5
Los
5
FĂŒr Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)351 81198787.
GemÀlde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 15.-21. Jh.
AntiquitÀten & Kunsthandwerk
Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr
Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemÀà fĂŒr den Nachverkauf.
2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) fĂŒhrt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als KommissionĂ€r im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.
2.2 Alle zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können wĂ€hrend der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden.
3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche SchÀtzpreise und sollen dem KÀufer lediglich als Richtlinie eines ungefÀhren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.
3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen FĂ€llen ist der tatsĂ€chliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht fĂŒr offene oder versteckte MĂ€ngel, fĂŒr schriftliche oder mĂŒndliche Beschreibungen, SchĂ€tzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. MĂ€ngel werden im Katalog nur erwĂ€hnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maĂgeblich beeintrĂ€chtigen.
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkĂŒrzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.
3.3 Das Auktionshaus haftet nicht fĂŒr die GebrauchsfĂ€higkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Ăbereinstimmung mit geltenden Normen.
3.4 Alle AnsprĂŒche des KĂ€ufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte MĂ€ngelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. MĂ€ngelansprĂŒche des KĂ€ufers verjĂ€hren nach 12 Monaten.
3.5 Das Auktionshaus behĂ€lt sich vor, Angaben ĂŒber die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĂŒndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.
4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle BonitÀtsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.
4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und fĂŒr eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch fĂŒr die miĂbrĂ€uchliche Benutzung seiner Bieternummer.
4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des VerÂtretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.1 Anmeldungen fĂŒr schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet mĂŒssen dem Auktionshaus bis spĂ€testens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.
Der Antrag muĂ die zu bebietenden Objekte unter AuffĂŒhrung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maĂgeblich.
5.2 FĂŒr schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.
5.3 FĂŒr telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk âtelefonischâ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusĂ€tzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.
5.4 Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die Ăbertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.
6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurĂŒckzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.
6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten SchĂ€tzpreis. Gesteigert wird regelmĂ€Ăig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die fĂŒr den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten ĂŒber das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklĂ€rtes Gebot bleibt bis zum AbschluĂ der Versteigerung ĂŒber das betreffende Objekt wirksam.
6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von GrĂŒnden den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt fĂŒr vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne RĂŒckfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.
6.5 Unverkaufte Objekte können fĂŒr zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.
7.1 Alle Gebote und ZuschlÀge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (KÀufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.
7.2 FĂŒr die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 % erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzĂŒglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter KĂŒnstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem KĂ€ufer hĂ€lftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese GebĂŒhren nachzufordern.
8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und der Zuschlagpreis zuzĂŒglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden GebĂŒhren werden fĂ€llig,
8.2 Das Eigentum an den ersteigerten GegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer ĂŒber (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und RĂŒckbehaltungsrecht erstrecken sich auf sĂ€mtliche vom KĂ€ufer erstandenen GegenstĂ€nde und Forderungen gegen diesen.
8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, BankĂŒberweisung oder per PayPal akzeptiert.
8.4 Schecks werden erfĂŒllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berĂŒhrt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehĂ€ndigt werden (frĂŒhestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).
8.5 Aus Zahlungen entstehende GebĂŒhren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in auslĂ€ndischer WĂ€hrung gehen zu Lasten des KĂ€ufers.
8.6 WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
9.1 Der KÀufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fÀlligen Betrag ausgleicht.
9.2 Befindet sich der KĂ€ufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurĂŒcktreten und Schadensersatz verlangen.
Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und AdreĂdaten des KĂ€ufers zu nennen.
9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle AnsprĂŒche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder auĂergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.
9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurĂŒck, erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu verĂ€uĂern. Der sĂ€umige KĂ€ufer haftet dabei fĂŒr jeglichen Mindererlös gegenĂŒber der frĂŒheren Versteigerung sowie fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.
9.5 Begleicht ein KĂ€ufer fĂ€llige BetrĂ€ge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere AuktionshĂ€user zu Sperrzwecken zu ĂŒbermitteln.
10.1 Die GegenstÀnde werden grundsÀtzlich erst nach vollstÀndiger Bezahlung aller vom KÀufer geschuldeten BetrÀge ausgehÀndigt.
10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des KĂ€ufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers organisieren.
10.3 Mit der Ăbergabe der Objekte an den KĂ€ufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs oder der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den Erwerber ĂŒber und die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche beginnt. Der Ăbergabe steht es gleich, wenn der KĂ€ufer im Verzug der Annahme ist.
10.4 Der KĂ€ufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.
10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der KĂ€ufer die Kosten fĂŒr Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Ăbergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des KĂ€ufers bleiben vorbehalten.
11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklÀrt der Bieter dazu seine Einwilligung.
11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des GeschĂ€ftsverhĂ€ltnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschlieĂlich fĂŒr eigene GeschĂ€ftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder fĂŒr Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.
11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung fĂŒr die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft ĂŒber die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Auktionshauses videoĂŒberwacht.
12.1 ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, auch fĂŒr das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulĂ€ssig ist. Dies gilt auch fĂŒr Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder KĂ€ufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter AusschluĂ des UN-Kaufrechts.
12.3 MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen und ErgĂ€nzungen dieser Auftragsbedingungen bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform.
12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berĂŒhrt.
12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschlieĂlich zur staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezĂŒglich historischer VorgĂ€nge.
Stand 25. Mai 2023
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
FĂŒr Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)351 81198787.
GemÀlde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 15.-21. Jh.
AntiquitÀten & Kunsthandwerk
Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr
Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemÀà fĂŒr den Nachverkauf.
2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) fĂŒhrt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als KommissionĂ€r im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.
2.2 Alle zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können wĂ€hrend der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden.
3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche SchÀtzpreise und sollen dem KÀufer lediglich als Richtlinie eines ungefÀhren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.
3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen FĂ€llen ist der tatsĂ€chliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht fĂŒr offene oder versteckte MĂ€ngel, fĂŒr schriftliche oder mĂŒndliche Beschreibungen, SchĂ€tzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. MĂ€ngel werden im Katalog nur erwĂ€hnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maĂgeblich beeintrĂ€chtigen.
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkĂŒrzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.
3.3 Das Auktionshaus haftet nicht fĂŒr die GebrauchsfĂ€higkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Ăbereinstimmung mit geltenden Normen.
3.4 Alle AnsprĂŒche des KĂ€ufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte MĂ€ngelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. MĂ€ngelansprĂŒche des KĂ€ufers verjĂ€hren nach 12 Monaten.
3.5 Das Auktionshaus behĂ€lt sich vor, Angaben ĂŒber die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĂŒndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.
4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle BonitÀtsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.
4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und fĂŒr eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch fĂŒr die miĂbrĂ€uchliche Benutzung seiner Bieternummer.
4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des VerÂtretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5.1 Anmeldungen fĂŒr schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet mĂŒssen dem Auktionshaus bis spĂ€testens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.
Der Antrag muĂ die zu bebietenden Objekte unter AuffĂŒhrung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maĂgeblich.
5.2 FĂŒr schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.
5.3 FĂŒr telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk âtelefonischâ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusĂ€tzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.
5.4 Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hrleistung fĂŒr die Ăbertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.
6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurĂŒckzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.
6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten SchĂ€tzpreis. Gesteigert wird regelmĂ€Ăig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die fĂŒr den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten ĂŒber das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklĂ€rtes Gebot bleibt bis zum AbschluĂ der Versteigerung ĂŒber das betreffende Objekt wirksam.
6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von GrĂŒnden den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt fĂŒr vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne RĂŒckfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.
6.5 Unverkaufte Objekte können fĂŒr zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.
7.1 Alle Gebote und ZuschlÀge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (KÀufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.
7.2 FĂŒr die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 % erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzĂŒglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.
7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter KĂŒnstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem KĂ€ufer hĂ€lftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese GebĂŒhren nachzufordern.
8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und der Zuschlagpreis zuzĂŒglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden GebĂŒhren werden fĂ€llig,
8.2 Das Eigentum an den ersteigerten GegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer ĂŒber (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und RĂŒckbehaltungsrecht erstrecken sich auf sĂ€mtliche vom KĂ€ufer erstandenen GegenstĂ€nde und Forderungen gegen diesen.
8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, BankĂŒberweisung oder per PayPal akzeptiert.
8.4 Schecks werden erfĂŒllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berĂŒhrt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehĂ€ndigt werden (frĂŒhestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).
8.5 Aus Zahlungen entstehende GebĂŒhren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in auslĂ€ndischer WĂ€hrung gehen zu Lasten des KĂ€ufers.
8.6 WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
9.1 Der KÀufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fÀlligen Betrag ausgleicht.
9.2 Befindet sich der KĂ€ufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurĂŒcktreten und Schadensersatz verlangen.
Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und AdreĂdaten des KĂ€ufers zu nennen.
9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle AnsprĂŒche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder auĂergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.
9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurĂŒck, erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu verĂ€uĂern. Der sĂ€umige KĂ€ufer haftet dabei fĂŒr jeglichen Mindererlös gegenĂŒber der frĂŒheren Versteigerung sowie fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.
9.5 Begleicht ein KĂ€ufer fĂ€llige BetrĂ€ge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere AuktionshĂ€user zu Sperrzwecken zu ĂŒbermitteln.
10.1 Die GegenstÀnde werden grundsÀtzlich erst nach vollstÀndiger Bezahlung aller vom KÀufer geschuldeten BetrÀge ausgehÀndigt.
10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des KĂ€ufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers organisieren.
10.3 Mit der Ăbergabe der Objekte an den KĂ€ufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs oder der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den Erwerber ĂŒber und die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche beginnt. Der Ăbergabe steht es gleich, wenn der KĂ€ufer im Verzug der Annahme ist.
10.4 Der KĂ€ufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.
10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der KĂ€ufer die Kosten fĂŒr Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Ăbergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des KĂ€ufers bleiben vorbehalten.
11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklÀrt der Bieter dazu seine Einwilligung.
11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des GeschĂ€ftsverhĂ€ltnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschlieĂlich fĂŒr eigene GeschĂ€ftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder fĂŒr Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.
11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung fĂŒr die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft ĂŒber die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.
11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Auktionshauses videoĂŒberwacht.
12.1 ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, auch fĂŒr das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulĂ€ssig ist. Dies gilt auch fĂŒr Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder KĂ€ufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter AusschluĂ des UN-Kaufrechts.
12.3 MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen und ErgĂ€nzungen dieser Auftragsbedingungen bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform.
12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berĂŒhrt.
12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschlieĂlich zur staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezĂŒglich historischer VorgĂ€nge.
Stand 25. Mai 2023