer auf gotische Kirche im Mondschein" ("Deutscher Mondschein"), 1833, (Prause 199), und das verschollene Gemälde "Erinnerung an Paris", 1836, (Prause 263).

Bildträger mit einer älteren Unterzeichnung mit der Darstellung des Ponte Nomentano bei Rom.

Provenienz: Nachlass Sammlung Richard Friedrich Vetterlein (1871 – 1932), Zittau.

Wir danken Frau Prof. Marlies Giebe und Herrn Dr. Gerd Spitzer für ihre umfassende Unterstützung.

Carl Gustav Carus – ein neu entdecktes Gemälde
Ein zweites Mal dürfen wir ein maßgebliches Leinwandgemälde von Carl Gustav Carus erstmalig publizieren, das seine Rezeption um einen wichtigen und seltenen Beleg sowohl der malerischen als auch motivischen Entwicklung seines malerisches Spätwerkes erweitern kann.
Carl Gustav Carus überrascht in vorliegendem Gemälde mit einem sehr fließenden Farbauftrag, einer veränderten Farbigkeit der Architektur und einem auffallend tiefen Kontrast des Nachthimmels. Erstmalig modifizierte er die komponierte Stadtsilhouette um die hochgeschossigen Wohnhäuser einer modernen Großstadt.
Der Malträger
Für Carus" malerisches Oeuvre bilden die intensiven restauratorischen Untersuchungen im Vorfeld der Ausstellung "Carl Gustav Carus. Natur und Idee" der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und Staatlichen Museen zu Berlin 2009 mit dem zugehörigen Katalog "Wahrnehmung und Konstruktion" eine seltene Belegdichte. In allen Details ordnet sich der vorliegende Bildträger nahtlos in diese Referenzmenge ein: der Keilrahmen mit der markanten Eckverkröpfung, die eng gewebte Leinwand, die zweischichtige "Dresdner Grundierung" – ein erster magerer Bolus unter dem eigentlichen, auch wiederholt nachgewiesenen, leicht roséfarbenen Weißgrund – schließlich das für Carus" typische Frühschwundkrakelee, dass er in dieser späten Malerei aber sehr begrenzen konnte.
Die Malerei
Die Behandlung des Himmels und das Motiv des Vollmondes hinter den aufreißenden Stratuswolken erscheinen kompositorisch nahezu identisch zu "Ruine Eldena mit Hütte im Mondschein", 1819/20 (Prause 63).
Das immer wiederkehrende Detail eines den kalten Mondschein kontrastierenden, in warmem häuslichen Licht erstrahlenden, einzelnen Fensters entwickelte Carus in der beständigen Wiederkehr nahezu zu einem Signé seiner nächtlichen Kompositionen.
Die Verarbeitung nahsichtiger, großer Dachflächen als Kompositionssockel nutzte Carus bereits in "Die Frauenkirche in Dresden", um 1824, oder ebenfalls in "Die Dreikönigskirche im Mondschein", nach 1824, dort in noch in akademisch genauer Linierung.
War der Künstler in seinen frühen malerischen Arbeiten darauf orientiert, die immer detaillierten Vorzeichnungen nur vorsichtig zu lasieren und sukzessive tupfend zu kolorieren, so ist das vorliegende Gemälde ein außergewöhnlicher Beleg für die malerisch freiere Handhabung seines späten Werkes, das gegenüber unserer gewohnten Rezeption in seinem freien, fließenden Pinselduktus und mutiger Kontrastführung zunächst sehr überrascht. Der außergewöhnlich gute Erhaltungszustand verstärkt diese Wahrnehmung.
Insbesondere in den Architekturflächen des Bildvordergrundes wird greifbar, mit welcher Freude sich Carus diesem freieren Malen hingab, nun virtuos die gesamte Klaviatur des malerischen Handwerks beherrschend. In lockerem, sicheren, durchaus breiten Pinsel setzte Carus die Farbflächen alla prima in fließendem Duktus – nur fein nuancierte Korrektive der Lichtführung meint man zu erkennen – formulierte Lichtpunkte, nun ganz frei von der Bildanlage, in selbstbewusster Pastosität.
Wird die Farbigkeit Carus" Gemälde oft bestimmt von rotbraunen Imprimituren bzw. Farbflächen, so beschränkte er dieses Rotbraun hier allein auf den nahsichtigen Dachbereich und entwickelte in der pastosen Malerei der mondscheingetränkten Architektur eine neue Farbigkeit – setzte die Flächen in kühlen Grautönen. Schließlich überrascht der tiefblaue Kontrast des Nachthimmels, den die immer zurückhaltende, dunstige Farbigkeit seines frühen Werkes nicht kennt, und zu dem sich auch im späteren Schaffen wohl nur bei dem "Schloss im Mondschein", nach 1835 (Prause 27) ein Beleg finden lässt.
So wird man die neuentdeckte Arbeit als ein weiteres reizvolles Beispiel für die Kunst von Carl Gustav Carus betrachten dürfen, die einerseits seine Einordnung in die Malerei der Romantik bestätigt, und andererseits sein besonderes Gespür für neuere Entwicklungen der Zeit erweist, die einer mehr malerischen Auffassung zugewandt waren.
Als Carus Ende der 1830er Jahre der hochgeschätzten – und für "moderner" erachteten Düsseldorfer Schule in Dresden zum Durchbruch verhalf, ist er ebenfalls diesen Intentionen gefolgt. ...

Bitte besuchen Sie unsere Website, um den vollständigen Text zu lesen.
Carl Gustav Carus, Stadt im Mondschein / Ponte Nomentano. Wohl frühe 1840er Jahre.
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden
Kunstsalon Gerstenberger 1902 Chemnitz – 1958 ebenda
Richard Friedrich Vetterlein 1871 Altenburg / Thüringen – 1932 Zittau

Oil on canvas. Unsigned. To the reverse on the upper stretcher bar on a paper label inscribed in brown ink by a later hand "City by moonlight b.[y] Carus / Vetterlein. Zittau. Sa.[xony] Görlitzerstr. 11.’. Framed in a so-called Berlin frame.
Not listed in catalogue raisonné by Marianne Prause, but refer to "Rome, St. Peter by moonlight’ ("Italian moonlight’), 1833, (Prause 173), "View over the rooftops on a Gothic church by moonlight’ ("German moonlight’), 1833, (Prause 199), and the lost painting "Memory of Paris’, 1836, (Prause 263).
Canvas with a drawing in pencil under the painting depicting Ponte Nomentano near Rome.
Provenance: Estate of Richard Friedrich Vetterlein (1871 – 1932), Zittau.
We would like to thank Prof Marlies Giebe and Dr Gerd Spitzer for their extensive support.
Bildträger auf MDF-Platte kaschiert, die Spannkante mit kleineren Läsionen. Malschicht im Bereich der Architektur mit wenigen kleinen Retuschen unter dem Firnis, zum Teil leicht farbfalsch. An der äußersten Bildkante u.Mi. weitere kleine Retuschen. Leichtes Frühschwundkrakelee u.li., sehr feines, netzförmiges Alterskrakelee im u. Bildbereich, im Gesamteindruck unscheinbar.
Maße: 42 x 32 cm, Ra. 50 x 40,5 cm.

Carl Gustav Carus
1789 Leipzig – 1869 Dresden
Arzt, Naturforscher und –philosoph, Künstler.
Besuch der Thomasschule in Leipzig, Zeichenunterricht bei Julius Athanasius Dietz. Als 15–jähriger 1804 Beginn des Studiums an der Universität Leipzig, 1806–1809 Medizinstudium. 1809 Beginn der langjährigen Freundschaft mit dem Philologen Johann Gottlob Regis. 1811 Heirat mit Karoline Carus, geb. Carus, Promotion, kurz darauf Habilitation.
1814 Berufung als Professor für Frauenheilkunde an die chirurgisch-medizinische Akademie Dresden. 1818 erste briefliche Erwähnung der Bekanntschaft mit Caspar David Friedrich, in diesem Jahr auch Beginn des über zehnjährigen Briefwechsels mit Johann Wolfgang von Goethe. 1819 Reise nach Rügen, im Folgejahr in das Riesengebirge, 1821 Reise in die Schweiz und nach Genua, Besuch Goethes in Weimar. 1827 Ernennung zu einem der königlichen Leibärzte, Hof- und Medizinalrat, im selben Jahr Reisen nach Italien und in die Schweiz als ärztlicher Begleiter des sächsischen Königs. 1835 Frankreichreise, 1844 Reisen nach England und Schottland.
Sein Wirken fand in zahlreichen Ehrungen Anerkennung, u.a. Ernennung zum Präsident der Leopoldinisch-Carolinischen Akademie der Naturforscher 1862.
Als Mediziner erfuhr Carus frühzeitige Anerkennung aufgrund seiner Arbeiten in der vergleichenden Anatomie sowie seiner Publikation "Lehrbuch der Gynäkologie" (1820). Aus seinen etwa 200 wissenschaftlichen Schriften als Naturforscher sind exemplarisch die Untersuchungen zum Nervensystem und "Über den Blutkreislauf der Insekten" (1827) sowie zur Entwicklung der Muscheln zu nennen.
Der Künstler Carl Gustav Carus beschäftigte sich mit den Problemen der romantischen Landschaftsmalerei in den "Neun Briefen über Landschaftsmalerei" (1831). 1861 veröffentlichte Carus sein philosophisches Hauptwerk "Natur und Idee oder das Werdende und sein Gesetz". Carus hinterließ allein ein malerisches Oeuvre von mehr als 400 Arbeiten. Zu seinen künstlerischen Freunden und Wegbegleitern zählten u.a. Johan Christian Clausen Dahl, Eduard Bendemann, Ernst Rietschel und Christan Daniel Rauch.
Carl Gustav Carus, Stadt im Mondschein / Ponte Nomentano. Wohl frühe 1840er Jahre.
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden
Kunstsalon Gerstenberger 1902 Chemnitz – 1958 ebenda
Richard Friedrich Vetterlein 1871 Altenburg / Thüringen – 1932 Zittau

Öl auf Leinwand. Unsigniert. Verso auf der o. Keilrahmenleiste auf einem Papieretikett von späterer Hand in brauner Tinte bezeichnet "Stadt im Mondschein v.[on] Carus / Vetterlein. Zittau. Sa.[chsen] Görlitzerstr. 11.". In einer Berliner Leiste gerahmt.
Nicht im WVZ Prause, vgl. jedoch motivisch "Rom, St. Peter im Mondschein" ("Italienischer Mondschein"), 1833, (Prause 173), "Blick über Dächer auf gotische Kirche im Mondschein" ("Deutscher Mondschein"), 1833, (Prause 199), und das verschollene Gemälde "Erinnerung an Paris", 1836, (Prause 263).

Bildträger mit einer älteren Unterzeichnung mit der Darstellung des Ponte Nomentano bei Rom.

Provenienz: Nachlass Sammlung Richard Friedrich Vetterlein (1871 – 1932), Zittau.

Wir danken Frau Prof. Marlies Giebe und Herrn Dr. Gerd Spitzer für ihre umfassende Unterstützung.

Carl Gustav Carus – ein neu entdecktes Gemälde
Ein zweites Mal dürfen wir ein maßgebliches Leinwandgemälde von Carl Gustav Carus erstmalig publizieren, das seine Rezeption um einen wichtigen und seltenen Beleg sowohl der malerischen als auch motivischen Entwicklung seines malerisches Spätwerkes erweitern kann.
Carl Gustav Carus überrascht in vorliegendem Gemälde mit einem sehr fließenden Farbauftrag, einer veränderten Farbigkeit der Architektur und einem auffallend tiefen Kontrast des Nachthimmels. Erstmalig modifizierte er die komponierte Stadtsilhouette um die hochgeschossigen Wohnhäuser einer modernen Großstadt.
Der Malträger
Für Carus" malerisches Oeuvre bilden die intensiven restauratorischen Untersuchungen im Vorfeld der Ausstellung "Carl Gustav Carus. Natur und Idee" der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und Staatlichen Museen zu Berlin 2009 mit dem zugehörigen Katalog "Wahrnehmung und Konstruktion" eine seltene Belegdichte. In allen Details ordnet sich der vorliegende Bildträger nahtlos in diese Referenzmenge ein: der Keilrahmen mit der markanten Eckverkröpfung, die eng gewebte Leinwand, die zweischichtige "Dresdner Grundierung" – ein erster magerer Bolus unter dem eigentlichen, auch wiederholt nachgewiesenen, leicht roséfarbenen Weißgrund – schließlich das für Carus" typische Frühschwundkrakelee, dass er in dieser späten Malerei aber sehr begrenzen konnte.
Die Malerei
Die Behandlung des Himmels und das Motiv des Vollmondes hinter den aufreißenden Stratuswolken erscheinen kompositorisch nahezu identisch zu "Ruine Eldena mit Hütte im Mondschein", 1819/20 (Prause 63).
Das immer wiederkehrende Detail eines den kalten Mondschein kontrastierenden, in warmem häuslichen Licht erstrahlenden, einzelnen Fensters entwickelte Carus in der beständigen Wiederkehr nahezu zu einem Signé seiner nächtlichen Kompositionen.
Die Verarbeitung nahsichtiger, großer Dachflächen als Kompositionssockel nutzte Carus bereits in "Die Frauenkirche in Dresden", um 1824, oder ebenfalls in "Die Dreikönigskirche im Mondschein", nach 1824, dort in noch in akademisch genauer Linierung.
War der Künstler in seinen frühen malerischen Arbeiten darauf orientiert, die immer detaillierten Vorzeichnungen nur vorsichtig zu lasieren und sukzessive tupfend zu kolorieren, so ist das vorliegende Gemälde ein außergewöhnlicher Beleg für die malerisch freiere Handhabung seines späten Werkes, das gegenüber unserer gewohnten Rezeption in seinem freien, fließenden Pinselduktus und mutiger Kontrastführung zunächst sehr überrascht. Der außergewöhnlich gute Erhaltungszustand verstärkt diese Wahrnehmung.
Insbesondere in den Architekturflächen des Bildvordergrundes wird greifbar, mit welcher Freude sich Carus diesem freieren Malen hingab, nun virtuos die gesamte Klaviatur des malerischen Handwerks beherrschend. In lockerem, sicheren, durchaus breiten Pinsel setzte Carus die Farbflächen alla prima in fließendem Duktus – nur fein nuancierte Korrektive der Lichtführung meint man zu erkennen – formulierte Lichtpunkte, nun ganz frei von der Bildanlage, in selbstbewusster Pastosität.
Wird die Farbigkeit Carus" Gemälde oft bestimmt von rotbraunen Imprimituren bzw. Farbflächen, so beschränkte er dieses Rotbraun hier allein auf den nahsichtigen Dachbereich und entwickelte in der pastosen Malerei der mondscheingetränkten Architektur eine neue Farbigkeit – setzte die Flächen in kühlen Grautönen. Schließlich überrascht der tiefblaue Kontrast des Nachthimmels, den die immer zurückhaltende, dunstige Farbigkeit seines frühen Werkes nicht kennt, und zu dem sich auch im späteren Schaffen wohl nur bei dem "Schloss im Mondschein", nach 1835 (Prause 27) ein Beleg finden lässt.
So wird man die neuentdeckte Arbeit als ein weiteres reizvolles Beispiel für die Kunst von Carl Gustav Carus betrachten dürfen, die einerseits seine Einordnung in die Malerei der Romantik bestätigt, und andererseits sein besonderes Gespür für neuere Entwicklungen der Zeit erweist, die einer mehr malerischen Auffassung zugewandt waren.
Als Carus Ende der 1830er Jahre der hochgeschätzten – und für "moderner" erachteten Düsseldorfer Schule in Dresden zum Durchbruch verhalf, ist er ebenfalls diesen Intentionen gefolgt. ...

Bitte besuchen Sie unsere Website, um den vollständigen Text zu lesen.
Carl Gustav Carus, Stadt im Mondschein / Ponte Nomentano. Wohl frühe 1840er Jahre.
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden
Kunstsalon Gerstenberger 1902 Chemnitz – 1958 ebenda
Richard Friedrich Vetterlein 1871 Altenburg / Thüringen – 1932 Zittau

Oil on canvas. Unsigned. To the reverse on the upper stretcher bar on a paper label inscribed in brown ink by a later hand "City by moonlight b.[y] Carus / Vetterlein. Zittau. Sa.[xony] Görlitzerstr. 11.’. Framed in a so-called Berlin frame.
Not listed in catalogue raisonné by Marianne Prause, but refer to "Rome, St. Peter by moonlight’ ("Italian moonlight’), 1833, (Prause 173), "View over the rooftops on a Gothic church by moonlight’ ("German moonlight’), 1833, (Prause 199), and the lost painting "Memory of Paris’, 1836, (Prause 263).
Canvas with a drawing in pencil under the painting depicting Ponte Nomentano near Rome.
Provenance: Estate of Richard Friedrich Vetterlein (1871 – 1932), Zittau.
We would like to thank Prof Marlies Giebe and Dr Gerd Spitzer for their extensive support.
Bildträger auf MDF-Platte kaschiert, die Spannkante mit kleineren Läsionen. Malschicht im Bereich der Architektur mit wenigen kleinen Retuschen unter dem Firnis, zum Teil leicht farbfalsch. An der äußersten Bildkante u.Mi. weitere kleine Retuschen. Leichtes Frühschwundkrakelee u.li., sehr feines, netzförmiges Alterskrakelee im u. Bildbereich, im Gesamteindruck unscheinbar.
Maße: 42 x 32 cm, Ra. 50 x 40,5 cm.

Carl Gustav Carus
1789 Leipzig – 1869 Dresden
Arzt, Naturforscher und –philosoph, Künstler.
Besuch der Thomasschule in Leipzig, Zeichenunterricht bei Julius Athanasius Dietz. Als 15–jähriger 1804 Beginn des Studiums an der Universität Leipzig, 1806–1809 Medizinstudium. 1809 Beginn der langjährigen Freundschaft mit dem Philologen Johann Gottlob Regis. 1811 Heirat mit Karoline Carus, geb. Carus, Promotion, kurz darauf Habilitation.
1814 Berufung als Professor für Frauenheilkunde an die chirurgisch-medizinische Akademie Dresden. 1818 erste briefliche Erwähnung der Bekanntschaft mit Caspar David Friedrich, in diesem Jahr auch Beginn des über zehnjährigen Briefwechsels mit Johann Wolfgang von Goethe. 1819 Reise nach Rügen, im Folgejahr in das Riesengebirge, 1821 Reise in die Schweiz und nach Genua, Besuch Goethes in Weimar. 1827 Ernennung zu einem der königlichen Leibärzte, Hof- und Medizinalrat, im selben Jahr Reisen nach Italien und in die Schweiz als ärztlicher Begleiter des sächsischen Königs. 1835 Frankreichreise, 1844 Reisen nach England und Schottland.
Sein Wirken fand in zahlreichen Ehrungen Anerkennung, u.a. Ernennung zum Präsident der Leopoldinisch-Carolinischen Akademie der Naturforscher 1862.
Als Mediziner erfuhr Carus frühzeitige Anerkennung aufgrund seiner Arbeiten in der vergleichenden Anatomie sowie seiner Publikation "Lehrbuch der Gynäkologie" (1820). Aus seinen etwa 200 wissenschaftlichen Schriften als Naturforscher sind exemplarisch die Untersuchungen zum Nervensystem und "Über den Blutkreislauf der Insekten" (1827) sowie zur Entwicklung der Muscheln zu nennen.
Der Künstler Carl Gustav Carus beschäftigte sich mit den Problemen der romantischen Landschaftsmalerei in den "Neun Briefen über Landschaftsmalerei" (1831). 1861 veröffentlichte Carus sein philosophisches Hauptwerk "Natur und Idee oder das Werdende und sein Gesetz". Carus hinterließ allein ein malerisches Oeuvre von mehr als 400 Arbeiten. Zu seinen künstlerischen Freunden und Wegbegleitern zählten u.a. Johan Christian Clausen Dahl, Eduard Bendemann, Ernst Rietschel und Christan Daniel Rauch.

80. Kunstauktion

Auktionsdatum
Lose: 1002
Ort der Versteigerung
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 16.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

AGB

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungen gelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.

3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

 

Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG 
Bautzner Str. 99 | 01099 Dresden
Amtsgericht Dresden | HRA 5662
Steuer Nr. 202 / 164 / 24302


Stand 25. Mai 2023

Vollständige AGBs