Los

272

Max Beckmann und andere Künstler "Shakespeare Visionen. Eine Huldigung deutscher Künstler". 1918.

In 77. Kunstauktion

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Dresden, Deutschland
Max Beckmann und andere Künstler "Shakespeare Visionen. Eine Huldigung deutscher Künstler". 1918.
Max Beckmann 1884 Leipzig – 1950 New York
Lovis Corinth 1858 Tapiau – 1925 Zandvoort
Rudolf Großmann 1882 Freiburg i. Breisgau – 1941 ebenda
Karl Hofer 1878 Karlsruhe – 1955 Berlin
Franz Maria Jansen 1885 Köln – 1958 Felderhoferbrücke (Bröltal)
Oskar Kokoschka 1886 Pöchlarn – 1980 Montreux
Alfred Kubin 1877 Leitmeritz – 1959 Zwickeldt (Inn)

Radierungen, Lithografien, Holzschnitte, teils handkoloriert, auf verschiedenen Japanpapieren, jeweils mit dem Trockenstempel der Marées-Gesellschaft. Jeweils in Blei signiert, teils nummeriert, die Arbeiten von Hofer, Klossowski, Jaeckel u. Meseck mit Stempelsignatur, zwischen 1914–1918 datiert. Jeweils im fortlaufend prägenummerierten Passepartout. Mit einem 16–seitigen Beiheft auf Japan, darin eine Vorrede von Gerhard Hauptmann, Inhaltsverzeichnis und Impressum. Im Impressum nummeriert "XXXVI" von 50 numerierten Exemplaren der Vorzugsausgabe, Gesamtauflage 200 Exemplare. 3. Druck der Marées-Gesellschaft, R. Piper & Co., München, 1918. In der originalen Halbleder-Flügelmappe mit blauer Japankaschierung mit geprägter Titelvignette und geprägtem Titel.
Söhn HDO 281, 1–32 und 282, 1–5; Rodenberg S. 363, 3.

Mit den Arbeiten von:
Karl Hofer (WVZ Rathenau 6), Max Unold, Erich Klossowski, Adolph Schinnerer, Friedrich Ahlers-Hestermann, Leo v. König, Carl Casper, Rudolf Grossmann (2), Werner Schmidt, Lovis Corinth (WVZ Schwarz 389 und 390), Max Neumann, Walter Teutsch, Richard Janthur, Wilhelm Kohlhoff, Otto Hettner, Emil R. Weiß, Oskar Kokoschka (WVZ Wingler W. 86), Hans Friese, Willy Jaeckel, Olaf Gulbransson, Felix Meseck, Alfred Kubin (WVZ Raabe 95), Th. Th. Heine, Bernhard Hasler, Max Beckmann (WVZ Gallwitz 54), Otto Schubert, Walther Teutsch, Wilhelm Nowak, Franz M. Jansen (2) und Rudolf Grossmann.
Die Druckgrafiken in nahezu tadellosem Erhaltungszustand, fünf Arbeiten druck- bzw. technikbbedingt im weißen Rand leicht wellig, drei Arbeiten mit unscheinbaren, sehr vereinzelten Fleckchen im weißen Rand. Der Druck von M. Beckmann werkimmanent leicht fleckig am re. Rand mittig. Umschlag des Beiheftes mit leichten Knicken im Bindungsbereich.Mappe innen mit wenigen Stockfleckchen, die äußere Japanpapierkaschierung mit Gebrauchsspuren und Bereibungen, partiell etwas geblichen, fleckig, Rücken mit Bereibungen.
Maße: Passepartout 56 x 46 cm, Mappe 58,5 x 48,5 cm.

Max Beckmann
1884 Leipzig – 1950 New York
1900–03 Studium an der Großherzoglichen Kunstschule in Weimar. 1903/04 Studienreise nach Paris. 1905 Übersiedlung nach Berlin. 1906 Villa-Romana-Preis, Studienaufenthalt in Florenz. 1910 Wahl zum Vorstandsmitglied der Secession. 1914 Kriegsfreiwilliger im Sanitätsdienst in Flandern. 1915 Entlassung aus dem Militärdienst nach einem psychischen Zusammenbruch. 1925 Übernahme des Meisterateliers der Städel-Kunstgewerbeschule in Frankfurt/M. 1929 Ernennung zum Professor. 1933 Entziehung des Lehrauftrags, 1937 Diffamierung als "entarteter Künstler". Emigration nach Paris, später Amsterdam, 1947 Übersiedlung in die Vereinigten Staaten, Gastprofessur an der Washington University Art School (St. Louis). 1949 Unterricht an der Brooklyn Museum Art School (New York).


Lovis Corinth
1858 Tapiau – 1925 Zandvoort
1876 Studium an der Königsberger Kunstakademie, 1880 Wechsel an die Akademie nach München, nach 1883 Besuch der Académie Julian, Paris. 1888 Umzug nach Berlin, 1891 nach München. 1901 Eröffnung einer Malschule in Berlin, Mitglied der "Berliner Secession". 1918 Verleihung des Professorentitels durch die Berliner Akademie der Künste. 1923 Gemeinschaftsausstellung mit Liebermann und Kokoschka.


Rudolf Großmann
1882 Freiburg i. Breisgau – 1941 ebenda
1905 Studium an der Düsseldorfer Akademie, dann bei Lucien Simon in Paris, kehrte erst 1914 nach Deutschland zurück. Häufige Reisen nach Frankreich, wo er zunächst in Paris unter dem Einfluss Cézannes großzügige Landschaften malte, sowie nach Schweden, Italien und in die Schweiz. 1929 Lehrauftrag an der Berliner Kunstschule. Erfinder der sog. Gelatine-Radierung, bei der die Konturen einer Zeichnung mit einer Nadel nachgezogen werden. Gilt neben Emil Orlik als der bedeutendste deutsche Grafiker der 1920er Jahre und suchte eine Synthese von Impressionismus und Expressionismus.


Karl Hofer
1878 Karlsruhe – 1955 Berlin
Nach kaufmännischer Lehre 1897–1903 Studium an der Großherzoglich Badischen Akademie der Künste in Karlsruhe bei H. Thoma und L. von Kalckreuth. Lebte 1903–08 in Rom. 1908 Mitglied der Berliner Sezession. Lebte 1908–13 in Paris, einige Monate in Indien. 1913 Übersiedlung nach Berlin. 1914–17 Zivilinternierung in Frankreich. 1920 Berufung an die Kunsthochschule Berlin–Charlottenburg, 1921–34 Professur. 1927 Mitbegründer der Badischen Sezession. 1937 wurden 311 Arbeiten als „entartet“ aus deutschen Museen beschlagnahmt. 1945 Berufung zum Direktor der Hochschule für Bildende Künste Berlin–Charlottenburg. 1953 Autobiografie „Erinnerungen eines Malers“.


Franz Maria Jansen
1885 Köln – 1958 Felderhoferbrücke (Bröltal)
Deutscher Maler und Grafiker.1905–06 Architekturstudium an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, von 1906–10 Meisterschüler an der Akademie der Künste in Wien. Franz Maria Jansen war Mitbegründer der Kölner Sezession und wurde 1912 Mitglied der Berliner Sezession. Er verfasste nach seinem Kriegsdienst sein Manifest "Über den Expressionismus" und pflegte unter anderem engen Kontakt mit Schriftstellern wie Hermann Hesse. Seine Werke wurden von 1928–30 auf den "Auswahlausstellungen Deutscher Grafik" international im Europäischen, Nord- und Südamerikanischen Raum gezeigt. Trotz einiger Aufträge und Auszeichnungen der Nationalsozialisten wurden einige Arbeiten, die Anfang der 1920er Jahren entstanden waren, als "entartet" beschlagnahmt. Ein Malverbot erhielt Jansen jedoch nicht. Nach seinem Tod wurden Jansens Werke 1959 auf der documenta 2 in Kassel gezeigt.


Oskar Kokoschka
1886 Pöchlarn – 1980 Montreux
1905–08 Besuch der Kunstgewerbeschule Wien. 1910 Kontakt zu den Künstlern der "Neuen Sezession" in Berlin und Mitarbeit an der Zeitschrift "Der Sturm". 1919–24 Professor an der Kunstakademie in Dresden. Reisen führten 1924–31 u.a. nach Italien, Afrika und Vorderasien. 1931 Rückkehr nach Wien. 1934 Emigration nach Prag, 1938 Flucht nach London. Englische Staatsbürgerschaft. 1953 Mitbegründer der Internationalen Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg als "Schule des Sehens". Zur selben Zeit Übersiedlung in die Schweiz.


Alfred Kubin
1877 Leitmeritz – 1959 Zwickeldt (Inn)
1898 für kurze Zeit an der Akademie in München, danach Studienaufenthalte in Paris und Wien. Ehrenmitglied der Akademie der Bildenden Künste in Wien. 1955 internationaler Preis für Zeichnung in Sao Paulo. Einflüsse u.a. von Ensor, Munch oder M. Klinger.
Max Beckmann und andere Künstler "Shakespeare Visionen. Eine Huldigung deutscher Künstler". 1918.
Max Beckmann 1884 Leipzig – 1950 New York
Lovis Corinth 1858 Tapiau – 1925 Zandvoort
Rudolf Großmann 1882 Freiburg i. Breisgau – 1941 ebenda
Karl Hofer 1878 Karlsruhe – 1955 Berlin
Franz Maria Jansen 1885 Köln – 1958 Felderhoferbrücke (Bröltal)
Oskar Kokoschka 1886 Pöchlarn – 1980 Montreux
Alfred Kubin 1877 Leitmeritz – 1959 Zwickeldt (Inn)

Radierungen, Lithografien, Holzschnitte, teils handkoloriert, auf verschiedenen Japanpapieren, jeweils mit dem Trockenstempel der Marées-Gesellschaft. Jeweils in Blei signiert, teils nummeriert, die Arbeiten von Hofer, Klossowski, Jaeckel u. Meseck mit Stempelsignatur, zwischen 1914–1918 datiert. Jeweils im fortlaufend prägenummerierten Passepartout. Mit einem 16–seitigen Beiheft auf Japan, darin eine Vorrede von Gerhard Hauptmann, Inhaltsverzeichnis und Impressum. Im Impressum nummeriert "XXXVI" von 50 numerierten Exemplaren der Vorzugsausgabe, Gesamtauflage 200 Exemplare. 3. Druck der Marées-Gesellschaft, R. Piper & Co., München, 1918. In der originalen Halbleder-Flügelmappe mit blauer Japankaschierung mit geprägter Titelvignette und geprägtem Titel.
Söhn HDO 281, 1–32 und 282, 1–5; Rodenberg S. 363, 3.

Mit den Arbeiten von:
Karl Hofer (WVZ Rathenau 6), Max Unold, Erich Klossowski, Adolph Schinnerer, Friedrich Ahlers-Hestermann, Leo v. König, Carl Casper, Rudolf Grossmann (2), Werner Schmidt, Lovis Corinth (WVZ Schwarz 389 und 390), Max Neumann, Walter Teutsch, Richard Janthur, Wilhelm Kohlhoff, Otto Hettner, Emil R. Weiß, Oskar Kokoschka (WVZ Wingler W. 86), Hans Friese, Willy Jaeckel, Olaf Gulbransson, Felix Meseck, Alfred Kubin (WVZ Raabe 95), Th. Th. Heine, Bernhard Hasler, Max Beckmann (WVZ Gallwitz 54), Otto Schubert, Walther Teutsch, Wilhelm Nowak, Franz M. Jansen (2) und Rudolf Grossmann.
Die Druckgrafiken in nahezu tadellosem Erhaltungszustand, fünf Arbeiten druck- bzw. technikbbedingt im weißen Rand leicht wellig, drei Arbeiten mit unscheinbaren, sehr vereinzelten Fleckchen im weißen Rand. Der Druck von M. Beckmann werkimmanent leicht fleckig am re. Rand mittig. Umschlag des Beiheftes mit leichten Knicken im Bindungsbereich.Mappe innen mit wenigen Stockfleckchen, die äußere Japanpapierkaschierung mit Gebrauchsspuren und Bereibungen, partiell etwas geblichen, fleckig, Rücken mit Bereibungen.
Maße: Passepartout 56 x 46 cm, Mappe 58,5 x 48,5 cm.

Max Beckmann
1884 Leipzig – 1950 New York
1900–03 Studium an der Großherzoglichen Kunstschule in Weimar. 1903/04 Studienreise nach Paris. 1905 Übersiedlung nach Berlin. 1906 Villa-Romana-Preis, Studienaufenthalt in Florenz. 1910 Wahl zum Vorstandsmitglied der Secession. 1914 Kriegsfreiwilliger im Sanitätsdienst in Flandern. 1915 Entlassung aus dem Militärdienst nach einem psychischen Zusammenbruch. 1925 Übernahme des Meisterateliers der Städel-Kunstgewerbeschule in Frankfurt/M. 1929 Ernennung zum Professor. 1933 Entziehung des Lehrauftrags, 1937 Diffamierung als "entarteter Künstler". Emigration nach Paris, später Amsterdam, 1947 Übersiedlung in die Vereinigten Staaten, Gastprofessur an der Washington University Art School (St. Louis). 1949 Unterricht an der Brooklyn Museum Art School (New York).


Lovis Corinth
1858 Tapiau – 1925 Zandvoort
1876 Studium an der Königsberger Kunstakademie, 1880 Wechsel an die Akademie nach München, nach 1883 Besuch der Académie Julian, Paris. 1888 Umzug nach Berlin, 1891 nach München. 1901 Eröffnung einer Malschule in Berlin, Mitglied der "Berliner Secession". 1918 Verleihung des Professorentitels durch die Berliner Akademie der Künste. 1923 Gemeinschaftsausstellung mit Liebermann und Kokoschka.


Rudolf Großmann
1882 Freiburg i. Breisgau – 1941 ebenda
1905 Studium an der Düsseldorfer Akademie, dann bei Lucien Simon in Paris, kehrte erst 1914 nach Deutschland zurück. Häufige Reisen nach Frankreich, wo er zunächst in Paris unter dem Einfluss Cézannes großzügige Landschaften malte, sowie nach Schweden, Italien und in die Schweiz. 1929 Lehrauftrag an der Berliner Kunstschule. Erfinder der sog. Gelatine-Radierung, bei der die Konturen einer Zeichnung mit einer Nadel nachgezogen werden. Gilt neben Emil Orlik als der bedeutendste deutsche Grafiker der 1920er Jahre und suchte eine Synthese von Impressionismus und Expressionismus.


Karl Hofer
1878 Karlsruhe – 1955 Berlin
Nach kaufmännischer Lehre 1897–1903 Studium an der Großherzoglich Badischen Akademie der Künste in Karlsruhe bei H. Thoma und L. von Kalckreuth. Lebte 1903–08 in Rom. 1908 Mitglied der Berliner Sezession. Lebte 1908–13 in Paris, einige Monate in Indien. 1913 Übersiedlung nach Berlin. 1914–17 Zivilinternierung in Frankreich. 1920 Berufung an die Kunsthochschule Berlin–Charlottenburg, 1921–34 Professur. 1927 Mitbegründer der Badischen Sezession. 1937 wurden 311 Arbeiten als „entartet“ aus deutschen Museen beschlagnahmt. 1945 Berufung zum Direktor der Hochschule für Bildende Künste Berlin–Charlottenburg. 1953 Autobiografie „Erinnerungen eines Malers“.


Franz Maria Jansen
1885 Köln – 1958 Felderhoferbrücke (Bröltal)
Deutscher Maler und Grafiker.1905–06 Architekturstudium an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, von 1906–10 Meisterschüler an der Akademie der Künste in Wien. Franz Maria Jansen war Mitbegründer der Kölner Sezession und wurde 1912 Mitglied der Berliner Sezession. Er verfasste nach seinem Kriegsdienst sein Manifest "Über den Expressionismus" und pflegte unter anderem engen Kontakt mit Schriftstellern wie Hermann Hesse. Seine Werke wurden von 1928–30 auf den "Auswahlausstellungen Deutscher Grafik" international im Europäischen, Nord- und Südamerikanischen Raum gezeigt. Trotz einiger Aufträge und Auszeichnungen der Nationalsozialisten wurden einige Arbeiten, die Anfang der 1920er Jahren entstanden waren, als "entartet" beschlagnahmt. Ein Malverbot erhielt Jansen jedoch nicht. Nach seinem Tod wurden Jansens Werke 1959 auf der documenta 2 in Kassel gezeigt.


Oskar Kokoschka
1886 Pöchlarn – 1980 Montreux
1905–08 Besuch der Kunstgewerbeschule Wien. 1910 Kontakt zu den Künstlern der "Neuen Sezession" in Berlin und Mitarbeit an der Zeitschrift "Der Sturm". 1919–24 Professor an der Kunstakademie in Dresden. Reisen führten 1924–31 u.a. nach Italien, Afrika und Vorderasien. 1931 Rückkehr nach Wien. 1934 Emigration nach Prag, 1938 Flucht nach London. Englische Staatsbürgerschaft. 1953 Mitbegründer der Internationalen Sommerakademie für Bildende Kunst Salzburg als "Schule des Sehens". Zur selben Zeit Übersiedlung in die Schweiz.


Alfred Kubin
1877 Leitmeritz – 1959 Zwickeldt (Inn)
1898 für kurze Zeit an der Akademie in München, danach Studienaufenthalte in Paris und Wien. Ehrenmitglied der Akademie der Bildenden Künste in Wien. 1955 internationaler Preis für Zeichnung in Sao Paulo. Einflüsse u.a. von Ensor, Munch oder M. Klinger.

77. Kunstauktion

Auktionsdatum
Lose: 883
Ort der Versteigerung
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 17.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

AGB

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.

3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

Stand 25. Mai 2023

 

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