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Isaac II Habrecht, Erdglobus. Um 1621. Ausgabe: Nürnberg, Johann Christoph Weigel. Um 1700.

In 77. Kunstauktion

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Dresden, Deutschland

Isaac II Habrecht, Erdglobus. Um 1621. Ausgabe: Nürnberg, Johann Christoph Weigel. Um 1700.
Isaac II Habrecht 1589 Straßburg – 1633 ebenda
Johann Christoph Weigel 1661 Redwitz – 1726 Nürnberg

Kupferstich, 12 zwickelförmige Segmente, koloriert, auf einer gipsgrundierten Pappmaché-Hohlkugel, mit einem Harzfirnis überzogen. Meridianring: Holz, einseitig mit klebemontiertem Papier, darauf in Tusche skaliert, Horizontring: Holz mit klebemontiertem Kupferstich und montierter, mechanischer Sonnenuhr, Holz, mit klebemontiertem Kupferstich, Messingnadel. Mit einem vierbeinigen, mehrfach gefassten Holzgestell.

Mit der Kartusche (südlich von Neuguinea, S 25°65° 10 140°-220° von Corvo): Per Illustri et Generosiss. Dn° Dn° EBERHARDO Dijnastae in Rappolstein, Hohenac=cio et Geroltzeccio ad Vogasinum Divi Mathiae II Imp. 83 Erdglobus von lsaac Il. Habrecht. Titelkartusche (Vllll l) nec non Sereniss. Maximiliani Archiducis Austriae P. M. Camerari et citeriorum Ordinum Prouincalium Praesidi Magnifico: exantigua Ducii Spoleti familia oriundi Domino meo Clementiss° Triplicem hunc globum: Caelestum sc: con vexum etconcavum vt hunc terrestrem novissimae editionis et correetionis D.D. D. Isaacus Habrecht Phil. et med. d. Argentinensis.

Im nördlichen Amerika eine weitere Kartusche: Versus Areticum Polum vlterior träsgressus haetenus non dabatur Herculis licet Davis Angli laboris id exantlatum fuerit:sicut et circa Ant: arcticum fretum novitera Guilielmo Schout detectum, la Maire nuncupatüm extremus adhuc navigationum est terminus. Quamvis nullus debitem, maxima totius orbis magnalia. Sub polis delitescere, quorü detectionem forte an: us Deus suo tempori reservat. Typis Iacobi ab Heyden ARGENTINAE.

Isaac II Habrecht nutzte als Vorlagen für seinen Erdgloben die Kupferstiche von Willem Jansz. Blaeu und Jodocus Hondius. Er kopierte den Erdglobus von Hondius und fügte noch einige Details des Blaeu'schen Globus hinzu. Die Antarktis ist als große Landmasse dargestellt, Australien, dessen Westküste bereits bekannt war, fehlt. Habrecht zeichnete die Reiserouten von John Davis (um 1550 – 1605), Entdeckung der Nordwestpassage, von Jacob Jacob Le Maire (1585–1616) und Willem Cornelisz. Schouten (um 1580–1625), südlicher Pazifik und Feuerland.
Johann Christian Weigel fügte in seine Ausgabe "Terra d'eintracht" (für einen Teil Westaustraliens) und "Neu Seeland" ein. Die von Abel Janszoon Tasman (um 1603–1659) 1642 entdeckte 1642 Inseln trug er jedoch nicht an der richtigen Stelle ein. Die Antarktis stellte er als riesige Landmasse dar. Australien, dessen Westküste zur Zeit Habrechts bereits bekannt war, fehlt dagegen. Eingezeichnet sind die Reiserouten von John Davis (um 1550–1605) zur Entdeckung der Nordwestpassage, von Jacob Le Maire (1585–1616) und Willem Cornelisz. Schouten (um 1580–1625) durch den südlichen Teil des Pazifiks und nach Feuerland. Weigel fügte in die von ihm betreute Ausgabe die Namen "Terra d'eintracht" für einen Teil Westaustraliens und "Neu Seeland" ein, letzteres hatte jedoch nicht die richtige Lage des 1642 von Abel Janszoon Tasman entdeckten Neuseelands.

Vgl.: Zögner, Lothar: Die Welt in Händen. Globus und Karte als Modell von Erde und Raum. Ausstellungskatalog Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz. Berlin, 1989. S. 31, KatNr. II/12, S. 96 und S. 100f, KatNr. VIII/1, Abb. 84.
Die Kupferstichsegmente sehr vereinzelt unscheinbar oberflächlich berieben. Im südlichen Nordamerika eine kleine Druckstelle (ca. 9 x max. 5 mm). Firnis etwas gebräunt, im Bereich der Nordhalbkugel deutlicher. Meridianring alt ergänzt. Holzgestell alt ergänzt. Die gedrechselte Halterung des Meridianrings neuzeitlich ergänzt.
Maße: H. 39 cm, D. 20 cm (Globus).

Isaac II Habrecht
1589 Straßburg – 1633 ebenda
Sohn des berühmten Herstellers der Straßburger astronomischen Uhr. Professor für Astronomie und Mathematik in Straßburg. Doktor der Medizin und der Philosophie. Hinwendung zur Kartografie. In Zusammenarbeit mit Jakob von Heyden (1573–1645) stellte er Erd- und Himmelsgloben her, die Himmelskugeln auch in konvexer und konkaver Form, letztere sind nicht erhalten. Er führte einige Sternbilder ein, die von dem niederländischen Kartographen Plancius, geschaffen worden waren. Er erfand das heute veraltete Sternbild Rhombus, welches von dem französischen Kartographen Royer übernommen wurde. Später wandelte de Lacaille, ein französischer Astronom, in le Reticule Romboide (heute Reticulum) um. Isaac II Habrechts Globen wurden am Ende des 17.Jahrhunderts noch einmal von dem Nürnberger Stecher und Verleger Johann Christoph Weigel (1654– 1725) herausgegeben.


Johann Christoph Weigel
1661 Redwitz – 1726 Nürnberg
Deutscher Kupferstecher, Kunsthändler und Verleger. Schüler seines berühmten Bruders Christoph Weigel d. Ä. 1700 Bürgerrecht in Nürnberg. Ab 1714 in den Nürnberger Ämterbüchern als Kupferstecher und Kunstführer geführt. Mehrere durch Weigel bebilderte und herausgegebene Bücher zählen zu den bibliophilen Kostbarkeiten des 18. Jahrhunderts: Centi-Folium Stultorum in Quarto Oder Hundert Ausbündige Narren, in Folio (1709), Musicalisches Theatrum, Atlas Portatilis, Oder Compendieuse Vorstellung Der gantzen Welt, in einer kleinen Cosmographie, Der Gruenenden Jugend zum Besten (…).
Nach Weigels Tod führte zunächst seine Witwe und später sein Sohn Christoph Weigel (gest. 1775) den Verlag erfolgreich fort.

Copper engraving, 12 dwarf-shaped segments, coloured, on a plaster-ground papier-mâché hollow sphere, covered with a resin varnish. Meridian ring: wood, one side with glue-mounted paper, scaled on it in ink, horizon ring: wood with glue-mounted copper engraving and mounted, mechanical sundial, wood, with glue-mounted copper engraving, brass needle. With a four-legged, painted wooden frame.

With the cartouche (south of New Guinea, S 25°65° 10 140°-220° from Corvo): Per Illustri et Generosiss. Dn° Dn° EBERHARDO Dijnastae in Rappolstein, Hohenac=cio et Geroltzeccio ad Vogasinum Divi Mathiae II Imp. 83 Earth globe by lsaac Il. Habrecht. Title cartouche (Vllll l) nec non Sereniss. Maximiliani Archiducis Austriae P. M. Camerari et citeriorum Ordinum Prouincalium Praesidi Magnifico: exantigua Ducii Spoleti familia oriundi Domino meo Clementiss° Triplicem hunc globum: Caelestum sc: con vexum etconcavum vt hunc terrestrem novissimae editionis et correetionis D.D. D. Isaacus Habrecht Phil. et med. d. Argentinensis.

In northern America another cartouche: Versus Areticum Polum vlterior träsgressus haetenus non dabatur Herculis licet Davis Angli laboris id exantlatum fuerit:sicut et circa Ant: arcticum fretum novitera Guilielmo Schout detectum, la Maire nuncupatüm extremus adhuc navigationum est terminus. Quamvis nullus debitem, maxima totius orbis magnalia. Sub polis delitescere, quorü detectionem forte an: us Deus suo tempori reservat. Typis Iacobi ab Heyden ARGENTINAE

Isaac II Habrecht used the copper engravings by Willem Jansz. Blaeu and Jodocus Hondius. He copied Hondius' globe and added some details of Blaeu's globe. Antarctica is shown as a large land mass, Australia, whose west coast was already known, is missing. Habrecht drew the voyage routes of John Davis (c. 1550–1605), discovery of the Northwest Passage, of Jacob Jacob Le Maire (1585–1616) and Willem Cornelisz. Schouten (c. 1580–1625), southern Pacific and Tierra del Fuego.
Johann Christian Weigel added "Terra d'eintracht" (for part of Western Australia) and "New Zealand" to his edition. However, he did not enter the 1642 islands discovered by Abel Janszoon Tasman (c. 1603–1659) in the correct place. He depicted Antarctica as a huge land mass. Australia, whose west coast was already known at Habrecht's time, is missing. The voyage routes of John Davis (c. 1550–1605) to discover the Northwest Passage, Jacob Le Maire (1585–1616) and Willem Cornelisz. Schouten (c. 1580–1625) through the southern part of the Pacific and to Tierra del Fuego. Weigel added the names "Terra d'eintracht" for part of Western Australia and "New Zealand" to the edition he supervised, but the latter did not have the correct location of New Zealand discovered by Abel Janszoon Tasman in 1642.

Lit.: Zögner, Lothar: Die Welt in Händen. Globe and Map as a Model of Earth and Space. Exhibition catalogue Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz. Berlin, 1989. p. 31, cat. no. II/12, p. 96 and p. 100f, cat. no. VIII/1, fig. 84.

Isaac II Habrecht, Erdglobus. Um 1621. Ausgabe: Nürnberg, Johann Christoph Weigel. Um 1700.
Isaac II Habrecht 1589 Straßburg – 1633 ebenda
Johann Christoph Weigel 1661 Redwitz – 1726 Nürnberg

Kupferstich, 12 zwickelförmige Segmente, koloriert, auf einer gipsgrundierten Pappmaché-Hohlkugel, mit einem Harzfirnis überzogen. Meridianring: Holz, einseitig mit klebemontiertem Papier, darauf in Tusche skaliert, Horizontring: Holz mit klebemontiertem Kupferstich und montierter, mechanischer Sonnenuhr, Holz, mit klebemontiertem Kupferstich, Messingnadel. Mit einem vierbeinigen, mehrfach gefassten Holzgestell.

Mit der Kartusche (südlich von Neuguinea, S 25°65° 10 140°-220° von Corvo): Per Illustri et Generosiss. Dn° Dn° EBERHARDO Dijnastae in Rappolstein, Hohenac=cio et Geroltzeccio ad Vogasinum Divi Mathiae II Imp. 83 Erdglobus von lsaac Il. Habrecht. Titelkartusche (Vllll l) nec non Sereniss. Maximiliani Archiducis Austriae P. M. Camerari et citeriorum Ordinum Prouincalium Praesidi Magnifico: exantigua Ducii Spoleti familia oriundi Domino meo Clementiss° Triplicem hunc globum: Caelestum sc: con vexum etconcavum vt hunc terrestrem novissimae editionis et correetionis D.D. D. Isaacus Habrecht Phil. et med. d. Argentinensis.

Im nördlichen Amerika eine weitere Kartusche: Versus Areticum Polum vlterior träsgressus haetenus non dabatur Herculis licet Davis Angli laboris id exantlatum fuerit:sicut et circa Ant: arcticum fretum novitera Guilielmo Schout detectum, la Maire nuncupatüm extremus adhuc navigationum est terminus. Quamvis nullus debitem, maxima totius orbis magnalia. Sub polis delitescere, quorü detectionem forte an: us Deus suo tempori reservat. Typis Iacobi ab Heyden ARGENTINAE.

Isaac II Habrecht nutzte als Vorlagen für seinen Erdgloben die Kupferstiche von Willem Jansz. Blaeu und Jodocus Hondius. Er kopierte den Erdglobus von Hondius und fügte noch einige Details des Blaeu'schen Globus hinzu. Die Antarktis ist als große Landmasse dargestellt, Australien, dessen Westküste bereits bekannt war, fehlt. Habrecht zeichnete die Reiserouten von John Davis (um 1550 – 1605), Entdeckung der Nordwestpassage, von Jacob Jacob Le Maire (1585–1616) und Willem Cornelisz. Schouten (um 1580–1625), südlicher Pazifik und Feuerland.
Johann Christian Weigel fügte in seine Ausgabe "Terra d'eintracht" (für einen Teil Westaustraliens) und "Neu Seeland" ein. Die von Abel Janszoon Tasman (um 1603–1659) 1642 entdeckte 1642 Inseln trug er jedoch nicht an der richtigen Stelle ein. Die Antarktis stellte er als riesige Landmasse dar. Australien, dessen Westküste zur Zeit Habrechts bereits bekannt war, fehlt dagegen. Eingezeichnet sind die Reiserouten von John Davis (um 1550–1605) zur Entdeckung der Nordwestpassage, von Jacob Le Maire (1585–1616) und Willem Cornelisz. Schouten (um 1580–1625) durch den südlichen Teil des Pazifiks und nach Feuerland. Weigel fügte in die von ihm betreute Ausgabe die Namen "Terra d'eintracht" für einen Teil Westaustraliens und "Neu Seeland" ein, letzteres hatte jedoch nicht die richtige Lage des 1642 von Abel Janszoon Tasman entdeckten Neuseelands.

Vgl.: Zögner, Lothar: Die Welt in Händen. Globus und Karte als Modell von Erde und Raum. Ausstellungskatalog Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz. Berlin, 1989. S. 31, KatNr. II/12, S. 96 und S. 100f, KatNr. VIII/1, Abb. 84.
Die Kupferstichsegmente sehr vereinzelt unscheinbar oberflächlich berieben. Im südlichen Nordamerika eine kleine Druckstelle (ca. 9 x max. 5 mm). Firnis etwas gebräunt, im Bereich der Nordhalbkugel deutlicher. Meridianring alt ergänzt. Holzgestell alt ergänzt. Die gedrechselte Halterung des Meridianrings neuzeitlich ergänzt.
Maße: H. 39 cm, D. 20 cm (Globus).

Isaac II Habrecht
1589 Straßburg – 1633 ebenda
Sohn des berühmten Herstellers der Straßburger astronomischen Uhr. Professor für Astronomie und Mathematik in Straßburg. Doktor der Medizin und der Philosophie. Hinwendung zur Kartografie. In Zusammenarbeit mit Jakob von Heyden (1573–1645) stellte er Erd- und Himmelsgloben her, die Himmelskugeln auch in konvexer und konkaver Form, letztere sind nicht erhalten. Er führte einige Sternbilder ein, die von dem niederländischen Kartographen Plancius, geschaffen worden waren. Er erfand das heute veraltete Sternbild Rhombus, welches von dem französischen Kartographen Royer übernommen wurde. Später wandelte de Lacaille, ein französischer Astronom, in le Reticule Romboide (heute Reticulum) um. Isaac II Habrechts Globen wurden am Ende des 17.Jahrhunderts noch einmal von dem Nürnberger Stecher und Verleger Johann Christoph Weigel (1654– 1725) herausgegeben.


Johann Christoph Weigel
1661 Redwitz – 1726 Nürnberg
Deutscher Kupferstecher, Kunsthändler und Verleger. Schüler seines berühmten Bruders Christoph Weigel d. Ä. 1700 Bürgerrecht in Nürnberg. Ab 1714 in den Nürnberger Ämterbüchern als Kupferstecher und Kunstführer geführt. Mehrere durch Weigel bebilderte und herausgegebene Bücher zählen zu den bibliophilen Kostbarkeiten des 18. Jahrhunderts: Centi-Folium Stultorum in Quarto Oder Hundert Ausbündige Narren, in Folio (1709), Musicalisches Theatrum, Atlas Portatilis, Oder Compendieuse Vorstellung Der gantzen Welt, in einer kleinen Cosmographie, Der Gruenenden Jugend zum Besten (…).
Nach Weigels Tod führte zunächst seine Witwe und später sein Sohn Christoph Weigel (gest. 1775) den Verlag erfolgreich fort.

Copper engraving, 12 dwarf-shaped segments, coloured, on a plaster-ground papier-mâché hollow sphere, covered with a resin varnish. Meridian ring: wood, one side with glue-mounted paper, scaled on it in ink, horizon ring: wood with glue-mounted copper engraving and mounted, mechanical sundial, wood, with glue-mounted copper engraving, brass needle. With a four-legged, painted wooden frame.

With the cartouche (south of New Guinea, S 25°65° 10 140°-220° from Corvo): Per Illustri et Generosiss. Dn° Dn° EBERHARDO Dijnastae in Rappolstein, Hohenac=cio et Geroltzeccio ad Vogasinum Divi Mathiae II Imp. 83 Earth globe by lsaac Il. Habrecht. Title cartouche (Vllll l) nec non Sereniss. Maximiliani Archiducis Austriae P. M. Camerari et citeriorum Ordinum Prouincalium Praesidi Magnifico: exantigua Ducii Spoleti familia oriundi Domino meo Clementiss° Triplicem hunc globum: Caelestum sc: con vexum etconcavum vt hunc terrestrem novissimae editionis et correetionis D.D. D. Isaacus Habrecht Phil. et med. d. Argentinensis.

In northern America another cartouche: Versus Areticum Polum vlterior träsgressus haetenus non dabatur Herculis licet Davis Angli laboris id exantlatum fuerit:sicut et circa Ant: arcticum fretum novitera Guilielmo Schout detectum, la Maire nuncupatüm extremus adhuc navigationum est terminus. Quamvis nullus debitem, maxima totius orbis magnalia. Sub polis delitescere, quorü detectionem forte an: us Deus suo tempori reservat. Typis Iacobi ab Heyden ARGENTINAE

Isaac II Habrecht used the copper engravings by Willem Jansz. Blaeu and Jodocus Hondius. He copied Hondius' globe and added some details of Blaeu's globe. Antarctica is shown as a large land mass, Australia, whose west coast was already known, is missing. Habrecht drew the voyage routes of John Davis (c. 1550–1605), discovery of the Northwest Passage, of Jacob Jacob Le Maire (1585–1616) and Willem Cornelisz. Schouten (c. 1580–1625), southern Pacific and Tierra del Fuego.
Johann Christian Weigel added "Terra d'eintracht" (for part of Western Australia) and "New Zealand" to his edition. However, he did not enter the 1642 islands discovered by Abel Janszoon Tasman (c. 1603–1659) in the correct place. He depicted Antarctica as a huge land mass. Australia, whose west coast was already known at Habrecht's time, is missing. The voyage routes of John Davis (c. 1550–1605) to discover the Northwest Passage, Jacob Le Maire (1585–1616) and Willem Cornelisz. Schouten (c. 1580–1625) through the southern part of the Pacific and to Tierra del Fuego. Weigel added the names "Terra d'eintracht" for part of Western Australia and "New Zealand" to the edition he supervised, but the latter did not have the correct location of New Zealand discovered by Abel Janszoon Tasman in 1642.

Lit.: Zögner, Lothar: Die Welt in Händen. Globe and Map as a Model of Earth and Space. Exhibition catalogue Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz. Berlin, 1989. p. 31, cat. no. II/12, p. 96 and p. 100f, cat. no. VIII/1, fig. 84.

77. Kunstauktion

Auktionsdatum
Lose: 883
Ort der Versteigerung
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 17.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

AGB

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

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3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

Stand 25. Mai 2023

 

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