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721

Ernst Friedrich August Rietschel "Carl Gustav Carus". 1836.

In 77. Kunstauktion

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Dresden, Deutschland
Ernst Friedrich August Rietschel "Carl Gustav Carus". 1836.
Ernst Friedrich August Rietschel 1804 Pulsnitz – 1861 Dresden
Franz Ulrich Apelt 1882 Zittau – 1944 Bautzen
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden

Gips, gelblichweiße Ölfarbfassung, gefirnisst. Verso am Schulterrand Mi. signiert "E. Rietschel fec. ad Nat." und ausführlich datiert "Mai 1836". Recto am Brustabschnitt in Versalien bezeichnet "C. G. CARUS".
WVZ von Wilmowsky 47.

Provenienz: Thüringischer Privatbesitz (Nachlass Slg. Apelt), Sammlung Dr. jur. Franz Ulrich Apelt, Zittau, Bautzen, seit ca. 1918/19, Händler Ernst Jungmichel, Zittau, Nachlass Charlotte Rietschel, Zittau, Nachlass Wolfgang Rietschel, Nachlass Carl Gustav Carus.

Ausgestellt in: Carl Gustav Carus. Natur und Idee, Dresden und Berlin, 26.06.-20.09.2009.

Abgebildet in: Carl Gustav Carus. Natur und Idee. Dresden, Berlin. 2008. S. 307, Abb. 3 (AK 213).

Apelt, Franz Ulrich: Aus meiner Zeit: Lebenserinnerungen. Mitteilungen des Zittauer Geschichts- und Museumsvereins e.V. Beiheft 2. Görlitz, 2001. S. 79–81 mit Abb.

Carus, Otto: Carl Gustav Carus in seinem Antlitz. Gotha, 1930, dort noch als verschollen gelistet.

"Die Bekanntschaft mit Carus konnte Rietschel im Sächsischen Kunstverein schließen, in dessen Vorstand Carus Ende 1832 gewählt wurde. Eben zum Professor an der Akademie berufen, war Rietschel sogleich dem Verein beigetreten und bereits im folgenden Jahr in dessen Vorstand aufgerückt. Zu einer engeren Beziehung scheint es damals nicht gekommen zu sein, wohl zum Bedauern Rietschels, der, wie er am 17. Juni 1836 zurückblickend an Rauch schrieb, schon lange den stillen Vorsatz gefasst hatte, ein Bildnis von Carus zu modellieren- zweifellos von der Überzeugung beflügelt, eine bessere und gültigere Arbeit als die Kolossalbüste von Pierre-Jean David d'Angers von 1835 schaffen zu können.
Wie Carus in seinen Lebenserinnerungen berichtete, hatte Rietschel sich im Mai 1836 in dessen Familie einführen lassen: "(...) wie man sagte aus Verlangen, meine Büste, nebst denen einiger andern Notabilitäten Dresdens, ausführen zu wollen, in Wahrheit aber wohl mehr, weil ihn die große Liebenswürdigkeit unserer Charlotte gerührt hatte, und er wünschte, sein durch den
Tod seiner ersten Frau verödetes Haus durch eine so schöne Blüte neu zu beleben. Der erste Wunsch war nicht wohl abzulehnen, und wirklich ging man denn auch bald ans Werk; ich mußte zu mehrern Sitzungen mich entschließen, bei welchen Lottchen zum Vorlesen veranlaßt wurde, und die Büste wurde nach und nach ein recht schönes Werk (...)."
Daß die Porträtsitzungen in der Villa Cara und nicht etwa im Atelier Rietschels stattfanden, überlieferte der Landschaftsmaler Georg Heinrich Crola, der im Frühjahr 1836 einen für ihn enttäuschend verlaufenden Höflichkeitsbesuch beim Hofrat gemacht hatte. 'Trocken, mager und unbehaglich wollte der Besuch eben dahinsterben, als Carus mich aufforderte, hinab in den Saal zu gehen, wohin er gleich nachkommen wollte. Neben diesem Saal fand ich eine Art von Atelier eingerichtet, in dem Studien und Malereien von Carus zusehen waren. Der Bildhauer Ritschl war in diesem Raum mit der Modellirung einer Büste von Carus beschäftigt. Er begrüsste mich mit einer höflich verlegenen Miene'.
Die Arbeit an dem Porträt sollte für den jungen, gerade verwitweten Bildhauer schönste Folgen haben: Im Juli 1836 fand seine Verlobung mit Charlotte Carus statt, die Hochzeit wurde am 2. November desselben Jahres gefeiert. (…).
Carus selbst zeigte sich zufrieden mit diesem frühen Bildnis, (…), und zog es mit Recht dem von P.-J. David d'Angers geschaffenen Porträt vor. Einen entschiedenen und kraftvollen Eindruck machen die festen Gesichtszüge, der Mund ist geschlossen, der Kopf mit der breiten und hohen Stirn leicht zur linken Seite gewandt. Die Augen, deren Pupillen angegeben sind und die daher lebendig wirken, richten sich ebenfalls nach links, der Blick ist in die Ferne gerichtet, doch erscheint er nicht träumerisch, sondern aufmerksam und konzentriert, so als sei der Gelehrte in Gedanken versunken." (zitiert nach: Monika von Wilmowsky: Ernst Rietschel als Bildhauer. Mit einem Katalog der Bildwerke. Bd. 2: Werkverzeichnis. LETTER Schriften Bd. 22. Köln, 2017. S. 300f.
Die Gussnähte im Bereich der Haare nicht abgearbeitet. Fassung krakeliert. Re. Bereich der Büste mit fachmännischer Restaurierung oberflächlicher Fassungslockerungen und partiell kleiner Fehlstellen, in diesem Bereich Krakelur mit Retuschen. Sockel am Fuß u.re. mit fachmännisch restauriertem Bruch. Firnis ergänzt.
Maße: H. 56 cm (mit Büstenfuß), B. 41 cm, T. 25,5 cm.

Ernst Friedrich August Rietschel
1804 Pulsnitz – 1861 Dresden
Studierte 1820–26 an der Dresdner Akademie, danach Schüler im Atelier Rauchs und Ausbildung zum Bildhauer. Es folgte ein Stipendium vom sächs. Staat für eine Italienreise, die er 1830 antrat. 1832 Ernennung zum Professor an der Dresdner Akademie, sowie Reisen nach Belgien, Paris und Palermo.
Rietschel gilt zusammen mit Ernst Julius Hähnel als Begründer der Dresdner Bildhauerschule der 2. H. des 19. Jhs. und als Vermittler zwischen der klassizistischen Überlieferung Rauchs und dem neueren Realismus.


Franz Ulrich Apelt
1882 Zittau – 1944 Bautzen
Schriftsteller, Kunstsammler, Jurist.


Carl Gustav Carus
1789 Leipzig – 1869 Dresden
Deutscher Maler, Zeichner, Schriftsteller, Naturwissenschaftler und Mediziner. 1804–11 Studium der Physik, Chemie und Medizin an der Universität in Leipzig. Parallel dazu Unterricht an der Zeichen-Akademie bei Julius Dietz. Zu Vorbildern wurden die Niederländer des 17. Jh. sowie Joh. Ch. Klengel und C. Nathe. 1816 Berufung nach Dresden als Prof. für Geburtshilfe und Leiter einer Entbindungsklinik. Unter dem Einfluß der Dresdner Romantik erste Ausstellungsbeteiligung. 1818 Bekanntschaft mit C. D. Friedrich, der ihn nachhaltig inspirierte. 1819 Reise nach Rügen, 1820 ins Riesengebirge, 1821 in die Schweiz. Bekanntschaft mit Goethe, der ihn sowohl in seiner Universalität des Denkens, sowie in der Themen- und Motivwahl beeinflusste. Während seiner Tätigkeit als Leibarzt 1827 für die königlichen Familie in Dresden, erfolgten weitere Reisen in die Schweiz, Italien, später Frankreich und England, die wie bereits das Dresdner Umland eindrucksvolle Vorlagen für seine stimmungsvollen Landschaften boten.
Ernst Friedrich August Rietschel "Carl Gustav Carus". 1836.
Ernst Friedrich August Rietschel 1804 Pulsnitz – 1861 Dresden
Franz Ulrich Apelt 1882 Zittau – 1944 Bautzen
Carl Gustav Carus 1789 Leipzig – 1869 Dresden

Gips, gelblichweiße Ölfarbfassung, gefirnisst. Verso am Schulterrand Mi. signiert "E. Rietschel fec. ad Nat." und ausführlich datiert "Mai 1836". Recto am Brustabschnitt in Versalien bezeichnet "C. G. CARUS".
WVZ von Wilmowsky 47.

Provenienz: Thüringischer Privatbesitz (Nachlass Slg. Apelt), Sammlung Dr. jur. Franz Ulrich Apelt, Zittau, Bautzen, seit ca. 1918/19, Händler Ernst Jungmichel, Zittau, Nachlass Charlotte Rietschel, Zittau, Nachlass Wolfgang Rietschel, Nachlass Carl Gustav Carus.

Ausgestellt in: Carl Gustav Carus. Natur und Idee, Dresden und Berlin, 26.06.-20.09.2009.

Abgebildet in: Carl Gustav Carus. Natur und Idee. Dresden, Berlin. 2008. S. 307, Abb. 3 (AK 213).

Apelt, Franz Ulrich: Aus meiner Zeit: Lebenserinnerungen. Mitteilungen des Zittauer Geschichts- und Museumsvereins e.V. Beiheft 2. Görlitz, 2001. S. 79–81 mit Abb.

Carus, Otto: Carl Gustav Carus in seinem Antlitz. Gotha, 1930, dort noch als verschollen gelistet.

"Die Bekanntschaft mit Carus konnte Rietschel im Sächsischen Kunstverein schließen, in dessen Vorstand Carus Ende 1832 gewählt wurde. Eben zum Professor an der Akademie berufen, war Rietschel sogleich dem Verein beigetreten und bereits im folgenden Jahr in dessen Vorstand aufgerückt. Zu einer engeren Beziehung scheint es damals nicht gekommen zu sein, wohl zum Bedauern Rietschels, der, wie er am 17. Juni 1836 zurückblickend an Rauch schrieb, schon lange den stillen Vorsatz gefasst hatte, ein Bildnis von Carus zu modellieren- zweifellos von der Überzeugung beflügelt, eine bessere und gültigere Arbeit als die Kolossalbüste von Pierre-Jean David d'Angers von 1835 schaffen zu können.
Wie Carus in seinen Lebenserinnerungen berichtete, hatte Rietschel sich im Mai 1836 in dessen Familie einführen lassen: "(...) wie man sagte aus Verlangen, meine Büste, nebst denen einiger andern Notabilitäten Dresdens, ausführen zu wollen, in Wahrheit aber wohl mehr, weil ihn die große Liebenswürdigkeit unserer Charlotte gerührt hatte, und er wünschte, sein durch den
Tod seiner ersten Frau verödetes Haus durch eine so schöne Blüte neu zu beleben. Der erste Wunsch war nicht wohl abzulehnen, und wirklich ging man denn auch bald ans Werk; ich mußte zu mehrern Sitzungen mich entschließen, bei welchen Lottchen zum Vorlesen veranlaßt wurde, und die Büste wurde nach und nach ein recht schönes Werk (...)."
Daß die Porträtsitzungen in der Villa Cara und nicht etwa im Atelier Rietschels stattfanden, überlieferte der Landschaftsmaler Georg Heinrich Crola, der im Frühjahr 1836 einen für ihn enttäuschend verlaufenden Höflichkeitsbesuch beim Hofrat gemacht hatte. 'Trocken, mager und unbehaglich wollte der Besuch eben dahinsterben, als Carus mich aufforderte, hinab in den Saal zu gehen, wohin er gleich nachkommen wollte. Neben diesem Saal fand ich eine Art von Atelier eingerichtet, in dem Studien und Malereien von Carus zusehen waren. Der Bildhauer Ritschl war in diesem Raum mit der Modellirung einer Büste von Carus beschäftigt. Er begrüsste mich mit einer höflich verlegenen Miene'.
Die Arbeit an dem Porträt sollte für den jungen, gerade verwitweten Bildhauer schönste Folgen haben: Im Juli 1836 fand seine Verlobung mit Charlotte Carus statt, die Hochzeit wurde am 2. November desselben Jahres gefeiert. (…).
Carus selbst zeigte sich zufrieden mit diesem frühen Bildnis, (…), und zog es mit Recht dem von P.-J. David d'Angers geschaffenen Porträt vor. Einen entschiedenen und kraftvollen Eindruck machen die festen Gesichtszüge, der Mund ist geschlossen, der Kopf mit der breiten und hohen Stirn leicht zur linken Seite gewandt. Die Augen, deren Pupillen angegeben sind und die daher lebendig wirken, richten sich ebenfalls nach links, der Blick ist in die Ferne gerichtet, doch erscheint er nicht träumerisch, sondern aufmerksam und konzentriert, so als sei der Gelehrte in Gedanken versunken." (zitiert nach: Monika von Wilmowsky: Ernst Rietschel als Bildhauer. Mit einem Katalog der Bildwerke. Bd. 2: Werkverzeichnis. LETTER Schriften Bd. 22. Köln, 2017. S. 300f.
Die Gussnähte im Bereich der Haare nicht abgearbeitet. Fassung krakeliert. Re. Bereich der Büste mit fachmännischer Restaurierung oberflächlicher Fassungslockerungen und partiell kleiner Fehlstellen, in diesem Bereich Krakelur mit Retuschen. Sockel am Fuß u.re. mit fachmännisch restauriertem Bruch. Firnis ergänzt.
Maße: H. 56 cm (mit Büstenfuß), B. 41 cm, T. 25,5 cm.

Ernst Friedrich August Rietschel
1804 Pulsnitz – 1861 Dresden
Studierte 1820–26 an der Dresdner Akademie, danach Schüler im Atelier Rauchs und Ausbildung zum Bildhauer. Es folgte ein Stipendium vom sächs. Staat für eine Italienreise, die er 1830 antrat. 1832 Ernennung zum Professor an der Dresdner Akademie, sowie Reisen nach Belgien, Paris und Palermo.
Rietschel gilt zusammen mit Ernst Julius Hähnel als Begründer der Dresdner Bildhauerschule der 2. H. des 19. Jhs. und als Vermittler zwischen der klassizistischen Überlieferung Rauchs und dem neueren Realismus.


Franz Ulrich Apelt
1882 Zittau – 1944 Bautzen
Schriftsteller, Kunstsammler, Jurist.


Carl Gustav Carus
1789 Leipzig – 1869 Dresden
Deutscher Maler, Zeichner, Schriftsteller, Naturwissenschaftler und Mediziner. 1804–11 Studium der Physik, Chemie und Medizin an der Universität in Leipzig. Parallel dazu Unterricht an der Zeichen-Akademie bei Julius Dietz. Zu Vorbildern wurden die Niederländer des 17. Jh. sowie Joh. Ch. Klengel und C. Nathe. 1816 Berufung nach Dresden als Prof. für Geburtshilfe und Leiter einer Entbindungsklinik. Unter dem Einfluß der Dresdner Romantik erste Ausstellungsbeteiligung. 1818 Bekanntschaft mit C. D. Friedrich, der ihn nachhaltig inspirierte. 1819 Reise nach Rügen, 1820 ins Riesengebirge, 1821 in die Schweiz. Bekanntschaft mit Goethe, der ihn sowohl in seiner Universalität des Denkens, sowie in der Themen- und Motivwahl beeinflusste. Während seiner Tätigkeit als Leibarzt 1827 für die königlichen Familie in Dresden, erfolgten weitere Reisen in die Schweiz, Italien, später Frankreich und England, die wie bereits das Dresdner Umland eindrucksvolle Vorlagen für seine stimmungsvollen Landschaften boten.

77. Kunstauktion

Auktionsdatum
Lose: 883
Ort der Versteigerung
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 17.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

AGB

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.

3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

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11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

Stand 25. Mai 2023

 

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